Soziale Teilhabe verbessern

ESF

Bremen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Bremen 2014-2020 (Version 1.2).

Kurzbeschreibung

Diese Maßnahme soll primär die soziale Teilhabe arbeitsmarktferner Zielgruppen fördern. Zu diesem Zweck besteht das Paket aus vier Maßnahmen.

 

Es umfasst:

  • Die Regionalen Netze für nicht-sozialversicherungspflichtige geförderte Beschäftigung.
  • Die Offene Beratung bzw. Stadtteilberatung.
  • Die Nutzung lokalen Kapitals für soziale Zwecke.
  • Zielgruppenprojekte.

Förderziel

Verbesserung der sozialen Teilhabe arbeitsmarktferner Zielgruppen.

Fördergegenstände

Begleitung, Betreuung, Beratung, Beschäftigung, Bildung, Qualifizierung, Vernetzung, Kooperation

Zuwendungsempfänger

Dieses Operationelle Programm macht keine spezifische Aussage bezüglich kommunaler Zuwendungsempfänger. Bitte prüfen Sie anhand weiterer Quellen (bspw. Förderrichtlinie), ob Sie bzw. Ihre Institution für diese Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit

Art der Unterstützung

Zuschuss

Beschreibung

Unter dem entsprechenden spezifischen Ziel werden Vorhaben für besondere, im Moment arbeitsmarktferne Zielgruppen verortet, bei denen eine Arbeitsmarktintegration nur mittel- bis langfristig erreichbar sein wird.
Hier wird es primär um soziale Teilhabe gehen. Diese Maßnahmen sind niedrigschwellig und benötigen überwiegend einen quartiers- bzw. lebensraumbezogenen Ansatz. Die Maßnahmen sollen daher in den benachteiligten Sozialräumen (WiN-Fördergebiete) durchgeführt werden.

 

In einer ersten Phase sind u. a. vier Maßnahmenpakete geplant:

a) Regionale Netze für nicht-sozialversicherungspflichtige geförderte
    Beschäftigung

    Bereits in der Förderperiode 2007-2013 sind in Bremen regionale AGH-MAE-
    Netze (AGH-MAE: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante)
    gefördert worden. Nicht-sozialversicherungspflichtige geförderte Beschäftigung
    bei kleinen Vereinen und gemeinnützigen Einrichtungen wird regional
    zusammengefasst, vernetzt und durch zentrale Netzwerkkoordination begleitet.
    Die Tätigkeiten vollziehen sich beispielsweise in Bürgerhäusern, Häusern der
    Familie, Museen, Spielhäusern, Nachbarschaftsbörsen, der Bremer Tafel,
    sozialpsychiatrischen Anlaufstellen, Kulturläden, Freizeittreffs und
    Sportvereinen. Überwiegend handelt es sich um Hilfstätigkeiten im
    hauswirtschaftlichen, technischen und Veranstaltungsbereich.
   

    Diese regionalen Netze sollen in 2014-2020 fortgeführt und der Ansatz
    in seinen Grundzügen auch auf Bremerhaven übertragen werden.
    Derzeit wird mit den Jobcentern geklärt, in welcher Form sich künftig
    die Tätigkeiten so gestalten lassen, dass neben einer reinen Beschäftigung
    auch begleitende aktivierende Unterstützung und enge Kooperation
    im Quartier möglich sind.
    Es ist geplant, dass die regionalen Netze und Förderzentren eng kooperieren
    und einfache, nicht-sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsperspektiven
    ermöglichen. Eine breitere bzw. nicht-sozialraumbezogene Förderung
    von nicht-sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten (AGH) erfolgt nicht mehr.

 

b) Offene Beratung/Stadtteilberatung
    Die offene Beratung ist ein dezentrales Angebot und richtet sich insbesondere
    an langzeitarbeitslose Menschen. Im Mittelpunkt steht der Erhalt bzw.
    die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der beratenen Personen.
    Das Angebot bietet u. a. eine Beratung zur Erhöhung der beruflichen
    Qualifikation, eine Information und Unterstützung von Menschen mit
    Migrationshintergrund sowie Hilfestellung bei Fragen und Problemen
    in der Zusammenarbeit mit dem Jobcenter.

 

c) Lokales Kapital für soziale Zwecke
    Die Förderung sozial lokaler Kleinstprojekte liefert einen wesentlichen Beitrag
    zur Entwicklung von Quartiersidentität und erreicht Personen und
    Personengruppen, die von klassischen Arbeitsförderungsinstrumenten nicht
    erreicht werden. Die Teilnahme an kleinen lokalen Projekten
    (z. B. einem Sprachkurs, einer ersten beruflichen Qualifizierungsmaßnahme)
    ist vielfach ein erster Einstieg in eine weiterführende Maßnahme.
    Das Projekt LOS fungiert mithin auch als Türöffner für weitere
    Integrationsschritte und bietet den Teilnehmenden eine mittelbare
    arbeitsmarktliche Perspektive.
   

    Das Programm wurde bereits in der Förderperiode 2007-2013 umgesetzt.
    Der bewährte Teil des Programms soll fortgesetzt werden.
    Die Förderung soll sich zukünftig ausschließlich auf Projekte in den
    benachteiligten Sozialräumen beziehen und damit die sozialräumliche Wirkung
    des Programms nochmals erhöhen.

 

 d) Zielgruppenprojekte

    • Projekte für Straffällige und -entlassene (Beratung, Qualifizierung, Beschäftigungsmaßnahmen).
      Mit einer differenzierten Förderung - vom Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit bis hin zur Qualifizierung sowie Vermittlung und Integration in den ersten Arbeitsmarkt - soll mit den Mitteln des ESF auf die unterschiedlichen Bedarfslagen der (Ex-)Sträflinge reagiert werden. Dieser Ansatz hat sich bereits in der Förderperiode 2007-2013 bewährt. Darüber hinaus kommen hierbei u. a. die Ergebnisse der Lernnetzwerke ExOCoP (Ex-Offender Community of Practice) zu tragen, welches in der Förderperiode 2007-2013 erfolgreich umgesetzt wurde.
    • Projekte zum besonderen Einbezug von Alleinerziehenden in Zusammenarbeit mit AfsD, Netzwerken für Alleinerziehende und andere kommunalen Angeboten (familienorientierte Förderung).
      Mit diesen Maßnahmen soll dem besonders hohen Armutsrisiko dieser Zielgruppe begegnet werden.

Zielgruppe

Personen in einer nicht-sozialversicherungspflichtigen geförderten Beschäftigung, Langzeitarbeitslose, Straffällige und -entlassene, Alleinerziehende.

Auswahlverfahren

Fördermaßnahmen werden grundsätzlich im Rahmen von Antrags- oder Wettbewerbsverfahren ausgewählt. Die Auswahl der Förderanträge nimmt grundsätzlich die bewilligende Stelle vor, bei Bedarf werden weitere Experten hinzugezogen. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss gebilligter Kriterien bewertet.

Projektauswahlkriterien

Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss gebilligter Kriterien bewertet.
Für nähere Informationen konsultieren Sie bitte die Förderrichtlinie bzw. den zuständigen Ansprechpartner.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 08.12.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2022

Art des raumbezogenen Ansatzes

Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung

Kurzbeschreibung

Integrierte Entwicklungskonzepte (IEK)

Beschreibung

Hinweis: Die Umsetzung des Integrierten Ansatzes ist aus EU-Mitteln des EFRE - ggf. auch unter Beteiligung des ESF - vorgesehen. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite des EFRE über die Möglichkeiten zur Umsetzung von fondsübergreifenden Fördermaßnahmen oder kontaktieren Sie den zuständigen Ansprechpartner.

 

Grundlage für den Einsatz der EFRE-Mittel in der Maßnahme "Maßnahmen der Stadterneuerung zur wirtschaftlichen Wiederbelebung des Quartiers" sind integrierte Entwicklungskonzepte (IEK), in deren Rahmen themenübergreifend, gebietsbezogen Handlungsansätze umgesetzt werden, indem bauliche, funktionale und infrastrukturelle Aufwertungen mit sozio-ökonomisch ausgerichteten Instrumenten und Maßnahmen im Bereich der Sozial-, Bildungs-, Umwelt-, Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderungspolitik entwickelt werden. Die IEK beinhalten einen umfassenden und langfristig angelegten Beteiligungsprozess, der nicht nur die fachübergreifende Zusammenarbeit der verschiedenen Ressorts gewährleistet, sondern im Rahmen von Workshops, Informationsveranstaltungen und runden Tischen auch die aktive Mitarbeit der lokalen Bevölkerung sowie der im Quartier verankerten Einrichtungen, Akteure und Stadtteilpolitik/Beiräte umfasst.

 

Erstes Kriterium für die Auswahl der Stadtgebiete ist die Ausprägung des Benachteiligungsgrades im Sozialraummonitoring. Zudem muss gewährleistet sein, dass ausreichend Anknüpfungspunkte für die Förderung der lokalen Ökonomie im Quartier vorhanden sind. Eine weitere Bedingung bei der Auswahl der Gebiete ist deshalb der Fokus auf gewachsene, funktionsgemischte Gemenge- und Quartierslagen mit einer ausreichend großen zentralörtlichen Bedeutung sowie einer kritischen Masse an kleingewerblichen Betriebsstrukturen.

 

Integrierte Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung werden zudem auch in "Projekten zur Umsetzung der integrierten Konzepte" umgesetzt, wobei der thematische Schwerpunkt entsprechend der Prioritätsachse auf der Senkung der CO2-Emissionen liegt.

 

Städte als dicht bebaute, funktionsgemischte und verkehrlich stark beanspruchte und vernetzte Siedlungsräume sind prädestiniert für die Entwicklung und Umsetzung ortsspezifischer und thematisch integrierter Konzepte, in denen verschiedene Handlungsfelder zur CO2-Reduktion mit einem ganzheitlichen Blick auf verschiedene Nutzungen, Energieverbraucher, technische Infrastrukturen und Mobilitätserfordernisse zusammengedacht werden können. Die konzeptionelle Grundlage für die Förderung im spezifischen Ziel 6 sind auch hier integrierte Entwicklungskonzepte, in denen die Handlungsfelder energetische Gebäudesanierung, Energieversorgung, intelligente Verteilersysteme, technische Infrastrukturen, Flächengestaltung sowie Verkehr, Mobilität und Logistik miteinander verknüpft und mit einem Fokus auf die jeweils ortsspezifischen Gegebenheiten, Bedarfe und Nutzer/Akteure umgesetzt werden können.

 

Der ESF im Land Bremen kann einen Beitrag zu einer positiven Entwicklung benachteiligter Quartiere und Stadtteile leisten. Ziel der ESF-Förderung ist es daher, den unterschiedlichen Problemlagen in den Städten Bremen und Bremerhaven und innerhalb ihrer Stadtteile Rechnung zu tragen und einer Verstärkung der Disparitäten entgegenzuwirken bzw. zu einer Verringerung der bestehenden Unterschiede zwischen den Stadtteilen und zwischen den beiden Städten Bremen und Bremerhaven beizutragen. Letzteres kann durch eine Stärkung der Ressourcen in den benachteiligten Stadtteilen sowie durch die Unterstützung des Einzelnen mit dem Ziel einer Eingliederung in den Arbeitsmarkt erfolgen. Um die Bedeutung dieses Ziels zu unterstreichen, wurde bereits in der ESF-Förderperiode 2007–2013 ein entsprechendes Querschnittsziel für die Umsetzung der Programme formuliert. Die zukünftigen ESF-Interventionen sollen weiterhin in diesem Sinne umgesetzt werden, das Querschnittsziel wird auch in der neuen Förderperiode 2014–2020 gelten. Eine besondere Rolle spielt die sozialräumliche Dimension. Hier ist zum einen die Berücksichtigung der sozialräumlichen und sozialintegrativen Ausrichtung in den zentralen Programmen (Beschäftigungsförderung, offene arbeitsorientierte Beratung bzw. Stadtteilberatung, LOS) geplant. Zum anderen soll eine Verknüpfung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen mit Mitteln anderer relevanter Programme (z. B. EFRE) erfolgen.

Fonds

Im Rahmen der IEK wird zudem auch der Einsatz weiterer Förderansätze geplant, z. B. aus dem Bereich der Städtebauförderung oder des Sozialfonds (ESF).

Fördergebietseingrenzung

Die Förderung konzentriert sich auf solche Quartiere, die besonders stark von Armut, Ausgrenzung und den Folgen der sozialräumlichen Polarisierung betroffen sind. Die Förderung konzentriert sich auf jeweils ein Stadtgebiet in der Stadt Bremen und Bremerhaven.

Update Zuwendungsempfänger

In der nun vorliegenden Förderrichtlinie sind die Zuwendungsempfänger weiter spezifiziert. Bitte prüfen Sie, ob Sie oder Ihre Institution für die Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.
Ansprechpartner

Beratung/Stadtteilberatung

Sozialräumliche Beratung

Lokales Kapital

Übergangsmanagement

Maßnahmen für Strafgefangene

Zielgruppenprojekte

Handlungsfelder

Nachhaltiges Wirtschaften Umwelt- und Naturschutz

Subthemen

  • Ökologisch nachhaltige Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, Unternehmen und Infrastrukturen
  • Naturschutz und Landschaftspflege

Stand: Juli 2021