Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Baden-Württemberg 2014-2020 (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Verwaltungskosten und Sensibilisierung.
Förderziel
Das Ziel dieser Maßnahme besteht darin, in den Aktionsgebieten effizient arbeitende Aktionsgruppen zu entwickeln.
Fördergegenstände
Management, Verwaltung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Lokale Aktionsgruppen oder von diesen mit der Durchführung der Verwaltungsaufgaben und der Sensibilisierung beauftragte Gebietskörperschaften.
Förderfähige Gebietskulisse
Siehe Rubrik "Raumbezogener Ansatz".
Art der Unterstützung
Die Projektförderung erfolgt hinsichtlich Personal- und Sachkosten in Form von Zuschüssen. Diese Zuschüsse können gemäß Art. 67 (1) a der Verordnung (EU) 1303/2013 als Erstattung förderfähiger Kosten, die tatsächlich entstanden sind und gezahlt wurden, gewährt werden. Ausgaben in den Bereichen sächlicher Verwaltungsaufwand (Büromaterialien, Bücher, Porto, Telefon etc.) und alle Reisekosten, soweit diese das beschäftigte Personal betreffen, können als pauschale Kosten geltend gemacht werden. Sie werden dann auf der Grundlage einer fairen, ausgewogenen und überprüfbaren Berechnungsmethode abgerechnet. Der Pauschalsatz kann gemäß Art. 68 (1) b der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 bis zu 15% der förderfähigen Personalkosten betragen. Er wird auf der Grundlage einer entsprechenden Berechnung festgelegt.
Beschreibung
Die Arbeit der Aktionsgruppen soll durch die anteilige Finanzierung entsprechender Aktivitäten und eines Regionalmanagements bzw. einer Geschäftsstelle und der dort anfallenden Kosten für Personal, Weiterbildungsmaßnahmen, Sachausstattung und Sachausgaben unterstützt werden. Da die Fördergebiete in der Regel nicht in der Lage sind, entsprechende Strukturen ausschließlich selbst zu finanzieren, wird diese Maßnahme bezuschusst. In den Aktionsgebieten soll durch die Einrichtung eines effizienten und professionellen Managements die ordnungsgemäße Programmabwicklung unterstützt und die Bevölkerung sowie alle Akteure durch eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit sensibilisiert und über die Entwicklungsstrategie der Region und die Verwendung der Mittel informiert werden.
Erreicht werden kann dies durch:
- Durchführung von Regionalkonferenzen, Workshops u. ä. mit lokalen Akteuren und sonstigen Partnern.
- Die Beschäftigung eines LEADER-Managers und weiteren Personals im Bereich der Geschäftsstelle jeder Aktionsgruppe bzw. die Einrichtung eines Regionalmanagements.
- Durchführung regelmäßiger Sitzungen von Aktionsgruppen, Arbeitsgruppen und Geschäftsstelle bzw. Management.
- Durchführung regelmäßiger Selbstevaluierungen und Erstellung jährlicher Sachstandsberichte je Aktionsgruppe.
- Erstellung und Pflege eines Internetangebots über die Aktivitäten im jeweiligen Aktionsgebiet sowie Durchführung weiterer Aktionen auf dem Gebiet der Öffentlichkeitsarbeit.
- Fortbildung des beschäftigten Personals der Geschäftsstelle und der Mitglieder der Aktionsgruppe.
Förderfähige Kosten:
- Betriebskosten inkl. z. B. Versicherungen.
- Durchführung der Sitzungen und sonstigen Veranstaltungen einer Aktionsgruppe.
- Einrichtung und Betrieb der Geschäftsstellen. Dazu gehören die Grundausstattung der Geschäftsstellen mit technischen Geräten und Mobiliar. Sofern nachweisbar Zusatzkosten für Raummiete und Heizung anfallen, sind diese ebenfalls förderfähig. Außerdem können Reisekosten gefördert werden.
- Beschäftigung eines Geschäftsführers und weiteren Personals im Gesamtumfang von mindestens 1,5 AK. Diese Personen sind bei ihrer LEADER-Tätigkeit ausschließlich auf Aktivitäten im Rahmen von LEADER beschränkt.
- Alternativ zu den beiden vorangegangenen Tirets die Kosten für ein Regionalmanagement.
- Schulungskosten für Personal und Mitglieder einer Aktionsgruppe samt den damit verbundenen Reisekosten.
- Aktivitäten, die dem Monitoring und der Durchführung der Selbstevaluierung dienen. Hierzu zählt auch die Vergabe von Aufträgen an Dritte.
- Aktivitäten, die der Öffentlichkeitsarbeit in der Region und darüber hinaus dienen. Hierzu zählen sowohl die Durchführung von Fachseminaren als auch der Aufbau und Betrieb eines Internetangebots, Entwicklung und Druck von Flyern sowie die Erstellung eines flexiblen Ausstellungssystems u.a. Darüber hinaus werden alle Aktivitäten gefördert, die zur Unterstützung der regionalen Pressearbeit und der Durchführung von Veranstaltungen, beispielsweise im Rahmen der Europawochen dienen oder Vernetzungstreffen mit anderen Aktionsgruppen dienen.
- Finanzkosten (z. B. Bankgebühren).
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Es können nur solche Aktionsgruppen eine Förderung erhalten, die auf der Grundlage der Programmausschreibung ausgewählt und als LEADER-Aktionsgruppe bestätigt wurden.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2015
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Für Verwaltungskosten und Sensibilisierung beträgt der Fördersatz 100% der förderfähigen öffentlichen Ausgaben.
- Für die Förderung der laufenden Verwaltungskosten und der Sensibilisierung können je Aktionsgruppe jährlich bis zu 170.000€ förderfähige Kosten geltend gemacht werden. Darüber hinaus können im Jahr 2015 zusätzlich bis zu 25.000€ förderfähige Kosten für notwendige Erstinvestitionen abgerechnet werden. In der gesamten Förderperiode können jedoch nur bis zu 1,2 Mio € als förderfähige Ausgaben geltend gemacht werden, sofern die unter dem Punkt „Fördervoraussetzungen“ genannten Grenzen eingehalten werden.
- Der Anteil der EU-Mittel an den kofinanzierungsfähigen öffentlichen Ausgaben beträgt 60%.
- Die für die laufenden Kosten für Management und Verwaltung des REK und die Sensibilisierung und Prozessbegleitung nach Art. 35 (1) d, e der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 gewährte Unterstützung darf 25% der im Rahmen der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung anfallenden öffentlichen Gesamtausgaben nicht überschreiten.