Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) der Länder Berlin & Brandenburg 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Unterstützung für Investitionen in vorbeugende Maßnahmen zur Verringerung der Folgen von wahrscheinlichen Naturkatastrophen, widrigen Witterungsverhältnissen und Katastrophenereignissen.
Förderziel
Deichrückverlegungen und Maßnahmen zur Verbesserung des Retentionsvermögens der Flüsse tragen zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels bei, entsprechen dem erklärten Programmziel und damit wiederum primär dem fondsübergreifenden thematischen Ziel 5 innerhalb des Gemeinsamen Strategischen Rahmens (GSR) der EU hinsichtlich Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie der Risikoprävention und des Risikomanagements als Beitrag zur Umsetzung der Strategie „Europa 2020“.
Fördergegenstände
Bauliche Maßnahmen, Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung
Zuwendungsempfänger
Begünstigte können das Land, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Unterhaltungspflichtige an Gewässern sein.
(Öffentliche Begünstigte: 100% der förderfähigen Kosten.)
Förderfähige Gebietskulisse
Durch Hochwasser geschützte landwirtschaftliche Fläche in Brandenburg.
Art der Unterstützung
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Beschreibung
Die Maßnahme umfasst im Wesentlichen Investitionen in Hochwasserrisikomanagmentmaßnahmen zur Schadensvermeidung und -vorsorge sowie zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen und landwirtschaftlichen Produktionspotenzials vor den Auswirkungen von Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen. Im Sinne eines umfassenden Risikomanagements sind die erforderlichen Planwerke einschließlich der teileinzugsbezogenen Maßnahmenplanung Grundlage, entsprechende investive Maßnahmen mit Agrarbezug ableiten zu können.
Im Einzelnen kann u. a. folgendes aufgegriffen werden:
- Vorsorge vor nachteiligen Hochwasserfolgen:
- Aufbau eines landwirtschaftlichen Gefahrenabwehrmanagements Hochwasser, insbesondere für landwirtschaftlich genutzte Retentionsräume.
- Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen:
- Planung, Bau, Sanierung von Hochwasserschutzanlagen, -rückhalteräumen und Stauanlagen.
- Beseitigung, Rückverlegung, Rückbau nicht mehr benötigter Hochwasserschutzeinrichtungen zur Reaktivierung geeigneter ehemaliger Überschwemmungsflächen.
- Maßnahmenprogramme zur hochwassermindernden Flächenbewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen zur Förderung des natürlichen Wasserrückhalts in der Fläche, Erhaltung und Verbesserung des Wasserspeicherpotenzials der Böden und der Ökosysteme.
Diese Maßnahmen können von Hochwasserauswirkungen potenziell betroffene landwirtschaftliche Betriebe und deren Produktionsbasis sichern helfen, verlässliche Produktionsbedingungen schaffen und die Betriebe im Umgang und der Anwendung von Hochwasservorsorge und -vermeidungsinstrumenten stärken und stabilisieren. Demnach dienen die Maßnahmen sekundär ebenso den ELER-Prioritäten 1, 2, 4 und 6 und den entsprechenden Schwerpunktbereichen.
U.a. können folgende indirekte Ergebnisse, zusätzlich zum Hochwasserschutz, benannt werden:
- Verbesserte Kenntnisse über eine erfolgreiche Anpassung an Hochwasserrisiken (1a).
- Stabilisierung der Ertragssituation (2a).
- Stabilisierung des Landschaftswasserhaushaltes (4b).
- Verbesserung des Wasserspeicherpotenzials der Böden (4b).
- Verminderung von Bodenerosion (4c).
Hochwasserschutz als Generationenaufgabe, dient vorrangig der Daseinsvorsorge und der Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Hochwasserrisikomanagement, einschließlich der investiven Hochwasserschutzmaßnahmen, sichert u. a. verlässliche Einkommens- und Wirtschaftsmöglichkeiten für die Einwohner in ländlichen Räumen und für landwirtschaftliche Betriebe.
Unterstützt werden investive Maßnahmen zur Vermeidung und Vorsorge vor nachteiligen Hochwasserfolgen, insbesondere die Umsetzung von Hochwasserschutzplanungen, zur Wiederherstellung, zum Neubau und zur Erweiterung von Anlagen des Hochwasserschutzes, Schutzpflanzungen und sonstiger landschaftsverträglicher Anlagen zur Verbesserung der natürlichen Produktionsbedingungen der Landwirtschaft sowie zur Verminderung von Stoffausträgen und Bodenerosion. Die laut EU-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken 2007/60/EG bis 2015 zu erstellenden Hochwasserrisikomanagementpläne stellen ein Konzept für die Verknüpfung von Hochwasserschutzmaßnahmen dar und stärken so das Risikomanagement bei allen Beteiligten, so auch den landwirtschaftlichen Betrieben.
Förderfähige Kosten:
- Konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen sowie Planungen, Gutachten Genehmigungsunterlagen und technische Planungen.
- Neubau und Erweiterung von Hochwasserschutzanlagen.
- Neubau, Ersatzneubau und Erweiterung von wasserbaulichen Anlagen und Gewässern zur Gewährleistung und Verbesserung des Hochwasserschutzes einschließlich der Verbesserung des Abflussvermögens.
- Hinweis: Sind bei einer Anlage einzelne Teile so stark beschädigt, dass ihr Ausfall die gesamte Anlage funktionsunfähig macht, so kommt der Neubau dieses Anlagenteils dem Ersatzneubau der Anlage gleich.
- Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhalts im Einzugsgebiet und in den Talauen durch Rück- oder Umbau von Hochwasserschutzanlagen und die Einrichtung von gesteuerten und ungesteuerten Poldern.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Hochwasserschutzmaßnahmen dürfen nur im Rahmen eines Hochwasserschutzkonzeptes gefördert werden und wenn sie mit den betroffenen Ober- und Unterliegern erörtert sind.
- Es wird gesichert, dass bei Umsetzung der Vorhaben der Bezug zum Agrarsektor hergestellt wird und das landwirtschaftliche Produktionspotenzial geschützt wird.
Auswahlverfahren
Die Projektauswahl erfolgt durch eindeutige und objektive Auswahlkriterien unter Berücksichtigung der charakteristischen Eigenheiten der (Teil-)Maßnahme.
Anträge auf Förderung können laufend bei der bewilligenden Stelle eingereicht werden, die Bewertung der Vorhaben erfolgt jedoch stichtagsbezogen. Für jeden Stichtag wird vorab ein verfügbares Budget festgelegt. Pro Kalenderjahr sind mehrere Antragsfristen vorgesehen.
Je nach Ausprägungsgrad des einzelnen Kriteriums erfolgt eine Punktevergabe. Die Summe der einzelnen Punktwerte ergibt die Gesamtpunktzahl anhand derer eine Rangfolge der Projektanträge gebildet wird. Anträge unterhalb einer mehrwertorientierten Mindestschwelle (Punktwert) sind von der Förderung ausgeschlossen und werden abgelehnt.
Die Bedienung der Anträge erfolgt in absteigender Rangfolge bis zur Ausschöpfung der Mittel. Die Auswahlkriterien werden konsistent und transparent während des gesamten Programmplanungszeitraums angewendet.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.07.2015
Ende der Maßnahme: 31.12.2020
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Öffentliche Begünstigte: Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten.
- Andere Begünstigte:
- Die Förderung kann bis zu 70% der förderungsfähigen Kosten betragen.
- Die Förderung kann bis zu 80% betragen, sofern die Maßnahmen im übergeordneten Interesse liegen (z. B. Bewirtschaftungsplan) und die Unterlieger besondere Vorteile durch die Maßnahme genießen.