Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Baden-Württemberg 2014-2020 (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Förderung von Kooperationsmaßnahmen im Rahmen von LEADER.
Förderziel
Die Maßnahme leistet einen Beitrag zum Schwerpunktbereich 6b.
Fördergegenstände
Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze, Vernetzung, Kooperation
Zuwendungsempfänger
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
- Natürliche Personen und Personengesellschaften.
Förderfähige Gebietskulisse
Siehe Rubrik "Raumbezogener Ansatz".
Art der Unterstützung
Die Projektförderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Diese Zuschüsse können gemäß Art. 67 (1) a, c der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 als Erstattung förderfähiger Kosten, die tatsächlich entstanden sind und gezahlt wurden, oder als Pauschalfinanzierung (auf Basis einer Berechnung) gewährt werden.
Beschreibung
Die Zusammenarbeit und der Erfahrungsaustausch mit anderen LEADER-Aktionsgruppen ist ein wichtiger Bestandteil des LEADER-Ansatzes. Es können in Baden-Württemberg deshalb nur solche Aktionsgruppen in die Förderung aufgenommen werden, die diesen Aspekt in ihrem Regionalen Entwicklungskonzept berücksichtigt haben und sowohl interterritorial mit anderen deutschen Aktionsgruppen als auch transnational mit ausländischen Aktionsgruppen oder denen gleichgestellten Zusammenschlüssen kooperieren. Dabei darf sich diese Zusammenarbeit nicht nur auf den Austausch von Erfahrungen beschränken, sondern soll darauf abzielen, gemeinsame Vorhaben oder Aktionen durchzuführen.
Im Interesse eines möglichst großen Mehrwerts dieser Maßnahme ist es erforderlich, dass die an einer Zusammenarbeit interessierten Gruppen über ausreichende Gemeinsamkeiten hinsichtlich ihrer Ausgangslage und ihrer Entwicklungsstrategie verfügen.
Für die Förderung ist es unerheblich, ob die Kooperation auf Ebene der Aktionsgruppen oder von Einzelakteuren angestrebt bzw. umgesetzt wird.
Gefördert werden können Vorhaben, die dem Erfahrungsaustausch, der Kooperation und der Zusammenarbeit Lokaler Aktionsgruppen dienen. Dazu zählt insbesondere die Vorbereitung und Durchführung solcher Vorhaben, die Kooperationsaktivitäten mit anderen deutschen Aktionsgruppen (gebietsübergreifend) oder ausländischen Aktionsgruppen (transnational) betreffen.
Bei dieser Maßnahme ist zu beachten, dass im Allgemeinen nur der Teil der Kosten gefördert werden kann, der im jeweiligen Aktionsgebiet stattfindet bzw. umgesetzt wird. Auftretende gemeinsame Kosten der jeweiligen Maßnahme werden jeweils anteilig von den beteiligten Aktionsgebieten getragen und entsprechend gefördert.
Vorbereitende technische Unterstützung für Kooperationsvorhaben:
Die Vorbereitung von Kooperationsvorhaben stellt für die Aktionsgruppen bzw. andere Projektträger eine anspruchsvolle Aufgabe dar und verursacht nicht nur einen großen zeitlichen Arbeitsaufwand, sondern auch zusätzliche Kosten für Studien, Konzepte, gemeinsame Treffen und evtl. auch für Übersetzung. Deshalb kann eine vorbereitende technische Unterstützung für Kooperationsvorhaben gewährt werden. Diese Unterstützung betrifft insbesondere Reisekosten (Fahrtkosten und Tagegeld), die Durchführung von Studien und Konzepten sowie von Veranstaltungen (Raummiete, Moderation, Bewirtung, Übersetzung etc.). Voraussetzung ist, dass ein gemeinsames Kooperationsvorhaben angestrebt und vorbereitet wird. Die Förderung von Vorhaben, die allein dem Erfahrungsaustausch mit anderen Gruppen oder Akteuren dienen, erfolgt über „laufende Kosten für Management und Verwaltung des REK“.
Förderfähig ist die Vorbereitung solcher Vorhaben, an denen mindestens eine weitere Aktionsgruppe aus dem In- oder Ausland beteiligt ist.
Förderfähige Kosten:
Förderfähig sind alle Kosten gemäß Beschluss der Aktionsgruppe, soweit durch die Verwaltungsvorschrift des Landes zur Umsetzung von LEADER nicht ausgeschlossen.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Votum einer lokalen Aktionsgruppe.
- Entspricht der Strategie einer lokalen Aktionsgruppe.
Auswahlverfahren
Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben erfolgt durch die Lokalen Aktionsgruppen auf der Grundlage objektiver Kriterien und transparenter Verfahren. Beide sind Bestandteil der Lokalen Entwicklungsstrategien bzw. der Regionalen Entwicklungskonzepte.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2015
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Bei Vorhaben öffentlicher Träger (z. B. Kommunen) und Kirchen sowie gleichgestellter Einrichtungen kann der Fördersatz bis zu 100% der förderfähigen öffentlichen Ausgaben betragen.
- Bei Vorhaben anderer Träger (Private, Unternehmen, Vereine etc.) variiert der Fördersatz. Er kann bis zu 95% der förderfähigen Ausgaben betragen.
- Die Höhe des Fördersatzes ergibt sich aus den in der Lokalen Entwicklungsstrategie bzw. dem Regionalen Entwicklungskonzept der jeweiligen Aktionsgruppe festgelegten Fördersatztabellen.