Es ist vorerst keine Antragstellung möglich.

Forstwirtschaftliche Maßnahmen I - Waldumbau

ELER

Berlin Brandenburg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) der Länder Berlin & Brandenburg 2014-2020 (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Förderung für Investitionen zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit und des ökologischen Werts der Waldökosysteme.

Förderziel

Die Vorbeugung von Schäden und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen sowie die Investitionen zur Stärkung der Widerstandskraft und des ökologischen Werts der Waldökosysteme in den Ländern sind primär auf den Schwerpunktbereich a der ELER-Priorität 4 gerichtet und dienen somit vor allem der Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt. Insbesondere der Waldumbau dient auch der Minderung der Wassererosion auf hügeligen Flächen und der Bodenerosion auf sandigen Flächen, da bewaldete Flächen auf den überwiegend sandigen Böden und ein höherer Laubbaumanteil mittels Waldumbau das Wasserhaltevermögen in der Landschaft erhöhen, den sandigen Boden dauerhaft bedecken und die Kohlenstoffspeicherung sichern.

Fördergegenstände

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Zuwendungsempfänger

Natürliche Personen, juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts, ausgenommen Bund, als Besitzer von forstwirtschaftlichen Flächen im Land Brandenburg und Berlin sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und denen gleichgestellte Zusammenschlüsse im Sinne des BWaldG in der jeweils geltenden Fassung.

Förderfähige Gebietskulisse

Gebiete der Länder Brandenburgs und Berlins.

Art der Unterstützung

Festbeträge

Beschreibung

Gemäß der Maßnahme M08.0002 „Waldumbau“ der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils gültigen Fassung.

 

Investitionen zur Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung bewaldeter Flächen in Brandenburg und Berlin bei:

  • Vorhaben naturnaher Waldwirtschaft zur Umwandlung von nicht standortgerechten Wäldern in standortgerechte (standortheimische) Wälder.
  • Vorhaben im Zusammenhang mit der Erhaltung und Entwicklung von Natura-2000-Gebieten sowie von Natur- und Landschaftsschutzgebieten.

 

Gemessen an den Herausforderungen zur Erhaltung der Biodiversität, Wasserqualität und des Klimawandels wurde die Maßnahme bislang auf zu geringer Fläche umgesetzt. Gewisse Grenzen im Privatwald setzen dabei ökonomische und standörtliche (standortheimische) Rahmenbedingungen sowie das Bestandsalter der brandenburgischen Kiefernkulturen. Insbesondere Klimaziele lassen sich nur erfolgversprechend erreichen, wenn sich auf den Waldumbauflächen Laubmischwälder etablieren lassen.

 

Der Betriebszieltypenerlass[1] dient als Grundlage, die Förderung auf diejenigen Standorte zu lenken, auf denen ein Waldumbau wirklich Erfolg versprechend erscheint. Eine ausschließliche Fokussierung dieser Maßnahme auf bestimmte Förderkulissen (z. B. Natura 2000-Gebiete) würde die für den Waldumbau in Frage kommenden Flächen unnötig einschränken. Die Projektauswahlkriterien lassen deshalb auch übrige Gebiete ohne Schutzstatus zu. Aus diesem Grunde sollen die Waldflächen im Eigentum der Länder Brandenburg und Berlin ebenfalls in die Förderkulisse aufgenommen werden. Die Standorteignung als entscheidendes Steuerungskriterium wird beibehalten.

[1] MLUV, Bestandszieltypen für die Wälder des Landes Brandenburg, Potsdam, den 08. Juni 2006.

 

Förderfähige Kosten:

Gemäß der Maßnahme M08.0002 „Waldumbau“ der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils gültigen Fassung.

Wiederaufforstung sowie Vor- und Unterbau (einschließlich Naturverjüngung) mit standortgerechten Baum- und Straucharten durch Saat und Pflanzung einschließlich Kulturvorbereitung, Waldrandgestaltung, Schutz der Kultur sowie Pflege während der ersten 5 Jahre erfolgt. Dabei ist ein hinreichender Anteil standortheimischer Baumarten einzuhalten.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

1. Die Maßnahmen sollen auf der Grundlage von Planungen nach der Vorhabenart
    Vorarbeiten, von vorliegenden Erkenntnissen der Standortkartierung oder
    Forsteinrichtung oder von forstfachlichen Stellungnahmen durchgeführt
    werden.
2. Förderungen dürfen nur bewilligt werden bei Verwendung von
    herkunftsgesichertem sowie für den Standort geeignetem Vermehrungsgut.
3. Die Begünstigten müssen, sofern es sich nicht um forstwirtschaftliche
    Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetzes handelt, Eigentümer der
    begünstigten Flächen sein oder eine schriftliche Einverständniserklärung des
    Eigentümers vorlegen.
4. Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen auf Flächen, die dem
    Begünstigten zum Zwecke des Naturschutzes unentgeltlich übertragen worden
    sind.
5. Im Fall der Förderung der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands von
    Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen
    sind die Bedingungen des Artikel 24 Absatz 3 der VO (EU) Nr. 1305/2013
    einzuhalten.

Auswahlverfahren

Die Projektauswahl erfolgt durch eindeutige und objektive Auswahlkriterien unter Berücksichtigung der charakteristischen Eigenheiten der Teilmaßnahme.

 

Anträge auf Förderung können laufend bei der bewilligenden Stelle eingereicht werden, die Bewertung der Vorhaben erfolgt jedoch stichtagsbezogen. Für jeden Stichtag wird vorab ein verfügbares Budget festgelegt. Pro Kalenderjahr sind mehrere Antragsfristen vorgesehen.

 

Je nach Ausprägungsgrad des einzelnen Kriteriums erfolgt eine Punktevergabe. Die Summe der einzelnen Punktwerte ergibt die Gesamtpunktzahl anhand derer eine Rangfolge der Projektanträge gebildet wird. Anträge unterhalb einer mehrwertorientierten Mindestschwelle (Punktwert) sind von der Förderung ausgeschlossen und werden abgelehnt.

 

Die Bedienung der Anträge erfolgt in absteigender Rangfolge bis zur Ausschöpfung der Mittel. Die Auswahlkriterien werden konsistent und transparent während des gesamten Programmplanungszeitraums angewendet.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 14.10.2015

Ende der Maßnahme: 31.12.2021

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

Sonstige Informationen

Verbindungen zu anderen Rechtsvorschriften:

  • EU-Forststrategie (KOM(2005) 84 endgültig)
  • EU-Forstaktionsplan (KOM(2006) 302 endgültig)
  • Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" in der jeweils gültigen Fassung
  • Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz)
  • Brandenburger Waldprogramm 2011 - Gemeinsames Handeln zum Schutz und Nutzen ländlicher Naturräume

Art des raumbezogenen Ansatzes

Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung

Kurzbeschreibung

Integrierte, nachhaltige Stadt-Umland-Entwicklung (Stadt-Umland-Wettbewerb, SUW)

Beschreibung

Hinweis: Die Umsetzung des Integrierten Ansatzes ist aus EU-Mitteln des EFRE und unter Beteiligung des ESF und des ELER vorgesehen. Zur Klärung der Rahmenbedingungen einer fondsübergreifenden Förderung informieren Sie sich bitte auf der Webseite des Stadt-Umland-Wettbewerbs und sprechen Sie ggf. mit dem zuständigen Ansprechpartner. Eine detaillierte Beschreibung zentraler Zuwendungsvorausetzungen findet sich im Operationellen Programm des EFRE-Brandenburg, S. 113ff.

 

Artikel 7 der EFRE-Verordnung benennt mit den Herausforderungen in den Bereichen Ökonomie, Umwelt, Klima, Demografie und Soziales fünf Dimensionen der nachhaltigen Stadtentwicklung, die es zu berücksichtigen gilt.

Die Landesregierung greift mit ihrem Kabinettbeschluss vom 30.10.2012 zur EU-Förderperiode 2014-2020 diese Dimensionen auf und benennt das integrative Zusammenspiel von Stadt und Umland als eine der drei zentralen Querschnittsaufgaben. Sie trägt damit auch zur Umsetzung der in Abstimmung befindlichen brandenburgischen Nachhaltigkeitsstrategie bei.

 

Das wesentliche Element, die hierzu erforderlichen Kooperationen, Strategien und Projekte anzuregen und zu verstärken, ist der Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW). Er soll dazu beitragen, Strategien zu entwickeln und entsprechend der Herausforderungen Projekte umzusetzen. Mit Bezug auf die unterschiedlichen Potentiale und Herausforderungen der Städte und der ländlichen Räume soll deren gemeinsame Entwicklung gefördert werden. Die in einer Strategie zusammengefassten Projekte sollen die Städte und das Umland in ihrer Funktionsentwicklung unterstützen. Sie sollen kooperativ und partnerschaftlich mit relevanten Akteuren in den jeweiligen Räumen entwickelt und abgestimmt werden.
Insgesamt drei Themenfelder bilden den Rahmen, an dem sich die Strategien und Projekte inhaltlich ausrichten sollen:

  • Infrastruktur und Umwelt.
  • Mobilität und Energie.
  • Wirtschaft und Tourismus.

 

In den Wettbewerbsbeiträgen sollte auf alle Themenfelder Bezug genommen werden, entweder durch direkte Auswahl oder durch Querbezüge.

Es wird über die Fördermöglichkeiten der Mischachse hinaus durch diesen Wettbewerb der Anstoß gegeben, auch andere Fördermöglichkeiten im Rahmen der OP EFRE, ESF, des ELER sowie der nationalen Förderung inhaltlich einzubeziehen.

Fonds

EFRE, ESF, ELER

Weiterführende Informationen

Stadt-Umland-Wettbewerb

Handlungsfelder

Nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Risikovorsorge bzw. Anpassung in der Land- und Forstwirtschaft
  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen

Stand: Juli 2021