Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Baden-Württemberg 2014-2020 (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Vertragsnaturschutz im Rahmen der pflegenden Bewirtschaftung.
Förderziel
Die Maßnahme leistet einen Beitrag zum Schwerpunktbereich 4a.
Fördergegenstände
Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen
Zuwendungsempfänger
- Natürliche Personen.
- Juristische Personen des Privatrechts.
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts.
Förderfähige Gebietskulisse
Ländliche Gebiete in Baden-Württemberg. Weitere Informationen können dem Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg (MEPL III) ab Seite 313 entnommen werden.
Art der Unterstützung
Flächenförderung oder Vollfinanzierung (bei der Vollfinanzierung wird die Gesamtheit der zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste ausgeglichen), bis zu 50% der Kosten bzw. Einkommensverluste bei juristischen Personen.
Beschreibung
Durch diese Vorhabensart im Vertragsnaturschutz werden Möglichkeiten geschaffen, Lebensräume, die ehemals durch eine extensive Bewirtschaftung auf niedrigstem Ertragsniveau entstanden sind, durch Reaktivierung bzw. Beibehaltung der ursprünglichen Nutzung zu erhalten und so die dort vorkommenden Tier- und Pflanzenarten zu schützen.
Dies erfolgt in der Regel auf sehr mageren, trockenen, steilen oder feuchten Standorten, auf denen ohne Veränderung der Boden- oder Wasserverhältnisse nach heutigen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten keine kostendeckenden Erträge erwirtschaftet werden können. Durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft werden solche Flächen zunehmend weniger bewirtschaftet. Die dort vorkommenden Tier- und Pflanzenarten sind vielfach Lebensraumspezialisten, die auf eine Veränderung der Lebensbedingungen durch Belichtung, Beschattung, Trockenheit, Feuchtigkeit, Nährstoffversorgung oder Nutzungsintensivierung empfindlich reagieren.
Hierzu ist eine speziell, an die Erfordernisse angepasste extensive Grünlandnutzung mit einem Einsatz von speziellen Maschinen erforderlich.
Förderfähige Kosten:
Höhere variable Kosten die gegenüber einem Referenzverfahren bei Durchführung der Maßnahme entstehen. Anfallende Kosten auf der Grundlage der „KTBL Datensammlung Landschaftspflege“ in Verbindung mit den „Verrechnungssätzen für Baden-Württemberg des Landesverbands der Maschinenringe“, sowie der „Kostendatei für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege des bayerischen Landesamts für Umweltschutz“.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
- Die Naturschutzbehörde bestätigt, dass die Maßnahmen im überwiegend öffentlichen Interesse zum Zwecke des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur und Förderung des natürlichen Erbes, der Kulturlandschaft und der Biodiversität sind.
- Die Maßnahme hat Gebieten und/oder Tier- und Pflanzenarten in einer festgelegten naturschutzfachlichen Kulisse (räumlich und/oder fachlich) zu dienen.
- Auf den Vertragsflächen ist die gleichzeitige Anerkennung von Ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening ausgeschlossen.
- Begünstige haben die Verfügungsgewalt über die Förderfläche.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 28.10.2015
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
Die anfallenden Kosten für die erforderlichen Leistungen werden von der Fachbehörde anhand einer vorgegebenen Liste mit klar definierten Standardleistungen ermittelt und im Vertrag zum Vertragsnaturschutz zusammen mit den Leistungen aufgelistet. Diese Liste ist in der Datenbank des Landschaftspflegeinformationssystems (LaIS) der vertragsschließenden Fachbehörde hinterlegt.
Die Liste der klar definierten Standardleistungen findet sich im Anhang des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg (MEPL III).
Die Aufstellung der Standardleistungen für Flächen- und für Stundensätze wurde von der LEL vorgenommen. Deren Kostenkalkulation wurden auf der Grundlage der „KTBL Datensammlung Landschaftspflege“ in Verbindung mit den „Verrechnungssätzen für Baden-Württemberg des Landesverbands der Maschinenringe“, sowie der „Kostendatei für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege des bayerischen Landesamts für Umweltschutz“ von der LEL durchgeführt.
Sind zur Zielerreichung des Vertragszieles Leistungen erforderlich, die sich nicht unter den Standardsätzen befinden, so kann in Ausnahmefällen eine Kalkulation dieser speziellen Leistungen nach den oben genannten Grundlagen (Maschinenring, KTBL) erfolgen. Die Kalkulation ist dann genau zu dokumentieren.