Zusammenarbeit / Europäische Innovationspartnerschaft (EIP) - Pilotprojekte

ELER

Baden-Württemberg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Baden-Württemberg 2014-2020 (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Entwicklung und Erprobung von Innovationen in der Land- und Forstwirtschaft.

Förderziel

Die Maßnahme leistet einen Beitrag zu den Schwerpunktbereichen 1a, 1b und 2a.

Fördergegenstände

Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Management, Verwaltung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer

Zuwendungsempfänger

Projektträgerin/Projektträger (natürliche und juristische Personen).

Förderfähige Gebietskulisse

Ländliche Gebiete in Baden-Württemberg. Weitere Informationen können dem Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 bis 2020 (MEPL III) ab Seite 313 entnommen werden.

Art der Unterstützung

Zuschuss, Projektfinanzierung.

Beschreibung

Entwicklung und Erprobung von neuen Produkten, Technologien, Verfahren, Konzepten und Dienstleistungen in der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft, im Garten- und Weinbau im Rahmen von Pilotprojekten vor der allgemeinen Einführung/Umsetzung insbesondere hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit, Machbarkeit, technischen Optimierung, der Akzeptanz, der Marktreife und des Marktpotentials.

Ziel ist die Minderung von Risiken vor Einführung/Umsetzung von neuen Entwicklungen und Konzepten.

Bei Pilotprojekten handelt es sich um Projekte im Rahmen der Zusammenarbeit von mindestens zwei Akteurinnen und Akteuren, aber außerhalb von Projekten Operationeller Gruppen im Rahmen von Europäischen Innovationspartnerschaften (EIP). Die Ergebnisse der Pilotprojekte müssen veröffentlicht werden.

 

Förderfähige Kosten:

  • Laufende Kosten der Zusammenarbeit.
  • Direktkosten des Projektes.
  • Kosten für die projektbezogenen Leistungen der am Pilotprojekt beteiligten Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler (jedoch nie alleinstehend; es muss stets ein Zusammenhang zu dem Pilotprojekt hergestellt sein).
  • Ausgaben für allgemeine Geschäftskosten, insbesondere Büromaterial, Post- und Telefonausgaben, Reiseausgaben und Büromiete ausschließlich als Pauschale in Höhe von 15% der zuwendungsfähigen Personalausgaben.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mindestens zwei Akteurinnen/Akteure.
  • Rechtsfähigkeit der Projekträgerin/des Projektträgers.
  • Sitz der Projektträgerin/des Projektträgers in Baden-Württemberg.
  • Vorlage eines Geschäftsplanes.
  • Pilotvorhaben müssen in Baden-Württemberg durchgeführt werden.
  • Es muss eine Kooperationsvereinbarung vorliegen.
  • Antragsstellerin/Antragssteller verpflichtet sich zur Veröffentlichung der Ergebnisse.

Auswahlverfahren

Die Festlegung der Auswahlkriterien für die Auswahl von Vorhaben erfolgt in transparenten und gut dokumentierten Verfahren nach folgenden Grundsätzen:

  • Die Auswahlkriterien werden gem. Art. 49 ELER-VO von der Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der Strategie EU 2020, an den ELER-Prioritäten und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des MEPL III, insbesondere Klimaschutz, Umwelt und Tiergesundheit.
  • Die Einreichung von Förderanträgen ist kontinuierlich möglich. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt an bestimmten, zuvor bekannt gegebenen Stichtag unter den bewilligungsreifen Anträgen. Die Auswahlkriterien, das Punktesystem, die Mindestpunktzahl sowie das Budget werden gemeinsam mit den Stichtagen der Auswahl veröffentlicht.
  • Die Förderanträge werden anhand der Auswahlkriterien mit Punkten bewertet. Die Förderanträge werden entsprechend der erreichten Punktezahl in ein Ranking gebracht. Die Vorhaben, die die Mindestpunktzahl nicht erreichen, können nicht mit ELER-Mitteln gefördert werden. Anträge, die zwar die Mindestpunktzahl, aber wegen des knappen Budgets nicht die für eine Förderzusage notwendige Anzahl von Punkten im Rahmen des Ranking erreichen, können erneut an einem Auswahlverfahren teilnehmen.
  • Bei den Auswahlkriterien werden Bereiche, wie die Zusammensetzung der Akteurinnen/Akteure im Rahmen der Durchführung des Pilotprojektes und die Praxisorientierung des Pilotprojektes berücksichtigt.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.07.2015

Ende der Maßnahme: 31.12.2025

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • Die Beihilfeintensität beträgt in Bezug auf die Förderung der Kosten der laufenden Zusammenarbeit, der allgemeinen Geschäftskosten, der Direktkosten des Projekts und der Kosten für projektbezogene Leistungen der am Pilotprojekt beteiligten Wissenschaftler 75 Prozent.
  • In Bezug auf die Übernahme von Direktkosten eines Projekts, welche von einer anderen Maßnahme auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 abgedeckt werden können, beläuft sich die Höhe der Förderung auf denselben Maximalbetrag wie für diese Maßnahme festgelegt. Ist für diese Maßnahme kein Maximalbetrag festgelegt beträgt diese 75 Prozent.
  • Für Investitionskosten gilt gemäß Artikel 17 (3) der VO (EU) 1305/2013 (Investitionen in materielle Vermögenswerte) eine Beihilfeintensität von 40 Prozent.
  • Im Einzelfall ist zu prüfen, ob staatliche Beihilfevorschriften anzuwenden sind und daraus eine niedrige als oben genannte Beihilfeintensität resultiert (nicht Anhang I).

Sonstige Informationen

Verbindungen zu anderen Rechtsvorschriften:

  • Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor
  • Rahmenregelung der Europäischen Union für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten 2014-2020 (2014/C 204/01)

Handlungsfelder

Nachhaltiges Wirtschaften

Subthemen

  • Ökologisch nachhaltige regionale Wertschöpfungsketten und Stoffströme
  • Ökologisch nachhaltige Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, Unternehmen und Infrastrukturen

Stand: Juli 2021