Die Maßnahme wird nicht in Berlin umgesetzt. Eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich.

Nachhaltige Gewässerentwicklung und Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts

ELER

Berlin Brandenburg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) der Länder Berlin & Brandenburg 2014-2020 (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Naturnahe Gewässerentwicklung, um den ökologischen und chemischen Zustand der oberirdischen Gewässer zu verbessern.

Förderziel

Die naturnahe Gewässerentwicklung und Vorhaben zur Verbesserung des Gewässerzustands zur Unterstützung der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie durch nichtproduktive Investitionen dienen primär dem Schwerpunktbereich b der ELER-Priorität 4 der Verbesserung der Wasserwirtschaft.

Fördergegenstände

Bauliche Maßnahmen, Beratung, Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung

Zuwendungsempfänger

Begünstigte können das Land, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Unterhaltungspflichtige an Gewässern sein.

 

Darüber hinaus: Körperschaften des privaten Rechts, z. B. Naturschutzverbände/-vereine, Landesanglerverband.

Förderfähige Gebietskulisse

Gebiete mit spezifischen Natur- und Gewässerschutzzielen im ländlichen Raum Brandenburgs.

Art der Unterstützung

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Beschreibung

Förderfähig sind Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung, um den ökologischen und chemischen Zustand der oberirdischen Gewässer z. B. durch Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen; Verbesserung der Durchgängigkeit; Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft zu verbessern. Beim Wasserrückhalt in der Landschaft sind Investitionen in die grüne Infrastruktur wie z. B. die Wiedergewinnung von Überschwemmungsbereichen und -gebieten bzw. die Wiederanbindung von Talauen sowie die Wiederherstellung ehemals vermoorter Bereiche und der Ufervegetation vorrangig zu fördern.

 

Die Investitionsmaßnahme soll verschiedene Prioritäten der Gemeinschaft erfüllen, sie ist besonders geeignet, um zur Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen Landschaften gemäß Schwerpunktbereich a und zur Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln; gemäß Schwerpunktbereich b der Priorität 4 beizutragen. Im Rahmen der Interventionslogik der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum sind auch andere Zuordnungen möglich.

 

Andere Verpflichtungen:

1. Die Förderung erfolgt unter dem Vorbehalt des Widerrufs für den Fall, dass die
    geförderten Grundstücke, Bauten und baulichen Anlagen innerhalb eines
    Zeitraumes von 12 Jahren ab Fertigstellung; technische Einrichtungen,
    Maschinen und Geräte innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren ab Lieferung;
    veräußert oder nicht mehr dem Förderungszweck entsprechend verwendet
    werden.
2. Die Begünstigten dürfen die Zuschüsse nicht an natürliche Personen oder
    juristische Personen des Privatrechts weitergeben oder ausleihen. Die nach
    Landesrecht zuständige Behörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen
    zulassen, wenn dadurch sichergestellt ist, dass ein Vorhaben wirtschaftlich
    günstiger durchgeführt werden kann.
3. Die Begünstigten dürfen nicht geringer belastet werden, als ihnen unter
    Berücksichtigung aller Vorteile zugemutet werden kann. Dabei sollen die
    Vorteile der Begünstigten durch Eigenleistungen in angemessener Höhe
    berücksichtigt werden. Eigenleistungen sind bare Eigenmittel, Darlehen und der
    Wert der unbaren Leistungen.

 

Förderfähige Kosten:

  • Förderfähige Kosten nach Abzug von Leistungen Dritter.
  • Investitionen zur naturnahen Gewässerentwicklung durch Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen, Verbesserung der Durchgängigkeit der Gewässer und Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft einschließlich konzeptioneller Vorarbeiten und Erhebungen und weitere Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen und chemischen Gewässerzustandes.
  • Kosten für Architektur- und Ingenieurleistungen aller HOAI-Leistungsphasen.
  • Kosten für den notwendigen Grunderwerb für alle baulichen Anlagen und für sonstige wasserwirtschaftliche Maßnahmen bis max. 10% der zuschussfähigen Gesamtausgaben; in begründeten und dokumentierten Ausnahmefällen kann dieser Grenzwert für Umweltschutzvorhaben darüber hinaus angehoben werden. Dabei handelt es sich um eine Fall-zu-Fall-Entscheidung nach Maßgabe fachlicher Prioritäten zur Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie für Gewässerentwicklungskorridore, die Wiederanbindung von Auen, Altarmanschlüsse und Pufferzonen gegenüber Stoffeinträgen in Gewässern, für die keine anderweitige Option zur Flächensicherung in Betracht kommt.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Es können nur Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung, um den ökologischen und chemischen Zustand der oberirdischen Gewässer zu verbessern (z. B. durch Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen; Verbesserung der Durchgängigkeit; Verbesserung des Wasserrückhalts in der Landschaft), gefördert werden.
  • Vorhaben auf der Grundlage/im Einklang mit Konzeptionen des Wasserwirtschaftsamtes (WWA).
  • Vorprüfung und Votum durch Regionale Arbeitsgruppen im WWA.
  • Einschätzung der Konsensfähigkeit der Vorhaben bei Nutzern und Eigentümern.
  • Im Zuge der Antragstellung muss grundsätzlich die Zustimmung des Eigentümers des Grundstücks und/oder des Eigentümers zu der geplanten Maßnahme vorgelegt werden.

Auswahlverfahren

Die Projektauswahl erfolgt durch eindeutige und objektive Auswahlkriterien unter Berücksichtigung der charakteristischen Eigenheiten der (Teil-)Maßnahme.

 

Anträge auf Förderung können laufend bei der bewilligenden Stelle eingereicht werden, die Bewertung der Vorhaben erfolgt jedoch stichtagsbezogen. Für jeden Stichtag wird vorab ein verfügbares Budget festgelegt. Pro Kalenderjahr sind mehrere Antragsfristen vorgesehen.

 

Je nach Ausprägungsgrad des einzelnen Kriteriums erfolgt eine Punktevergabe. Die Summe der einzelnen Punktwerte ergibt die Gesamtpunktzahl anhand derer eine Rangfolge der Projektanträge gebildet wird. Anträge unterhalb einer mehrwertorientierten Mindestschwelle (Punktwert) sind von der Förderung ausgeschlossen und werden abgelehnt.

 

Die Bedienung der Anträge erfolgt in absteigender Rangfolge bis zur Ausschöpfung der Mittel. Die Auswahlkriterien werden konsistent und transparent während des gesamten Programmplanungszeitraums angewendet.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 26.05.2020

Ende der Maßnahme: 31.12.2022

Sonstiges

(Anwendabre) Beträge und Fördersätze:

  • Öffentliche Begünstigte:
    Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten.
  • Andere Begünstigte:
    • Die Förderung kann bis zu 70% der förderungsfähigen Kosten betragen.
    • Die Förderung kann bis zu 90% betragen, sofern die Maßnahmen im übergeordneten Interesse liegen (z. B. Bewirtschaftungsplan) und die Unterlieger besondere Vorteile durch die Maßnahme genießen.

Sonstige Informationen

Verbindungen zu anderen Rechtsverbindungen:

  • Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Amtsblatt Nr. L 327 vom 22/12/2000 S. 0001 - 0073).
  • Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken.
  • Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI).
  • Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur- und des Küstenschutzes" (GAKGesetz - GAKG).
  • GAK-Rahmenplan.

Art des raumbezogenen Ansatzes

Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung

Kurzbeschreibung

Integrierte, nachhaltige Stadt-Umland-Entwicklung (Stadt-Umland-Wettbewerb, SUW)

Beschreibung

Hinweis: Die Umsetzung des Integrierten Ansatzes ist aus EU-Mitteln des EFRE und unter Beteiligung des ESF und des ELER vorgesehen. Zur Klärung der Rahmenbedingungen einer fondsübergreifenden Förderung informieren Sie sich bitte auf der Webseite des Stadt-Umland-Wettbewerbs und sprechen Sie ggf. mit dem zuständigen Ansprechpartner. Eine detaillierte Beschreibung zentraler Zuwendungsvorausetzungen findet sich im Operationellen Programm des EFRE-Brandenburg, S. 113ff.

 

Artikel 7 der EFRE-Verordnung benennt mit den Herausforderungen in den Bereichen Ökonomie, Umwelt, Klima, Demografie und Soziales fünf Dimensionen der nachhaltigen Stadtentwicklung, die es zu berücksichtigen gilt.

Die Landesregierung greift mit ihrem Kabinettbeschluss vom 30.10.2012 zur EU-Förderperiode 2014-2020 diese Dimensionen auf und benennt das integrative Zusammenspiel von Stadt und Umland als eine der drei zentralen Querschnittsaufgaben. Sie trägt damit auch zur Umsetzung der in Abstimmung befindlichen brandenburgischen Nachhaltigkeitsstrategie bei.

 

Das wesentliche Element, die hierzu erforderlichen Kooperationen, Strategien und Projekte anzuregen und zu verstärken, ist der Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW). Er soll dazu beitragen, Strategien zu entwickeln und entsprechend der Herausforderungen Projekte umzusetzen. Mit Bezug auf die unterschiedlichen Potentiale und Herausforderungen der Städte und der ländlichen Räume soll deren gemeinsame Entwicklung gefördert werden. Die in einer Strategie zusammengefassten Projekte sollen die Städte und das Umland in ihrer Funktionsentwicklung unterstützen. Sie sollen kooperativ und partnerschaftlich mit relevanten Akteuren in den jeweiligen Räumen entwickelt und abgestimmt werden.
Insgesamt drei Themenfelder bilden den Rahmen, an dem sich die Strategien und Projekte inhaltlich ausrichten sollen:

  • Infrastruktur und Umwelt.
  • Mobilität und Energie.
  • Wirtschaft und Tourismus.

 

In den Wettbewerbsbeiträgen sollte auf alle Themenfelder Bezug genommen werden, entweder durch direkte Auswahl oder durch Querbezüge.

Es wird über die Fördermöglichkeiten der Mischachse hinaus durch diesen Wettbewerb der Anstoß gegeben, auch andere Fördermöglichkeiten im Rahmen der OP EFRE, ESF, des ELER sowie der nationalen Förderung inhaltlich einzubeziehen.

Fonds

EFRE, ESF, ELER

Weiterführende Informationen

Stadt-Umland-Wettbewerb

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen

Stand: Juli 2021