Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Schleswig-Holstein 2014-2020 (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Die Maßnahmen umfasst die vorbereitende Unterstützung für den Kapazitätsaufbau, die Schulung und die Vernetzung zur Vorbereitung und Umsetzung einer lokalen Entwicklungsstrategie.
Förderziel
Die im Rahmen von LEADER unterstützten Vorhaben sind primär auf den Schwerpunktbereich b „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ der ELER-Priorität 6 „Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ und damit auf das Thematische Ziel 9 „Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung“ gerichtet. Daneben kann die Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategien für lokale Entwicklung in Abhängigkeit des Inhalts der jeweiligen Strategie alle ELER-Prioritäten und Prioritäten anderer EU-Fonds berühren.
Fördergegenstände
Beratung, Bildung, Qualifizierung, Daten-, Informationsgrundlagen, Information, Kommunikation, Beteiligung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
Juristische und natürliche Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Förderfähige Gebietskulisse
Der Anwendungsbereich von LEADER umfasst die gesamte Landesfläche. Ausgenommen sind die kreisfreien Städte Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster und die kreisangehörigen Städte Norderstedt, Elmshorn und Pinneberg (mit mehr als 35.000 Einwohnern, Stand 01.01.2014) in ihren verwaltungsmäßigen Grenzen. Diese Städte können LAG-Mitglied werden und somit zur Gebietskulisse gehören, ohne Anrechnung auf die Einwohnerzahl. Sie verfügen jedoch über kein Stimmrecht und gehören auch nicht zur Förderkulisse der LAG. Städte und Gemeinden (bis zu 35.000 Einwohnern) sind in ihren Verwaltungsgrenzen Mitglied einer LAG. Die Mitgliedschaft lediglich eines Ortsteils ist nicht möglich, mit Ausnahme der Inseln und Halligen.
Art der Unterstützung
Zuschuss oder Projektförderung.
Beschreibung
Die Maßnahmen umfasst die vorbereitende Unterstützung für den Kapazitätsaufbau, die Schulung und die Vernetzung zur Vorbereitung und Umsetzung einer lokalen Entwicklungsstrategie. Die Förderung erfolgte außerhalb des LPLR, ausschließlich mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz. Ein gesondertes Leader-Start-up-Kit gemäß Art. 43 der VO (EU) 1305/2013 sowie die Unterstützung kleiner Pilotprojekte nach Art. 35 Abs. av der VO (EU) 1303/2013 werden nicht angeboten.
Förderfähige Kosten:
- Kosten für Schulungsmaßnahmen für lokale Interessensgruppen.
- Kosten für Studien über das betreffende Gebiet.
- Kosten im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der Leader-Entwicklungsstrategie, einschließlich Beratungskosten und Kosten für Öffentlichkeitsarbeit in Vorbereitung der Strategie.
(Hinweis: Der Wettbewerb ist abgeschlossen. Die Auswahl der Regionen war für das Quartal 2015 geplant.)
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Das Vorhaben muss das Ziel einer Bewerbung als neue LAG beinhalten.
(Hinweis: Der entsprechende Wettbewerb ist abgeschlossen. Die Auswahl der Regionen war für das Quartal 2015 geplant.)
Auswahlverfahren
Zusätzlich zu den Förderkriterien werden keine Auswahlkriterien definiert.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.10.2015
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
Der Zuschuss beträgt 50% der förderfähigen Bruttokosten, jedoch max. 40.000€ je Region.