Regionalentwicklungsprogramm LEADER - Vorbereitung und Durchführung von Kooperationsvorhaben zwischen LEADER-Aktionsgruppen im Rahmen der gebietsübergreifenden und transnationalen Zusammenarbeit

ELER

Baden-Württemberg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Baden-Württemberg 2014-2020 (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Förderung von Kooperationsmaßnahmen im Rahmen von LEADER.

Förderziel

Die Maßnahme leistet einen Beitrag zum Schwerpunktbereich 6b.

Fördergegenstände

Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze, Vernetzung, Kooperation

Zuwendungsempfänger

  • Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
  • Natürliche Personen und Personengesellschaften.

Förderfähige Gebietskulisse

Siehe Rubrik "Raumbezogener Ansatz".

Art der Unterstützung

Die Projektförderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Diese Zuschüsse können gemäß Art. 67 (1) a, c der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 als Erstattung förderfähiger Kosten, die tatsächlich entstanden sind und gezahlt wurden, oder als Pauschalfinanzierung (auf Basis einer Berechnung) gewährt werden.

Beschreibung

Die Zusammenarbeit und der Erfahrungsaustausch mit anderen LEADER-Aktionsgruppen ist ein wichtiger Bestandteil des LEADER-Ansatzes. Es können in Baden-Württemberg deshalb nur solche Aktionsgruppen in die Förderung aufgenommen werden, die diesen Aspekt in ihrem Regionalen Entwicklungskonzept berücksichtigt haben und sowohl interterritorial mit anderen deutschen Aktionsgruppen als auch transnational mit ausländischen Aktionsgruppen oder denen gleichgestellten Zusammenschlüssen kooperieren. Dabei darf sich diese Zusammenarbeit nicht nur auf den Austausch von Erfahrungen beschränken, sondern soll darauf abzielen, gemeinsame Vorhaben oder Aktionen durchzuführen.

 

Im Interesse eines möglichst großen Mehrwerts dieser Maßnahme ist es erforderlich, dass die an einer Zusammenarbeit interessierten Gruppen über ausreichende Gemeinsamkeiten hinsichtlich ihrer Ausgangslage und ihrer Entwicklungsstrategie verfügen.

 

Für die Förderung ist es unerheblich, ob die Kooperation auf Ebene der Aktionsgruppen oder von Einzelakteuren angestrebt bzw. umgesetzt wird.

Gefördert werden können Vorhaben, die dem Erfahrungsaustausch, der Kooperation und der Zusammenarbeit Lokaler Aktionsgruppen dienen. Dazu zählt insbesondere die Vorbereitung und Durchführung solcher Vorhaben, die Kooperationsaktivitäten mit anderen deutschen Aktionsgruppen (gebietsübergreifend) oder ausländischen Aktionsgruppen (transnational) betreffen.

 

Bei dieser Maßnahme ist zu beachten, dass im Allgemeinen nur der Teil der Kosten gefördert werden kann, der im jeweiligen Aktionsgebiet stattfindet bzw. umgesetzt wird. Auftretende gemeinsame Kosten der jeweiligen Maßnahme werden jeweils anteilig von den beteiligten Aktionsgebieten getragen und entsprechend gefördert.

 

Vorbereitende technische Unterstützung für Kooperationsvorhaben:

Die Vorbereitung von Kooperationsvorhaben stellt für die Aktionsgruppen bzw. andere Projektträger eine anspruchsvolle Aufgabe dar und verursacht nicht nur einen großen zeitlichen Arbeitsaufwand, sondern auch zusätzliche Kosten für Studien, Konzepte, gemeinsame Treffen und evtl. auch für Übersetzung. Deshalb kann eine vorbereitende technische Unterstützung für Kooperationsvorhaben gewährt werden. Diese Unterstützung betrifft insbesondere Reisekosten (Fahrtkosten und Tagegeld), die Durchführung von Studien und Konzepten sowie von Veranstaltungen (Raummiete, Moderation, Bewirtung, Übersetzung etc.). Voraussetzung ist, dass ein gemeinsames Kooperationsvorhaben angestrebt und vorbereitet wird. Die Förderung von Vorhaben, die allein dem Erfahrungsaustausch mit anderen Gruppen oder Akteuren dienen, erfolgt über „laufende Kosten für Management und Verwaltung des REK“.

Förderfähig ist die Vorbereitung solcher Vorhaben, an denen mindestens eine weitere Aktionsgruppe aus dem In- oder Ausland beteiligt ist.

 

Förderfähige Kosten:

Förderfähig sind alle Kosten gemäß Beschluss der Aktionsgruppe, soweit durch die Verwaltungsvorschrift des Landes zur Umsetzung von LEADER nicht ausgeschlossen.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Votum einer lokalen Aktionsgruppe.
  • Entspricht der Strategie einer lokalen Aktionsgruppe.

Auswahlverfahren

Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben erfolgt durch die Lokalen Aktionsgruppen auf der Grundlage objektiver Kriterien und transparenter Verfahren. Beide sind Bestandteil der Lokalen Entwicklungsstrategien bzw. der Regionalen Entwicklungskonzepte.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2015

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • Bei Vorhaben öffentlicher Träger (z. B. Kommunen) und Kirchen sowie gleichgestellter Einrichtungen kann der Fördersatz bis zu 100% der förderfähigen öffentlichen Ausgaben betragen.
  • Bei Vorhaben anderer Träger (Private, Unternehmen, Vereine etc.) variiert der Fördersatz. Er kann bis zu 95% der förderfähigen Ausgaben betragen.
  • Die Höhe des Fördersatzes ergibt sich aus den in der Lokalen Entwicklungsstrategie bzw. dem Regionalen Entwicklungskonzept der jeweiligen Aktionsgruppe festgelegten Fördersatztabellen.

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Nachhaltige Regionalentwicklung mit LEADER in Baden-Württemberg

Beschreibung

Für den ELER gilt:

(…) Grundlagen der LEADER-Förderung:

  • LEADER ist ein bürgerschaftlicher Ansatz der gemeinschaftsgeführten lokalen Entwicklung und unterstützt die Umsetzung eigenständiger lokaler Entwicklungskonzepte.
    Mit diesem Ansatz sollen die Bürgerinnen und Bürger verstärkt auf lokaler Ebene an den aktuellen sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen beteiligt werden. Damit ist LEADER auch in Zukunft in erster Linie ein Förderinstrument für die Umsetzung gebietsbezogener lokaler Entwicklungsstrategien, die auf subregionaler Ebene für genau umrissene ländliche Gebiete bestimmt sind. Die LEADER-Förderung soll insbesondere interkommunale integrierte Ansätze fördern, die von aktiven, auf lokaler Ebene arbeitenden Partnerschaften erarbeitet und umgesetzt werden. LEADER soll den Akteuren des ländlichen Raumes Impulse geben und sie dabei unterstützen, eigenständige Überlegungen über Entwicklungspotenziale und Entwicklungsmöglichkeiten ihres Gebietes in einer längerfristigen Perspektive anzustellen und zu realisieren.
  • Lokale Aktionsgruppen können sich in ländlichen Gebieten bilden und sind für ein abgegrenztes Aktionsgebiet verantwortlich.
    Zielgruppen der LEADER-Förderung sind kleinere, nach Möglichkeit zusammenhängende Gebiete im ländlichen Raum, wie im ELER-Programm für Baden-Württemberg beschrieben. Sie setzen sich in der Regel jeweils aus ganzen Gemeinden oder Gemarkungen zusammen und bilden unter geographischen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten eine Einheit. (…)
  • Die Lokalen Aktionsgruppen sind die Träger der Entwicklungsstrategie und verantwortlich für deren Durchführung.
    Die Lokalen Aktionsgruppen müssen eine ausgewogene und repräsentative Gruppierung von Partnern aus unterschiedlichen sozioökonomischen Bereichen des jeweiligen Gebietes darstellen. (…)
    Die LEADER-Förderung betrifft die Umsetzung von lokalen Entwicklungsstrategien, in deren Zentrum Projekte und Prozesse stehen, die die ländlich geprägten Räume in Baden-Württemberg zukunftsfähig machen. Dabei sollen beispielsweise die Innovations- und Wirtschaftskraft in den Regionen, die interkommunale Zusammenarbeit und der Tourismus gestärkt werden. Ziel ist eine nachhaltige strukturelle Weiterentwicklung der LEADER-Regionen: Hier sollen Antworten auf drängende Herausforderungen wie den demografischen Wandel, Klimawandel und Ressourcenschutz entwickelt und erprobt werden. Die LEADER-Förderung betrifft zudem die Umsetzung von Projekten der Zusammenarbeit und die Arbeit der Lokalen Aktionsgruppen. Alle im Rahmen der Entwicklungsstrategie finanzierten Projekte werden von den Aktionsgruppen ausgewählt. Die Förderung der laufenden Kosten der Aktionsgruppen und der Kosten der Sensibilisierung sind auf höchstens 25% der öffentlichen Gesamtausgaben der lokalen Entwicklungsstrategie begrenzt.
  • Lokale Entwicklungskonzepte müssen hohe Anforderungen erfüllen.
    (…) Maßnahmen zur Förderung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft sollen neben wirtschaftlichen und sozialen Aspekten auch die Erhaltung und Pflege des natürlichen Erbes, der Kulturlandschaft und der Biodiversität zum Ziel haben. Dazu zählt insbesondere die Kulturlandschaft. (…)
  • Kohärenz zwischen den Maßnahmen LEADER und Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebietenden.
    Zwischen den Maßnahmen „Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten“ mit Bezug zu Art. 20 und der Maßnahme LEADER gibt es enge Verbindungen, die eine gewisse Abstimmung und Koordination zwischen den Stellen, die über die Förderung entscheiden, sinnvoll erscheinen lassen. (…)
  • Der LEADER-Ansatz entwickelt sich in der neuen Förderperiode weiter.
    Auf der Grundlage der positiven Erfahrungen aus der zurückliegenden Förderperiode, werden den LEADER-Aktionsgruppen künftig noch mehr Gestaltungsspielräume und auch mehr Kompetenzen eingeräumt. So sollen künftig auch solche Vorhaben gefördert werden können, die thematisch über das bisherige Spektrum hinausgehen bzw. auch alternative Formen der Bereitstellung der öffentlichen nationalen Förderung berücksichtigen. Darüber hinaus entfällt zukünftig die bislang verpflichtende Vorprüfung und können Fördersätze zumindest in Teilbereichen und innerhalb gewisser Grenzen von den Aktionsgruppen selbst festgelegt und in das regionale Entwicklungskonzept aufgenommen werden. Gleichzeitig werden Anreize geschaffen, die Beteiligung der Zivilgesellschaft in den Aktionsgruppen auszuweiten, und die Arbeit der Aktionsgruppen über das Ende der Förderperiode hinaus zu verstetigen. Damit soll der LEADER-Ansatz zukunftsfähig und attraktiv gestaltet werden und sich noch deutlicher als bisher von der Mainstreamförderung unterscheiden.
  • Der LEADER-Ansatz bleibt weiterhin auf den ELER beschränkt.
    Es ist den Aktionsgruppen aber freigestellt, Ansätze bzw. Vorhaben in ihr Regionales Entwicklungskonzept REK einzubeziehen, die aus anderen Fonds gefördert werden können.

 

Hinweis: Die allgemeinen Fördergrundsätze der LEADER-Förderung können dem Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III) ab Seite 850ff. entnommen werden. Links zu umfassenden Informationen über LEADER finden Sie unter der Rubrik Dokumente.

 

Für den ESF gilt:

Die Möglichkeiten zur Kooperation mit CLLDs (LEADER-Ansatz) sind im Operationellen Programm des ESF nicht klar spezifiziert: "... Damit kann die ESF-Förderung zu Zielen sozialräumlich angelegter Interventionen oder lokal begrenzter Entwicklungsvorhaben allenfalls indirekt beitragen. Gleichwohl sollen die Vorhaben auf regionaler Ebene – je nach projektbezogener Zielsetzung - grundsätzlich offen sein für eine Zusammenarbeit mit Förderaktivitäten anderer Fonds (z. B. LEADER). Dies kann z. B. durch eine Öffnung der Netzwerkarbeit der regionalen ESF-Arbeitskreise begünstigt werden."

Fonds

ELER

Fördergebietseingrenzung

Hinweis: Einen Link zu Informationen über die ausgewählten LEADER, LEADER-Aktionsgruppen und deren förderfähige Aktionsgebiete finden Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen". Bei der Definition von „Ländlichen Raum“ als räumlicher Kontext, in dem LEADER als besondere Förderoption zum Einsatz kommen soll, orientiert sich Baden-Württemberg an Art. 50 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013. Die ländlichen Gebiete Baden-Württembergs sind als Gegenstück der dicht besiedelten Landesteile zu sehen. Als solche werden im MEPL III alle Städte mit mehr als 65.000 Einwohnern definiert. Die ländlichen Gebiete in Baden-Württemberg umfassen demnach rund 95% der Landesfläche und rund 76% der Landesbevölkerung, die Einwohnerdichte liegt bei 239 Einwohner/km2. Sofern im MEPL III von den „ländlichen Gebieten“ gesprochen wird, liegt die oben genannte Definition zu Grunde.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

Nähere Informationen zu LEADER, den ausgewählten LEADER-Aktionsgruppen sowie deren förderfähige Aktionsgebiete erhalten Sie beim:

bzw. beim

Abgleich OP

Beachten Sie hier neben der Förderrichtlinie die Bedeutung des operationellen Programms. Bitte nutzen Sie auch dieses um sich bezüglich der Förderkonditionen zu versichern.

Stand: Juli 2021