Vertragsnaturschutz - Extensivierung von Acker bis hin zu vollständigem Bewirtschaftungsverzicht

ELER

Baden-Württemberg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Baden-Württemberg 2014-2020 (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Vertragsnaturschutz in Bezug auf Ackerbewirtschaftung.

Förderziel

Die Maßnahme leistet einen Beitrag zum Schwerpunktbereich 4a.

Fördergegenstände

Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Zuwendungsempfänger

  • Natürliche Personen.
  • Juristische Personen des Privatrechts.
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Förderfähige Gebietskulisse

Ländliche Gebiete in Baden-Württemberg. Weitere Informationen können dem Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden Württemberg 2014 bis 2020 ab Seite 313 entnommen werden.

Art der Unterstützung

Flächenförderung oder Vollfinanzierung (bei der Vollfinanzierung werden die Gesamtheit der zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste ausgeglichen), bei juristischen Personen maximal 50% der Kosten bzw. Einkommensverluste.

Beschreibung

Die extensive Ackerbewirtschaftung trägt zum Schutz und zur Erhaltung der Vielfalt von Pflanzen- und Tierarten auf Ackerland bei. Dies gilt insbesondere für zahlreiche der gefährdeten, sehr selten gewordenen Ackerwildkräuter, für die eine extensive Ackerbewirtschaftung eine sehr effektive Schutzmaßnahme darstellt. Aber auch die Populationen von Feldvögeln wie Kiebitz und Feldlerche werden durch diese Maßnahme gefördert.

 

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist grundsätzlich nicht erlaubt. Damit sollen negative Auswirkungen dieser Mittel auf wild lebende Tiere und Pflanzen verhindert werden.

 

Ein vollständiger Bewirtschaftungsverzicht kann erforderlich und sinnvoll sein im Zusammenhang mit der Anlage von Biotopen bzw. von Strukturelementen oder bei der Einrichtung ungenutzter Pufferstreifen zu störungsempfindlichen Biotopen.

 

  • Einführung oder Beibehaltung einer extensiven Ackerbewirtschaftung ohne Einsatz von Pflanzenschutzmittel:
    • Ohne Stickstoffdüngung.
    • Mit ergebnisorientierter angepasster Stickstoffdüngung.
  • Nutzungsaufgabe der Ackerbewirtschaftung zur Schaffung höherwertiger Biotope.
  • Zulagen Ackerbewirtschaftung:
    • Zum Schutz gefährdeter Arten bei hohem oder geringem Mehraufwand.
    • Bewirtschaftung in Form von Randstreifen.
    • Maßnahmen auf Flächen mit hoher Bonität (Ackerzahl >60).

 

Es handelt sich bei der „angepassten Stickstoffdüngung“ immer um eine Erhaltungsdüngung und nie um eine Düngung zur Ertragssteigerung. Auf Äckern wird die angepasste Düngung dort angeboten, wo ohne Düngung auch bei den bedrohten Ackerwildkräutern mit einer Artenverarmung zu rechnen ist. Da sich der Vertragsnaturschutz immer an dem Ziel ausrichtet, wie sich eine Fläche entwickeln soll, wird auch die „angepasste Düngung“ als Empfehlung für die Zielerreichung in den Vertrag aufgenommen. Was gedüngt wird, orientiert sich an der betrieblichen Situation des Vertragsnehmers. In Anlehnung an die Empfehlungen zur Erhaltungsdüngung für zweischürige extensive Mähwiesen kann auch auf Extensiväckern auf nährstoffarmen Standorten eine angepasste Düngung mit organischem Dünger wie Festmist (maximal 100dt/ha) oder verdünnter Gülle (bis zu 20m³/ha) alle 2 bis 3 Jahre empfohlen werden. Mineraldünger wird nur in Form von P2O5 (maximal 35 kg/ha) und K2O (maximal 120 kg/ha) alle zwei bis drei Jahre empfohlen (Quelle: Infoblatt Natura 2000 - Wie bewirtschafte ich eine FFH-Wiese? des MLR).

 

Auf den Vertragsflächen ist die gleichzeitige Anerkennung von Ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening ausgeschlossen.

 

Förderfähige Kosten:

Höhere variable Kosten bzw. geringere Erträge/Erlöse, die gegenüber einem Referenzverfahren bei Durchführung der Maßnahme entstehen.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Die Naturschutzbehörde bestätigt, dass die Maßnahmen im überwiegend öffentlichen Interesse zum Zwecke des Naturschutzes, der Landschaftspflege und Landeskultur und Förderung des natürlichen Erbes, der Kulturlandschaft und der Biodiversität sind.
  • Die Maßnahme hat Gebieten und/oder Tier- und Pflanzenarten in einer festgelegten naturschutzfachlichen Kulisse (räumlich und/oder fachlich) zu dienen.
  • Begünstige haben die Verfügungsgewalt über die Förderfläche.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 28.10.2015

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

 

Prämiensätze ab 2015 in Euro/ha:

  • Einführung oder Beibehaltung einer extensiven Ackerbewirtschaftung ohne Einsatz von Pflanzenschutzmittel:
    • Ohne Stickstoffdüngung 590€.
    • Mit ergebnisorientierter angepasster Stickstoffdüngung 350€.
  • Nutzungsaufgabe der Ackerbewirtschaftung zur Schaffung höherwertiger Biotope 370€.
  • Zulagen Ackerbewirtschaftung:
    • Zum Schutz gefährdeter Arten bei hohem Mehraufwand 340€ oder bei geringem Mehraufwand 260€.
    • Bewirtschaftung in Form von Randstreifen 100€.
    • Maßnahmen auf Flächen mit hoher Bonität (Ackerzahl >60) 150€.

 

Auf den Vertragsflächen ist die gleichzeitige Anerkennung von Ökologischen Vorrangflächen im Rahmen des Greening ausgeschlossen.

Abgleich OP

Beachten Sie hier neben der Förderrichtlinie die Bedeutung des operationellen Programms. Bitte nutzen Sie auch dieses um sich bezüglich der Förderkonditionen zu versichern.
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Stand: Juli 2021