Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Bremen 2014-2020 (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Um die Aufwärtsmobilität der Beschäftigten durch höhere Qualifikationslevel und erreichte Abschlüsse zu unterstützen, sollen abschlussbezogene berufsbegleitende Qualifizierungsangebote für An- und Ungelernte gefördert werden.
Des weiteren soll das Programm der Weiterbildungsschecks für Beschäftigte erweitert werden. Für Beschäftigte von Unternehmen in Krisen soll es die geförderte Möglichkeit geben, während der Kurzarbeit eine zusätzliche Qualifikation zu erwerben. Hinzu kommt die Förderung von Modellvorhaben
(z. B. im Bereich finanzielle Anreize) und der Konzeptentwicklung.
Förderziel
Ziel der Maßnahmen ist eine Unterstützung der Aufwärtsmobilität der Beschäftigten durch höhere Qualifikationslevel und erreichte Abschlüsse.
Fördergegenstände
Beratung, Bildung, Qualifizierung, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben
Zuwendungsempfänger
Dieses Operationelle Programm macht keine spezifische Aussage bezüglich kommunaler Zuwendungsempfänger.
Bitte prüfen Sie anhand weiterer Quellen (bspw. Förderrichtlinie), ob Sie bzw. Ihre Institution für diese Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Zuschuss
Beschreibung
Die Maßnahme sieht folgende Förderungen vor:
a) Abschlussbezogene berufsbegleitende Qualifizierungsangebote für An- und
Ungelernte
Für an- und ungelernte Beschäftigte ab 25 Jahren sollen in diesem Unterfonds
berufsbegleitende und abschlussbezogene Qualifizierungen durchgeführt
werden.
Ziel der Maßnahmen ist eine Unterstützung der Aufwärtsmobilität der
Beschäftigten durch höhere Qualifikationslevel und erreichte Abschlüsse.
Hierdurch soll auch ein Beitrag zur Überwindung des perspektivischen
Fachkräftemangels in einigen Branchen (z. B. Pflegebereich) geleistet werden.
Eine entsprechende bedarfsgerechte Schwerpunktsetzung der
zukunftsträchtigen Berufsbilder (z. B. Pflege- und Betreuungsberufe) soll
gemeinsam mit den Jobcentern, der Arbeitsagentur, Kammern und
Tarifpartnern erfolgen.
Für den Personenkreis sind betriebliche Freistellungen kaum erreichbar, obwohl
dies im Grundsatz wünschenswert wäre.
Vor diesem Hintergrund sollen geförderte Maßnahmen verstärkt modularisiert
geplant werden.
Durch kürzere Zeiträume und ggf. Angebote außerhalb von Kernarbeitszeiten
kann Beschäftigten ermöglicht werden, auch ohne oder mit nur geringen
Freistellungszeiträumen an den Maßnahmen teilzuhaben. Darüber hinaus sollen
noch gezielter als bisher auch Personen mit Migrationshintergrund und
Alleinerziehende erreicht werden. Auch hier dürften kürzere modulare
Qualifizierungsintervalle benachteiligte Beschäftigte besser erreichen.
Der Gefahr von Mitnahmeeffekten durch Betriebe und arbeitsmarktpolitische
Dienstleister soll begegnet werden, indem darauf geachtet wird, dass die
geförderten Qualifizierungsangebote für die avisierte Zielgruppe
abschlussbezogen, arbeitsmarktrelevant und betriebsübergreifend sind sowie
den spezifischen Bedarfen der Zielgruppe genügen.
Weiterhin können z. B. bilinguale Maßnahmen zur besseren Erreichung von
Menschen mit Migrationshintergrund erprobt werden, Anleitungsfortbildungen
für Personal mit Migrationshintergrund bei Beschäftigungsträgern ermöglicht
oder Verknüpfungen von Kinderbetreuung und Qualifizierung von
Alleinerziehenden gefördert werden. Darüber hinaus können auch Maßnahmen
für prekär Beschäftigte entwickelt werden, bei denen neben einer Qualifizierung
ein Unterhaltsgeld abzusichern wäre.
b) Weiterbildungsschecks für Beschäftigte
Die Förderung in Form von Weiterbildungsschecks (Beteiligung an den
Teilnahmegebühren der Weiterbildung) für Beschäftigte soll zum
überwiegenden Teil durch Bundes-ESF-Mittel erfolgen. Geplant ist eine
Ergänzung von Angeboten für Zielgruppen, die keine Bundesförderung erhalten.
Als Abgrenzungskriterien gelten vorrangig das Einkommen oder die Höhe der
Weiterbildungskosten.
Die Abstimmung soll über einen gemeinsamen Lenkungsausschuss zwischen
Bund und Ländern erfolgen.
Eine für die Weiterbildungsschecks erforderliche trägerneutrale
Weiterbildungsberatung soll - falls der Bund dies zu seinem Schwerpunkt
macht - künftig ausschließlich über den Bund gefördert werden (Kohärenz).
Andernfalls wird die erforderliche Beratung im Unterfonds C2 gemeinsam mit
Schecksystem gefördert, wobei eine gemeinsame Anlaufstelle für Bundes- und
Landesschecks realisiert werden soll. Durch diese Zusammenlegung von
Bundes- und ergänzendem Landesteil soll u. a. die Kohärenz der
Förderinstrumente von Bund und Land sichergestellt werden.
c) Berufsbegleitende Qualifizierung für Fachkräfte - Unterstützung für
Unternehmen in Krisen
In der Förderperiode 2014-2020 sind nur in geringem Umfang weitere
berufsbegleitende Qualifizierungen für Fachkräfte in ausgewählten
zukunftsorientierten Branchen geplant. Hier wird von einer überwiegenden
Finanzierung durch Betriebe und Teilnehmende ausgegangen. Über die
besonders zu fördernden Branchen soll eine Klärung mit Jobcenter,
Arbeitsagentur, Kammern und Tarifpartnern erfolgen. Insbesondere sollen
Beschäftigte in KMU von der Förderung profitieren.
Beschäftigte von Unternehmen in Krisen bzw. Beschäftigte in Kurzarbeit sollen
im Rahmen dieses Ansatzes gezielt unterstützt werden, indem ihnen während
der Zeit der Kurzarbeit eine Möglichkeit zur Qualifizierung angeboten wird.
Dieses Angebot soll sich sowohl an die Gruppe der An-und Ungelernten als auch
an Fachkräfte richten.
d) Modellvorhaben
Das Angebot an abschlussbezogenen Qualifikationen insbesondere für
Erwachsene, die über keinen oder einen veralteten Berufsabschluss verfügen,
soll ausgeweitet werden. Dabei ist ggf. in Form von Modellvorhaben zu prüfen,
ob finanzielle Anreize z. B. für junge Eltern, die Bereitschaft zur Aufnahme einer
länger andauernden Qualifizierung und deren erfolgreichen Abschluss fördern.
Daher sind unter anderem zur Erreichung dieser Ziele verschiedene
Modellprojekte zur Erprobung innovativer Konzepte und Methoden, die die
Höherqualifizierung von An- und Ungelernten unterstützen, geplant.
e) Konzeptentwicklung
Für den Bereich der Entwicklung und Evaluation von Vorhaben kann aufgrund
der umfangreichen bisherigen Förderung eine deutliche Reduzierung
vorgenommen werden. Eine Förderung soll nur bei besonders innovativen
Vorhaben von hohem landespolitischem Interesse erfolgen.
Fördermaßnahmen werden grundsätzlich im Rahmen von Antrags- oder Wettbewerbsverfahren ausgewählt. Die Auswahl der Förderanträge nimmt grundsätzlich die bewilligende Stellen vor, bei Bedarf werden weitere Experten hinzugezogen. Die Anträge werden in einem geeigneten auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss gebilligter Kriterien bewertet.
Zielgruppe
An- und ungelernte Beschäftigte (vor allem Frauen und Personen mit Migrationshintergrund), Fachkräfte in ausgewählten zukunftsorientierten Branchen in KMU, Beschäftigte von Unternehmen in Krisen bzw. Beschäftigte in Kurzarbeit.
Auswahlverfahren
Fördermaßnahmen werden grundsätzlich im Rahmen von Antrags- oder Wettbewerbsverfahren ausgewählt. Die Auswahl der Förderanträge nimmt grundsätzlich die bewilligende Stelle vor, bei Bedarf werden weitere Experten hinzugezogen. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss gebilligter Kriterien bewertet.
Projektauswahlkriterien
Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss gebilligter Kriterien bewertet.
Für nähere Informationen konsultieren Sie bitte die Förderrichtlinie bzw. den zuständigen Ansprechpartner.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 08.12.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2022