Die Maßnahme wird nicht über ELER umgesetzt. Es ist keine Antragstellung möglich.

LEADER - Vorbereitende Unterstützung

ELER

Schleswig-Holstein

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Schleswig-Holstein 2014-2020 (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Die Maßnahmen umfasst die vorbereitende Unterstützung für den Kapazitätsaufbau, die Schulung und die Vernetzung zur Vorbereitung und Umsetzung einer lokalen Entwicklungsstrategie.

Förderziel

Die im Rahmen von LEADER unterstützten Vorhaben sind primär auf den Schwerpunktbereich b „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ der ELER-Priorität 6 „Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ und damit auf das Thematische Ziel 9 „Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung“ gerichtet. Daneben kann die Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategien für lokale Entwicklung in Abhängigkeit des Inhalts der jeweiligen Strategie alle ELER-Prioritäten und Prioritäten anderer EU-Fonds berühren.

Fördergegenstände

Beratung, Bildung, Qualifizierung, Daten-, Informationsgrundlagen, Information, Kommunikation, Beteiligung, Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Zuwendungsempfänger

Juristische und natürliche Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

Förderfähige Gebietskulisse

Der Anwendungsbereich von LEADER umfasst die gesamte Landesfläche. Ausgenommen sind die kreisfreien Städte Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster und die kreisangehörigen Städte Norderstedt, Elmshorn und Pinneberg (mit mehr als 35.000 Einwohnern, Stand 01.01.2014) in ihren verwaltungsmäßigen Grenzen. Diese Städte können LAG-Mitglied werden und somit zur Gebietskulisse gehören, ohne Anrechnung auf die Einwohnerzahl. Sie verfügen jedoch über kein Stimmrecht und gehören auch nicht zur Förderkulisse der LAG. Städte und Gemeinden (bis zu 35.000 Einwohnern) sind in ihren Verwaltungsgrenzen Mitglied einer LAG. Die Mitgliedschaft lediglich eines Ortsteils ist nicht möglich, mit Ausnahme der Inseln und Halligen.

Art der Unterstützung

Zuschuss oder Projektförderung.

Beschreibung

Die Maßnahmen umfasst die vorbereitende Unterstützung für den Kapazitätsaufbau, die Schulung und die Vernetzung zur Vorbereitung und Umsetzung einer lokalen Entwicklungsstrategie. Die Förderung erfolgte außerhalb des LPLR, ausschließlich mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz. Ein gesondertes Leader-Start-up-Kit gemäß Art. 43 der VO (EU) 1305/2013 sowie die Unterstützung kleiner Pilotprojekte nach Art. 35 Abs. av der VO (EU) 1303/2013 werden nicht angeboten.

 

Förderfähige Kosten:

  • Kosten für Schulungsmaßnahmen für lokale Interessensgruppen.
  • Kosten für Studien über das betreffende Gebiet.
  • Kosten im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der Leader-Entwicklungsstrategie, einschließlich Beratungskosten und Kosten für Öffentlichkeitsarbeit in Vorbereitung der Strategie.

 

(Hinweis: Der Wettbewerb ist abgeschlossen. Die Auswahl der Regionen war für das Quartal 2015 geplant.)

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Das Vorhaben muss das Ziel einer Bewerbung als neue LAG beinhalten.

 

(Hinweis: Der entsprechende Wettbewerb ist abgeschlossen. Die Auswahl der Regionen war für das Quartal 2015 geplant.)

Auswahlverfahren

Zusätzlich zu den Förderkriterien werden keine Auswahlkriterien definiert.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.10.2015

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

Der Zuschuss beträgt 50% der förderfähigen Bruttokosten, jedoch max. 40.000€ je Region.

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten.

Beschreibung

In der vorangegangenen Förderperiode haben sich in Schleswig-Holstein flächendeckend lokale Aktionsgruppen (LAGn) gebildet, die sich erfolgreich etabliert haben. Auf Grund der Erfahrungen der letzten Förderperiode sowie um den Empfehlungen für LEADER Rechnung zu tragen, haben sich die LAGn gemeinsam darauf geeinigt, ihre lokalen Strategien stärker thematisch zu konzentrieren und auf die jeweiligen regionsspezifischen Bedürfnisse und deren zielgerichtete Umsetzung zu fokussieren.

 

Im Rahmen der LEADER-Methode werden daher für die Förderung des ländlichen Raums auf der Basis lokal entwickelter Strategien die Untermaßnahmen 19.2 "Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der lokalen Entwicklungsstrategien", 19.3 "Vorbereitung und Umsetzung von gebietsübergreifenden und transnationalen Kooperationsprojekten" und 19.4 "Laufende Kosten sowie Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung" angeboten.

 

Diese Förderung unterstützt damit vorrangig die ELER-Priorität 6b. Je nach Ausgestaltung der konkreten Fördervorhaben können darüber hinaus auch alle anderen Prioritäten sowie die drei übergreifenden Zielsetzungen angesprochen werden. Aus dem Katalog der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 werden primär die thematischen Ziele 8 „Förderung von Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte" und 9 „Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut“ bedient.

 

Der Wettbewerb ist abgeschlossen. Die Auswahl der Regionen war für das Quartal 2015 geplant.

Es ist vorgesehen, maximal 22 Lokale Aktionsgruppen zu fördern. Hierfür stehen insgesamt 63 Millionen Euro ELER-Mittel zur Verfügung.

 

Aktuelle Informationen zu LEADER 2014–2020 in Schleswig-Holstein erhalten Sie unter dem Link unter der Rubrik „Weiterführende Informationen“.

Fonds

ELER

Fördergebietseingrenzung

(Hinweis: Grundlage für die förderfähigen LAG-Gebiete ist die Anerkennung der jeweiligen Lokalen Aktionsgruppen (LAGn) bzw. ihrer lokalen Entwicklungsstrategien. Der entsprechende Wettbewerb ist abgeschlossen. Die Auswahl der Regionen war für das Quartal 2015 geplant. Aktuelle Informationen zu LEADER 2014–2020 in Schleswig-Holstein erhalten Sie unter dem Link unter der Rubrik „Weiterführende Informationen“.)

 

Der Anwendungsbereich von LEADER umfasst die gesamte Landesfläche. Ausgenommen sind die kreisfreien Städte Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster und die kreisangehörigen Städte Norderstedt, Elmshorn und Pinneberg (mit mehr als 35.000 Einwohnern, Stand 01.01.2014) in ihren verwaltungsmäßigen Grenzen. Diese Städte können LAG-Mitglied werden und somit zur Gebietskulisse gehören, ohne Anrechnung auf die Einwohnerzahl. Sie verfügen jedoch über kein Stimmrecht und gehören auch nicht zur Förderkulisse der LAG. Städte und Gemeinden (bis zu 35.000 Einwohnern) sind in ihren Verwaltungsgrenzen Mitglied einer LAG. Die Mitgliedschaft lediglich eines Ortsteils ist nicht möglich, mit Ausnahme der Inseln und Halligen.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

Hintergrundinformationen zu LEADER in Schleswig- Holstein

Ansprechpartner

Aktiv Region

Ministerium

Stand: Juli 2021