Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Bremen 2014-2020 (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Um die Quote junger Menschen in einer beruflichen Ausbildung mitsamt erfolgreichem Abschluss zu erhöhen und den Übergang von der Schule in eine Ausbildung zu erleichtern, umfasst die Maßnahme folgende Punkte:
Es sollen zusätzliche Ausbildungsplätze, gerade für leistungsschwächere und marktbenachteiligte Jugendliche geschaffen werden. Neu einzurichtende Jugendberufsagenturen können die bestehenden Angebote bündeln, das Coaching von Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden kann helfen Ausbildungsabbrüche zu vermeiden und neue Ausbildungsbetriebe zu gewinnen. Darüber hinaus soll es erweiterte Möglichkeiten zur Grundbildung, für das Nachholen von Schulabschlüssen sowie zur Sprachförderung geben.
Förderziel
Die Zahl junger Menschen in einer beruflichen Ausbildung samt erfolgreichem Abschluss erhöhen und den Übergang von Schule in Ausbildung erleichtern.
Fördergegenstände
Begleitung, Betreuung, Beratung, Beschäftigung, Bildung, Qualifizierung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung
Zuwendungsempfänger
Dieses Operationelle Programm macht keine spezifische Aussage bezüglich kommunaler Zuwendungsempfänger.
Bitte prüfen Sie anhand weiterer Quellen (bspw. Förderrichtlinie), ob Sie bzw. Ihre Institution für diese Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Zuschuss
Beschreibung
Die Maßnahme umfasst folgende Aspekte der Ausbildungssicherung:
a) Zusätzliche Ausbildungsplätze
Ein zentrales Element der Förderung junger Menschen ist die Unterstützung bei
der Erlangung eines Ausbildungsplatzes. Es gibt jedoch Bereiche, in denen
betriebliche Ausbildungsplätze nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung
stehen. Insbesondere leistungsschwächeren und marktbenachteiligten
Jugendlichen soll mit ESF-geförderten Maßnahmen eine Ausbildung ermöglicht
werden. Zusammen mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern ist zu prüfen, in
welchen Bereichen zusätzliche Ausbildungsplätze, auch in Teilzeit, angeboten
werden können.
Gleichzeitig ist die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze mit Hilfe staatlicher
Fördermaßnahmen sinnvoll, wenn dadurch auch leistungsschwächere
Jugendliche eine betriebliche Ausbildung aufnehmen können. Das kann auch im
Rahmen von außerbetrieblichen Maßnahmen geschehen oder in Form von
Unterstützung von Ausbildungsverbünden und -partnerschaften, um
insbesondere Betriebe zu erreichen, die ohne Unterstützung nicht ausbilden
können oder nicht bereit bzw. in der Lage sind, schwierige Zielgruppen zu einem
Ausbildungserfolg zu bringen.
Die geplante Förderung von Ausbildungsverbünden und -partnerschaften, für
außerbetriebliche Ausbildung und zusätzlicher Ausbildungsangebote soll in
enger Kooperation mit der Wirtschaft erfolgen.
b) Jugendberufsagenturen
Für Bremen und Bremerhaven wird die Einrichtung von
"Jugendberufsagenturen" geprüft, in der künftig eine Vielzahl der bestehenden
Angebote aufgehen könnte.
Hier wird in Ergänzung zu den durch die Arbeitsagentur bereitgestellten Mitteln
eine Förderung aus Mitteln des ESF geplant, durch die z. B. zusätzlicher
Personalbedarf in einer Übergangszeit gefördert werden könnte.
Die Jugendberufsagentur würde übergreifend die bisherigen Angebote der
beruflichen Orientierung und Beratung, der Vermittlung/Akquise,
Ausbildungsbegleitung und Abbruchvermeidung unter einem Dach vereinen.
c) Coaching von Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden
Zur Unterstützung ausbildender Betriebe insbesondere bei der Ausbildung
benachteiligter junger Menschen wird ein Budget für Coaching und
Unterstützung von Ausbildern und Auszubildenden in Betrieben geplant.
Durch diese Maßnahmen sollen Ausbildungsabbrüche antizipiert und
vermieden sowie neue Ausbildungsbetriebe gewonnen werden. Es ist geplant,
das Angebot sinnvoll in die bestehenden Strukturen zu integrieren,
Doppelförderungen zu vermeiden und Vernetzungen zwischen verschiedenen
Angeboten zu unterstützen.
Dabei sind Landesförderungen und Förderungen anderer Mittelgeber, v. a. aus
Bundes-ESF-Mitteln, zu koordinieren. Nach aktuellem Planungsstand ist die
Kohärenz zu relevanten Bundes-ESF-Programmen durch die klare
Zielgruppenorientierung sowie den Zeitpunkt der Maßnahme (nach Beginn der
Ausbildung) gewährleistet.
d) Grundbildung, Nachholen von Schulabschlüssen, Sprachförderung
Unverändert bedarf es einer Unterstützung des ESF bei der Förderung von
Grundbildungsmaßnahmen, bei der Erlangung von Schulabschlüssen und
gezielter Sprachförderung für junge Menschen. Es handelt sich hierbei um
vorbereitende Maßnahmen, um die notwendigen Voraussetzungen für eine
Ausbildung herzustellen.
e) Konzeptentwicklung
Entwicklungs- und Konzipierungsarbeiten und die Evaluation von Vorhaben
können aufgrund der sehr umfangreichen Erprobungen in der jetzigen
Förderperiode 2007-2013 künftig sehr deutlich reduziert werden. Eine
Förderung ist daher nur bei besonders innovativen Vorhaben von hohem
landespolitischen Interesse geplant.
Bei den in diesem spezifischen Ziel geplanten Maßnahmen erfährt die Schnittstelle zu den ESF-Programmen des Bundes besondere Beachtung, um Überschneidungen mit den Programmen mit dem Ziel der Förderung der Erstausbildung (insbesondere JOBSTARTER oder Passgenaue Besetzung) zu vermeiden. Im Gegensatz zur Förderung des Bundes handelt es sich im Land Bremen vorrangig um direkte Maßnahmen für die benannte Zielgruppe sowie um eine Koordination der relevanten Akteure.
Insbesondere bei dem Bundes-ESF-Programm JOBSTARTER ist vorgesehen, die Länder eng in die Planungen des Bundes einzubinden.
Zielgruppe
Jugendliche und junge Erwachsene, die bei ihrem Weg in die Erstausbildung sowie während ihrer Beraufsausbildung einer besonderen Unterstützung bedürfen.
Auswahlverfahren
Fördermaßnahmen werden grundsätzlich im Rahmen von Antrags- oder Wettbewerbsverfahren ausgewählt. Die Auswahl der Förderanträge nimmt grundsätzlich die bewilligende Stelle vor, bei Bedarf werden weitere Experten hinzugezogen. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss gebilligter Kriterien bewertet.
Projektauswahlkriterien
Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss gebilligter Kriterien bewertet.
Für nähere Informationen konsultieren Sie bitte die Förderrichtlinie bzw. den zuständigen Ansprechpartner.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 08.12.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2022