Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Schleswig-Holstein 2014-2020 (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der von der Land- und Forstwirtschaft abhängigen Ökosysteme.
Förderziel
Ziel aller Förderungen dieser Maßnahme ist die Initiierung und Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen bzw. Maßnahmen der EU- und Bundes-Bewältigungsstrategie umfassend so zu verankern, dass vor Ort Kooperationen die örtlichen Bedingungen verknüpfen und einzelfallorientierte Umsetzung vermitteln oder veranlassen.
Fördergegenstände
Beratung, Daten-, Informationsgrundlagen, Management, Verwaltung, Monitoring, Evaluierung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer
Zuwendungsempfänger
Juristische Personen des öffentlichen oder des privaten Rechts, die den Vorsitz des Zusammenschlusses übernommen hat. Als Kooperationspartner kommen insbesondere Institutionen, Verbände oder Interessengruppen der lokalen und regionalen Ebene aus den Bereichen des Natur- und Gewässerschutzes, der Landwirtschaft, des Tourismus sowie Kommunen in Betracht.
Förderfähige Gebietskulisse
Gesamtes Landesgebiet Schleswig-Holstein.
Art der Unterstützung
Zuschuss, Projektförderung.
Beschreibung
Die Maßnahme soll einen Beitrag leisten zur Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der von der Land- und Forstwirtschaft abhängigen Ökosysteme mit Schwerpunkt auf den Bereichen Wiederherstellung und Erhaltung der biologischen Vielfalt, auch in Natura 2000-Gebieten sowie landwirtschaftlichen Systemen von hohem Naturschutzwert und des Zustands der europäischen Landschaften.
Die Kooperationen im Naturschutz bilden Institutionen, in denen Naturschutz, Kommunen und Landnutzer, aber ggf. auch weitere Interessen wie Gewässerschutz und Tourismus, gleichberechtigt vertreten sind.
Gefördert werden laufende Kosten der Zusammenarbeit in Form von Personalkosten, Miet- und Mietnebenkosten sowie Kosten für den Bürobetrieb/die Geschäftsstelle für:
1. Kooperationsstrukturen im Naturschutz, insbesondere Förderung
hauptamtlicher Strukturen für Lokale Aktionen und deren Koordinierung,
Artenagentur.
2. Naturschutz- und Landschaftsschutzberatung speziell ausgerichtet auf die
Belange des Schutzes von Arten, Lebensraumtypen und der Biodiversität;
konkrete Einzelfallberatung.
Förderfähige Kosten:
Kosten der laufenden Zusammenarbeit für:
- Personalkosten.
- Mietkosten und Mietnebenkosten.
- Bürobetrieb/die Geschäftsstelle.
- Datenerfassung und -auswertung.
- Projektevaluationen.
- Fahrtkosten.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Bereitschaft zur Übernahme von Aufgaben im Zusammenhang mit Organisation, Koordinierung, Maßnahmeinitiierung, Beratung oder Umsetzungsbegleitung im Rahmen des Gebietsmanagements, bei Förderung der Geschäftsführung einer Lokalen Aktion: Vorsitz für die Lokale Aktion.
Auswahlverfahren
Gemäß Artikel 49 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 werden für die Bewertung der Förderanträge nach Anhörung des Begleitausschusses Auswahlkriterien festgelegt. Die Anträge sollen kontinuierlich entgegengenommen werden. Die Vorhabenauswahl erfolgt anhand der Auswahlkriterien und des Schwellenwerts. Alle bis zu dem jeweiligen Stichtag vorliegenden Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Rangfolge gebracht. Die Bewilligung erfolgt entsprechend dieser Rangfolge im Rahmen des verfügbaren Finanzmittelbudgets. Förderanträge, die den Schwellenwert nicht erreichen, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Sie werden abgelehnt.
Die Projektauswahlkriterien sowie die Stichtage werden bekanntgegeben.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.07.2018
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
Förderungen betragen 90% der förderfähigen Kosten. Nur bei landesweitem oder übergeordnetem Interesse des Landes beträgt die Förderung ausnahmsweise 100% der förderfähigen Kosten.