Vertragsnaturschutz - Wiedereinführung oder Beibehaltung einer extensiven Bewirtschaftung

ELER

Baden-Württemberg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Baden-Württemberg 2014-2020 (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Vertragsnaturschutz für die Umstellung von Acker auf extensive Grünlandbewirtschaftung.

Förderziel

Die Maßnahme leistet einen Beitrag zum Schwerpunktbereich 4a.

Fördergegenstände

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Zuwendungsempfänger

  • Natürliche Personen.
  • Juristische Personen des Privatrechts.
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Förderfähige Gebietskulisse

Ländliche Gebiete in Baden-Württemberg. Weitere Informationen können dem Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 bis 2020 ab Seite 313 entnommen werden.

Art der Unterstützung

Flächenförderung oder Vollfinanzierung (bei der Vollfinanzierung wird die Gesamtheit der zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste ausgeglichen), bei juristischen Personen bis zu 50% der Kosten bzw. Einkommensverluste.

Beschreibung

Durch die Umwandlung von Acker- in Grünlandnutzung wird eine ökologische Verbesserung und Sicherung naturschutzwichtiger Flächen in der Kulturlandschaft erreicht. Gleichzeitig ist ein positiver Einfluss auf benachbarte Biotope, den Boden- sowie den Grundwasser- und Oberflächengewässerschutz zu verzeichnen.

 

  • Umstellung von Acker- auf extensive Grünlandbewirtschaftung ohne Einsatz von Pflanzenschutzmittel:
    • Ohne Stickstoffdüngung.
    • Mit ergebnisorientierter angepasster Stickstoffdüngung.
  • Zulagen Bewirtschaftung:
    • Zum Schutz gefährdeter Arten bei hohem oder geringem Mehraufwand.
    • Gesonderte Behandlung von Teilflächen: z. B. Stehenlassen von Altgrasbeständen auf 5-20% der Fläche oder einjähriges/überjähriges Stehenlassen von Altgrasbeständen.
    • Einsatz von speziellen technischen Einrichtungen (z. B. Messerbalkenmähwerk, Zwillingsbereifung).

 

Auf den Vertragsflächen ist die gleichzeitige Anerkennung von Ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening ausgeschlossen.

 

Förderfähige Kosten:

Höhere variable Kosten bzw. geringere Erträge/Erlöse, die gegenüber einem Referenzverfahren bei Durchführung der Maßnahme entstehen.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Die Naturschutzbehörde bestätigt, dass die Maßnahmen im überwiegend öffentlichen Interesse zum Zwecke des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur und Förderung des natürlichen Erbes, der Kulturlandschaft und der Biodiversität sind.
  • Die Maßnahme hat Gebieten und/oder Tier- und Pflanzenarten in einer festgelegten naturschutzfachlichen Kulisse (räumlich und/oder fachlich) zu dienen.
  • Begünstige haben die Verfügungsgewalt über die Förderfläche.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 28.10.2015

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

 

Prämiensätze ab 2015 in Euro/ha:

  • Umstellung von Acker- auf extensive Grünlandbewirtschaftung ohne Einsatz von Pflanzenschutzmittel:
    • Ohne Stickstoffdüngung 510€.
    • Mit ergebnisorientierter angepasster Stickstoffdüngung 390€.
  • Zulagen Bewirtschaftung:
    • Zum Schutz gefährdeter Arten bei hohem Mehraufwand 75€ oder bei geringerem Mehraufwand 40€.
    • Gesonderte Behandlung von Teilflächen: z. B. Stehenlassen von Altgrasbeständen auf 5-20% der Fläche oder einjähriges (60€)/überjähriges (90€) Stehenlassen von Altgrasbeständen.
    • Einsatz von speziellen technischen Einrichtungen (z. B. Messerbalkenmähwerk, Zwillingsbereifung) 50€.

 

Auf den Vertragsflächen ist die gleichzeitige Anerkennung von Ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening ausgeschlossen.

Abgleich OP

Beachten Sie hier neben der Förderrichtlinie die Bedeutung des operationellen Programms. Bitte nutzen Sie auch dieses um sich bezüglich der Förderkonditionen zu versichern.
Ansprechpartner

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Regierungspräsidien

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Naturschutz und Landschaftspflege

Stand: Juli 2021