Naturparke - Entwicklung des Erholungswertes

ELER

Baden-Württemberg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Baden-Württemberg 2014-2020 (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Gefördert werden dem ländlichen Raum angepasste Infrastrukturmaßnahmen, die insbesondere den touristischen Entwicklungspotentialen dienen.

Förderziel

Die Maßnahme leistet einen Beitrag zum Schwerpunktbereich 4a.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Information, Kommunikation, Beteiligung

Zuwendungsempfänger

  • Begünstigte können natürliche Personen, juristische Personen des Privatrechts und des Öffentlichen Rechts sein.
  • Als Begünstigte ausgeschlossen sind Bund und Länder sowie juristische Personen, deren Kapitalvermögen zu mindestens 25% aus Landes- oder Bundesmitteln finanziert werden.

Förderfähige Gebietskulisse

Ländliche Gebiete in Baden-Württemberg. Weitere Informationen können dem Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 bis 2020 (MEPL III) ab Seite 313 entnommen werden.

Beschreibung

Die Naturparke umfassen Regionen mit herausragender und wertvoller naturräumlicher Ausstattung und hohem Erholungswert. Hieraus ergibt sich ein bedeutendes Wertschöpfungspotential für die ländlichen Räume durch nachhaltigen Naturtourismus. Gefördert werden dem ländlichen Raum angepasste Infrastrukturmaßnahmen, die insbesondere den touristischen Entwicklungspotentialen dienen. Damit in einem intensiv von Erholungssuchenden genutzten Naturraum, die Belange des Biotop- und Artenschutzes nicht in den Hintergrund treten, sollen die Naturparke steuernd eingreifen. Dafür haben sich insbesondere Besucherleitsysteme und Besucherinformationsmaßnahmen als geeignete Mittel bewährt.

 

Folgende Vorhaben sind förderfähig:

  • Neuanlage, Entwicklung und Erweiterung von Infrastruktureinrichtungen für eine integrierte, umweltangepasste und nachhaltige Erholungsnutzung.
  • Neuanlage, Entwicklung und Erweiterung von Besucherinformations- und -leitsystemen.

 

Förderfähige Vorhaben verfolgen die Zielsetzung des jeweiligen Naturparks und lassen sich aus dem Naturparkplan ableiten.

 

Förderfähige Kosten:

  • Nachgewiesene Ausgaben für Investitionen und Studien im Zusammenhang mit der Neuanlage, Entwicklung und Erweiterung von Besucherinformations- und -leitsystemen.
  • Nachgewiesene Ausgaben für Investitionen in Infrastruktureinrichtungen zur Erholungsnutzung (u. a. Bauentwürfe/-planung, Bauausführung, Bauleitung) sowie in diesem Zusammenhang erforderlich werdende Maßnahmen der Landschaftspflege, des Naturschutzes und Maßnahmen zur Sicherung der Infrastruktureinrichtungen.

 

Nicht förderfähig sind:

  • Ausgaben in Zusammenhang mit Abbau, Abriss und Entsorgung von Bauwerken und bestehender Infrastruktureinrichtungen.
  • Ausgaben für Unterhaltung und Pflege.
  • Ausgaben für den Bau von Wegen, wenn diese nicht ausschließlich dem Zwecke der Erholung dienen oder wenn diese breiter als 2 m sind.
  • Ausgaben für Maßnahmen innerhalb bebauter Ortsteile, außer Studien, Maßnahmen der Besucherlenkung und die Bereitstellung von Besucherinformationen.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Das Vorhaben erfolgt innerhalb eines nach § 30 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg ausgewiesenen bzw. durch Rechtsverordnung erklärten Naturparks oder innerhalb des deutschen Teilgebiets des Regionalen Naturpark Schaffhausen. Im Falle von Gebietserweiterungen tritt die Förderfähigkeit ein, sobald das Verordnungsverfahren formell eingeleitet ist.
  • Bei Vorhaben mit unmittelbarer Wirkung in den Naturpark kann das zuständige Ministerium in begründeten Fällen hiervon Ausnahmen zulassen.

Auswahlverfahren

Die Festlegung der Auswahlkriterien für die Auswahl von Vorhaben erfolgt in transparenten und gut dokumentierten Verfahren nach folgenden Grundsätzen:

  • Die Auswahlkriterien werden gem. Art. 49 ELER-VO von der Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der Strategie EU 2020, an den ELER-Prioritäten und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des MEPL III, insbesondere Klimaschutz, Umwelt und Tiergesundheit.
  • Die Einreichung von Förderanträgen ist kontinuierlich möglich. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt an bestimmten, zuvor bekannt gegebenen Stichtagen unter den bewilligungsreifen Anträgen. Die Auswahlkriterien, das Punktesystem, die Mindestpunktzahl sowie das jeweils verfügbare Budget werden gemeinsam mit den Stichtagen der Auswahl veröffentlicht.
  • Die Förderanträge werden anhand der Auswahlkriterien mit Punkten bewertet. Die Förderanträge werden entsprechend der erreichten Punktezahl in ein Ranking gebracht. Die Vorhaben, die die Mindestpunktzahl nicht erreichen, können nicht mit ELER-Mitteln gefördert werden. Anträge, die zwar die Mindestpunktzahl, aber wegen des knappen Budgets nicht die für eine Förderzusage notwendige Anzahl von Punkten im Rahmen des Ranking erreichen, können erneut an einem Auswahlverfahren teilnehmen.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2016

Ende der Maßnahme: 31.12.2022

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • 60% der förderfähigen Kosten.
  • Bei privatwirtschaftlicher Gewinnerzielung 20% der förderfähigen Kosten.

Handlungsfelder

Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Bildung für nachhaltige Entwicklung, Umweltpädagogik, lebenslanges Lernen
  • Naturschutz und Landschaftspflege

Stand: Juli 2021