Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Schleswig-Holstein 2014-2020 (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Umsetzung von Natura-2000, FFH- und Vogelschutzrichtlinie mit Schwerpunkt Moorschutz.
Förderziel
Die Maßnahme dient im Wesentlichen der Umsetzung der von der Kommission festgelegten Anforderungen an das europaweite Netz Natura 2000 einschließlich der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie mit den artenschutzrechtlichen Verpflichtungen.
Fördergegenstände
Bauliche Maßnahmen, Daten-, Informationsgrundlagen, Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung
Zuwendungsempfänger
- Zu 1: Körperschaften des öffentlichen Rechts, Teilnehmergemeinschaften in der Bodenordnung, Stiftungen, als gemeinnützig anerkannte Vereine und Verbände, stiftungs- oder vereinseigene Betriebe, natürliche Personen, Land Schleswig-Holstein, Zusammenschlüsse lokaler Kooperationspartner, die gemeinsam zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und Landschaftspflegeschutzes, des Tier- und Pflanzenartenschutzes beitragen.
- Zu 2: Land Schleswig-Holstein.
Förderfähige Gebietskulisse
Gesamtes Landesgebiet Schleswig-Holstein.
Art der Unterstützung
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Beschreibung
Für Schleswig-Holstein ist eine intakte Natur und Umwelt ein großes Kapital. Das Land ist mit natürlichen und naturnahen Landschaftselementen im Vergleich zu anderen Gebieten in Deutschland noch relativ gut ausgestattet, die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen wird jedoch häufig weiter intensiviert. Die Maßnahme unterstützt die Umsetzung der Anforderungen an das europaweite Netz Natura 2000 einschließlich der Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie mit den artenschutzrechtlichen Verpflichtungen und setzt einen besonderen Schwerpunkt auf den Moorschutz.
Sie beinhaltet:
1. Naturschutzinvestitionen für:
a) Flächensicherung durch Erwerb von Grundstücken oder Rechten an
Grundstücken, insbesondere auch Ackernutzungsrechten, langfristige Pacht
incl. Wertausgleich bei Nutzungseinschränkung, nur in Verbindung mit Ziffer
1b.
b) Biotopgestaltende Maßnahmen, Restaurationsmaßnahmen, Schutz- und
Entwicklungsmaßnahmen in Natura 2000-Gebieten und sonstigen Gebieten
mit hohem Naturwert einschließlich entsprechender Planungen und
Wertausgleich für Flächeneigentümer.
2. Monitoring zur Erfüllung der Berichtspflichten zur FFH- und
Vogelschutzrichtlinie.
Förderfähige Kosten:
- Erwerb von Grundstücken oder Rechten an Grundstücken, insbesondere auch Ackernutzungsrechten, langfristige Pacht.
- Biotopgestaltende Maßnahmen, Restaurationsmaßnahmen, Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen in Natura 2000-Gebieten und sonstigen Gebieten mit hohem Naturwert einschließlich entsprechender Planungen und Wertausgleich für Flächeneigentümer.
- Datenerfassung und -auswertung.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Neben den fachlich gebotenen Voraussetzungen im Einzelfall sind grundsätzliche Voraussetzungen für Förderungen dieser Maßnahme:
- Zu Ziff. 1: Einhaltung der spezifischen naturschutzfachlichen Gebietskulisse, bei Artenschutz ggf. ganz Schleswig-Holstein, positive fachliche Stellungnahme zum Projekt.
- Zu Ziff. 2: Beobachtung und Bewertung von Natur und Landschaft, insbesondere zur Erfüllung von Berichtspflichten zu FFH- oder Vogelschutz-Richtlinie, Erhaltungsziele für die Gebiete sind definiert, keine ausreichend aktuellen Daten vorhanden.
Auswahlverfahren
Kontinuierliche Entgegennahme von Anträgen; aus allen förderfähigen Anträgen, die bis zu einem bestimmten Stichtag eingegangen sind, wird durch die Anwendung von Auswahlkriterien (Punktesystem) eine Rangfolge erstellt. Im Rahmen der verfügbaren Mittel können die Anträge, die eine Mindestpunktzahl erreicht haben, entsprechend des Rankings bewilligt werden.
Laufzeit
- Förderung landschaftspflegerischer Maßnahmen in Flurbereinigungsverfahren: 07.03.2016 - 31.12.2023
- Förderung Naturschutz- und Natura 2000-Gebiete und Moorschutz: 09.12.2015 - 31.12.2020
- Förderung langfristige Pacht oder Grunderwerb für Naturschutzzwecke: 22.05.2017 - 31.12.2023
- Förderung Biotop gestaltende Maßnahmen: 01.01.2016 - 31.12.2023
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
Förderungen betragen 100% der förderfähigen Kosten. Nur bei berechtigtem Eigeninteresse des Förderempfängers ist der Fördersatz in Abhängigkeit des Interesses geringer.