Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Bremen 2014-2020 (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Es sollen Maßnahmen gefördert werden, die einen Erhalt oder eine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Zielgruppe ermöglichen. Dazu gehören die lokalen Förderzentren mit ihrem breiten Angebot an Aktivierungs-, Feststellungs-, Beschäftigungs-, und sozialen Stabilisierungsmaßnahmen, das Instrument der "Förderung von Arbeitsverträgen" (vor allem in Betrieben) sowie Modellprojekte für die Zielgruppen der Menschen mit Migrationshintergrund und alleinerziehenden Eltern.
Förderziel
Die Maßnahmen sollen für arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Menschen den Einstieg in weiterführende Integrationsschritte leisten.
Fördergegenstände
Begleitung, Betreuung, Beratung, Beschäftigung, Bildung, Qualifizierung, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben
Zuwendungsempfänger
Dieses Operationelle Programm macht keine spezifische Aussage bezüglich kommunaler Zuwendungsempfänger.
Bitte prüfen Sie anhand weiterer Quellen (bspw. Förderrichtlinie), ob Sie bzw. Ihre Institution für diese Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Zuschuss
Beschreibung
Folgende zentrale Vorhaben sollen in der ersten Phase gefördert werden:
a) Lokale Förderzentren "plus"
Ziel ist es, durch eine Verknüpfung von Aktivierungs-, Feststellungs-,
Beschäftigungs-, und sozialen Stabilisierungsmaßnahmen in lokalen
Stadtteilzentren für vermittlungsferne langzeitarbeitslose Menschen über 25
Jahren einen Einstieg in weiterführende Integrationsschritte zu leisten.
Die Förderzentren sollen ihren Sitz in sozial benachteiligten Stadtteilen und in
den jeweiligen Außenstellen der Jobcenter entsprechendem Einzugsgebiet
haben.
Idealerweise sollen sich verschiedene arbeitsmarktliche Dienstleister einer
Region zum Betrieb zusammenschließen. Das geplante lokale Förderzentrum
könnte dadurch auch auf verschiedene bereits vorhandene Angebote
zurückgreifen.
Zum Angebotsportfolio könnten gehören: Eignungsfeststellung/Profiling
(welcome-zone), sozialpädagogische Betreuung (dazu gehört auch die
aufsuchende Arbeit, ggf. psychol. Betreuung, punktuelle Präsenz von Sucht-
und/oder Schuldenberatung), zentrale und ausgegliederte
Qualifizierungs-/Aktivierungsangebote (z. B.
Bewerbungstraining/Sprachförderung), Sport- und Bewegungsangebote,
Ernährungsberatung, berufspraktische Erprobung/Orientierung sowie spezielle
Qualifizierungsbausteine (z. B. Führerscheinerwerb, Staplerschein).
Auch ein/e Mitarbeiter/in des Jobcenters sollte durchgehend präsent sein. Die
Angebote müssen mit anderen dezentralen Angeboten verzahnt werden (z. B.
betrieblicher Erprobung bei Betrieben, medizinische Anlaufstellen,
Kinderbetreuung).
Das sehr weite Angebotsspektrum ist durch die oft sehr großen
gesundheitlichen und sozialen Einschränkungen der Zielgruppe bedingt;
Vermittlungshemmnisse, die vorrangig noch vor weiteren Aktivitäten zu
bearbeiten sind.
Am Ende der Zuweisung sollte eine klare Perspektive für weitere
Handlungsschritte stehen, d. h. die erfolgreiche Vermittlung in Arbeit,
Weiterbildung oder Umschulung. Für einen Teil der Teilnehmenden kann eine
weitere Perspektive auch in einer geförderten Beschäftigungsmaßnahme
bestehen.
Mit Mitteln des ESF könnten flankierende Maßnahmen gefördert werden, die
nicht unmittelbar zwingend - wenngleich außerordentlich wichtig - für die
erfolgreiche Arbeit sind (z. B. flankierende Angebote in Beratung, Sport,
Sprachvermittlung, sozialpädagogische Begleitung, aufsuchende Arbeit) und die
regionale Orientierung absichern. Eine konkrete Konzeption wird gemeinsam
mit den Jobcentern Bremen und Bremerhaven erarbeitet. In diesem
Zusammenhang erfolgt auch eine Auswertung der Erfahrungen der bisher in
Bremen und Niedersachsen bestehenden zentralen Förderzentren. Bei der
Konzeption ist darauf zu achten, dass eine Schnittstelle zum Bundes-ESF
(Förderung der Nachbetreuung) eingeplant wird.
b) Flankierung von geförderter sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
Für das Instrument "FAV" (Förderung von Arbeitsverträgen nach §16e SGB II) bei
arbeitsmarktpolitischen Dienstleistern sollten weiterhin Regiekosten für
begleitende Anleitung und Qualifizierung gefördert werden.
Insgesamt soll jedoch verstärkt eine Verankerung von FAV bei Betrieben
gefördert werden.
c) Modellprojekte
Für besondere Zielgruppen sollen Modellprojekte gefördert werden, durch die
ein Übergang in den ersten Arbeitsmarkt erfolgen kann. Hier sind insbesondere
Projekte für die Zielgruppe der Menschen mit Migrationshintergrund und
alleinerziehende Eltern zu planen, für die - z. B. durch eine besondere
Unterstützung, durch Teilzeitangebote u. ä. - der direkte Übergang in den
Arbeitsmarkt ermöglicht wird.
Zielgruppe
Vermittlungsferne langzeitarbeitslose Menschen über 25 Jahren.
Auswahlverfahren
Fördermaßnahmen werden grundsätzlich im Rahmen von Antrags- oder Wettbewerbsverfahren ausgewählt. Die Auswahl der Förderanträge nimmt grundsätzlich die bewilligende Stelle vor, bei Bedarf werden weitere Experten hinzugezogen. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss gebilligter Kriterien bewertet.
Projektauswahlkriterien
Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss gebilligter Kriterien bewertet.
Für nähere Informationen konsultieren Sie bitte die Förderrichtlinie bzw. den zuständigen Ansprechpartner.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 08.12.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2022