Beschäftigte qualifizieren

ESF

Bremen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Bremen 2014-2020 (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Um die Aufwärtsmobilität der Beschäftigten durch höhere Qualifikationslevel und erreichte Abschlüsse zu unterstützen, sollen abschlussbezogene berufsbegleitende Qualifizierungsangebote für An- und Ungelernte gefördert werden.

 

Des weiteren soll das Programm der Weiterbildungsschecks für Beschäftigte erweitert werden. Für Beschäftigte von Unternehmen in Krisen soll es die geförderte Möglichkeit geben, während der Kurzarbeit eine zusätzliche Qualifikation zu erwerben. Hinzu kommt die Förderung von Modellvorhaben
(z. B. im Bereich finanzielle Anreize) und der Konzeptentwicklung.

Förderziel

Ziel der Maßnahmen ist eine Unterstützung der Aufwärtsmobilität der Beschäftigten durch höhere Qualifikationslevel und erreichte Abschlüsse.

Fördergegenstände

Beratung, Bildung, Qualifizierung, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben

Zuwendungsempfänger

Dieses Operationelle Programm macht keine spezifische Aussage bezüglich kommunaler Zuwendungsempfänger.

 

Bitte prüfen Sie anhand weiterer Quellen (bspw. Förderrichtlinie), ob Sie bzw. Ihre Institution für diese Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit

Art der Unterstützung

Zuschuss

Beschreibung

Die Maßnahme sieht folgende Förderungen vor:

 

a) Abschlussbezogene berufsbegleitende Qualifizierungsangebote für An- und
    Ungelernte

    Für an- und ungelernte Beschäftigte ab 25 Jahren sollen in diesem Unterfonds
    berufsbegleitende und abschlussbezogene Qualifizierungen durchgeführt
    werden.
    Ziel der Maßnahmen ist eine Unterstützung der Aufwärtsmobilität der
    Beschäftigten durch höhere Qualifikationslevel und erreichte Abschlüsse.
    Hierdurch soll auch ein Beitrag zur Überwindung des perspektivischen
    Fachkräftemangels in einigen Branchen (z. B. Pflegebereich) geleistet werden.
    Eine entsprechende bedarfsgerechte Schwerpunktsetzung der
    zukunftsträchtigen Berufsbilder (z. B. Pflege- und Betreuungsberufe) soll
    gemeinsam mit den Jobcentern, der Arbeitsagentur, Kammern und
    Tarifpartnern erfolgen.
    Für den Personenkreis sind betriebliche Freistellungen kaum erreichbar, obwohl
    dies im Grundsatz wünschenswert wäre.

 

    Vor diesem Hintergrund sollen geförderte Maßnahmen verstärkt modularisiert
    geplant werden.
    Durch kürzere Zeiträume und ggf. Angebote außerhalb von Kernarbeitszeiten
    kann Beschäftigten ermöglicht werden, auch ohne oder mit nur geringen
    Freistellungszeiträumen an den Maßnahmen teilzuhaben. Darüber hinaus sollen
    noch gezielter als bisher auch Personen mit Migrationshintergrund und
    Alleinerziehende erreicht werden. Auch hier dürften kürzere modulare
    Qualifizierungsintervalle benachteiligte Beschäftigte besser erreichen.
    Der Gefahr von Mitnahmeeffekten durch Betriebe und arbeitsmarktpolitische
    Dienstleister soll begegnet werden, indem darauf geachtet wird, dass die
    geförderten Qualifizierungsangebote für die avisierte Zielgruppe
    abschlussbezogen, arbeitsmarktrelevant und betriebsübergreifend sind sowie
    den spezifischen Bedarfen der Zielgruppe genügen.
    Weiterhin können z. B. bilinguale Maßnahmen zur besseren Erreichung von
    Menschen mit Migrationshintergrund erprobt werden, Anleitungsfortbildungen
    für Personal mit Migrationshintergrund bei Beschäftigungsträgern ermöglicht
    oder Verknüpfungen von Kinderbetreuung und Qualifizierung von
    Alleinerziehenden gefördert werden. Darüber hinaus können auch Maßnahmen
    für prekär Beschäftigte entwickelt werden, bei denen neben einer Qualifizierung
    ein Unterhaltsgeld abzusichern wäre.

 

b) Weiterbildungsschecks für Beschäftigte
    Die Förderung in Form von Weiterbildungsschecks (Beteiligung an den
    Teilnahmegebühren der Weiterbildung) für Beschäftigte soll zum
    überwiegenden Teil durch Bundes-ESF-Mittel erfolgen. Geplant ist eine
    Ergänzung von Angeboten für Zielgruppen, die keine Bundesförderung erhalten.
    Als Abgrenzungskriterien gelten vorrangig das Einkommen oder die Höhe der
    Weiterbildungskosten.
    Die Abstimmung soll über einen gemeinsamen Lenkungsausschuss zwischen
    Bund und Ländern erfolgen.
    Eine für die Weiterbildungsschecks erforderliche trägerneutrale
    Weiterbildungsberatung soll - falls der Bund dies zu seinem Schwerpunkt
    macht - künftig ausschließlich über den Bund gefördert werden (Kohärenz).
    Andernfalls wird die erforderliche Beratung im Unterfonds C2 gemeinsam mit
    Schecksystem gefördert, wobei eine gemeinsame Anlaufstelle für Bundes- und
    Landesschecks realisiert werden soll. Durch diese Zusammenlegung von
    Bundes- und ergänzendem Landesteil soll u. a. die Kohärenz der
    Förderinstrumente von Bund und Land sichergestellt werden.

 

c) Berufsbegleitende Qualifizierung für Fachkräfte - Unterstützung für
    Unternehmen in Krisen

    In der Förderperiode 2014-2020 sind nur in geringem Umfang weitere
    berufsbegleitende Qualifizierungen für Fachkräfte in ausgewählten
    zukunftsorientierten Branchen geplant. Hier wird von einer überwiegenden
    Finanzierung durch Betriebe und Teilnehmende ausgegangen. Über die
    besonders zu fördernden Branchen soll eine Klärung mit Jobcenter,
    Arbeitsagentur, Kammern und Tarifpartnern erfolgen. Insbesondere sollen
    Beschäftigte in KMU von der Förderung profitieren.
    Beschäftigte von Unternehmen in Krisen bzw. Beschäftigte in Kurzarbeit sollen
    im Rahmen dieses Ansatzes gezielt unterstützt werden, indem ihnen während
    der Zeit der Kurzarbeit eine Möglichkeit zur Qualifizierung angeboten wird.
    Dieses Angebot soll sich sowohl an die Gruppe der An-und Ungelernten als auch
    an Fachkräfte richten.

 

d) Modellvorhaben
    Das Angebot an abschlussbezogenen Qualifikationen insbesondere für
    Erwachsene, die über keinen oder einen veralteten Berufsabschluss verfügen,
    soll ausgeweitet werden. Dabei ist ggf. in Form von Modellvorhaben zu prüfen,
    ob finanzielle Anreize z. B. für junge Eltern, die Bereitschaft zur Aufnahme einer
    länger andauernden Qualifizierung und deren erfolgreichen Abschluss fördern.
    Daher sind unter anderem zur Erreichung dieser Ziele verschiedene
    Modellprojekte zur Erprobung innovativer Konzepte und Methoden, die die
    Höherqualifizierung von An- und Ungelernten unterstützen, geplant.

 

e) Konzeptentwicklung
    Für den Bereich der Entwicklung und Evaluation von Vorhaben kann aufgrund
    der umfangreichen bisherigen Förderung eine deutliche Reduzierung
    vorgenommen werden. Eine Förderung soll nur bei besonders innovativen
    Vorhaben von hohem landespolitischem Interesse erfolgen.

 

Fördermaßnahmen werden grundsätzlich im Rahmen von Antrags- oder Wettbewerbsverfahren ausgewählt. Die Auswahl der Förderanträge nimmt grundsätzlich die bewilligende Stellen vor, bei Bedarf werden weitere Experten hinzugezogen. Die Anträge werden in einem geeigneten auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss gebilligter Kriterien bewertet.

Zielgruppe

An- und ungelernte Beschäftigte (vor allem Frauen und Personen mit Migrationshintergrund), Fachkräfte in ausgewählten zukunftsorientierten Branchen in KMU, Beschäftigte von Unternehmen in Krisen bzw. Beschäftigte in Kurzarbeit.

Auswahlverfahren

Fördermaßnahmen werden grundsätzlich im Rahmen von Antrags- oder Wettbewerbsverfahren ausgewählt. Die Auswahl der Förderanträge nimmt grundsätzlich die bewilligende Stelle vor, bei Bedarf werden weitere Experten hinzugezogen. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss gebilligter Kriterien bewertet.

Projektauswahlkriterien

Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss gebilligter Kriterien bewertet.
Für nähere Informationen konsultieren Sie bitte die Förderrichtlinie bzw. den zuständigen Ansprechpartner.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 08.12.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2022

Update Zuwendungsempfänger

In der nun vorliegenden Förderrichtlinie sind die Zuwendungsempfänger weiter spezifiziert. Bitte prüfen Sie, ob Sie oder Ihre Institution für die Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.
Ansprechpartner

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Weiterbildungsscheck

Weiterbildungsberatung

Kurzarbeit

Handlungsfelder

Nachhaltiges Wirtschaften Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung

Subthemen

  • Ökologisch nachhaltige Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, Unternehmen und Infrastrukturen
  • Berufliche Aus- und Weiterbildung und Berufsorientierung für eine "Green Economy/Society“

Stand: Juli 2021