Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Baden-Württemberg 2014-2020 (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Förderung von Operationellen Gruppen.
Förderziel
Die Maßnahme leistet einen Beitrag zu den Schwerpunktbereichen 1a, 1b und 2a.
Fördergegenstände
Daten-, Informationsgrundlagen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Management, Verwaltung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer
Zuwendungsempfänger
- Natürliche und juristische Personen, z. B.:
- Unternehmerinnen/Unternehmer der Land- und Ernährungswirtschaft, des Gartenbaues, Weinbaues und der Forstwirtschaft.
- Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs der Land- und Ernährungswirtschaft, des Gartenbaues, des Weinbaues und der Forstwirtschaft.
- Beratungsunternehmen und Beratungsorganisationen.
- Verbände, Vereine, NGOs.
- Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen.
- Öffentliche Einrichtungen.
- Andere Akteurinnen/Akteure.
- Bei Operationellen Gruppen mit Akteurinnen/Akteuren mit Sitz in anderen Programmgebieten findet für die Benennung, Umsetzung und Unterstützung der Operationellen Gruppe die Regelung des Entwicklungsprogramms Anwendung, von dessen Verwaltungsbehörde die Operationelle Gruppe benannt wird.
Stimmt die Verwaltungsbehörde des Entwicklungsprogramms, in dem kooperierende Akteurinnen/Akteure der Operationelle Gruppe ihren Sitz haben, auf Antrag zu, können einzelne Vorhaben/Projekte der Partner einer programmübergreifenden Operationellen Gruppe nach den Vorgaben des jeweiligen Entwicklungsprogramms, wo das Projekt realisiert wird, als EIP Projekt gefördert werden.
Förderfähige Gebietskulisse
Ländliche Gebiete in Baden-Württemberg. Weitere Informationen können dem Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg (MEPL III) ab Seite 313 entnommen werden.
Art der Unterstützung
Zuschuss, Projektfinanzierung
Beschreibung
(Hinweis: Nähere Informationen zu dieser Teilmaßnahme erhalten Sie im Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 bis 2020 (MEPL III) ab Seite 811.)
Im Rahmen von der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" werden sogenannte Operationelle Gruppen gefördert. Diese bieten eine Kommunikations- und Arbeitsplattform für verschiedene Akteurinnen/Akteure eines Innovationsprozesses. Die Akteurinnen/Akteure dieser Operationellen Gruppen können zum Beispiel unter anderem aus der Forschung, aus der Praxis oder dem Beratungswesen aus Baden-Württemberg, aus anderen Bundesländern oder Mitgliedsstaaten kommen.
Gefördert werden Operationelle Gruppen, die sich in der Land- und Ernährungswirtschaft, im Gartenbau, im Weinbau oder der Forstwirtschaft jeweils um ein konkretes Projekt mit Potential für Innovation aufbauen (u. a. die Entwicklung von neuen Prozessen, Produkten, Technologien, Methoden und Dienstleistungen, einschließlich von Pilotprojekten). Das Projekt muss Bezug zu baden-württembergischen Frage- und Problemstellungen und zur Landwirtschaft haben.
Das Projekt kann eine Ideen-, Konzept-, Entwicklungs- und Testphase (Pilotphase) umfassen.
Die Operationelle Gruppe muss die Ergebnisse ihres Projektes, insbesondere über das EIP Netzwerk veröffentlichen.
Förderfähige Kosten:
- Laufende Kosten der laufenden Zusammenarbeit.
- Direktkosten des Projektes im Zusammenhang mit der Durchführung eines Geschäftsplans.
- Kosten für die projektbezogenen Leistungen der in der EIP agierenden Wissenschaftler (jedoch nie alleinstehend; es muss stets ein Zusammenhang zu dem EIP-Projekt hergestellt sein).
- Ausgaben für allgemeine Geschäftskosten der Operationellen Gruppe, insbesondere Büromaterial, Post- und Telefonausgaben, Reiseausgaben und Büromiete ausschließlich als Pauschale in Höhe von 15% der zuwendungsfähigen Personalausgaben.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Die Operationelle Gruppe muss sich aus mindestens zwei Akteurinnen/Akteuren zusammensetzen.
- Die Operationelle Gruppe muss ihren Sitz in Baden-Württemberg haben.
- Rechtsfähigkeit des Antragstellers/der Antragstellerin.
- Die Operationelle Gruppe plant die Durchführung eines Projektes mit Potential für Innovation, welches zur Antragsstellung hinreichend konkretisiert ist.
- Die Operationelle Gruppe arbeitet auf Grundlage eines Geschäftsplanes.
- Die Operationelle Gruppe hat eine Kooperationsvereinbarung.
- Es muss ein positiver Beschluss des Auswahlgremiums beim MLR vorliegen.
- Die Operationelle Gruppe verpflichtet sich zur Veröffentlichung der Ergebnisse.
Auswahlverfahren
Die Festlegung der Auswahlkriterien für die Auswahl von Vorhaben der Maßnahmen erfolgt in transparenten und gut dokumentierten Verfahren nach folgenden Grundsätzen:
- Die Auswahlkriterien werden gem. Art. 49 ELER-VO von der Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der Strategie EU 2020, an den ELER-Prioritäten und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des MEPL III, insbesondere Klimaschutz, Umwelt und Tiergesundheit.
- Es erfolgt ein Aufruf zur Abgabe von Förderanträgen bis zu einem bestimmten Stichtag. Es können pro Jahr ein Aufruf oder mehrere Aufrufe erfolgen. Die Auswahlkriterien, das Punktesystem, die Mindestpunktzahl sowie das Budget werden mit dem Aufruf bekannt gegeben. Die bis zum Stichtag vorliegenden bewilligungsreifen Anträge werden dem Auswahlverfahren unterzogen.
- Die Förderanträge werden anhand der Auswahlkriterien mit Punkten bewertet. Die Förderanträge werden entsprechend der erreichten Punktezahl in ein Ranking gebracht. Die Vorhaben, die die Mindestpunktzahl nicht erreichen, können nicht mit ELER-Mitteln gefördert werden. Anträge, die zwar die Mindestpunktzahl, aber wegen des knappen Budgets nicht die für eine Förderzusage notwendige Anzahl von Punkten im Rahmen des Ranking erreichen, können erneut an einem Auswahlverfahren teilnehmen.
- Bei den Auswahlkriterien werden Bereiche wie die Zusammensetzung der Operationellen Gruppe, die Praxisorientierung der Projektvorschläge, eine offene Organisation der Operationellen Gruppe usw., wie in Abschnitt 3.1 und 9.2 der EIP-Leitlinien erwähnt, besonders berücksichtigt.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.07.2015
Ende der Maßnahme: 31.12.2025
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Die Beihilfeintensität beträgt in Bezug auf die Förderung der Kosten der laufenden Zusammenarbeit, allgemeine Geschäftskosten, der Direktkosten der Projekte und der Kosten für die projektbezogenen Leistungen der in der Operationellen Gruppe agierenden Wissenschaftler 100 Prozent.
- In Bezug auf die Übernahme von Direktkosten eines Projekts, welche von einer anderen Maßnahme auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 abgedeckt werden können, beläuft sich die Höhe der Förderung auf denselben Maximalbetrag wie für diese Maßnahme festgelegt. Ist für diese Maßnahme kein Maximalbetrag festgelegt beträgt diese 100 Prozent.
- Für Investitionskosten gilt gemäß Artikel 17 (3) der VO (EU) 1305/2013 (Investitionen in materielle Vermögenswerte) eine Beihilfeintensität von 60 Prozent.
- Im Einzelfall ist zu prüfen, ob staatliche Beihilfevorschriften anzuwenden sind und daraus eine niedrigere als oben genannte Beihilfeintensität resultiert (nicht Anhang I).