Naturparke - Natürliches und Kulturelles Erbe

ELER

Baden-Württemberg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Baden-Württemberg 2014-2020 (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Förderung der Erhaltung, der Wiederherstellung und der Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes.

Förderziel

Die Maßnahme leistet einen Beitrag zum Schwerpunktbereich 4a.

Fördergegenstände

Bauliche Maßnahmen, Bildung, Qualifizierung, Daten-, Informationsgrundlagen, Information, Kommunikation, Beteiligung, Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vermarktung

Zuwendungsempfänger

  • Begünstigte können natürliche Personen, juristische Personen des Privatrechts und des Öffentlichen Rechts sein.
  • Als Begünstigte ausgeschlossen sind Bund und Länder sowie juristische Personen, deren Kapitalvermögen zu mindestens 25% aus Landes- oder Bundesmitteln finanziert werden.

Förderfähige Gebietskulisse

Ländliche Gebiete in Baden-Württemberg. Weitere Informationen können dem Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 bis 2020 (MEPL III) ab Seite 313 entnommen werden.

Art der Unterstützung

Die Förderung wird zur Projektförderung in Form von Zuschüssen als Anteilsfinanzierung gewährt.

Beschreibung

Die Attraktivität der ländlichen Räume und die Identifikation der Bevölkerung mit ihrem wirtschaftlichen und sozialen Umfeld hängt ganz wesentlich vom guten Erhaltungszustand des Natur- und Kulturerbes ab. Der Erhalt landschaftsprägender Naturräume und Kulturbauten übersteigt jedoch in der Regel die Finanzkraft des ländlichen Raums. Damit verbunden ist der Verlust von einer wertvollen Natur- und Kulturlandschaft. Durch eine Förderung der Erhaltung, der Wiederherstellung und der Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes soll einem Verlust der biologischen Vielfalt sowie der kulturhistorischen Landschaft entgegengewirkt werden.

 

Unter der Vorhabensart werden die Teilbereiche "Natürliches Erbe", "Kulturelles Erbe" und "Sensibilisierung" gefördert.

 

Natürliches Erbe:

Gefördert werden Studien und Investitionen zu Aktionen zum Erhalt, zur Wiederherstellung und zur Verbesserung des natürlichen Erbes. Studien sollen im Vordergrund der Förderung stehen und bilden die Grundlage für die Förderung von Maßnahmen, die dem Biotop- und Artenschutz sowie der Landschaftspflege dienen.

  • Studien:
    Die Studien dienen dazu Zusammenhänge zwischen Arten und ihren Lebensräumen sowie Auswirkungen von Land- und Erholungsnutzung und Besucherlenkungsmaßnahmen auf diese aufzuzeigen.
  • Einzelaktionen zum Biotop- und Artenschutz:
    Vorangegangene Studien definieren Einzelaktionen, die dem Biotop- und Artenschutz sowie der Landschaftspflege zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen der freilebenden Tier- und Pflanzenarten dienen. Dabei handelt es sich in der Regel um solche Maßnahmen, die zur Aufwertung (Ersteinrichtung) oder in größeren Zeitabständen erforderlich werden (Entbuschung, Heckenpflege, Mahd zur Vermeidung von Verbuschung usw.).

 

Kulturelles Erbe:

Neben Investitionen in Aktionen zum Erhalt, zur Wiederherstellung und zur Verbesserung des kulturellen Erbes werden Studien in diesem Zusammenhang sowie zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes (Musik, Folklore), welches einen direkten Bezug zum Naturpark aufweist, gefördert.

Durch eine Förderung von Vorhaben, die eine nachhaltige Produktion von Naturparkprodukten begünstigt, soll der Erhalt der wertvollen Kulturlandschaften unterstützt werden.

 

Sensibilisierung:

Gefördert werden Aktionen zur Sensibilisierung, die dem gesetzlichen Auftrag und den besonderen Zielsetzungen des Naturparks entsprechen sowie die Identität der Bevölkerung zum Naturpark stärken.

Förderfähige Vorhaben verfolgen die Zielsetzung des jeweiligen Naturparks und lassen sich aus dem Naturparkplan ableiten.

 

Förderfähige Kosten:

 

Investitionen und Studien zum Erhalt und zur Entwicklung des natürliches und kulturellen Erbe:

  • Nachgewiesene Ausgaben für Studien zum Erhalt und zur Entwicklung des natürlichen und kulturellen Erbes in Naturparken (inklusive Studien zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes, wie Musik, Folklore und Ethnologie, die einen direkten Bezug zum Naturpark aufweisen).
  • Nachgewiesene Ausgaben für Investitionen in Maßnahmen, deren Fördernotwendigkeit sich zum einen aus einer konzeptionellen naturparkbezogenen Studie ergeben und die zum anderen zum Erhalt und zur Entwicklung des natürlichen Erbes und des kulturellen Erbes im Sinne von Landschaftspflege beitragen.
  • Nachgewiesene Ausgaben für Investitionen in Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung des materiellen kulturellen Erbes im Sinne kulturhistorischer und landschaftsprägender Bauwerke.
  • Nachgewiesene Ausgaben für Investitionen in eine nachhaltige Produktion und Vermarktung von Naturparkprodukten, wenn sie im Zusammenhang mit einer ökologischen oder kulturellen Aufwertung des Naturparks stehen. Gefördert werden Erstbeschaffungen. Ersatzbeschaffungen sind nicht förderfähig.

 

Sensibilisierung:

  • Nachgewiesene Ausgaben für Investitionen in den Neu-, Aus- und Umbau von Naturparkbesucherzentren; Neubau und Neugestaltung von Infopoints und Themenwegen. Gefördert werden die Aufwendungen für die Konzeption, Planung und Bauausführung.
  • Nachgewiesene Ausgaben für Investitionen in Ausstellungen; Konzeption und die Umsetzung der gesamten oder einzelner Module der Naturparkausstellungen sowie dazugehörige Flyer und ähnliche Informationsmedien.
  • Nachgewiesene Ausgaben für Investitionen in öffentlichkeitswirksame Maßnahmen zur Schaffung von Identität der Bevölkerung mit dem Naturpark.
  • Nachgewiesene Ausgaben für Investitionen in die Aus- und Fortbildung von Naturparkführern durch den Naturpark. Gefördert werden die Ausgaben für Konzeption, Lehrmaterialien, Referenten und die Organisation der Veranstaltungen. Diese Maßnahme kann ausschließlich ein Naturpark des Landes Baden-Württembergs gefördert bekommen. 
  • Nachgewiesene Ausgaben für Investitionen in Bildungsangebote und Aktionen zur Sensibilisierung zu naturparkbezogenen Themen, insbesondere im Bereich für Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE-Pädagogik). Gefördert werden die über Rechnung nachgewiesenen Personal- und Materialkosten sowie die dazugehörige Öffentlichkeitsarbeit.
  • Nachgewiesene Ausgaben für Aktionen zur Sensibilisierung des kulturhistorischen Erbes mit direktem Bezug zum Naturpark. Investitionen in aktuell gelebtes Brauchtum sind nicht förderfähig.
  • Nachgewiesene Ausgaben in Aktionen und Konzeptionen zur Sensibilisierung für erlebbare Zusammenhänge von Kultur und Natur im ländlichen Raum. Bei Veranstaltungen, die die Vermarktung von regionalen Produkten beinhalten, sind Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Organisation förderfähig.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Das Vorhaben erfolgt innerhalb eines nach § 30 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg ausgewiesenen bzw. durch Rechtsverordnung erklärten Naturparks oder innerhalb des deutschen Teilgebiets des Regionalen Naturpark Schaffhausen. Im Falle von Gebietserweiterungen tritt die Förderfähigkeit ein, sobald das Verordnungsverfahren formell eingeleitet ist.
  • Bei Vorhaben mit unmittelbarer Wirkung in den Naturpark kann das zuständige Ministerium in begründeten Fällen hiervon Ausnahmen zulassen.

Auswahlverfahren

Die Festlegung der Auswahlkriterien für die Auswahl von Vorhaben erfolgt in transparenten und gut dokumentierten Verfahren nach folgenden Grundsätzen:

  • Die Auswahlkriterien werden gem. Art. 49 ELER-VO von der Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der Strategie EU 2020, an den ELER-Prioritäten und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des MEPL III, insbesondere Klimaschutz, Umwelt und Tiergesundheit.
  • Die Einreichung von Förderanträgen ist kontinuierlich möglich. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt an bestimmten, zuvor bekannt gegebenen Stichtagen unter den bewilligungsreifen Anträgen. Die Auswahlkriterien, das Punktesystem, die Mindestpunktzahl sowie das jeweils verfügbare Budget werden gemeinsam mit den Stichtagen der Auswahl veröffentlicht.
  • Die Förderanträge werden anhand der Auswahlkriterien mit Punkten bewertet. Die Förderanträge werden entsprechend der erreichten Punktezahl in ein Ranking gebracht. Die Vorhaben, die die Mindestpunktzahl nicht erreichen, können nicht mit ELER-Mitteln gefördert werden. Anträge, die zwar die Mindestpunktzahl, aber wegen des knappen Budgets nicht die für eine Förderzusage notwendige Anzahl von Punkten im Rahmen des Ranking erreichen, können erneut an einem Auswahlverfahren teilnehmen.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2016

Ende der Maßnahme: 31.12.2022

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

 

Natürliches und kulturelles Erbe:

  • 70% der förderfähigen Kosten.
  • 20% der förderfähigen Kosten, wenn die Maßnahme mit einer direkten Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist.

 

Sensibilisierung:

  • Wenn ein Naturpark des Landes Baden-Württemberg Begünstigter ist, 80% der förderfähigen Kosten.
  • Bei allen anderen Begünstigten beträgt die Förderung 60% der förderfähigen Kosten.

Handlungsfelder

Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung Nachhaltiges Wirtschaften

Subthemen

  • Berufliche Aus- und Weiterbildung und Berufsorientierung für eine "Green Economy/Society“
  • Ökologisch nachhaltige Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, Unternehmen und Infrastrukturen
  • Ökologisch nachhaltige regionale Wertschöpfungsketten und Stoffströme
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung, Umweltpädagogik, lebenslanges Lernen

Stand: Juli 2021