Förderung des Entrepreneurship

ESF

Mecklenburg-Vorpommern

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 (Version 1.1).

Kurzbeschreibung

Es werden verschiedene Maßnahmen gefördert, die innovative Existenzgründungen aus Hochschule und Wissenschaft unterstützen (z. B. Beratung, Qualifizierung, finanzielle Unterstützung) und die Zahl sowie die Erfolgsaussichten dieser Gründungen erhöhen sollen. Dabei spielen die Herausforderungen des Transformationsprozesses hin zur Green Economy ebenfalls eine Rolle.

Förderziel

Erhöhung der Zahl und des Erfolgs innovativer Gründungen aus Wissenschaft und Hochschule.

Fördergegenstände

Beratung, Beschäftigung, Bildung, Qualifizierung, Information, Kommunikation, Beteiligung

Zuwendungsempfänger

  • Bildungseinrichtungen und andere Träger im Bereich der Förderung zur Stärkung von Entrepreneurship.
  • Existenzgründerinnen und Existenzgründer.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit

Art der Unterstützung

Zuschuss

Beschreibung

Mecklenburg-Vorpommern verfolgt eine abgestimmte Strategie der Förderung von Entrepreneurship, die von der vorbereitenden Stärkung des Unternehmergeistes und der Vorgründungsphase über die Konsolidierungsphase bis zur Wachstumsphase reicht. Im Rahmen dieser Strategie wirkt die ESF-Förderung mit anderen Instrumenten des Landes und des Bundes zusammen.
Für den ESF-Einsatz sind vor allem die folgenden Maßnahmen vorgesehen.

 

Der Schwerpunkt des Fondseinsatzes wird auf der Vorbereitung und Unterstützung von innovativen Gründungen liegen:

  • Um zu mehr innovativen Gründungen beizutragen, insbesondere zu solchen in technologieorientierten und wissensbasierten Bereichen, sollen vor allem Projekte im Kontext von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Technologiezentren gefördert werden.
    Geplant sind hierbei Projekte, die insbesondere Wissenschaftler/innen und Studierende durch Information, Beratung und Qualifizierung über die Chancen einer Gründung informieren und sie auf eine Gründung vorbereiten und bei dieser begleiten.
  • Innovative Gründungen sollen darüber hinaus auch finanziell unterstützt werden. Von der EXIST-Förderung aus dem ESF-Bundesprogramm grenzt sich diese finanzielle Förderung dadurch ab, dass sie sich auf die Phase nach dem Vorliegen eines qualifizierten Businessplans bzw. nach der Gründung konzentriert. Antragsteller, die die entsprechenden Voraussetzungen noch nicht erfüllen, werden auf EXIST verwiesen.
  • Unternehmerisches Denken soll bei Studierenden auch unabhängig von einer konkreten Gründung gefördert werden, so durch z. B. gemeinsame Projekte von Hochschulen und Unternehmen.

 

Für eine Übergangsphase soll mit geringerer und degressiv gestalteter Förderung die Unterstützung von Schülerfirmen fortgeführt werden. Dies erfolgt mit der klaren Perspektive, die entsprechenden Themen in die Rahmenlehrpläne der Schulen zu überführen. Hierdurch sollen die frühzeitige Bildung zu ökonomischen Themen und die Herausbildung der Kultur der Selbstständigkeit bei den jungen Menschen unterstützt werden.

 

Unternehmensnachfolgen sollen durch spezialisierte Angebote der Qualifizierung, Beratung und Koordinierung erleichtert werden. Durch öffentlichkeitswirksame Maßnahmen soll auf die Chancen der Selbstständigkeit und mögliche Unterstützungen aufmerksam gemacht werden.

 

Um die Erfolgsaussichten von Gründungen, gerade auch von solchen aus der Arbeitslosigkeit, zu erhöhen, sollen Qualifizierung und Beratung in der Vorgründungsphase unter Nutzung des bewährten Bildungsscheckverfahrens gefördert werden. Hierbei wird ein bewährtes und mit positivem Ergebnis evaluiertes Förderinstrument fortgeführt und weiterentwickelt.

Zielgruppe

  • Schlüsselgruppen für die Stärkung von Entrepreneurship, wie z. B. Schüler/innen, Studierende, Hochschulabsolventen/innen, Wissenschaftler/innen.
  • Existenzgründerinnen und Existenzgründer.
  • Personen, die an einer Unternehmensnachfolge beteiligt sind.

Auswahlverfahren

Die Projekte werden gemäß den vom Begleitausschuss genehmigten Projektauswahlkriterien ausgewählt. Auch bei der Umsetzung von Förderinstrumenten, die nicht regionalisiert sind, sollen zum Teil wettbewerbliche Verfahren für die Projektauswahl zum Einsatz kommen, wie z. B. Ideenwettbewerbe, die dem eigentlichen Zuwendungsverfahren vorgeschaltet sind. Die Begutachtung und Auswahl der Projekte wird dabei in der Regel von einer Jury vorgenommen, in der der jeweils relevante Sachverstand vertreten ist. Der Jury gehören regelmäßig die Wirtschafts- und Sozialpartner an, je nach Thema kommen andere Akteure (z. B. aus der Wissenschaft) hinzu.

 

Bitte beachten Sie die Grundsätze zur Projektauswahl auf S. 42-43 des Operationellen Programmes des ESF Mecklenburg-Vorpommern sowie die Förderrichtlinie.

Projektauswahlkriterien

Wie schon in der Vergangenheit soll die weit überwiegende Anzahl der Projekte auf Basis von Förderrichtlinien bzw. Fördergrundsätzen bewilligt werden.
Im Rahmen der Aktionsprogramme werden von einer Jury zu ausgewählten Themenfeldern Projekte ausgewählt, die im Sinne der Programmziele als besonders ertragreich bzw. als besonders innovativ gelten können. Auf diese Weise soll auch zu einer Verbesserung der Strukturen im jeweiligen Handlungsfeld beigetragen werden. Bei einigen Instrumenten (insbesondere der Weiterbildungsförderung) setzt der Zugang zur Förderung eine staatliche Anerkennung oder die Existenz eines Systems der Qualitätssicherung voraus.

 

Bitte beachten Sie die Grundsätze zur Projektauswahl auf S. 42-43 des Operationellen Programmes des ESF Mecklenburg-Vorpommern.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 02.02.2015

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Art des raumbezogenen Ansatzes

Weitere integrierte Entwicklungsansätze

Kurzbeschreibung

Integrierte Stadt- und Regionalentwicklung durch Regionalbeiräte

Beschreibung

Funktionale Räume können auf verschiedenen Ebenen und nach unterschiedlichen Fragestellungen abgegrenzt werden. Für die ESF-Förderung in Mecklenburg- Vorpommern ist die Ebene der vier Planungsregionen von besonderer Bedeutung.
Auf dieser Ebene haben sich bereits in der Vergangenheit Strukturen zur Regionalisierung der ESF-Arbeitsmarktförderung herausgebildet, auf denen in der Förderperiode 2014 bis 2020 aufgebaut werden kann. In den vier Planungsregionen arbeiten kommunale Akteure mit Wirtschafts- und Sozialpartnern, Arbeitsagenturen, Kammern, sozialen Organisationen und anderen relevanten regionalpolitischen Akteuren in Regionalbeiräten zusammen.

 

Zu Beginn der Förderperiode sollen von den Beiräten integrierte Förderstrategien erarbeitet werden, die regionale Schwerpunkte beinhalten und die arbeitsmarktpolitischen Besonderheiten der Regionen abbilden. Zudem werden die verschiedenen Fördermöglichkeiten von Bund und Land zusammengeführt, um alle verfügbaren regionalen Ressourcen für den Entwicklungsprozess zu mobilisieren und umzusetzen.

 

Die Regionalbeiräte sollen dazu beitragen:

  • Die Wirtschaftskraft in der Region zu verbessern und Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu sichern.
  • Den Fachkräftebedarf im weiteren Sinne zu sichern.
  • Die berufliche Mobilität von Fachkräften zu steigern sowie für junge Eltern mobilitätsfördernde Angebote zu schaffen.
  • Die gesellschaftlichen Teilhabechancen langzeitarbeitsloser Eltern zu erhöhen und deren Beschäftigungsfähigkeit im Rahmen eines arbeitsmarktbezogenen Familienmanagements wieder herzustellen.
  • Mit kleinen lokalen Projekten die soziale Teilhabe langzeitarbeitsloser Frauen und Männer in den Handlungsfeldern Gesundheit, Sport und bürgerschaftliches Engagement zu fördern.

 

Auf Grundlage der regionalen Schwerpunkte votieren die Beiräte über die Vergabe von Mitteln aus ESF-Programmen mit regionalen Förderansätzen (siehe die Ausführungen zu der Auswahl der Projekte unter der Beschreibung der Maßnahme). Gegenüber der Vergangenheit verbessert werden soll die Kooperation und Koordination der Regionalbeiräte für den ESF mit anderen Netzwerken, wie den LEADER-Aktionsgruppen, um so strategische Synergien im Sinne der Entwicklung von Arbeitsmarkt und Beschäftigung in den Regionen zu erreichen.

Fonds

ESF Mecklenburg-Vorpommern

Fördergebietseingrenzung

Die vier Planungsregionen von Mecklenburg-Vorpommern

Handlungsfelder

Nachhaltiges Wirtschaften Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung

Subthemen

  • Ökologisch nachhaltige Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, Unternehmen und Infrastrukturen
  • Berufliche Aus- und Weiterbildung und Berufsorientierung für eine "Green Economy/Society“

Stand: Juli 2021