Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 (Version 1.1).
Kurzbeschreibung
Die Maßnahme dient der Förderung der Anpassungsfähigkeit durch Stärkung der Humanressourcen klein- und mittelständischer Unternehmen durch Unterstützung der Weiterbildung der Beschäftigten mithilfe von Bildungsschecks und Bildungsberatung. Hinzu kommen strukturentwickelnde Projekte und die Unterstützung der regionalen Vernetzung.
Förderziel
- Stärkung der Humanressourcen von Unternehmen durch Weiterbildung.
- Förderung von KMU über strukturentwickelnde Projekte und Beratung.
Fördergegenstände
Beratung, Bildung, Qualifizierung
Zuwendungsempfänger
- Unternehmen/Betriebe.
- Weiterbildungsträger, Projektträger.
- Handwerkskammern und andere Organisationen des Handwerks.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Zuschuss
Beschreibung
Im Bereich der Förderung der Anpassungsfähigkeit durch Stärkung der Humanressourcen in den Unternehmen sollen im Wesentlichen Maßnahmen, die sich in der Förderperiode 2007 bis 2013 als leistungsfähig erwiesen haben und positiv evaluiert wurden, fortgesetzt und weiterentwickelt werden. Besondere Bedeutung kommt dabei der Unterstützung der Weiterbildung der Beschäftigten zu, die zu den tragenden Säulen der Fachkräftesicherung und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen gehört. Unterstützt werden Weiterbildungen, die am konkreten betrieblichen Bedarf der Unternehmen ansetzen, die Kompetenzen in Unternehmen entwickeln, Arbeitsplätze sichern und die Personalentwicklung unterstützen.
Standardinstrument der Weiterbildungsförderung sind Bildungsschecks für Unternehmen. Die Bildungsschecks werden Unternehmen nach dem Weiterbildungsbedarf der Mitarbeiter/innen und dem betrieblichen Anpassungsbedarf ausgestellt und können von den Unternehmen bei Bildungsträgern ihrer Wahl eingelöst werden.
Neben dem Einsatz von Bildungsschecks ist auch die Förderung von Weiterbildungsprojekten vorgesehen. Die Projektförderung ist in erster Linie im Rahmen von Aktionsprogrammen geplant, mit denen Schwerpunkte bei bestimmten Weiterbildungsthemen oder Zielgruppen gesetzt bzw. innovative Ansätze realisiert werden können. Neben der finanziellen Förderung der Weiterbildung soll den KMU durch individualisierte Beratungsangebote der Weg zu einer bedarfsgerechten und passgenauen Weiterbildung erleichtert werden.
Noch stärker als in der Vergangenheit soll die ESF-geförderte Weiterbildung eine qualitative Weiterentwicklung im Erwerbsleben, die Übernahme anspruchsvollerer Aufgaben und die berufliche Fortentwicklung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ermöglichen. Vor dem Hintergrund der starken Alterung der Belegschaften sollen mit der geförderten Weiterbildung noch gezielter ältere Beschäftigte erreicht werden. Hierzu kommt u. a. die Auflage eines Aktionsprogramms infrage, dass auf die Weiterbildung von Älteren ausgerichtet ist.
Zu den weiteren zur Stärkung der Humanressourcen in den Unternehmen geplanten Maßnahmen gehören die Förderung der Beratung von KMU (insbesondere Beratung durch unabhängige Berater/innen sowie Beratung von Handwerksbetrieben durch ihre Kammern), die Unterstützung von strukturentwickelnden Projekten (Dienstleistungen im Umfeld der Entwicklung von Unternehmen und Regionen) und die Unterstützung der regionalen Vernetzung. Unternehmensbezogene Netzwerk- und Clusterstrukturen werden nicht aus dem ESF, sondern aus dem EFRE bzw. mit Instrumenten der Wirtschaftsförderung unterstützt.
Die Förderung der Beratung von KMU durch unabhängige Berater/innen aus dem Operationellen Programm des Landes wird entsprechend den Kohärenzabsprachen von Bund und Ländern klar von der Beratungsförderung aus dem Operationellen Programm des Bundes abgegrenzt. Aus dem Operationellen Programm des Landes werden Beratungen gefördert, die mehr als fünf Tagewerke betragen. Zudem ist eine inhaltliche Fokussierung der Beratung auf Themen vorgesehen, die für die Stärkung der Anpassungsfähigkeit der KMU und die Nutzung von Beschäftigungspotenzialen besonders wichtig sind. Die hohe Quote der Umsetzung der Beratungsergebnisse durch die Unternehmen soll fortgeführt werden (siehe entsprechender Ergebnisindikator).
Gegenstand der Förderung in der Investitionspriorität können auch Projekte zur Steigerung der außenwirtschaftlichen und internationalen Orientierung von Unternehmen und Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern sein. Hierbei wird auf den Erfahrungen aufgebaut, die in der Förderperiode 2007 bis 2013 mit der Förderung der transnationalen und interregionalen Kooperation im Rahmen eines Aktionsprogramms gemacht wurden.
Zielgruppe
Unternehmen/Betriebe (vor allem KMU) und ihre Beschäftigte.
Auswahlverfahren
Die Projekte werden gemäß den vom Begleitausschuss genehmigten Projektauswahlkriterien ausgewählt. Auch bei der Umsetzung von Förderinstrumenten, die nicht regionalisiert sind, sollen zum Teil wettbewerbliche Verfahren für die Projektauswahl zum Einsatz kommen, wie z. B. Ideenwettbewerbe, die dem eigentlichen Zuwendungsverfahren vorgeschaltet sind. Die Begutachtung und Auswahl der Projekte wird dabei in der Regel von einer Jury vorgenommen, in der der jeweils relevante Sachverstand vertreten ist. Der Jury gehören regelmäßig die Wirtschafts- und Sozialpartner an, je nach Thema kommen andere Akteure (z. B. aus der Wissenschaft) hinzu.
Bitte beachten Sie die Grundsätze zur Projektauswahl auf S. 42-43 des Operationellen Programms bzw. die entsprechende Maßnahme des ESF Mecklenburg-Vorpommern sowie die Förderrichtlinie.
Projektauswahlkriterien
Wie schon in der Vergangenheit soll die weit überwiegende Anzahl der Projekte auf Basis von Förderrichtlinien bzw. Fördergrundsätzen bewilligt werden. Im Rahmen der Aktionsprogramme werden von einer Jury zu ausgewählten Themenfeldern Projekte ausgewählt, die im Sinne der Programmziele als besonders ertragreich bzw. als besonders innovativ gelten können. Auf diese Weise soll auch zu einer Verbesserung der Strukturen im jeweiligen Handlungsfeld beigetragen werden. Bei einigen Instrumenten (insbesondere der Weiterbildungsförderung) setzt der Zugang zur Förderung eine staatliche Anerkennung oder die Existenz eines Systems der Qualitätssicherung voraus.
Bitte beachten Sie die Grundsätze zur Projektauswahl auf S. 42-43 des Operationellen Programms bzw. den Abschnitt der entsprechenden Maßnahme des ESF Mecklenburg-Vorpommern.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 14.11.2017
Ende der Maßnahme: 30.06.2021
Sonstiges
Durch Ausreichung der Bildungsschecks allein an Unternehmen grenzt sich die entsprechende Förderung Mecklenburg-Vorpommerns klar von der Bildungsprämie des Operationellen Programms des Bundes ab, deren Empfänger (erwerbstätige) Personen sind.