Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) der Länder Berlin & Brandenburg 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Förderung für Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Werts der Waldökosysteme.
Förderziel
Die Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen sowie die Investitionen zur Stärkung der Widerstandskraft und des ökologischen Werts der Waldökosysteme in den Ländern sind primär auf den Schwerpunktbereich a der ELER-Priorität 4 gerichtet und dienen somit vor allem der Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt. Insbesondere der Waldumbau dient auch der Minderung der Wassererosion auf hügeligen Flächen und der Bodenerosion auf sandigen Flächen, da bewaldete Flächen auf den überwiegend sandigen Böden und ein höherer Laubbaumanteil mittels Waldumbau das Wasserhaltevermögen in der Landschaft erhöhen, den sandigen Boden dauerhaft bedecken und die Kohlenstoffspeicherung sichern.
Fördergegenstände
Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen
Zuwendungsempfänger
Natürliche Personen, juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts, ausgenommen Bund, als Besitzer von forstwirtschaftlichen Flächen im Land Brandenburg und Berlin sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und denen gleichgestellte Zusammenschlüsse im Sinne des BWaldG in der jeweils geltenden Fassung.
Förderfähige Gebietskulisse
Gebiete der Länder Brandenburgs und Berlins.
Art der Unterstützung
Festbeträge
Beschreibung
Gemäß der Maßnahme M08.0002 „Waldumbau“ der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils gültigen Fassung.
Investitionen zur Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung bewaldeter Flächen in Brandenburg und Berlin bei:
- Vorhaben naturnaher Waldwirtschaft zur Umwandlung von nicht standortgerechten Wäldern in standortgerechte (standortheimische) Wälder.
- Vorhaben im Zusammenhang mit der Erhaltung und Entwicklung von Natura-2000-Gebieten sowie von Natur- und Landschaftsschutzgebieten.
Gemessen an den Herausforderungen zur Erhaltung der Biodiversität, Wasserqualität und des Klimawandels wurde die Maßnahme bislang auf zu geringer Fläche umgesetzt. Gewisse Grenzen im Privatwald setzen dabei ökonomische und standörtliche (standortheimische) Rahmenbedingungen sowie das Bestandsalter der brandenburgischen Kiefernkulturen. Insbesondere Klimaziele lassen sich nur erfolgversprechend erreichen, wenn sich auf den Waldumbauflächen Laubmischwälder etablieren lassen.
Der Betriebszieltypenerlass[1] dient als Grundlage, die Förderung auf diejenigen Standorte zu lenken, auf denen ein Waldumbau wirklich Erfolg versprechend erscheint. Eine ausschließliche Fokussierung dieser Maßnahme auf bestimmte Förderkulissen (z. B. Natura 2000-Gebiete) würde die für den Waldumbau in Frage kommenden Flächen unnötig einschränken. Die Projektauswahlkriterien lassen deshalb auch übrige Gebiete ohne Schutzstatus zu. Aus diesem Grunde sollen die Waldflächen im Eigentum der Länder Brandenburg und Berlin ebenfalls in die Förderkulisse aufgenommen werden. Die Standorteignung als entscheidendes Steuerungskriterium wird beibehalten.
[1] MLUV, Bestandszieltypen für die Wälder des Landes Brandenburg, Potsdam, den 08. Juni 2006.
Förderfähige Kosten:
Gemäß der Maßnahme M08.0002 „Waldumbau“ der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils gültigen Fassung.
Wiederaufforstung sowie Vor- und Unterbau (einschließlich Naturverjüngung) mit standortgerechten Baum- und Straucharten durch Saat und Pflanzung einschließlich Kulturvorbereitung, Waldrandgestaltung, Schutz der Kultur sowie Pflege während der ersten 5 Jahre erfolgt. Dabei ist ein hinreichender Anteil standortheimischer Baumarten einzuhalten.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
1. Die Maßnahmen sollen auf der Grundlage von Planungen nach der Vorhabenart
Vorarbeiten, von vorliegenden Erkenntnissen der Standortkartierung oder
Forsteinrichtung oder von forstfachlichen Stellungnahmen durchgeführt
werden.
2. Förderungen dürfen nur bewilligt werden bei Verwendung von
herkunftsgesichertem sowie für den Standort geeignetem Vermehrungsgut.
3. Die Begünstigten müssen, sofern es sich nicht um forstwirtschaftliche
Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetzes handelt, Eigentümer der
begünstigten Flächen sein oder eine schriftliche Einverständniserklärung des
Eigentümers vorlegen.
4. Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen auf Flächen, die dem
Begünstigten zum Zwecke des Naturschutzes unentgeltlich übertragen worden
sind.
5. Im Fall der Förderung der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands von
Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen
sind die Bedingungen des Artikel 24 Absatz 3 der VO (EU) Nr. 1305/2013
einzuhalten.
Auswahlverfahren
Die Projektauswahl erfolgt durch eindeutige und objektive Auswahlkriterien unter Berücksichtigung der charakteristischen Eigenheiten der Teilmaßnahme.
Anträge auf Förderung können laufend bei der bewilligenden Stelle eingereicht werden, die Bewertung der Vorhaben erfolgt jedoch stichtagsbezogen. Für jeden Stichtag wird vorab ein verfügbares Budget festgelegt. Pro Kalenderjahr sind mehrere Antragsfristen vorgesehen.
Je nach Ausprägungsgrad des einzelnen Kriteriums erfolgt eine Punktevergabe. Die Summe der einzelnen Punktwerte ergibt die Gesamtpunktzahl anhand derer eine Rangfolge der Projektanträge gebildet wird. Anträge unterhalb einer mehrwertorientierten Mindestschwelle (Punktwert) sind von der Förderung ausgeschlossen und werden abgelehnt.
Die Bedienung der Anträge erfolgt in absteigender Rangfolge bis zur Ausschöpfung der Mittel. Die Auswahlkriterien werden konsistent und transparent während des gesamten Programmplanungszeitraums angewendet.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 14.10.2015
Ende der Maßnahme: 31.12.2021
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Siehe Seite 324 f. des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums Berlin und Brandenburg.