Nachhaltige Waldwirtschaft - Förderung der Schutz- und Erholungsfunktionen im Wald: Maßnahmen des Integrierten Waldschutzes zur Bewältigung von Naturkatastrophen im Wald

ELER

Baden-Württemberg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Baden-Württemberg 2014-2020 (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Holzkonservierungsanlagen, Lagerbeschickung und Nasslagerung für Holz aus Schadereignissen, um die Vermehrung von Schadinsekten zu vermindern.

Förderziel

Ziel der forstlichen Förderung ist die nachhaltige Entwicklung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktionen der Wälder Baden-Württembergs im Interesse der Allgemeinheit.

Fördergegenstände

Bauliche Maßnahmen, Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen

Zuwendungsempfänger

Begünstigte können natürliche Personen, juristische Personen des Privat- und öffentlichen Rechts als Besitzer von forstwirtschaftlichen Flächen sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und denen gleichgestellte Zusammenschlüsse im Sinne des BWaldG in der jeweils geltenden Fassung sein.

 

Als Begünstigte ausgeschlossen sind Bund und Länder sowie juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25% in den Händen dieser Institutionen befindet.

Förderfähige Gebietskulisse

Ländliche Gebiete in Baden-Württemberg. Weitere Informationen können dem Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg  2014 bis 2020 (MEPL III) ab Seite 313 entnommen werden.

Art der Unterstützung

Die Förderung wird zur Projektförderung in Form von Zuschüssen sowohl als Anteilsfinanzierung wie auch als Festbetragsfinanzierung gewährt.

Beschreibung

Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Förderung der nachhaltigen Bewirtschaftung naturnaher Wälder zur Steigerung der Stabilität und der ökologischen Leistungsfähigkeit der Wälder, z. B. durch Bodenschutzkalkungen. Ziel der Bodenschutzkalkung ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Filter-, Puffer- und Speicherfunktionen der Waldböden und damit die langfristige Sicherung der Stabilität des Waldes. Die Förderung des Einsatzes moderner Technik zur bodenschonenden Holzernte, des Natur- und Artenschutzes im Wald und der Neuanlage von Infrastruktureinrichtungen zur Verbesserung des Erholungswertes des Waldes, sind wichtige Instrumente für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Schutz- und Erholungsfunktionen der Wälder Baden-Württembergs. Außergewöhnliche abiotische oder biotische Schadereignisse, wie z. B. Stürme oder Borkenkäferkalamitäten, führen zur langfristigen Gefährdung der Waldfunktionen. Zur Vorbeugung vor Schaderreger-Kalamitäten sollen Einrichtungen zur Lagerung und Konservierung von Holz und die Aufarbeitung sowie die Einlagerung des Holzes gefördert werden. Ziel ist dabei auch die Vermeidung eines flächendeckenden Insektizideinsatzes in den Beständen und die Stabilisierung der Holzmärkte.

 

Die Lagerung von Holz wird nur im Zusammenhang mit Schadereignissen gefördert, die eine solche Dimension besitzen, dass der Holzmarkt, das Kalamitätsholz nicht aufnehmen kann und somit eine Zwischenlagerung erforderlich wird. Es soll verhindert werden, dass das Holz zur Brutstätte von Schadinsekten wird, was anderenfalls nur durch den Einsatz von Insektiziden möglich wäre. Ein Plan zum Schutz des Waldes im Falle der oben beschriebenen Schadereignisse besteht nicht. Da die Maßnahmen stark vom Einzelfall abhängen (betroffene Baumarten, Art des Schadereignisses, Art des Schadens, betroffene Forstbetriebe, Jahreszeit, räumliche Ausdehnung usw.) erfolgt die konkrete Planung als Reaktion auf das Ereignis. Gleichwohl wird aktuell für den regulären Holzeinschlag eine Nasslagerkonzeption entwickelt, um auf Polterspritzungen verzichten zu können. Parallel dazu stellt der "Ratgeber Forstliches Krisenmanagement" eine wichtige Grundlage für den Umgang mit Schadereignissen im Wald dar. Im Falle einer Katastrophe im Wald können so unter Beachtung des Ratgebers, aufbauend auf der Nasslagerkonzeption, entsprechende Schutzpläne entwickelt werden.

 

Folgende Vorhaben sind förderfähig:

  • Holzkonservierungsanlagen: Erstinvestitionen für geeignete Einrichtungen und Anlagen zur Lagerung von Holz und der dafür erforderlichen konservierenden Behandlung.
  • Lagerbeschickung: Die Beihilfe wird einmalig bei Zwischentransport zur Langzeitkonservierung in Nass- oder Trockenlager gewährt.
  • Nasslagerung: Die Beihilfe wird jährlich, längstens bis zu vier Jahre zur insektizidfreien Konservierung von Rundholz mittels Beregnung oder anderen anerkannten Konservierungsverfahren gewährt, sofern das Holz weiterhin im Eigentum des Waldbesitzers verbleibt.
  • Zinsverbilligte Kapitalmarktdarlehen: Für die Zwischenfinanzierung von Aufarbeitungskosten werden privaten Waldbesitzern zinsverbilligte Kapitalmarktdarlehen gewährt.

 

Förderfähige Kosten:

  • Holzkonservierungsanlagen: Die nachgewiesenen Kosten für erstmalige Investitionen zur Errichtung einer Holzkonservierungsanlage einschließlich etwaiger Anschlusskosten (z. B. für Elektrizität) sowie das erforderliche technische Gerät. Bei der Durchführung der Maßnahme sind die behördenverbindlichen Fachplanungen zu berücksichtigen. Verarbeitungsinvestitionen sowie Betriebs- und Unterhaltungskosten sind nicht förderfähig. Nicht förderfähig sind außerdem Kosten für Holzkonservierungsanlagen, die unter Verwendung von Recyclingmaterial und kontaminiertem Baumaterial, z. B. Eisenbahnaltschotter oder Ausbauasphalt errichtet werden.
  • Lagerbeschickung: Die kalkulierten Kosten als Pauschale pro Fm für den Zwischentransport zur Langzeitkonservierung in Nass- oder Trockenlager.
  • Nasslagerung: Die kalkulierten Kosten als Pauschale pro Fm zur insektizidfreien Konservierung von Rundholz mittels Beregnung oder anderen anerkannten Konservierungsverfahren, sofern das Holz weiterhin im Eigentum des Waldbesitzers verbleibt.
  • Zinsverbilligte Kapitalmarktdarlehen: Die Kreditkosten für die Zwischenfinanzierung von Aufarbeitungskosten in Form von zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Für alle Vorhabensarten:

Die Begünstigten müssen, sofern es sich nicht um forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetzes handelt, Eigentümer der in Baden-Württemberg gelegenen Flächen sein, von denen das Holz stammt. Träger der Maßnahme können private Waldbesitzer, kommunale Körperschaften des öffentlichen Rechts, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die Staatliche Forstverwaltung sein.

Auswahlverfahren

Die Festlegung der Auswahlkriterien für die Auswahl von Vorhaben erfolgt in transparenten und gut dokumentierten Verfahren nach folgenden Grundsätzen:

  • Die Auswahlkriterien werden gem. Art. 49 ELER-VO von der Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der Strategie EU 2020, an den ELER-Prioritäten und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des MEPL III, insbesondere Klimaschutz, Umwelt und Tiergesundheit und der Mitteilung COM (2013) 249 final vom 6.5.2013 zur Sicherung, Verbesserung und Schaffung von Grüner Infrastruktur.
  • Die Einreichung von Förderanträgen ist kontinuierlich möglich. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt an bestimmten, zuvor bekannt gegebenen Stichtagen unter den bewilligungsreifen Anträgen. Die Auswahlkriterien, das Punktesystem, die Mindestpunktzahl sowie das Budget werden gemeinsam mit den Stichtagen der Auswahl veröffentlicht.
  • Die Förderanträge werden anhand der Auswahlkriterien mit Punkten bewertet. Die Förderanträge werden entsprechend der erreichten Punktezahl in ein Ranking gebracht. Die Vorhaben, die die Mindestpunktzahl nicht erreichen, können nicht mit ELER-Mitteln gefördert werden. Anträge, die zwar die Mindestpunktzahl, aber wegen des knappen Budgets nicht die für eine Förderzusage notwendige Anzahl von Punkten im Rahmen des Ranking erreichen, können erneut an einem Auswahlverfahren teilnehmen.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2020

Ende der Maßnahme: 31.12.2026

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Födersätze:

  • Holzkonservierungsanlagen: 30% der nachgewiesenen Ausgaben.
  • Lagerbeschickung: 6€ je angeliefertem Festmeter Holz.
  • Nasslagerung: 3,60€ je eingelagertem Festmeter Holz pro Jahr bzw. je eingelagertem Festmeter Holz und angefangenem Monat 0,30€.
  • Zinsverbilligte Kapitalmarktdarlehen: Für die Zwischenfinanzierung von Aufarbeitungskosten werden zinsverbilligte Kapitalmarktdarlehen in Höhe von bis zu 50 Euro je Festmeter geschätzten Kalamitätsholzanfalls gewährt. Die Höhe und Dauer der Zinsverbilligung wird zum Zeitpunkt des Naturereignisses in Abhängigkeit vom Kapitalmarktzins festgelegt. Die Bemessung erfolgt in einer Größenordnung, die eine verbleibende Zinsbelastung von rund 1% für den geschädigten Forstbetrieb als Orientierungsgröße hat.

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Naturschutz und Landschaftspflege

Stand: Juli 2021