Hilfe zur Bewältigung komplexer Problemlagen in der Langzeitarbeitslosigkeit

ESF

Hessen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Hessen 2014-2020 (genehmigt am: 27.10.2014).

Kurzbeschreibung

Die Maßnahme bündelt verschiedene Aktionen (z. B. sozialpädagogische Begleitung oder Teilnahme an Jugendwerkstätten), die benachteiligten Jugendlichen in Arbeitslosigkeit zwischen 14 und 27 Jahren helfen, ihre komplexen Problemlagen zu überwinden und sich letztlich in den Arbeitsmarkt integrieren zu können.

Förderziel

Die Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der sozial stark benachteiligten Jugendlichen soll durch die Maßnahme erhöht und dadurch ihre Integration in Ausbildung bzw. Beschäftigung erleichtert werden.

Fördergegenstände

Begleitung, Betreuung, Beratung, Beschäftigung, Bildung, Qualifizierung

Zuwendungsempfänger

Dieses Operationelle Programm macht keine spezifische Aussage bezüglich kommunaler Zuwendungsempfänger. Bitte prüfen Sie anhand weiterer Quellen (bspw. Förderrichtlinie), ob Sie bzw. Ihre Institution für diese Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit

Art der Unterstützung

Zuschuss

Beschreibung

Zielgruppenübergreifend werden die Maßnahmen an den komplexen Problemlagen der jeweiligen Adressaten ausgerichtet. So korreliert z. B. Langzeitarbeitslosigkeit nicht selten mit Aspekten wie niedriger Qualifikation, fehlender Weiterbildung, gesundheitlichen Problemen, psychischer Instabilität, Suchtproblemen, Motivationsproblemen etc. Es ist daher wichtig, zunächst das Vertrauen der betreffenden Personen in berufliche Fähigkeiten (wieder-)herzustellen.

 

Dies geschieht u. a. durch Maßnahmen der persönlichen Stabilisierung.
Darauf aufbauend werden die Personen mittels niedrigschwelliger Ansätze an Beschäftigung herangeführt. Dabei handelt es sich um Qualifizierungsmaßnahmen, die einerseits die Bedarfe des Arbeitsmarktes und somit mögliche Beschäftigungspotenziale, andererseits die individuellen Problemlagen und Potenziale der Teilnehmenden berücksichtigen. Wenn es innerhalb der Maßnahmen gelungen ist, die Teilnehmenden persönlich zu stabilisieren, deren Schlüsselkompetenzen zu fördern sowie durch theoretische und praktische Tätigkeiten die fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu verbessern, wurden maßgebliche Voraussetzungen für eine berufliche Integration der Teilnehmenden geschaffen.

 

Im letzten Schritt geht es dann um eine Vermittlung in den Arbeitsmarkt.
Die Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der sozial stark benachteiligten
Jugendlichen soll z. B. durch Maßnahmen zur Verbesserung der Sozial- und Lebenskompetenz, zur Gesundheitsförderung und zur Inklusion, durch außerschulische Qualifizierungsmaßnahmen mit niedrigschwellig-praxisorientierter Ausrichtung sowie flankierender sozialpädagogischer Begleitung bzw. Coaching sowie duch Maßnahmen in Jugendwerkstätten und Produktionsschulen verbessert werden.

Zielgruppe

Zielgruppe sind sozial stark benachteiligte Jugendliche zwischen 14 und 27 Jahren mit besonderem Förderbedarf, die von den vorrangigen Leistungssystemen wie SGB II und III nicht oder nicht ausreichend gefördert werden bzw. andere Benachteiligungsfaktoren aufweisen (z. B. Migrationshintergrund, fehlender Schulabschluss, Wohnungslosigkeit).

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Für die Förderung von Maßnahmen durch Mittel des ESF Hessen gelten neben den EU-Vorschriften zahlreiche nationale Vorschriften, insbesondere die Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie das Hessische Verwaltungsverfahrensgesetz (HwVfG).

 

Von zentraler Bedeutung ist die Rahmenrichtlinie des ESF Hessen, in der die allgemeinen Voraussetzungen für eine Förderung festgelegt sind. Für die einzelnen Programme innerhalb der Investitionsprioritäten werden weitere Festlegungen in Form von Förderrichtlinien getroffen. Die Förderrichtlinien enthalten jeweils spezifische Regelungen hinsichtlich der Antragsberechtigung, für das Verfahren der Antragstellung sowie der Bewilligung. Sie sind auf der Webseite des ESF Hessen veröffentlicht.

Auswahlverfahren

Zur Durchführung von Maßnahmen, die sich an die vom ESF unterstützten Zielgruppen richten, ist die Einhaltung von Standards unerlässlich. Diese betreffen vor allem die Transparenz des Angebotes, den Umgang mit den und die Betreuung der Teilnehmenden sowie ein einheitliches Vorgehen bei Bescheinigungen und Leistungsnachweisen.

 

Weiterhin wird durch Transparenz in den Förderbedingungen der gleichberechtigte Zugang zur Förderung insbesondere auch für kleinere und neue Träger sichergestellt. Die Förderentscheidung erfolgt entsprechend dem in der betreffenden Förderrichtlinie festgelegten Verfahren.

Projektauswahlkriterien

Antragstellung:

Bei der Antragsbearbeitung wird geprüft, ob die für eine Förderung notwendige ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie die persönliche und finanzielle Zuverlässigkeit des Antragstellers gegeben sind. Die Prüfung erfolgt entsprechend der Landeshaushaltsordnung; dabei wird ein Fragebogen zur „Strukturqualität“ bei der Antragstellung eingeholt. Der Antragsteller muss über die notwendige Sachkunde verfügen, die zweckentsprechende Verwendung der Mittel sicherstellen sowie den notwendigen Eigenanteil aufbringen.

Außerdem werden die Zulässigkeit des Antrags, die Übereinstimmung mit den einschlägigen EU-Vorschriften und nationalen Vorschriften sowie die Förderfähigkeit im Rahmen der betreffenden Förderrichtlinien geprüft. Bei der Projektauswahl werden die für das jeweilige Förderprogramm relevanten Kriterien, einschließlich der horizontalen Prinzipien, geprüft.

 

Förderentscheidung:

Zur Entscheidung herangezogen wird auch die bisherige Erfahrung des Antragstellers bei der Umsetzung von Maßnahmen sowie die erzielten Erfolge bei vorangegangenen Maßnahmen. Es werden Qualität und Verfahren der Abrechnung des Trägers bei bisherigen Maßnahmen hinsichtlich der relevanten EU- und nationalen Vorschriften bewertet. Projekte, die die Belange des Umwelt- und Klimaschutzes konzeptionell einbeziehen, werden bei der Förderung besonders berücksichtigt. Wenn qualitativ vergleichbare Projekte vorliegen, ist für die Förderentscheidung die Einbettung des Projekts in die regionale Strategie des Landes ausschlaggebend.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 21.12.2016

Ende der Maßnahme: 31.12.2021

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Beschreibung

In Übereinstimmung mit der Strategie „EUROPA 2020“ sollen in Hessen die breit angelegten strategischen Ziele zur Unterstützung der Entwicklung des ländlichen Raums u. a. durch die Maßnahme „Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung - LEADER“ verfolgt werden.

 

Eine Übersicht über die in der Förderperiode 2014-2020 anerkannten 24 Lokalen Aktionsgruppen (LAG) bzw. deren LEADER-Fördergebiete erhalten Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen". Von den LEADER-Regionen 2014-2020 wird gefordert, dass der Beitrag der Entwicklungsstrategie zu den übergeordneten Zielen der ländlichen Entwicklung in Hessen und den Querschnittsthemen Innovation, Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen sowie demografischer Wandel dargestellt wird. Vorhaben, die zu einer Verschlechterung der Situation der Umwelt und des Klimas führen, sind von einer Förderung ausgeschlossen.

 

In Ergänzung zu dem „LEADER-Planungsbudget“ auf der Grundlage der ELER-Verordnung können die Regionen Aussagen zu EFRE oder ESF finanzierten Vorhaben treffen. In diesen Fällen können entsprechende Vorhaben bei Einhaltung der Fördervoraussetzungen grundsätzlich über Mittel der Strukturfonds (EFRE, ESF) gefördert werden. Hierzu werden entsprechende Absprachen mit den jeweiligen Verwaltungsbehörden getroffen. Die Auswahl dieser Projekte orientiert sich jedoch an den hierfür festzusetzenden Verfahren und obliegt somit nicht den jeweiligen LAG.

 

Zielsetzung der Umsetzung der Teilmaßnahmen 19.2 und 19.3 sind Projektförderungen, die es den anerkannten LAGen ermöglichen, durch eine effiziente Projektauswahl einen möglichst hohen Zielerreichungsgrad bei der Umsetzung der Regionalen Entwicklungskonzepte (REK) zu erreichen. Hierbei wird angestrebt, durch die gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen weitergehende Potenziale zu nutzen und einen gewissen Mehrwert für die beteiligten Partner zu generieren.

 

Hessen hat in der Förderperiode 2007-2013 nur den neu anerkannten LAGen eine Anschubfinanzierung zu den laufenden Kosten gewährt. Hierdurch wurden die Handlungsspielräume teilweise begrenzt. Insbesondere zum Ende der Förderperiode waren bei einigen LAG die monetären Handlungsspielräume für das Regionalmanagement nicht ausreichend gesichert. Nunmehr wird entsprechend der Teilmaßnahme 19.4 größere Vorsorge im Sinne einer kontinuierlichen und finanziell abgesicherten Begleitung des LEADER-Prozesses getroffen.

Fonds

ELER, ggf. Zusammenarbeit mit EFRE, ESF

Fördergebietseingrenzung

Nähere Informationen zu den 24 hessischen LEADER-Fördergebieten 2014-2020 erhalten Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen". Die Gebietskulisse ist prinzipiell der ländliche Raum des Landes Hessen. Für die Teilmaßnahme 19.3 (Kooperationen) können in besonderen Fällen auch Gebietskulissen außerhalb des Programmgebiets gefördert werden, soweit die Kooperationen positive Wirkungen für die Umsetzung der LEADER-Strategie entfalten. Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Hessen ab Seite 223ff. entnommen werden.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

Nähere Informationen zum LEADER-Ansatz 2014-2020 in Hessen, inkl. Übersicht über anerkannte Lokalen Aktionsgruppen (LAGen) bzw. deren LEADER-Fördergebiete.

Update Zuwendungsempfänger

In der nun vorliegenden Förderrichtlinie sind die Zuwendungsempfänger weiter spezifiziert. Bitte prüfen Sie, ob Sie oder Ihre Institution für die Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.
Ansprechpartner

Arbeitsmarktbudget

Qualifizierung/ Beschäftigung junger Menschen

Handlungsfelder

Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung

Subthemen

  • Bildung für nachhaltige Entwicklung, Umweltpädagogik, lebenslanges Lernen
  • Berufliche Aus- und Weiterbildung und Berufsorientierung für eine "Green Economy/Society“

Stand: Juli 2021