Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Baden-Württemberg 2014-2020 (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Förderung der Vorhaben im Rahmen der lokalen Strategien.
Förderziel
Die Maßnahme leistet einen Beitrag zum Schwerpunktbereich 6b.
Fördergegenstände
Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
- Gebietskörperschaften.
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
- Natürliche Personen und Personengesellschaften.
Förderfähige Gebietskulisse
Siehe Rubrik "Raumbezogener Ansatz".
Art der Unterstützung
Die Projektförderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Diese Zuschüsse können gemäß Art 67 (1) a,c der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 als Erstattung förderfähiger Kosten, die tatsächlich entstanden sind und gezahlt wurden, oder als Pauschalfinanzierung (auf Basis einer Berechnung) gewährt werden.
Beschreibung
(Hinweis: Einen Link zu Informationen über die ausgewählten LEADER-Aktionsgruppen und deren förderfähige Aktionsgebiete finden Sie unter der Rubrik "Raumbezogener Ansatz - Weiterführende Informationen".)
Das Ziel der LEADER-Förderung ist die Erhaltung des ländlichen Raumes als attraktivem Lebens- und Wirtschaftsraum und die Erhaltung gleichwertiger Lebensbedingungen in Stadt und Land. Es können Vorhaben gefördert werden, die den Zielen der Strategie einer lokalen Aktionsgruppe (LAG) dienen und den Handlungsfeldern ihres regionalen Entwicklungskonzepts (REK) entsprechen.
Insbesondere:
- Sicherung und Verbesserung der Attraktivität ländlicher Räume als Lebens- und Wirtschaftsräume sowie der Lebensqualität im ländlichen Raum.
- Stärkung der Wirtschaftskraft ländlicher Räume durch Erschließung neuer Einkommenspotenziale und weitere Diversifizierung der Wirtschaft.
- Sicherung, Qualitätsverbesserung und Schaffung von Arbeitsplätzen; Sicherung und Schaffung von adäquaten Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen z. B. durch neue Formen der Zusammenarbeit und die Entwicklung neuer Dienstleistungen.
- Förderung des Tourismus.
- Verbesserung der unternehmens- und haushaltsorientierten Infrastruktur.
- Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung mit Gütern und Dienstleistungen.
- Sicherung und Schaffung von attraktivem Wohnraum, Sicherung der Funktion ländlicher Siedlungen und Bewahrung des ländlichen Siedlungsbildes.
- Sicherung einer ausreichenden Infrastruktur der Kinder- und Altenbetreuung durch neue Formen der Zusammenarbeit.
- Unterstützung des sozialen und kulturellen Engagements.
- Erhalt und Verbesserung der kulturellen Infrastruktur.
- Erhaltung des kulturellen ländlichen Erbes.
- Erhaltung und Pflege des natürlichen Erbes, der Kulturlandschaft und der Biodiversität.
- Vermeidung von Flächenverbrauch.
- Aktive Beteiligung der Bevölkerung bei der Weiterentwicklung des Ländlichen Raums.
- Bewältigung des demographischen Wandels in der ländlichen Gesellschaft, den ländlichen Siedlungen und der ländlichen Wirtschaft.
- Bewältigung des Klimawandels.
- Ressourcenschutz.
Im Unterschied zu gewöhnlichen Vorhaben sind LEADER-Projekte stets Teil eines integrierten Entwicklungskonzepts und einer zukunftsorientierten Entwicklungsstrategie. Die Vorhaben sind damit von überörtlicher Bedeutung für die Entwicklung einer Region. Darüber hinaus gelten die LEADER-spezifischen Fördergrundsätze (s. o.).
Förderfähige Kosten:
Förderfähig sind alle Kosten gemäß Beschluss der Aktionsgruppe, soweit durch die Verwaltungsvorschrift des Landes zur Umsetzung von LEADER nicht ausgeschlossen.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Votum einer lokalen Aktionsgruppe.
- Entspricht der Strategie einer lokalen Aktionsgruppe.
Auswahlverfahren
Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben erfolgt durch die Lokalen Aktionsgruppen auf der Grundlage objektiver Kriterien und transparenter Verfahren. Beide sind Bestandteil der Lokalen Entwicklungsstrategien bzw. der Regionalen Entwicklungskonzepte.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2015
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Bei Vorhaben öffentlicher Träger (z. B. Kommunen) und Kirchen sowie gleichgestellter Einrichtungen kann der Fördersatz bis zu 100% der förderfähigen öffentlichen Ausgaben betragen.
- Bei Vorhaben anderer Träger (Private, Unternehmen, Vereine etc.) variiert der Fördersatz. Er kann bis zu 95% der förderfähigen Ausgaben betragen. Die Höhe des Fördersatzes ergibt sich aus den in der Lokalen Entwicklungsstrategie bzw. dem Regionalen Entwicklungskonzept der jeweiligen Aktionsgruppe festgelegten Fördersatztabellen.