Stärkung der betrieblichen Berufsausbildung

ESF

Sachsen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Sachsen 2014-2020 (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Es werden Projekte zum überbetrieblichen Lehrangebot gefördert, die auch kleineren Unternehmen die Vermittlung aller vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte ermöglichen und über die Auszubildenden an Innovationen teilhaben lässt. Umweltrelevante Inhalte können dabei Teil der Ausbildung sein.

Förderziel

Ziel der Maßnahme ist es die Ausbildungsbereitschaft und -fähigkeit von (insbesondere klein- und mittelständischen) Unternehmen zu stärken.

Fördergegenstände

Bildung, Qualifizierung

Zuwendungsempfänger

Dieses Operationelle Programm macht keine spezifische Aussage bezüglich kommunaler Zuwendungsempfänger. Bitte prüfen Sie anhand weiterer Quellen (bspw. Förderrichtlinie), ob Sie bzw. Ihre Institution für diese Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit

Art der Unterstützung

Zuschuss

Beschreibung

Ein umfangreiches überbetriebliches Lehrgangsangebot ist eine notwendige Ergänzung der betrieblichen Berufsausbildung in den Dimensionen Breite, Tiefe und Aktualität der Ausbildungsinhalte. Über die Förderung sollen technische Entwicklungen, strukturelle Veränderungen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse der einzelnen Berufsfelder vermittelt werden und gleichzeitig über die Auszubildenden in die Betriebe Eingang finden. Zudem wird insbesondere der zunehmenden Spezialisierung der Ausbildungsbetriebe Rechnung getragen, indem auch KMU über die Lehrgänge die geforderten vielfältigen vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte personell und materiell abdecken können.
Darüber hinaus wird den Jugendlichen eine umfassende Vorbereitung auf den beruflichen Einstieg unabhängig von der Aufstellung des Ausbildungsbetriebes ermöglicht.


Über Zusatzqualifikationen werden arbeitsmarktrelevante, über die Ausbildungsordnungen und -regelungen hinausgehende Inhalte sowie Kompetenzen vermittelt, die zu einem Zuwachs in der beruflichen Handlungsfähigkeit führen. Auf diese Weise werden bei den jungen Menschen schon während der beruflichen Erstausbildung die Voraussetzungen für lebenslanges Lernen geschaffen. Der Erwerb von Zusatzqualifikationen soll allen jungen Menschen in Berufsausbildung unabhängig vom aktuellen Ausbildungsbetrieb, auch im öffentlichen Bereich, ermöglicht werden, um die individuellen Chancen beim Übergang in Arbeit zu erhöhen. Darüber hinaus können die erworbenen Zusatzqualifikationen auch Ausbildungsbetrieben einen Zugang zu Innovationen, neuen Technologien oder nachhaltigem Wachstum öffnen.

 

Bestandteile der Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen sind stets auch umweltrelevante Inhalte. Die geplanten Vorhaben zielen damit auch auf das nachhaltige Wachstum im Sinne der Strategie "Europa 2020" ab und setzen die Leitinitiative "Ressourcenschonendes Europa" um.

Zielgruppe

Unternehmen und Auszubildende.

Auswahlverfahren

Das Verfahren für die Auswahl der zu bewilligenden Vorhaben wird als laufendes Antragsverfahren oder als Wettbewerbsverfahren mit Stichtagen ausgestaltet.

 

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage von veröffentlichten Verwaltungsvorschriften. In den Verwaltungsvorschriften werden die Verfahren und Auswahlkriterien für die Auswahl und Bewilligung der Vorhaben geregelt. Die Auswahlkriterien werden dem Begleitausschuss zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt.

Projektauswahlkriterien

Bei der Auswahl der zu fördernden Vorhaben stehen folgende Kriterien im Vordergrund:

  • Einhaltung der gemeinschaftlichen und nationalen Vorschriften.
  • Ausrichtung auf die spezifischen Ziele, Grundsätze und Querschnittsaufgaben des Operationellen Programms ESF.
  • Beachtung der fachpolitischen Vorgaben in den Verwaltungsvorschriften.
  • Fachliche Qualität der geplanten Vorhaben, auch im Hinblick auf die Nachnutzung der Ergebnisse.
  • Wirtschaftliche und sparsame Kalkulation, gesicherte Finanzierung.

 

Die Auswahl der Vorhaben erfolgt durch die Bewilligungsstelle.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 26.06.2017

Ende der Maßnahme: 31.12.2020

Art des raumbezogenen Ansatzes

Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung

Kurzbeschreibung

Nachhaltige Stadtentwicklung

Beschreibung

Für den EFRE gilt:

Mit der Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung sollen die Wohn- und Lebensbedingungen in ausgewählten Stadtquartieren gezielt verbessert werden, um einer Verdichtung sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Problemlagen entgegenzuwirken.

 

Die Gesamtmaßnahmen des Vorhabens Integrierte Stadtentwicklung (ISE) beziehen sich auf territorial abgegrenzte, sozial benachteiligte Stadtquartiere oder Städte mit ausgeprägten wirtschaftlichen, ökologischen, klimatischen oder demografischen Problemlagen. Für die Bestimmung der Benachteiligung werden geeignete Kriterien herangezogen, z. B. die Bevölkerungsentwicklung, die Altersstruktur und die Quote an SGB II-Empfängern. Die Städte werden im Rahmen eines öffentlich ausgeschriebenen Wettbewerbs aufgefordert, die von ihnen ausgewählten Quartiere, deren Benachteiligungen und Entwicklungsziele darzustellen sowie eine Strategie zur Erreichung dieser Ziele in Form eines integrierten Handlungskonzepts (IHK) vorzuschlagen. Das IHK muss mit der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung sowie anderen übergreifenden Strategien konform gehen.

 

Im Vorhaben ISE ist die Einbindung des ESF mit nicht-investiven, speziell auf Stadtentwicklungsbedarfe ausgerichteten ESF-Förderinhalten im Thematischen Ziel 9 gewünscht, jedoch nicht zwingend. Die Städte sind im Vorhaben ISE explizit aufgerufen, die Kombinationsmöglichkeiten auszuschöpfen und im IHK zu verankern. In geeigneten Fällen kann die Möglichkeit des Art. 98 „Gemeinsame Unterstützung“ der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 genutzt werden.

 

Im Vorhaben ISE ist die Einbindung und Beteiligung von Wirtschafts- und Sozialpartnern, der Bürgerschaft sowie anderer lokaler Akteure in den Planungsprozess durch die Kommune sicherzustellen. Maßnahmen der Nachhaltigen Stadtentwicklung werden mit dem EFRE durch die Kombination von Fördermöglichkeiten aus bis zu drei, mindestens aber zwei verschiedenen Thematischen Zielen in jedem geförderten Stadtentwicklungskonzept durchgeführt.

 

In Anlehnung an den bereits im EFRE erfolgreich praktizierten Ansatz der gebietsbezogenen Stadtentwicklungsförderung soll auch im ESF die Umsetzung integrierter Vorhaben für nachhaltige Stadtentwicklung mit einem territorialen Bezug erfolgen. Im Fokus der ESF-Förderung stehen dabei Stadtgebiete mit spezifischen sozialen und wirtschaftlichen Problemlagen.

 

Im Vorhaben IBE ist die Einbindung des ESF nicht vorgesehen. Die Förderung des Vorhabens Integrierte Brachflächenentwicklung (IBE) wird mittels öffentlicher Ausschreibung bekanntgemacht. Die Revitalisierung der Fläche in Verbindung mit einer Nutzbarmachung muss von Bedeutung für die Stadtentwicklung sein und im Einklang mit der Raumordnung stehen. Für eine Förderung muss die Stadt über einen Fachteil „Brachen" innerhalb ihres gesamtstädtischen INSEK verfügen. Soweit eine Maßnahme der IBE in Kombination der IP 6e (EFRE-OP, S. 106ff.) mit der IP 4e (EFRE-OP, S. 99ff.) umgesetzt werden soll, muss sich der strategische Ansatz hierfür sowohl aus dem Fachteil „Brachen“ als auch dem Fachteil „Klimaschutz, Klimaanpassung und Energieeffizienz“ zum INSEK ableiten lassen. Wird die IP 9b (EFRE-OP, S. 113ff.) als Kombinationsmöglichkeit zur IP 6e herangezogen, ist die soziale Benachteiligung des Quartiers, in dem sich die Brachfläche befindet, anhand entsprechender Kriterien nachzuweisen. Die Förderung kann nur erfolgen, soweit sich die Fläche nicht in einem ausgewiesenen Fördergebiet des Vorhabenbereichs ISE befindet.

 

Sowohl die Auswahl der Fördergebiete, die strategisch-konzeptionelle Vorbereitung der Gesamtmaßnahmen als auch die Auswahl der einzelnen Projekte liegen in direkter kommunaler Verantwortung.

Fonds

EFRE, Einbindung des ESF im Vorhaben ISE möglich.

Fördergebietseingrenzung

Städte mit mehr als 5.000 Einwohnern.

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Beschreibung

Die in der ESI-Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (Artikel 32 f.) für alle Fonds vorgesehenen "Von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung" sollen im Freistaat Sachsen auf der Grundlage von integrierten Strategien, die inhaltliche Aspekte der einzelnen Strukturfonds berücksichtigen, umgesetzt werden. Auf regionaler Ebene des Freistaates Sachsen wird eine multisektorale Strategie über die ESI-Fonds ELER, EMFF, EFRE und ESF umgesetzt.

Die multisektorale Strategie baut auf dem Prinzip „ein Gebiet (LEADER-Gebiet) – eine Strategie für lokale Entwicklung (LEADER-Strategie) – eine lokale Aktionsgruppe (LAG) – ein Regionalmanagement (LEADER-Regionalmanagement)“ auf. Konkrete Informationen zum LEADER-Ansatz können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Sachsen (im Folgenden EPLR) entnommen werden.

Die programm- und verwaltungstechnische Umsetzung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung auf lokaler Ebene des Freistaates Sachsen obliegt dem ELER als Leadfonds. Somit wird auch eine ggf. erforderliche Unterstützung der Betriebskosten der LAG sowie weitere Verwaltungs- und Vernetzungstätigkeiten durch den ELER gewährt. Dies betrifft auch das jeweilige Regionalmanagement zur Umsetzung der LEADER-Strategie.

 

[Zur Abstimmung mit dem EMFF: Integrierte Strategien für lokale Entwicklung gem. Art. 60 VO (EU) Nr. 508/2014 (im Folgenden EMFF-VO) sind, sofern dies in den Regionen relevant ist, immer in den LEADER-Entwicklungsstrategien zu integrieren. Die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien gem. Art. 63 EMFF-VO erfolgt in diesen Fällen durch die LEADER-LAG.]

 

Die Abwicklung der Fördervorhaben erfolgt entsprechend der Verwaltungs- und Kontrollsysteme der jeweiligen Fonds. Die Unterstützung der Umsetzung von Vorhaben durch die Fonds EMFF, EFRE und ESF erfolgt für geeignete Projekte nach dem Vorrangprinzip im Rahmen der Standardförderung dieser Fonds. Das bedeutet, dass Projekte mit positivem Votum des jeweils zuständigen Entscheidungsgremium der LAG auf der Basis einer genehmigten LEADER-Strategie der Vorrang bei der Projektförderung vor Projekten ohne Votum eingeräumt wird, sofern sie die fondsspezifischen Auswahlkriterien und Zuwendungsvoraussetzungen des jeweiligen Programms erfüllen. Das Votum der Entscheidungsgremien der LAG ist keine Zuwendungsvoraussetzung für Maßnahmen dieser Fonds. Den LEADER-Gebieten werden aus diesen Fonds keine gesonderten Budgets zur Verfügung gestellt. Ausnahme sind die im Operationellen Programm des EMFF programmierten Mittel für die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien gem. Art. 62-64 EMFF-VO. Die bedeutendste Finanzierungsquelle zur Umsetzung der LEADER-Strategien ist der ELER-Fonds. Das LEADER-Regionalmanagement begleitet die LAG bei der Vorhabenauswahl. Diese erfolgt durch das Entscheidungsgremium der LAG. Nähere Informationen zu dem sächsischen fondsübergreifenden LEADER-Ansatz werden im EPLR ab S. 518 bzw. im EFRE-OP ab S. 127 und im ESF-OP auf S. 95 beschrieben.

Fonds

ELER, EFRE, ESF, EMFF

Fördergebietseingrenzung

Hinweis: nähere Informationen zu den anerkannten LEADER-Gebieten erhalten Sie unter der Rubrik weiterführende Informationen.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

 

ELER-Webseite Sachsen

 

Informationen zu LEADER in Sachsen

Update Zuwendungsempfänger

In der nun vorliegenden Förderrichtlinie sind die Zuwendungsempfänger weiter spezifiziert. Bitte prüfen Sie, ob Sie oder Ihre Institution für die Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.
Ansprechpartner

Überbetriebliche Lehrunterweisung im Handwerk

Überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen (ÜbA)

Verbundausbildung

Zusatzqualifikation

Handlungsfelder

Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung

Subthemen

  • Berufliche Aus- und Weiterbildung und Berufsorientierung für eine "Green Economy/Society“

Stand: Juli 2021