Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Baden-Württemberg 2014-2020 (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Vertragsnaturschutz im Rahmen der Pflege nicht landwirtschaftlich genutzter Flächen.
Förderziel
Die Maßnahme leistet einen Beitrag zum Schwerpunktbereich 4a.
Fördergegenstände
Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen
Zuwendungsempfänger
- Natürliche Personen.
- Juristische Personen des Privatrechts.
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Förderfähige Gebietskulisse
Ländliche Gebiete in Baden-Württemberg. Weitere Informationen können dem Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 bis 2020 (MEPL III) ab Seite 313 entnommen werden.
Art der Unterstützung
Flächenförderung oder Vollfinanzierung (bei der Vollfinanzierung wird die Gesamtheit der zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste ausgeglichen), bis zu 50% der Kosten bzw. Einkommensverluste bei juristischen Personen.
Beschreibung
Pflege nicht landwirtschaftlich genutzter Flächen (nicht beihilfefähige Flächen nach VO (EU) Nr. 1307/2013 d. h. „keine Bruttoflächen“).
Diese Vorhabensart wird für Grünlandflächen angeboten, auf denen die landwirtschaftliche Nutzung bereits aufgegeben wurde und die aus Naturschutzgründen einer bestimmten Pflege bedürfen. Um einer Verbuschung bzw. Wiederbewaldung solcher Flächen mit der Folge einer Veränderung des Artenspektrums entgegenzuwirken, wird deshalb durch die Pflege dieser Flächen versucht, den Bestand des Lebensraums mit seiner Flora und Fauna zu sichern oder wieder herzustellen. Insofern werden damit auch Pflegemaßnahmen honoriert, die immer dann greifen, wenn die landwirtschaftliche Bewirtschaftung vollständig aufgegeben wurde, weil sie wirtschaftlich nicht mehr kostendeckend möglich wäre.
Anfallendes Pflegematerial ist in der Regel nicht landwirtschaftlich verwertbar. Es ist von keinem bzw. nur von geringem wirtschaftlichen Wert und muss oft kostspielig entsorgt werden. Im Sinne der Abfallvermeidung und Kosteneinsparung ist es sinnvoll, nach Möglichkeit das anfallende Material zu verwerten, was einer Förderung nicht entgegensteht.
Im Vertragsnaturschutz wird die „Pflege nicht landwirtschaftlich genutzter Flächen“ immer auf Landwirtschaftsflächen (LN) angeboten. Zur Landwirtschaftsfläche gehören auch Heiden, Schilfflächen, Moore sowie aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommenen Brachflächen (Definition StaLa).
Föderfähige Kosten:
Höhere variable Kosten, die gegenüber einem Referenzverfahren bei Durchführung der Maßnahme entstehen. Anfallende Kosten auf der Grundlage der „KTBL Datensammlung Landschaftspflege“ in Verbindung mit den „Verrechnungssätzen für Baden-Württemberg des Landesverbands der Maschinenringe“, sowie der „Kostendatei für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege des bayerischen Landesamts für Umweltschutz“.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Die Naturschutzbehörde bestätigt, dass die Maßnahmen im überwiegend öffentlichen Interesse zum Zwecke des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur und Förderung des natürlichen Erbes, der Kulturlandschaft und der Biodiversität sind.
- Die Maßnahme hat Gebieten und/oder Tier- und Pflanzenarten in einer festgelegten naturschutzfachlichen Kulisse (räumlich und/oder fachlich) zu dienen.
- Auf den Vertragsflächen ist die gleichzeitige Anerkennung von Ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening ausgeschlossen.
- Begünstige haben die Verfügungsgewalt über die Förderfläche.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 28.10.2015
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
Die anfallende Kosten für die erforderlichen Leistungen werden von der Fachbehörde anhand einer vorgegebenen Liste mit klar definierten Standardleistungen ermittelt und im Vertrag zum Vertragsnaturschutz zusammen mit den Leistungen aufgelistet. Diese Liste ist in der Datenbank des Landschaftspflegeinformationssystems (LaIS) der vertragsschließenden Fachbehörde hinterlegt.
Die Liste der klar definierten Standardleistungen findet sich im Anhang des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg.
Die Aufstellung der Standardleistungen für Flächen- und für Stundensätze wurde von der LEL vorgenommen. Deren Kostenkalkulation wurden auf der Grundlage der „KTBL Datensammlung Landschaftspflege“ in Verbindung mit den „Verrechnungssätzen für Baden-Württemberg des Landesverbands der Maschinenringe“, sowie der „Kostendatei für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege des bayerischen Landesamts für Umweltschutz“ von der LEL durchgeführt.
Sind zur Zielerreichung des Vertragszieles Leistungen erforderlich, die sich nicht unter den Standardsätzen befinden, so kann in Ausnahmefällen eine Kalkulation dieser speziellen Leistungen nach den oben genannten Grundlagen (Maschinenring, KTBL) erfolgen. Die Kalkulation ist dann genau zu dokumentieren.