Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Sachsen 2014-2020 (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Es werden Projekte zum überbetrieblichen Lehrangebot gefördert, die auch kleineren Unternehmen die Vermittlung aller vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte ermöglichen und über die Auszubildenden an Innovationen teilhaben lässt. Umweltrelevante Inhalte können dabei Teil der Ausbildung sein.
Förderziel
Ziel der Maßnahme ist es die Ausbildungsbereitschaft und -fähigkeit von (insbesondere klein- und mittelständischen) Unternehmen zu stärken.
Fördergegenstände
Bildung, Qualifizierung
Zuwendungsempfänger
Dieses Operationelle Programm macht keine spezifische Aussage bezüglich kommunaler Zuwendungsempfänger. Bitte prüfen Sie anhand weiterer Quellen (bspw. Förderrichtlinie), ob Sie bzw. Ihre Institution für diese Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Zuschuss
Beschreibung
Ein umfangreiches überbetriebliches Lehrgangsangebot ist eine notwendige Ergänzung der betrieblichen Berufsausbildung in den Dimensionen Breite, Tiefe und Aktualität der Ausbildungsinhalte. Über die Förderung sollen technische Entwicklungen, strukturelle Veränderungen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse der einzelnen Berufsfelder vermittelt werden und gleichzeitig über die Auszubildenden in die Betriebe Eingang finden. Zudem wird insbesondere der zunehmenden Spezialisierung der Ausbildungsbetriebe Rechnung getragen, indem auch KMU über die Lehrgänge die geforderten vielfältigen vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte personell und materiell abdecken können.
Darüber hinaus wird den Jugendlichen eine umfassende Vorbereitung auf den beruflichen Einstieg unabhängig von der Aufstellung des Ausbildungsbetriebes ermöglicht.
Über Zusatzqualifikationen werden arbeitsmarktrelevante, über die Ausbildungsordnungen und -regelungen hinausgehende Inhalte sowie Kompetenzen vermittelt, die zu einem Zuwachs in der beruflichen Handlungsfähigkeit führen. Auf diese Weise werden bei den jungen Menschen schon während der beruflichen Erstausbildung die Voraussetzungen für lebenslanges Lernen geschaffen. Der Erwerb von Zusatzqualifikationen soll allen jungen Menschen in Berufsausbildung unabhängig vom aktuellen Ausbildungsbetrieb, auch im öffentlichen Bereich, ermöglicht werden, um die individuellen Chancen beim Übergang in Arbeit zu erhöhen. Darüber hinaus können die erworbenen Zusatzqualifikationen auch Ausbildungsbetrieben einen Zugang zu Innovationen, neuen Technologien oder nachhaltigem Wachstum öffnen.
Bestandteile der Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen sind stets auch umweltrelevante Inhalte. Die geplanten Vorhaben zielen damit auch auf das nachhaltige Wachstum im Sinne der Strategie "Europa 2020" ab und setzen die Leitinitiative "Ressourcenschonendes Europa" um.
Zielgruppe
Unternehmen und Auszubildende.
Auswahlverfahren
Das Verfahren für die Auswahl der zu bewilligenden Vorhaben wird als laufendes Antragsverfahren oder als Wettbewerbsverfahren mit Stichtagen ausgestaltet.
Die Förderung erfolgt auf der Grundlage von veröffentlichten Verwaltungsvorschriften. In den Verwaltungsvorschriften werden die Verfahren und Auswahlkriterien für die Auswahl und Bewilligung der Vorhaben geregelt. Die Auswahlkriterien werden dem Begleitausschuss zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt.
Projektauswahlkriterien
Bei der Auswahl der zu fördernden Vorhaben stehen folgende Kriterien im Vordergrund:
- Einhaltung der gemeinschaftlichen und nationalen Vorschriften.
- Ausrichtung auf die spezifischen Ziele, Grundsätze und Querschnittsaufgaben des Operationellen Programms ESF.
- Beachtung der fachpolitischen Vorgaben in den Verwaltungsvorschriften.
- Fachliche Qualität der geplanten Vorhaben, auch im Hinblick auf die Nachnutzung der Ergebnisse.
- Wirtschaftliche und sparsame Kalkulation, gesicherte Finanzierung.
Die Auswahl der Vorhaben erfolgt durch die Bewilligungsstelle.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 26.06.2017
Ende der Maßnahme: 31.12.2020