Regionalentwicklungsprogramm LEADER - Einrichtung und Betrieb der LEADER-Regionalmanagements und Sensibilisierungsmaßnahmen

ELER

Baden-Württemberg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Baden-Württemberg 2014-2020 (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Verwaltungskosten und Sensibilisierung.

Förderziel

Das Ziel dieser Maßnahme besteht darin, in den Aktionsgebieten effizient arbeitende Aktionsgruppen zu entwickeln.

Fördergegenstände

Management, Verwaltung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Zuwendungsempfänger

Lokale Aktionsgruppen oder von diesen mit der Durchführung der Verwaltungsaufgaben und der Sensibilisierung beauftragte Gebietskörperschaften.

Förderfähige Gebietskulisse

Siehe Rubrik "Raumbezogener Ansatz".

Art der Unterstützung

Die Projektförderung erfolgt hinsichtlich Personal- und Sachkosten in Form von Zuschüssen. Diese Zuschüsse können gemäß Art. 67 (1) a der Verordnung (EU) 1303/2013 als Erstattung förderfähiger Kosten, die tatsächlich entstanden sind und gezahlt wurden, gewährt werden. Ausgaben in den Bereichen sächlicher Verwaltungsaufwand (Büromaterialien, Bücher, Porto, Telefon etc.) und alle Reisekosten, soweit diese das beschäftigte Personal betreffen, können als pauschale Kosten geltend gemacht werden. Sie werden dann auf der Grundlage einer fairen, ausgewogenen und überprüfbaren Berechnungsmethode abgerechnet. Der Pauschalsatz kann gemäß Art. 68 (1) b der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 bis zu 15% der förderfähigen Personalkosten betragen. Er wird auf der Grundlage einer entsprechenden Berechnung festgelegt.

Beschreibung

Die Arbeit der Aktionsgruppen soll durch die anteilige Finanzierung entsprechender Aktivitäten und eines Regionalmanagements bzw. einer Geschäftsstelle und der dort anfallenden Kosten für Personal, Weiterbildungsmaßnahmen, Sachausstattung und Sachausgaben unterstützt werden. Da die Fördergebiete in der Regel nicht in der Lage sind, entsprechende Strukturen ausschließlich selbst zu finanzieren, wird diese Maßnahme bezuschusst. In den Aktionsgebieten soll durch die Einrichtung eines effizienten und professionellen Managements die ordnungsgemäße Programmabwicklung unterstützt und die Bevölkerung sowie alle Akteure durch eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit sensibilisiert und über die Entwicklungsstrategie der Region und die Verwendung der Mittel informiert werden.

 

Erreicht werden kann dies durch:

  • Durchführung von Regionalkonferenzen, Workshops u. ä. mit lokalen Akteuren und sonstigen Partnern.
  • Die Beschäftigung eines LEADER-Managers und weiteren Personals im Bereich der Geschäftsstelle jeder Aktionsgruppe bzw. die Einrichtung eines Regionalmanagements.
  • Durchführung regelmäßiger Sitzungen von Aktionsgruppen, Arbeitsgruppen und Geschäftsstelle bzw. Management.
  • Durchführung regelmäßiger Selbstevaluierungen und Erstellung jährlicher Sachstandsberichte je Aktionsgruppe.
  • Erstellung und Pflege eines Internetangebots über die Aktivitäten im jeweiligen Aktionsgebiet sowie Durchführung weiterer Aktionen auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit.
  • Fortbildung des beschäftigten Personals der Geschäftsstelle und der Mitglieder der Aktionsgruppe.

 

Förderfähige Kosten:

  • Betriebskosten inkl. z. B. Versicherungen.
  • Durchführung der Sitzungen und sonstigen Veranstaltungen einer Aktionsgruppe.
  • Einrichtung und Betrieb der Geschäftsstellen. Dazu gehören die Grundausstattung der Geschäftsstellen mit technischen Geräten und Mobiliar. Sofern nachweisbar Zusatzkosten für Raummiete und Heizung anfallen, sind diese ebenfalls förderfähig. Außerdem können Reisekosten gefördert werden.
  • Beschäftigung eines Geschäftsführers und weiteren Personals im Gesamtumfang von mindestens 1,5 AK. Diese Personen sind bei ihrer LEADER-Tätigkeit ausschließlich auf Aktivitäten im Rahmen von LEADER beschränkt.
  • Alternativ zu den beiden vorangegangenen Tirets die Kosten für ein Regionalmanagement.
  • Schulungskosten für Personal und Mitglieder einer Aktionsgruppe samt den damit verbundenen Reisekosten.
  • Aktivitäten, die dem Monitoring und der Durchführung der Selbstevaluierung dienen. Hierzu zählt auch die Vergabe von Aufträgen an Dritte.
  • Aktivitäten, die der Öffentlichkeitsarbeit in der Region und darüber hinaus dienen. Hierzu zählen sowohl die Durchführung von Fachseminaren als auch der Aufbau und Betrieb eines Internetangebots, Entwicklung und Druck von Flyern sowie die Erstellung eines flexiblen Ausstellungssystems u.a. Darüber hinaus werden alle Aktivitäten gefördert, die zur Unterstützung der regionalen Pressearbeit und der Durchführung von Veranstaltungen, beispielsweise im Rahmen der Europawochen dienen oder Vernetzungstreffen mit anderen Aktionsgruppen dienen.
  • Finanzkosten (z. B. Bankgebühren).

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Es können nur solche Aktionsgruppen eine Förderung erhalten, die auf der Grundlage der Programmausschreibung ausgewählt und als LEADER-Aktionsgruppe bestätigt wurden.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2015

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • Für Verwaltungskosten und Sensibilisierung beträgt der Fördersatz 100% der förderfähigen öffentlichen Ausgaben.
  • Für die Förderung der laufenden Verwaltungskosten und der Sensibilisierung können je Aktionsgruppe jährlich bis zu 170.000€ förderfähige Kosten geltend gemacht werden. Darüber hinaus können im Jahr 2015 zusätzlich bis zu 25.000€ förderfähige Kosten für notwendige Erstinvestitionen abgerechnet werden. In der gesamten Förderperiode können jedoch nur bis zu 1,2 Mio € als förderfähige Ausgaben geltend gemacht werden, sofern die unter dem Punkt „Fördervoraussetzungen“ genannten Grenzen eingehalten werden.
  • Der Anteil der EU-Mittel an den kofinanzierungsfähigen öffentlichen Ausgaben beträgt 60%.
  • Die für die laufenden Kosten für Management und Verwaltung des REK und die Sensibilisierung und Prozessbegleitung nach Art. 35 (1) d, e der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 gewährte Unterstützung darf 25% der im Rahmen der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung anfallenden öffentlichen Gesamtausgaben nicht überschreiten.

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Nachhaltige Regionalentwicklung mit LEADER in Baden-Württemberg

Beschreibung

Für den ELER gilt:

(…) Grundlagen der LEADER-Förderung:

  • LEADER ist ein bürgerschaftlicher Ansatz der gemeinschaftsgeführten lokalen Entwicklung und unterstützt die Umsetzung eigenständiger lokaler Entwicklungskonzepte.
    Mit diesem Ansatz sollen die Bürgerinnen und Bürger verstärkt auf lokaler Ebene an den aktuellen sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen beteiligt werden. Damit ist LEADER auch in Zukunft in erster Linie ein Förderinstrument für die Umsetzung gebietsbezogener lokaler Entwicklungsstrategien, die auf subregionaler Ebene für genau umrissene ländliche Gebiete bestimmt sind. Die LEADER-Förderung soll insbesondere interkommunale integrierte Ansätze fördern, die von aktiven, auf lokaler Ebene arbeitenden Partnerschaften erarbeitet und umgesetzt werden. LEADER soll den Akteuren des ländlichen Raumes Impulse geben und sie dabei unterstützen, eigenständige Überlegungen über Entwicklungspotenziale und Entwicklungsmöglichkeiten ihres Gebietes in einer längerfristigen Perspektive anzustellen und zu realisieren.
  • Lokale Aktionsgruppen können sich in ländlichen Gebieten bilden und sind für ein abgegrenztes Aktionsgebiet verantwortlich.
    Zielgruppen der LEADER-Förderung sind kleinere, nach Möglichkeit zusammenhängende Gebiete im ländlichen Raum, wie im ELER-Programm für Baden-Württemberg beschrieben. Sie setzen sich in der Regel jeweils aus ganzen Gemeinden oder Gemarkungen zusammen und bilden unter geographischen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten eine Einheit. (…)
  • Die Lokalen Aktionsgruppen sind die Träger der Entwicklungsstrategie und verantwortlich für deren Durchführung.
    Die Lokalen Aktionsgruppen müssen eine ausgewogene und repräsentative Gruppierung von Partnern aus unterschiedlichen sozioökonomischen Bereichen des jeweiligen Gebietes darstellen. (…)
    Die LEADER-Förderung betrifft die Umsetzung von lokalen Entwicklungsstrategien, in deren Zentrum Projekte und Prozesse stehen, die die ländlich geprägten Räume in Baden-Württemberg zukunftsfähig machen. Dabei sollen beispielsweise die Innovations- und Wirtschaftskraft in den Regionen, die interkommunale Zusammenarbeit und der Tourismus gestärkt werden. Ziel ist eine nachhaltige strukturelle Weiterentwicklung der LEADER-Regionen: Hier sollen Antworten auf drängende Herausforderungen wie den demografischen Wandel, Klimawandel und Ressourcenschutz entwickelt und erprobt werden. Die LEADER-Förderung betrifft zudem die Umsetzung von Projekten der Zusammenarbeit und die Arbeit der Lokalen Aktionsgruppen. Alle im Rahmen der Entwicklungsstrategie finanzierten Projekte werden von den Aktionsgruppen ausgewählt. Die Förderung der laufenden Kosten der Aktionsgruppen und der Kosten der Sensibilisierung sind auf höchstens 25% der öffentlichen Gesamtausgaben der lokalen Entwicklungsstrategie begrenzt.
  • Lokale Entwicklungskonzepte müssen hohe Anforderungen erfüllen.
    (…) Maßnahmen zur Förderung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft sollen neben wirtschaftlichen und sozialen Aspekten auch die Erhaltung und Pflege des natürlichen Erbes, der Kulturlandschaft und der Biodiversität zum Ziel haben. Dazu zählt insbesondere die Kulturlandschaft. (…)
  • Kohärenz zwischen den Maßnahmen LEADER und Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebietenden.
    Zwischen den Maßnahmen „Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten“ mit Bezug zu Art. 20 und der Maßnahme LEADER gibt es enge Verbindungen, die eine gewisse Abstimmung und Koordination zwischen den Stellen, die über die Förderung entscheiden, sinnvoll erscheinen lassen. (…)
  • Der LEADER-Ansatz entwickelt sich in der neuen Förderperiode weiter.
    Auf der Grundlage der positiven Erfahrungen aus der zurückliegenden Förderperiode, werden den LEADER-Aktionsgruppen künftig noch mehr Gestaltungsspielräume und auch mehr Kompetenzen eingeräumt. So sollen künftig auch solche Vorhaben gefördert werden können, die thematisch über das bisherige Spektrum hinausgehen bzw. auch alternative Formen der Bereitstellung der öffentlichen nationalen Förderung berücksichtigen. Darüber hinaus entfällt zukünftig die bislang verpflichtende Vorprüfung und können Fördersätze zumindest in Teilbereichen und innerhalb gewisser Grenzen von den Aktionsgruppen selbst festgelegt und in das regionale Entwicklungskonzept aufgenommen werden. Gleichzeitig werden Anreize geschaffen, die Beteiligung der Zivilgesellschaft in den Aktionsgruppen auszuweiten, und die Arbeit der Aktionsgruppen über das Ende der Förderperiode hinaus zu verstetigen. Damit soll der LEADER-Ansatz zukunftsfähig und attraktiv gestaltet werden und sich noch deutlicher als bisher von der Mainstreamförderung unterscheiden.
  • Der LEADER-Ansatz bleibt weiterhin auf den ELER beschränkt.
    Es ist den Aktionsgruppen aber freigestellt, Ansätze bzw. Vorhaben in ihr Regionales Entwicklungskonzept REK einzubeziehen, die aus anderen Fonds gefördert werden können.

 

Hinweis: Die allgemeinen Fördergrundsätze der LEADER-Förderung können dem Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III) ab Seite 850ff. entnommen werden. Links zu umfassenden Informationen über LEADER finden Sie unter der Rubrik Dokumente.

 

Für den ESF gilt:

Die Möglichkeiten zur Kooperation mit CLLDs (LEADER-Ansatz) sind im Operationellen Programm des ESF nicht klar spezifiziert: "... Damit kann die ESF-Förderung zu Zielen sozialräumlich angelegter Interventionen oder lokal begrenzter Entwicklungsvorhaben allenfalls indirekt beitragen. Gleichwohl sollen die Vorhaben auf regionaler Ebene – je nach projektbezogener Zielsetzung - grundsätzlich offen sein für eine Zusammenarbeit mit Förderaktivitäten anderer Fonds (z. B. LEADER). Dies kann z. B. durch eine Öffnung der Netzwerkarbeit der regionalen ESF-Arbeitskreise begünstigt werden."

Fonds

ELER

Fördergebietseingrenzung

Hinweis: Einen Link zu Informationen über die ausgewählten LEADER, LEADER-Aktionsgruppen und deren förderfähige Aktionsgebiete finden Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen". Bei der Definition von „Ländlichen Raum“ als räumlicher Kontext, in dem LEADER als besondere Förderoption zum Einsatz kommen soll, orientiert sich Baden-Württemberg an Art. 50 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013. Die ländlichen Gebiete Baden-Württembergs sind als Gegenstück der dicht besiedelten Landesteile zu sehen. Als solche werden im MEPL III alle Städte mit mehr als 65.000 Einwohnern definiert. Die ländlichen Gebiete in Baden-Württemberg umfassen demnach rund 95% der Landesfläche und rund 76% der Landesbevölkerung, die Einwohnerdichte liegt bei 239 Einwohner/km2. Sofern im MEPL III von den „ländlichen Gebieten“ gesprochen wird, liegt die oben genannte Definition zu Grunde.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

Nähere Informationen zu LEADER, den ausgewählten LEADER-Aktionsgruppen sowie deren förderfähige Aktionsgebiete erhalten Sie beim:

bzw. beim

Abgleich OP

Beachten Sie hier neben der Förderrichtlinie die Bedeutung des operationellen Programms. Bitte nutzen Sie auch dieses um sich bezüglich der Förderkonditionen zu versichern.

Stand: Juli 2021