Die nachfolgenden Inhalte stammen aus den fond- und zielgebietsübergreifenden Operationellen Programmen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Niedersachsen 2014-2020 (genehmigt am: 22.12.2014).
Kurzbeschreibung
Die Fördermaßnahme fungiert als Brücke zwischen der Inhaftierung und einem Leben in sozialer Verantwortung nach der Entlassung und ist darauf ausgerichtet, der beschriebenen Rückfallgefahr nach der Haftentlassung entgegenzuwirken. Die Teilnehmenden sollen stabilisiert und dauerhaft in einem Arbeitsverhältnis des ersten Arbeitsmarktes gehalten werden. Die Maßnahmen bestehen aus konzeptionell aufeinander bezogenen Motivierungs-, Qualifizierungs- und Betreuungsteilen. Die berufliche Mobilität der Teilnehmenden soll erhöht und/oder das Nachholen beruflicher Abschlüsse, u. a. im ökologischen Land- oder Hausbau, vorbereitet und ermöglicht werden.
Förderziel
Minderung der Rückfallgefahr nach der Haftentlassung, u. a. Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt.
Fördergegenstände
Begleitung, Betreuung, Beschäftigung, Bildung, Qualifizierung
Zuwendungsempfänger
Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts, gemeinnützige oder als mildtätig anerkannte Vereine, Verbände der freien Wohlfahrtspflege und andere gemeinnützige rechtsfähige Träger.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Zuschuss
Beschreibung
Zur Erreichung des spezifischen Ziels sollen mit der Maßnahme „Berufliche Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen“ Projekte gefördert werden, in denen die Straffälligen eine sozialpädagogische Betreuung erhalten, die darauf ausgerichtet ist, der beschriebenen Rückfallgefahr nach der Haftentlassung entgegenzuwirken. Die Fördermaßnahme fungiert als Brücke zwischen der Inhaftierung und einem Leben in sozialer Verantwortung nach der Entlassung. Neben gezielten Qualifizierungsmaßnahmen sind eine Integrationsbegleitung im Sinne einer aufsuchenden Sozialarbeit, die die Teilnehmenden bei der Arbeitssuche bzw. der Bewältigung wesentlicher, auch persönlicher Probleme unterstützt und eine sechsmonatige beschäftigungsorientierte Nachsorge zentrale Bestandteile des Programms. In diesem Zusammenhang kann u. a. auch die Einrichtung von Entlassungs-/Übergangsstationen in Justizvollzugseinrichtungen erprobt werden. Die Maßnahmen bestehen aus konzeptionell aufeinander bezogenen Motivierungs-, Qualifizierungs- und Betreuungsteilen (z. B. Potenzialanalyse, Bildungsbegleitung, Integrationsbegleitung). Die berufliche Mobilität der Teilnehmenden soll erhöht und/oder das Nachholen beruflicher Abschlüsse vorbereitet und ermöglicht werden. Auf diese Weise sollen die Teilnehmenden stabilisiert und dauerhaft in einem Arbeitsverhältnis des ersten Arbeitsmarktes gehalten werden. Damit wird auch ein wesentlicher Beitrag zum Querschnittsziel „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ geleistet.
Die teilnehmenden Straffälligen sollen durch Qualifizierungsmaßnahmen u. a. auch im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus sowie des ökologischen Landbaus oder des ökologischen Hausbaus auf eine Beschäftigung im grünen Sektor vorbereitet werden.
Inhaftierte Frauen sind in Niedersachsen in der Justizvollzugsanstalt für Frauen als zentraler Einrichtung untergebracht. Um dem Querschnittsziel der Gleichstellung von Frauen und Männern angemessen Rechnung zu tragen, soll während der gesamten Förderperiode pro Stichtag möglichst ein Projekt für Frauen gefördert werden.
Zielgruppe
Straffällige, – unabhängig von Geschlecht und anderen soziodemografischen Merkmalen sowie der Dauer der Inhaftierung und der Vollzugsform – die ca. sechs Monate vor der Haftentlassung stehen bzw. sechs Monate nach der Entlassung betreut werden.
Auswahlverfahren
Die Projektauswahl im Rahmen der Maßnahme „Berufliche Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen“ erfolgt anhand eines Scoringverfahrens.
Projektauswahlkriterien
Wesentliche Kriterien des Scoringverfahrens sind die nachgewiesene fachliche und administrative Kompetenz sowie die Erfahrung des Antragstellers im Umgang mit der schwierigen Klientel, die Qualität des Gesamtkonzepts, die Effizienz des Mitteleinsatzes sowie die Berücksichtigung der Querschnittsziele „Nachhaltige Entwicklung“ und „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“. Die Arbeitsverhältnisse, in die die Teilnehmenden vermittelt werden, sollen dem Konzept der „guten Arbeit“ entsprechen.
Kriterien für die Auswahl von Projekten sind Nachweis der Bedürftigkeit eines solchen Projektes in der Region, Erhöhung der Quote der beruflichen Erstausbildung sowie Nachweis des Innovationsgehaltes. Im Rahmen der fachlichen Bewertung des Innovationsgehaltes stehen besondere bildungspolitische Aspekte im Vordergrund, die auf die nachhaltige Verbesserung des Übergangsystems in die berufliche Erstausbildung gerichtet sein müssen. Positiv bewertet werden Konzepte, die einen mehrdimensionalen Ansatz verfolgen und verschiedene Ansatzpunkte im Bildungssystem konzeptionell zusammenbringen.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.09.2015
Ende der Maßnahme: 31.12.2023