Erhaltung und Verbesserung des natürlichen Erbes und der Kulturlandschaft - Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung naturschutzgerecht produzierter Erzeugnisse

ELER

Baden-Württemberg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Baden-Württemberg 2014-2020 (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Naturverträgliche Nutzung und umweltschonende Wirtschaftsweisen sowie Vermarktung von naturverträglich erzeugten, regionalen Produkten kombiniert mit sanftem Tourismus.

Förderziel

Die Maßnahme trägt zum Schwerpunktbereich 4a bei.

Fördergegenstände

Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Produktentwicklung, Markteinführung

Zuwendungsempfänger

  • Natürliche Personen.
  • Juristische Personen des Privatrechts.
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Förderfähige Gebietskulisse

Ländliche Gebiete in Baden-Württemberg. Weitere Informationen können dem Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 bis 2020 (MEPL III) ab Seite 313 entnommen werden.

Art der Unterstützung

Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Bei Investition auch Ausgaben für Architekten-, Ingenieur- und Beraterhonorare, Durchführbarkeitsstudien sowie für den Erwerb von Patenten und Lizenzen bis zu 12% der förderfähigen Ausgaben.

Beschreibung

Die Bewirtschaftung naturschutzwichtiger Flächen der Kulturlandschaft soll mit deren Inwertsetzung über die Verwertung der Produkte nachhaltig stabilisiert und über die Sicherung der Bewirtschaftung und damit auch der Offenhaltung ein Verlust der Artenvielfalt in naturschutzfachlich hochwertigen Landschaften verhindert werden.

 

Grundpfeiler sind dabei naturverträgliche Nutzung und umweltschonende Wirtschaftsweisen sowie Vermarktung der naturverträglich erzeugten Produkte aus der Region kombiniert mit sanftem Tourismus. In den PLENUM-Gebieten kann für Projekte, die - direkt oder indirekt - positive Naturschutzauswirkungen haben, eine Anschubfinanzierung gewährt werden, wenn bestimmte Naturschutzkriterien erfüllt sind. Dabei sollen alle Glieder einer Wertschöpfungskette unterstützt werden.

 

In dieser Vorhabensart spielen insbesondere die Verwertung umweltfreundlich und auf lokaler Ebene erzeugte Produkte in der jeweiligen Region und die Entwicklung von Produktlinien mit Absatzchancen im lokalen Zusammenhang eine wichtige Rolle. Dazu sind in vermehrtem Maß Produktinnovationen notwendig, um die Leistungen der Kulturlandschaft inwertsetzen zu können, um damit einen Beitrag zum Erhalt der Kulturlandschaft zu leisten. Produktinnovation bietet über Nischenbildung die Chance zur Schaffung von Absatzmärkten für Erzeugnisse, deren Produktion im Zusammenhang mit der Erhaltung der Kulturlandschaft stehen.

 

Naturverträgliche Nutzungsformen sind oft arbeitsaufwändiger und mit höheren Produktionskosten verbunden. Sie werden wirtschaftlich erst interessant, wenn durch kurze Wege und ein Plus an Umweltschutz, Qualität und Frische höhere Preise zu erzielen sind. Umstrukturierungen in der Landwirtschaft und in Produktionsbetrieben setzen daher den Aufbau von Vermarktungsstrukturen voraus. Nur wenn es gelingt, für die Produzenten einen Mehrpreis zu erzielen und die Wertschöpfung in der Region zu halten, ist nachhaltige, naturverträgliche Nutzung zu sichern.

 

Zur Erhaltung der Kulturlandschaften bzw. des natürlichen Erbes in diesen Räumen ist die Stärkung des Wirtschaftsgefüges insbesondere von Klein- und Mittelunternehmen der jeweiligen Region notwendig. Über ein leistungsfähiges Netzwerk, bestehend aus Bewirtschaftern, Gastronomie, Tourismus usw. und regionaler Wirtschaft sollen Absatzmärkte und Lebensqualität für die an der Pflege, Entwicklung und Erhaltung der Kulturlandschaft Beteiligten geschaffen und erhalten werden.

 

Der Aufbau regionaler Strukturen stabilisiert die umweltfreundliche Bewirtschaftung der Kulturlandschaften nachhaltig und verhindert über die Sicherung der Bewirtschaftung und somit der Offenhaltung einen Verlust der Artenvielfalt in den naturschutzfachlich hochwertigen Landschaftsausschnitten.

Als Grundlage für die Inwertsetzung der Kulturlandschaft, und damit zu ihrem Erhalt, ist die Erstellung von Konzeptionen für Produkte erforderlich, um sowohl die spezifischen Chancen und Risiken als auch die Potenziale in den einzelnen Regionen abschätzen und erfolgreiche Strukturen aufbauen zu können.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Die Förderungen dürfen nur in einem vom Ministerium anerkannten Gebiet mit integrativ wirkendem Naturschutzansatz oder in einem anerkannten Gebiet zur Sicherung der Mindestflur gewährt werden.

Investitionen in:

  •  Bauliche Anlagen oder technische Einrichtungen.
  •  Konzeption: insbesondere Marktanalyse, Entwicklungsstudie, Planung und externe Beratung zur Einführung der Konzeption, Durchführbarkeits- und Konzeptstudien, Marktforschung, Produktentwürfe.

Auswahlverfahren

Die Festlegung der Auswahlkriterien für die Auswahl von Vorhaben erfolgt in transparenten und gut dokumentierten Verfahren nach folgenden Grundsätzen:

  • Die Auswahlkriterien werden gem. Art. 49 ELER-VO von der Verwaltungsbehörde definiert und nach Konsultation des Begleitausschusses in Kraft gesetzt. Die Auswahlkriterien orientieren sich an den Zielen der Strategie EU 2020, an den ELER-Prioritäten und an den ausgewählten Handlungsbedarfen des MEPL III, insbesondere Klimaschutz, Umwelt und Tiergesundheit.
  • Die Einreichung von Förderanträgen ist kontinuierlich möglich. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt an bestimmten, zuvor bekannt gegebenen Stichtag unter den bewilligungsreifen Anträgen. Die Auswahlkriterien, das Punktesystem, die Mindestpunktzahl sowie das jeweils verfügbare Budget werden gemeinsam mit den Stichtagen der Auswahl veröffentlicht.
  • Die Förderanträge werden anhand der Auswahlkriterien mit Punkten bewertet. Die Förderanträge werden entsprechend der erreichten Punktezahl in ein Ranking gebracht. Die Vorhaben, die die Mindestpunktzahl nicht erreichen, können nicht mit ELER-Mitteln gefördert werden. Anträge, die zwar die Mindestpunktzahl, aber wegen des knappen Budgets nicht die für eine Förderzusage notwendige Anzahl von Punkten im Rahmen des Ranking erreichen, können erneut an einem Auswahlverfahren teilnehmen.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 28.06.2015

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

Als Zuschuss zu den förderfähigen Kosten können 40% gewährt werden.

Abgleich OP

Beachten Sie hier neben der Förderrichtlinie die Bedeutung des operationellen Programms. Bitte nutzen Sie auch dieses um sich bezüglich der Förderkonditionen zu versichern.
Ansprechpartner

Untere Landwirtschaftsbehörden

Untere Naturschutzbehörden

Regierungspräsidien

Handlungsfelder

Nachhaltiges Wirtschaften Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Ökologisch nachhaltige regionale Wertschöpfungsketten und Stoffströme
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Ökologisch nachhaltige Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, Unternehmen und Infrastrukturen

Stand: Juli 2021