Naturparke - Projektkoordination

ELER

Baden-Württemberg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Baden-Württemberg 2014-2020 (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Verbesserung der personellen Situation von Naturparken.

Förderziel

Die Maßnahme leistet einen Beitrag zu den Schwerpunktbereichen 1a und 4a.

Fördergegenstände

Beschäftigung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer

Zuwendungsempfänger

Naturparkvereine des Landes Baden-Württemberg.

Förderfähige Gebietskulisse

Ländliche Gebiete in Baden-Württemberg. Weitere Informationen können dem Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 bis 2020 (MEPL III) ab Seite 313 entnommen werden.

Art der Unterstützung

Projektförderung in Form einer Vollfinanzierung.

Beschreibung

Die meisten Naturparke verfügen über sehr wenig Personal. Für die Durchführung von neuen, umfangreicheren Projekten fehlen oft die personellen und finanziellen Ressourcen. Mit der Vorhabensart Projektkoordination für Naturparke soll die personelle Situation der Naturparke zur Durchführung von neuen, innovativen und umfangreichen Projekten verbessert werden. Förderfähig ist die personelle Unterstützung der Naturparkvereine für die Koordination bei der Entwicklung und Umsetzung von neuen Projekten, die innerhalb der jeweiligen Naturparkkulisse oder naturparkübergreifend durchgeführt werden. Die Naturparke legen hierfür einen entsprechenden Geschäftsplan vor.

Die Projekte selbst können über Artikel 20 (Vorhabensarten 7.1.1; 7.5.1 und/oder 7.6.1) gefördert werden.

 

Förderfähige Kosten:

Förderfähig sind die Kosten für die Erstellung des Geschäftsplans sowie die laufenden Kosten der Zusammenarbeit nach Art. 35 Absatz 5 Buchstabe c. Die laufenden Kosten der Zusammenarbeit beinhalten Aufwendungen für das eingesetzte Personal zur Koordinierung und Bearbeitung von neuen Projekten. Nicht förderfähig ist der Einsatz eines Projektkoordinators, der zu Teilen über zu Verfügung stehende Geschäftsführungsmittel finanziert wird.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Das Vorhaben erfolgt innerhalb eines nach § 30 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg ausgewiesenen bzw. durch Rechtsverordnung erklärten Naturparks oder innerhalb des deutschen Teilgebiets des Regionalen Naturpark Schaffhausen. Im Falle von Gebietserweiterungen tritt die Förderfähigkeit ein, sobald das Verordnungsverfahren formell eingeleitet ist.

Auswahlverfahren

Die Festlegung der Auswahlkriterien für die Auswahl von Vorhaben erfolgt in transparenten und gut dokumentierten Verfahren nach folgenden Grundsätzen:

  • Die Auswahlkriterien werden gem. Art. 49 ELER-VO von der Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der Strategie EU 2020, an den ELER-Prioritäten und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des MEPL III, insbesondere Klimaschutz, Umwelt und Tiergesundheit.
  • Die Einreichung von Förderanträgen ist kontinuierlich möglich. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt an bestimmten, zuvor bekannt gegebenen Stichtagen unter den bewilligungsreifen Anträgen. Die Auswahlkriterien, das Punktesystem, die Mindestpunktzahl sowie das Budget werden gemeinsam mit den Stichtagen der Auswahl veröffentlicht.
  • Die Förderanträge werden anhand der Auswahlkriterien mit Punkten bewertet. Die Förderanträge werden entsprechend der erreichten Punktezahl in ein Ranking gebracht. Die Vorhaben, die die Mindestpunktzahl nicht erreichen, können nicht mit ELER-Mitteln gefördert werden. Anträge, die zwar die Mindestpunktzahl, aber wegen des knappen Budgets nicht die für eine Förderzusage notwendige Anzahl von Punkten im Rahmen des Ranking erreichen, können erneut an einem Auswahlverfahren teilnehmen.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2016

Ende der Maßnahme: 31.12.2022

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

100%.

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung

Subthemen

  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung, Umweltpädagogik, lebenslanges Lernen
  • Naturschutz und Landschaftspflege

Stand: Juli 2021