Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Saarland 2014-2020 im Ziel „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Das Zukunftsenergieprogramm Wärme zielt auf die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien und Abwärme in saarländischen Nah- und Fernwärmenetzen.
Förderziel
Ziel ist die Senkung des CO2-Ausstoßes durch die Nutzung und Weiterentwicklung von Potentialen regenerativer Energien im Wärme- und Abwärmebereich.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Produktentwicklung, Markteinführung
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind KMU aus Handwerk, Handel, Dienstleistungen und Industrie, Energiegenossenschaften sowie Stadt- und Gemeindewerke (auch als Nicht-KMU).
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfen. Der Einsatz innovativer Finanzinstrumente wird geprüft.
Beschreibung
Die Maßnahme zielt auf die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien und Abwärme in saarländischen Nah- und Fernwärmenetzen. Dies umfasst auch die Erhöhung des effektiven Wirkungsgrades von Kraftwerken durch Kraft-Wärme-Kopplung. Zentraler Bestandteil der Förderung sind die Weiterentwicklung und Demonstration von Techniken in diesem Bereich. Einige ausgereifte Techniken sind noch nicht wirtschaftlich zu betreiben. Deshalb sollen Vorhaben zur Marktdurchdringung erneuerbarer Energien sowie zur Entwicklung von neuen Verfahren und Innovationen in diesem Bereich gefördert werden.
Zielgruppe
Siehe Zuwendungsempfänger.
Auswahlverfahren
Die Auswahl von Förderprojekten findet im Rahmen eines Antragsverfahrens statt und wird durch die bewilligende Stelle entschieden.
Projektauswahlkriterien
Für die Bewertung der Anträge wird auf relevante Kriterien zurückgegriffen. So werden bei ZEP Wärme etwa Gebiete bevorzugt, die über eine hohe Wärmedichte verfügen (Bebauung, Produktionstätigkeit). Projekte mit möglichst hoher Anschlussquote werden angestrebt. Ein weiteres Kriterium ist das Vorhandensein bzw. die Planung von Produktionsstätten für Erneuerbare Energien mit Wärmemarkttauglichkeit. Im Fall der Förderung von biomassefördernden Maßnahmen wird sichergestellt, dass entsprechende Emissionsstandards eingehalten werden.
Laufzeit
Die Maßnahme wird nicht umgesetzt.