Eine Antragstellung ist in den Bereichen "Lokale Förderzentren" & "Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte" nicht mehr möglich.

Langzeitarbeitslose beschäftigen

ESF

Bremen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Bremen 2014-2020 (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Es sollen Maßnahmen gefördert werden, die einen Erhalt oder eine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Zielgruppe ermöglichen. Dazu gehören die lokalen Förderzentren mit ihrem breiten Angebot an Aktivierungs-, Feststellungs-, Beschäftigungs-, und sozialen Stabilisierungsmaßnahmen, das Instrument der "Förderung von Arbeitsverträgen" (vor allem in Betrieben) sowie Modellprojekte für die Zielgruppen der Menschen mit Migrationshintergrund und alleinerziehenden Eltern.

Förderziel

Die Maßnahmen sollen für arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Menschen den Einstieg in weiterführende Integrationsschritte leisten.

Fördergegenstände

Begleitung, Betreuung, Beratung, Beschäftigung, Bildung, Qualifizierung, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben

Zuwendungsempfänger

Dieses Operationelle Programm macht keine spezifische Aussage bezüglich kommunaler Zuwendungsempfänger.

 

Bitte prüfen Sie anhand weiterer Quellen (bspw. Förderrichtlinie), ob Sie bzw. Ihre Institution für diese Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit

Art der Unterstützung

Zuschuss

Beschreibung

Folgende zentrale Vorhaben sollen in der ersten Phase gefördert werden:

 

a) Lokale Förderzentren "plus"
    Ziel ist es, durch eine Verknüpfung von Aktivierungs-, Feststellungs-,
    Beschäftigungs-, und sozialen Stabilisierungsmaßnahmen in lokalen
    Stadtteilzentren für vermittlungsferne langzeitarbeitslose Menschen über 25
    Jahren einen Einstieg in weiterführende Integrationsschritte zu leisten.
    Die Förderzentren sollen ihren Sitz in sozial benachteiligten Stadtteilen und in
    den jeweiligen Außenstellen der Jobcenter entsprechendem Einzugsgebiet
    haben.

    Idealerweise sollen sich verschiedene arbeitsmarktliche Dienstleister einer
    Region zum Betrieb zusammenschließen. Das geplante lokale Förderzentrum
    könnte dadurch auch auf verschiedene bereits vorhandene Angebote
    zurückgreifen.


    Zum Angebotsportfolio könnten gehören: Eignungsfeststellung/Profiling
    (welcome-zone), sozialpädagogische Betreuung (dazu gehört auch die
    aufsuchende Arbeit, ggf. psychol. Betreuung, punktuelle Präsenz von Sucht-
    und/oder Schuldenberatung), zentrale und ausgegliederte
    Qualifizierungs-/Aktivierungsangebote (z. B.
    Bewerbungstraining/Sprachförderung), Sport- und Bewegungsangebote,
    Ernährungsberatung, berufspraktische Erprobung/Orientierung sowie spezielle
    Qualifizierungsbausteine (z. B. Führerscheinerwerb, Staplerschein).
    Auch ein/e Mitarbeiter/in des Jobcenters sollte durchgehend präsent sein. Die
    Angebote müssen mit anderen dezentralen Angeboten verzahnt werden (z. B.
    betrieblicher Erprobung bei Betrieben, medizinische Anlaufstellen,
    Kinderbetreuung).
    Das sehr weite Angebotsspektrum ist durch die oft sehr großen
    gesundheitlichen und sozialen Einschränkungen der Zielgruppe bedingt;
    Vermittlungshemmnisse, die vorrangig noch vor weiteren Aktivitäten zu
    bearbeiten sind.


    Am Ende der Zuweisung sollte eine klare Perspektive für weitere
    Handlungsschritte stehen, d. h. die erfolgreiche Vermittlung in Arbeit,
    Weiterbildung oder Umschulung. Für einen Teil der Teilnehmenden kann eine
    weitere Perspektive auch in einer geförderten Beschäftigungsmaßnahme
    bestehen.


    Mit Mitteln des ESF könnten flankierende Maßnahmen gefördert werden, die
    nicht unmittelbar zwingend - wenngleich außerordentlich wichtig - für die
    erfolgreiche Arbeit sind (z. B. flankierende Angebote in Beratung, Sport,
    Sprachvermittlung, sozialpädagogische Begleitung, aufsuchende Arbeit) und die
    regionale Orientierung absichern. Eine konkrete Konzeption wird gemeinsam
    mit den Jobcentern Bremen und Bremerhaven erarbeitet. In diesem
    Zusammenhang erfolgt auch eine Auswertung der Erfahrungen der bisher in
    Bremen und Niedersachsen bestehenden zentralen Förderzentren. Bei der
    Konzeption ist darauf zu achten, dass eine Schnittstelle zum Bundes-ESF
    (Förderung der Nachbetreuung) eingeplant wird.

 

b) Flankierung von geförderter sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
    Für das Instrument "FAV" (Förderung von Arbeitsverträgen nach §16e SGB II) bei
    arbeitsmarktpolitischen Dienstleistern sollten weiterhin Regiekosten für
    begleitende Anleitung und Qualifizierung gefördert werden.
    Insgesamt soll jedoch verstärkt eine Verankerung von FAV bei Betrieben
    gefördert werden.

 

c) Modellprojekte
    Für besondere Zielgruppen sollen Modellprojekte gefördert werden, durch die
    ein Übergang in den ersten Arbeitsmarkt erfolgen kann. Hier sind insbesondere
    Projekte für die Zielgruppe der Menschen mit Migrationshintergrund und
    alleinerziehende Eltern zu planen, für die - z. B. durch eine besondere
    Unterstützung, durch Teilzeitangebote u. ä. - der direkte Übergang in den
    Arbeitsmarkt ermöglicht wird.

Zielgruppe

Vermittlungsferne langzeitarbeitslose Menschen über 25 Jahren.

Auswahlverfahren

Fördermaßnahmen werden grundsätzlich im Rahmen von Antrags- oder Wettbewerbsverfahren ausgewählt. Die Auswahl der Förderanträge nimmt grundsätzlich die bewilligende Stelle vor, bei Bedarf werden weitere Experten hinzugezogen. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss gebilligter Kriterien bewertet.

Projektauswahlkriterien

Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss gebilligter Kriterien bewertet.
Für nähere Informationen konsultieren Sie bitte die Förderrichtlinie bzw. den zuständigen Ansprechpartner.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 08.12.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2022

Update Zuwendungsempfänger

In der nun vorliegenden Förderrichtlinie sind die Zuwendungsempfänger weiter spezifiziert. Bitte prüfen Sie, ob Sie oder Ihre Institution für die Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.

Handlungsfelder

Nachhaltiges Wirtschaften Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Ökologisch nachhaltige Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, Unternehmen und Infrastrukturen
  • Naturschutz und Landschaftspflege

Stand: Juli 2021