Erhaltung und Verbesserung des natürlichen Erbes und der Kulturlandschaft - Dienstleistungen

ELER

Baden-Württemberg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Baden-Württemberg 2014-2020 (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Dienstleistungen für Naturschutz und Landschaftspflege (Pläne, Konzeptionen, Umweltsensibilisierung).

Förderziel

Die Maßnahme leistet einen Beitrag zum Schwerpunktbereich 4a.

Fördergegenstände

Beratung, Information, Kommunikation, Beteiligung, Management, Verwaltung, Monitoring, Evaluierung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung

Zuwendungsempfänger

  • Natürliche Personen.
  • Juristische Personen des Privatrechts.
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Förderfähige Gebietskulisse

Ländliche Gebiete in Baden-Württemberg. Weitere Informationen können dem Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 bis 2020 (MEPL III) ab Seite 313 entnommen werden.

Art der Unterstützung

Anteilsfinanzierung, Vollfinanzierung, im Übrigen sind die durch Belege nachgewiesenen Ausgaben förderfähig.

Beschreibung

a) Biotopvernetzungs- und Mindestflurkonzepte

    Planung, Beratung, Management, Sensibilisierung durch
    Planungs-/Gutachterbüro

    Biotopvernetzungskonzepte werden aus den jeweiligen landschaftlichen
    Gegebenheiten heraus entwickelt. Biotopvernetzung dient den Belangen der
    landwirtschaftlichen Nutzung ebenso wie den Zielen des Natur- und
    Artenschutzes. Im Vordergrund von Maßnahmen zur Biotopvernetzung steht die
    Bewirtschaftung von ökologisch wirksamen Ausgleichsflächen durch
    Extensivierung der Bewirtschaftung, Herabsetzung der Bodenerosion, Schutz
    des Grundwassers und die Neuschaffung von Biotopen.

    Unter Mindestflur ist die planerische Festlegung der von der Aufforstung oder
    Sukzession freizuhaltenden und durch landwirtschaftliche Nutzung oder Pflege
    offen zu haltenden Fläche zu verstehen. Die Mindestflur wird auf kommunaler
    Ebene von einem beauftragten Planungsbüro in der Mindestflurkonzeption
    festgelegt. Hierbei sind die Kommune sowie die unteren Fachbehörden beteiligt.
    Die in dem Konzept festgelegte Mindestflur soll aus agrarstruktureller und
    naturschutzfachlicher Sicht offen gehalten werden. Das Mindestflurkonzept
    beinhaltet hierzu auch Lösungsvorschläge. Das Mindestflurkonzept muss durch
    die untere Fachbehörde anerkannt werden.

 

b) Managementpläne und Monitoring für Natura-2000-Gebiete

    Planung und Monitoring durch Planungs-/Gutachterbüros

    Mit den Managementplänen werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:

    • Parzellenscharfe Darstellung der Außengrenze der Natura 2000-Gebiete.
    • Parzellenscharfe Kartierung der Lebensraumtypen und Arten innerhalb des Natura 2000-Gebiets. Dies ist Grundlage für den Vertragsnaturschutz nach Art 38, 39, 46 und 47 Verordnung (EU) Nr. 1305/2013, liefert Grundinformationen für eine Verträglichkeitsprüfung von Projekten, liefert Informationen für die Flächengröße von Lebensraumtypen als Basis für Monitoring und Berichte an die EU (Art. 11 und 17 FFH-RL) und klärt, ob das Verschlechterungsverbot für einzelne Flurstücke greift und die Cross Compliance-Verpflichtungen eingehalten werden.
    • Bewertung der Lebensraumtypen und Arten als Grundinformation für Monitoring, Berichtpflichten (Art. 11 und 17 FFH-RL) und die Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen.
    • Beschreibung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele. Sie stellen unter anderem Empfehlungen für die künftige Bewirtschaftung des Gebiets und Grundlage für eine ggf. erforderliche Unterschutzstellung dar.
    • Beschreibung der Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen als Grundlage für die Bewirtschaftung des Gebiets und für den Vertragsnaturschutz.
    • Mit dem Monitoring in bestimmten Zeitabständen soll eine Überwachung und Berichte über den Zustand der Natura 2000-Gebiete gewährleistet werden.

 

c) Studien und Konzeptionen für weitere Gebiete von hohem Naturschutzwert

    Konzepte, Studien, Monitoring durch Planungs-/Gutachterbüro

    Studien, Monitoring und Untersuchungen zum Zweck des Naturschutzes, der
    Landschaftspflege und der Landeskultur sind notwendig, um weitere
    Kenntnisse und Hinweise für die naturschutzverträgliche Entwicklung der
    Kulturlandschaft zu erlangen. Hierzu gehören unter anderem Untersuchungen
    zum Arten- und Biotopschutzprogramm, zu Arten- und Biotophilfskonzepten
    sowie Zielartenkonzepte des Landes.

 

d) Naturschutzzentren

    Sensibilisierung von Akteuren und der Öffentlichkeit für Natur- und
    Umweltbelange durch die Naturschutzzentren

    Als Einrichtungen des Landes zur Sensibilisierung von Akteuren und der
    Öffentlichkeit für Natur- und Umweltbelange dienen die Naturschutzzentren
    gleichzeitig als Bindeglied zwischen Landkreisen, Gemeinden, Land- und
    Forstwirtschaft sowie den ehrenamtlichen Naturschutzvereinen. Die Zentren
    sind in der Regel unter gemeinsamer Trägerschaft des Landes, der jeweiligen
    Landkreise und der zuständigen Kommune organisiert und haben so eine große
    Akzeptanz vor Ort. Sie werden zum Teil von Naturschutzrangern unterstützt.
    Jährlich erreichen sie somit über 200.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsene
    aller Bevölkerungsgruppen. Betreuung von Schutzgebieten und Aufgaben im
    Naturschutz. Die Förderung von Management und der Öffentlichkeitsarbeit sind
    für das Funktionieren der Naturschutzzentren erforderlich.

 

e) Betreuung, Information, Beratung, Monitoring und Organisation durch
    Naturschutzverbände oder freischaffende Ökologen

 

Förderfähige Kosten:

Ausgaben, die unmittelbar für die Durchführung der Maßnahme erforderlich sind.

  • Managementpläne Natura 2000, naturschutzfachliche Konzepte und Studien (b, c):
    Kosten für die Planerstellung durch ein Planungsbüro. Die Planerstellungsphase beginnt mit der Ausschreibung der für das Natura 2000-Gebiet durch den Planersteller zu erbringenden Leistungen die von der LUBW vorgegeben werden. Auch für Biotop-Hilfskonzepte und andere auf den Arten- und Biotopschutz ausgerichteten Konzeptionen und Studien sind von der LUBW bereitgestellte Leistungskataloge für die Ausschreibung verbindlich.
  • Biotopvernetzungs-, Mindestflurkonzepte (a):
    Kosten für die Planerstellung durch ein Planungsbüro. Die im Rahmen der Erstellung von Biotopvernetzungs- und Mindestflurkonzepten und zu erbringenden Grundleistungen durch Planungsbüros werden in Anlehnung an § 45a HOAI (Landschaftsplanung) in Leistungsphasen differenziert und sind Bestandteil von Ausschreibungen.
  • Naturschutzzentren (d):
    Kosten für abgegrenzte Projekte mit Zeitrahmen zur Sensibilisierung von Akteuren und der Öffentlichkeit für Natur- und Umweltbelange.
  • Betreuung von Schutzgebieten, Umweltbildungsmaßnahmen (e):
    Kosten im Zusammenhang mit der Betreuung oder Lehrtätigkeit.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Die Naturschutzbehörde bestätigt, dass die Maßnahmen im überwiegend öffentlichen Interesse zum Zwecke des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur und Förderung des natürlichen Erbes, der Kulturlandschaft und der Biodiversität sind.

Auswahlverfahren

Die Festlegung der Auswahlkriterien für die Auswahl von Vorhaben erfolgt in transparenten und gut dokumentierten Verfahren nach folgenden Grundsätzen:

  • Die Auswahlkriterien werden gem. Art. 49 ELER-VO von der Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der Strategie EU 2020, an den ELER-Prioritäten und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des MEPL III, insbesondere Klimaschutz, Umwelt und Tiergesundheit.
  • Die Einreichung von Förderanträgen ist kontinuierlich möglich. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt an bestimmten, zuvor bekannt gegebenen Stichtagen unter den bewilligungsreifen Anträgen. Die Auswahlkriterien, das Punktesystem, die Mindestpunktzahl sowie das jeweils verfügbare Budget werden gemeinsam mit den Stichtagen der Auswahl veröffentlicht.
  • Die Förderanträge werden anhand der Auswahlkriterien mit Punkten bewertet. Die Förderanträge werden entsprechend der erreichten Punktezahl in ein Ranking gebracht. Die Vorhaben, die die Mindestpunktzahl nicht erreichen, können nicht mit ELER-Mitteln gefördert werden. Anträge, die zwar die Mindestpunktzahl, aber wegen des knappen Budgets nicht die für eine Förderzusage notwendige Anzahl von Punkten im Rahmen des Ranking erreichen, können erneut an einem Auswahlverfahren teilnehmen.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 28.10.2015

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • Anträge:
    • Gebietskörperschaften: 50%, 70%* der förderfähigen Ausgaben (d. h. Eigenanteil der Gebietskörperschaften 50%, 30%*).
    • Im Übrigen: 70% und bei besonders naturschutzwichtigen Maßnahmen 90%*.
  • Aufträge oder Verträge:
    Verträge und Aufträge werden von den Fachbehörden erteilt. Die Ermittlung der Vertrags-/Auftragnehmer erfolgt über Ausschreibungen und die Einholung von Angeboten. Das Vergaberecht wird eingehalten.
    • 100%.

 

* Besonders naturschutzwichtige Maßnahmen:
   Die Maßnahmen dienen den Zielen von FFH- und Vogelschutzrichtlinie,
   Naturschutzgebieten, Nationalpark, Naturdenkmale, Gesetzlicher Biotopverbund
   nach § 21 BNatSchG, Besonders geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG bzw.
   § 32 NatSchG, Artenschutzprogramm des Landes.

Informationen zum Förderprogramm

 

Hauptseite des ELER Baden-Württemberg

 

Maßnahmenwebseite

 

Förderrichtlinie (Teil E)

 

Antragsunterlagen

 

Flyer

Sonstige Informationen

Verbindungen zu anderen Rechtsvorschriften:

  • Biotopvernetzungs-, Mindestflurkonzept:
    • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
    • Landesnaturschutzgesetz (NatSchG)
    • Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG)
  • Managementpläne und Monitoring für Natura 2000 Gebiete, Studien und Konzeptionen für wertvolle Biotope und Lebensräume:
    • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
    • Landesnaturschutzgesetz (NatSchG)
  • Naturschutzzentren, Betreuung von Schutzgebieten, Aufgaben im Artenschutz:
    • Landesnaturschutzgesetz (NatSchG)

Abgleich OP

Beachten Sie hier neben der Förderrichtlinie die Bedeutung des operationellen Programms. Bitte nutzen Sie auch dieses um sich bezüglich der Förderkonditionen zu versichern.
Ansprechpartner

Untere Landwirtschaftsbehörden

Untere Naturschutzbehörden

Regierungspräsidien

Handlungsfelder

Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Bildung für nachhaltige Entwicklung, Umweltpädagogik, lebenslanges Lernen
  • Naturschutz und Landschaftspflege

Stand: Juli 2021