Projekte zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung ländlicher Landschaften und Gebiete mit hohem Naturwert

ELER

Baden-Württemberg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Baden-Württemberg 2014-2020 (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Projekte zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung ländlicher Landschaften.

Förderziel

Die Maßnahme leistet einen Beitrag zum Schwerpunktbereich 4a.

Fördergegenstände

Information, Kommunikation, Beteiligung, Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Zuwendungsempfänger

Juristische Personen des Privatrechts.

Förderfähige Gebietskulisse

Ländliche Gebiete in Baden-Württemberg. Weitere Informationen können dem Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 bis 2020 (MEPL III) ab Seite 313 entnommen werden.

Art der Unterstützung

Vollfinanzierung, Anteilsfinanzierung

Beschreibung

Die Projekte zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung ländlicher Landschaften sind je nach Zielsetzung aufgeteilt:

  • In „Projekte des Landes zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Umwelt“ (PLENUM).
  • In Projekte, die auf der Ebene der einzelnen Landkreise zum Erhalt und zur Entwicklung der vielfältigen Landschaften beitragen.

 

PLENUM:

In den vom Land anerkannten PLENUM-Projektgebieten gewährleistet die Organisationsstruktur der Projektgebiete aus PLENUM-Team, Projektbeirat und Arbeitsgruppen den Austausch zwischen den regionalen Akteuren. So sorgt die Projektgruppe mit Vertretern aller Interessensgruppen aus einer Region für die Integration aller Landnutzer. Ziel dieser Struktur ist es, Eigeninitiative zu fördern und Bevölkerung und Landnutzer zu motivieren, selbst aktiv zu werden, zusammenzuarbeiten, Ideen zu entwickeln und Projekte durchzuführen, die helfen, PLENUM-Ziele zu verwirklichen.

 

Projekte zum Erhalt und zur Entwicklung vielfältiger Landschaften auf Landkreisebene:

Innerhalb der einzelnen Landkreise spielt auch außerhalb der Verwaltung die Organisation von vielfältigen Vorhaben sowie die Zusammenarbeit zwischen den Interessenvertreterinnen und -vertretern aus Naturschutz, Landwirtschaft und Kommunen eine zentrale Rolle für den Erhalt und die Entwicklung vielfältiger Landschaften. Innerhalb solcher Projekte sollen auf Landkreisebene die Instrumente des kooperativen Naturschutzes entscheidend verbessert werden. Entsprechend der Koalitionsvereinbarung und der Naturschutzstrategie des Landes Baden-Württemberg kommt diesen Projekten bei der Umsetzung des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 eine besondere Bedeutung zu (Landschaftserhaltungsverbände).

Kerninhalte dieser Projekte sind:

  • Die Erhaltung, Pflege, ggf. Sanierung der Kulturlandschaft in ihrer standorttypischen Ausprägung.
  • Die Erhaltung reizvoller Landschaftsbilder und der landschaftlichen Vielfalt.
  • Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000.
  • Umsetzung von Natura 2000 Managementplänen (MAP).
  • Die Offenhaltung der Kulturlandschaft.
  • Die Erhaltung und Pflege besonderer Biotope und ökologisch wertvoller Flächen sowie Pflege von Biotopverbundsystemen im Rahmen der Biotopvernetzungskonzeption.
  • Die Organisation von Pflegemaßnahmen in Schutzgebieten.
  • Information, Beratung und Aktivierung der Bevölkerung.
  • Begleitende Öffentlichkeitsarbeit und Umweltbildung.

 

Förderfähige Kosten:

Projekte zur Erhaltung und Entwicklung von Natur und Umwelt sowie Projekte zum Erhalt und zur Entwicklung vielfältiger Landschaften auf Landkreisebene.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Die Naturschutzbehörde bestätigt, dass die Maßnahmen im überwiegend öffentlichen Interesse zum Zwecke des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur und Förderung des natürlichen Erbes, der Kulturlandschaft und der Biodiversität sind. Die relevanten übergeordneten Strategien wie die Naturschutzstrategie des Landes Baden-Württemberg und übergeordnete Pläne wie den Regionalplan sind zu berücksichtigen.

Auswahlverfahren

Die Festlegung der Auswahlkriterien für die Auswahl von Vorhaben erfolgt in transparenten und gut dokumentierten Verfahren nach folgenden Grundsätzen:

  • Die Auswahlkriterien werden gem. Art. 49 ELER-VO von der Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der Strategie EU 2020, an den ELER-Prioritäten und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des MEPL III, insbesondere Klimaschutz, Umwelt und Tiergesundheit.
  • Die Einreichung von Förderanträgen ist kontinuierlich möglich. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt an bestimmten, zuvor bekannt gegebenen Stichtagen unter den bewilligungsreifen Anträgen. Die Auswahlkriterien, das Punktesystem, die Mindestpunktzahl sowie das jeweils verfügbare Budget werden gemeinsam mit den Stichtagen der Auswahl veröffentlicht.
  • Die Förderanträge werden anhand der Auswahlkriterien mit Punkten bewertet. Die Förderanträge werden entsprechend der erreichten Punktezahl in ein Ranking gebracht. Die Vorhaben, die die Mindestpunktzahl nicht erreichen, können nicht mit ELER-Mitteln gefördert werden. Anträge, die zwar die Mindestpunktzahl, aber wegen des knappen Budgets nicht die für eine Förderzusage notwendige Anzahl von Punkten im Rahmen des Ranking erreichen, können erneut an einem Auswahlverfahren teilnehmen.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 28.10.2015

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • PLENUM: 70% der förderfähigen Kosten.
  • Projekte zum Erhalt und zur Entwicklung vielfältiger Landschaften: 100% der förderfähigen Kosten.

Abgleich OP

Beachten Sie hier neben der Förderrichtlinie die Bedeutung des operationellen Programms. Bitte nutzen Sie auch dieses um sich bezüglich der Förderkonditionen zu versichern.
Ansprechpartner

PLENUM

Untere Landwirtschaftsbehörden

Untere Naturschutzbehörden

Regierungspräsidien

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung

Subthemen

  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung, Umweltpädagogik, lebenslanges Lernen
  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen

Stand: Juli 2021