Eine Antragstellung ist in dem Bereich "Förderzentren für junge Menschen U25" nicht mehr möglich.

Junge Menschen ausbilden

ESF

Bremen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Bremen 2014-2020 (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Um die Quote junger Menschen in einer beruflichen Ausbildung mitsamt erfolgreichem Abschluss zu erhöhen und den Übergang von der Schule in eine Ausbildung zu erleichtern, umfasst die Maßnahme folgende Punkte:

Es sollen zusätzliche Ausbildungsplätze, gerade für leistungsschwächere und marktbenachteiligte Jugendliche geschaffen werden. Neu einzurichtende Jugendberufsagenturen können die bestehenden Angebote bündeln, das Coaching von Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden kann helfen Ausbildungsabbrüche zu vermeiden und neue Ausbildungsbetriebe zu gewinnen. Darüber hinaus soll es erweiterte Möglichkeiten zur Grundbildung, für das Nachholen von Schulabschlüssen sowie zur Sprachförderung geben.

Förderziel

Die Zahl junger Menschen in einer beruflichen Ausbildung samt erfolgreichem Abschluss erhöhen und den Übergang von Schule in Ausbildung erleichtern.

Fördergegenstände

Begleitung, Betreuung, Beratung, Beschäftigung, Bildung, Qualifizierung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung

Zuwendungsempfänger

Dieses Operationelle Programm macht keine spezifische Aussage bezüglich kommunaler Zuwendungsempfänger.

 

Bitte prüfen Sie anhand weiterer Quellen (bspw. Förderrichtlinie), ob Sie bzw. Ihre Institution für diese Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit

Art der Unterstützung

Zuschuss

Beschreibung

Die Maßnahme umfasst folgende Aspekte der Ausbildungssicherung:

 

a) Zusätzliche Ausbildungsplätze
    Ein zentrales Element der Förderung junger Menschen ist die Unterstützung bei
    der Erlangung eines Ausbildungsplatzes. Es gibt jedoch Bereiche, in denen
    betriebliche Ausbildungsplätze nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung
    stehen. Insbesondere leistungsschwächeren und marktbenachteiligten
    Jugendlichen soll mit ESF-geförderten Maßnahmen eine Ausbildung ermöglicht
    werden. Zusammen mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern ist zu prüfen, in
    welchen Bereichen zusätzliche Ausbildungsplätze, auch in Teilzeit, angeboten
    werden können.

 

    Gleichzeitig ist die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze mit Hilfe staatlicher
    Fördermaßnahmen sinnvoll, wenn dadurch auch leistungsschwächere
    Jugendliche eine betriebliche Ausbildung aufnehmen können. Das kann auch im
    Rahmen von außerbetrieblichen Maßnahmen geschehen oder in Form von
    Unterstützung von Ausbildungsverbünden und -partnerschaften, um
    insbesondere Betriebe zu erreichen, die ohne Unterstützung nicht ausbilden
    können oder nicht bereit bzw. in der Lage sind, schwierige Zielgruppen zu einem
    Ausbildungserfolg zu bringen.

    Die geplante Förderung von Ausbildungsverbünden und -partnerschaften, für
    außerbetriebliche Ausbildung und zusätzlicher Ausbildungsangebote soll in
    enger Kooperation mit der Wirtschaft erfolgen.

 

b) Jugendberufsagenturen
    Für Bremen und Bremerhaven wird die Einrichtung von
    "Jugendberufsagenturen" geprüft, in der künftig eine Vielzahl der bestehenden
    Angebote aufgehen könnte.
    Hier wird in Ergänzung zu den durch die Arbeitsagentur bereitgestellten Mitteln
    eine Förderung aus Mitteln des ESF geplant, durch die z. B. zusätzlicher
    Personalbedarf in einer Übergangszeit gefördert werden könnte.
    Die Jugendberufsagentur würde übergreifend die bisherigen Angebote der
    beruflichen Orientierung und Beratung, der Vermittlung/Akquise,
    Ausbildungsbegleitung und Abbruchvermeidung unter einem Dach vereinen.  

 

c) Coaching von Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden
    Zur Unterstützung ausbildender Betriebe insbesondere bei der Ausbildung
    benachteiligter junger Menschen wird ein Budget für Coaching und
    Unterstützung von Ausbildern und Auszubildenden in Betrieben geplant.
    Durch diese Maßnahmen sollen Ausbildungsabbrüche antizipiert und
    vermieden sowie neue Ausbildungsbetriebe gewonnen werden. Es ist geplant,
    das Angebot sinnvoll in die bestehenden Strukturen zu integrieren,
    Doppelförderungen zu vermeiden und Vernetzungen zwischen verschiedenen
    Angeboten zu unterstützen.

 

    Dabei sind Landesförderungen und Förderungen anderer Mittelgeber, v. a. aus
    Bundes-ESF-Mitteln, zu koordinieren. Nach aktuellem Planungsstand ist die
    Kohärenz zu relevanten Bundes-ESF-Programmen durch die klare
    Zielgruppenorientierung sowie den Zeitpunkt der Maßnahme (nach Beginn der
    Ausbildung) gewährleistet.

 

d) Grundbildung, Nachholen von Schulabschlüssen, Sprachförderung
    Unverändert bedarf es einer Unterstützung des ESF bei der Förderung von
    Grundbildungsmaßnahmen, bei der Erlangung von Schulabschlüssen und
    gezielter Sprachförderung für junge Menschen. Es handelt sich hierbei um
    vorbereitende Maßnahmen, um die notwendigen Voraussetzungen für eine
    Ausbildung herzustellen.

 

e) Konzeptentwicklung
    Entwicklungs- und Konzipierungsarbeiten und die Evaluation von Vorhaben
    können aufgrund der sehr umfangreichen Erprobungen in der jetzigen
    Förderperiode 2007-2013 künftig sehr deutlich reduziert werden. Eine
    Förderung ist daher nur bei besonders innovativen Vorhaben von hohem
    landespolitischen Interesse geplant.


Bei den in diesem spezifischen Ziel geplanten Maßnahmen erfährt die Schnittstelle zu den ESF-Programmen des Bundes besondere Beachtung, um Überschneidungen mit den Programmen mit dem Ziel der Förderung der Erstausbildung (insbesondere JOBSTARTER oder Passgenaue Besetzung) zu vermeiden. Im Gegensatz zur Förderung des Bundes handelt es sich im Land Bremen vorrangig um direkte Maßnahmen für die benannte Zielgruppe sowie um eine Koordination der relevanten Akteure.
Insbesondere bei dem Bundes-ESF-Programm JOBSTARTER ist vorgesehen, die Länder eng in die Planungen des Bundes einzubinden.

Zielgruppe

Jugendliche und junge Erwachsene, die bei ihrem Weg in die Erstausbildung sowie während ihrer Beraufsausbildung einer besonderen Unterstützung bedürfen.

Auswahlverfahren

Fördermaßnahmen werden grundsätzlich im Rahmen von Antrags- oder Wettbewerbsverfahren ausgewählt. Die Auswahl der Förderanträge nimmt grundsätzlich die bewilligende Stelle vor, bei Bedarf werden weitere Experten hinzugezogen. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss gebilligter Kriterien bewertet.

Projektauswahlkriterien

Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss gebilligter Kriterien bewertet.
Für nähere Informationen konsultieren Sie bitte die Förderrichtlinie bzw. den zuständigen Ansprechpartner.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 08.12.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2022

Update Zuwendungsempfänger

In der nun vorliegenden Förderrichtlinie sind die Zuwendungsempfänger weiter spezifiziert. Bitte prüfen Sie, ob Sie oder Ihre Institution für die Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.
Ansprechpartner

Ausbildungsverbünde

Ausbildungsplätze

Alphabetisierung

Ausbildungsgarantie

Aufsuchende Beratung JBA

Handlungsfelder

Nachhaltiges Wirtschaften Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung

Subthemen

  • Ökologisch nachhaltige Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, Unternehmen und Infrastrukturen
  • Berufliche Aus- und Weiterbildung und Berufsorientierung für eine "Green Economy/Society“

Stand: Juli 2021