Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 (Version 1.1).
Kurzbeschreibung
Es werden verschiedene Maßnahmen gefördert, die innovative Existenzgründungen aus Hochschule und Wissenschaft unterstützen (z. B. Beratung, Qualifizierung, finanzielle Unterstützung) und die Zahl sowie die Erfolgsaussichten dieser Gründungen erhöhen sollen. Dabei spielen die Herausforderungen des Transformationsprozesses hin zur Green Economy ebenfalls eine Rolle.
Förderziel
Erhöhung der Zahl und des Erfolgs innovativer Gründungen aus Wissenschaft und Hochschule.
Fördergegenstände
Beratung, Beschäftigung, Bildung, Qualifizierung, Information, Kommunikation, Beteiligung
Zuwendungsempfänger
- Bildungseinrichtungen und andere Träger im Bereich der Förderung zur Stärkung von Entrepreneurship.
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Zuschuss
Beschreibung
Mecklenburg-Vorpommern verfolgt eine abgestimmte Strategie der Förderung von Entrepreneurship, die von der vorbereitenden Stärkung des Unternehmergeistes und der Vorgründungsphase über die Konsolidierungsphase bis zur Wachstumsphase reicht. Im Rahmen dieser Strategie wirkt die ESF-Förderung mit anderen Instrumenten des Landes und des Bundes zusammen.
Für den ESF-Einsatz sind vor allem die folgenden Maßnahmen vorgesehen.
Der Schwerpunkt des Fondseinsatzes wird auf der Vorbereitung und Unterstützung von innovativen Gründungen liegen:
- Um zu mehr innovativen Gründungen beizutragen, insbesondere zu solchen in technologieorientierten und wissensbasierten Bereichen, sollen vor allem Projekte im Kontext von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Technologiezentren gefördert werden.
Geplant sind hierbei Projekte, die insbesondere Wissenschaftler/innen und Studierende durch Information, Beratung und Qualifizierung über die Chancen einer Gründung informieren und sie auf eine Gründung vorbereiten und bei dieser begleiten. - Innovative Gründungen sollen darüber hinaus auch finanziell unterstützt werden. Von der EXIST-Förderung aus dem ESF-Bundesprogramm grenzt sich diese finanzielle Förderung dadurch ab, dass sie sich auf die Phase nach dem Vorliegen eines qualifizierten Businessplans bzw. nach der Gründung konzentriert. Antragsteller, die die entsprechenden Voraussetzungen noch nicht erfüllen, werden auf EXIST verwiesen.
- Unternehmerisches Denken soll bei Studierenden auch unabhängig von einer konkreten Gründung gefördert werden, so durch z. B. gemeinsame Projekte von Hochschulen und Unternehmen.
Für eine Übergangsphase soll mit geringerer und degressiv gestalteter Förderung die Unterstützung von Schülerfirmen fortgeführt werden. Dies erfolgt mit der klaren Perspektive, die entsprechenden Themen in die Rahmenlehrpläne der Schulen zu überführen. Hierdurch sollen die frühzeitige Bildung zu ökonomischen Themen und die Herausbildung der Kultur der Selbstständigkeit bei den jungen Menschen unterstützt werden.
Unternehmensnachfolgen sollen durch spezialisierte Angebote der Qualifizierung, Beratung und Koordinierung erleichtert werden. Durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen soll auf die Chancen der Selbstständigkeit und mögliche Unterstützungen aufmerksam gemacht werden.
Um die Erfolgsaussichten von Gründungen, gerade auch von solchen aus der Arbeitslosigkeit, zu erhöhen, sollen Qualifizierung und Beratung in der Vorgründungsphase unter Nutzung des bewährten Bildungsscheckverfahrens gefördert werden. Hierbei wird ein bewährtes und mit positivem Ergebnis evaluiertes Förderinstrument fortgeführt und weiterentwickelt.
Zielgruppe
- Schlüsselgruppen für die Stärkung von Entrepreneurship, wie z. B. Schüler/innen, Studierende, Hochschulabsolventen/innen, Wissenschaftler/innen.
- Existenzgründerinnen und Existenzgründer.
- Personen, die an einer Unternehmensnachfolge beteiligt sind.
Auswahlverfahren
Die Projekte werden gemäß den vom Begleitausschuss genehmigten Projektauswahlkriterien ausgewählt. Auch bei der Umsetzung von Förderinstrumenten, die nicht regionalisiert sind, sollen zum Teil wettbewerbliche Verfahren für die Projektauswahl zum Einsatz kommen, wie z. B. Ideenwettbewerbe, die dem eigentlichen Zuwendungsverfahren vorgeschaltet sind. Die Begutachtung und Auswahl der Projekte wird dabei in der Regel von einer Jury vorgenommen, in der der jeweils relevante Sachverstand vertreten ist. Der Jury gehören regelmäßig die Wirtschafts- und Sozialpartner an, je nach Thema kommen andere Akteure (z. B. aus der Wissenschaft) hinzu.
Bitte beachten Sie die Grundsätze zur Projektauswahl auf S. 42-43 des Operationellen Programmes des ESF Mecklenburg-Vorpommern sowie die Förderrichtlinie.
Projektauswahlkriterien
Wie schon in der Vergangenheit soll die weit überwiegende Anzahl der Projekte auf Basis von Förderrichtlinien bzw. Fördergrundsätzen bewilligt werden.
Im Rahmen der Aktionsprogramme werden von einer Jury zu ausgewählten Themenfeldern Projekte ausgewählt, die im Sinne der Programmziele als besonders ertragreich bzw. als besonders innovativ gelten können. Auf diese Weise soll auch zu einer Verbesserung der Strukturen im jeweiligen Handlungsfeld beigetragen werden. Bei einigen Instrumenten (insbesondere der Weiterbildungsförderung) setzt der Zugang zur Förderung eine staatliche Anerkennung oder die Existenz eines Systems der Qualitätssicherung voraus.
Bitte beachten Sie die Grundsätze zur Projektauswahl auf S. 42-43 des Operationellen Programmes des ESF Mecklenburg-Vorpommern.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 02.02.2015
Ende der Maßnahme: 31.12.2023