Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Bremen 2014-2020 (Version 1.2).
Kurzbeschreibung
Diese Maßnahme soll primär die soziale Teilhabe arbeitsmarktferner Zielgruppen fördern. Zu diesem Zweck besteht das Paket aus vier Maßnahmen.
Es umfasst:
- Die Regionalen Netze für nicht-sozialversicherungspflichtige geförderte Beschäftigung.
- Die Offene Beratung bzw. Stadtteilberatung.
- Die Nutzung lokalen Kapitals für soziale Zwecke.
- Zielgruppenprojekte.
Förderziel
Verbesserung der sozialen Teilhabe arbeitsmarktferner Zielgruppen.
Fördergegenstände
Begleitung, Betreuung, Beratung, Beschäftigung, Bildung, Qualifizierung, Vernetzung, Kooperation
Zuwendungsempfänger
Dieses Operationelle Programm macht keine spezifische Aussage bezüglich kommunaler Zuwendungsempfänger. Bitte prüfen Sie anhand weiterer Quellen (bspw. Förderrichtlinie), ob Sie bzw. Ihre Institution für diese Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Zuschuss
Beschreibung
Unter dem entsprechenden spezifischen Ziel werden Vorhaben für besondere, im Moment arbeitsmarktferne Zielgruppen verortet, bei denen eine Arbeitsmarktintegration nur mittel- bis langfristig erreichbar sein wird.
Hier wird es primär um soziale Teilhabe gehen. Diese Maßnahmen sind niedrigschwellig und benötigen überwiegend einen quartiers- bzw. lebensraumbezogenen Ansatz. Die Maßnahmen sollen daher in den benachteiligten Sozialräumen (WiN-Fördergebiete) durchgeführt werden.
In einer ersten Phase sind u. a. vier Maßnahmenpakete geplant:
a) Regionale Netze für nicht-sozialversicherungspflichtige geförderte
Beschäftigung
Bereits in der Förderperiode 2007-2013 sind in Bremen regionale AGH-MAE-
Netze (AGH-MAE: Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante)
gefördert worden. Nicht-sozialversicherungspflichtige geförderte Beschäftigung
bei kleinen Vereinen und gemeinnützigen Einrichtungen wird regional
zusammengefasst, vernetzt und durch zentrale Netzwerkkoordination begleitet.
Die Tätigkeiten vollziehen sich beispielsweise in Bürgerhäusern, Häusern der
Familie, Museen, Spielhäusern, Nachbarschaftsbörsen, der Bremer Tafel,
sozialpsychiatrischen Anlaufstellen, Kulturläden, Freizeittreffs und
Sportvereinen. Überwiegend handelt es sich um Hilfstätigkeiten im
hauswirtschaftlichen, technischen und Veranstaltungsbereich.
Diese regionalen Netze sollen in 2014-2020 fortgeführt und der Ansatz
in seinen Grundzügen auch auf Bremerhaven übertragen werden.
Derzeit wird mit den Jobcentern geklärt, in welcher Form sich künftig
die Tätigkeiten so gestalten lassen, dass neben einer reinen Beschäftigung
auch begleitende aktivierende Unterstützung und enge Kooperation
im Quartier möglich sind.
Es ist geplant, dass die regionalen Netze und Förderzentren eng kooperieren
und einfache, nicht-sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsperspektiven
ermöglichen. Eine breitere bzw. nicht-sozialraumbezogene Förderung
von nicht-sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten (AGH) erfolgt nicht mehr.
b) Offene Beratung/Stadtteilberatung
Die offene Beratung ist ein dezentrales Angebot und richtet sich insbesondere
an langzeitarbeitslose Menschen. Im Mittelpunkt steht der Erhalt bzw.
die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der beratenen Personen.
Das Angebot bietet u. a. eine Beratung zur Erhöhung der beruflichen
Qualifikation, eine Information und Unterstützung von Menschen mit
Migrationshintergrund sowie Hilfestellung bei Fragen und Problemen
in der Zusammenarbeit mit dem Jobcenter.
c) Lokales Kapital für soziale Zwecke
Die Förderung sozial lokaler Kleinstprojekte liefert einen wesentlichen Beitrag
zur Entwicklung von Quartiersidentität und erreicht Personen und
Personengruppen, die von klassischen Arbeitsförderungsinstrumenten nicht
erreicht werden. Die Teilnahme an kleinen lokalen Projekten
(z. B. einem Sprachkurs, einer ersten beruflichen Qualifizierungsmaßnahme)
ist vielfach ein erster Einstieg in eine weiterführende Maßnahme.
Das Projekt LOS fungiert mithin auch als Türöffner für weitere
Integrationsschritte und bietet den Teilnehmenden eine mittelbare
arbeitsmarktliche Perspektive.
Das Programm wurde bereits in der Förderperiode 2007-2013 umgesetzt.
Der bewährte Teil des Programms soll fortgesetzt werden.
Die Förderung soll sich zukünftig ausschließlich auf Projekte in den
benachteiligten Sozialräumen beziehen und damit die sozialräumliche Wirkung
des Programms nochmals erhöhen.
d) Zielgruppenprojekte
- Projekte für Straffällige und -entlassene (Beratung, Qualifizierung, Beschäftigungsmaßnahmen).
Mit einer differenzierten Förderung - vom Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit bis hin zur Qualifizierung sowie Vermittlung und Integration in den ersten Arbeitsmarkt - soll mit den Mitteln des ESF auf die unterschiedlichen Bedarfslagen der (Ex-)Sträflinge reagiert werden. Dieser Ansatz hat sich bereits in der Förderperiode 2007-2013 bewährt. Darüber hinaus kommen hierbei u. a. die Ergebnisse der Lernnetzwerke ExOCoP (Ex-Offender Community of Practice) zu tragen, welches in der Förderperiode 2007-2013 erfolgreich umgesetzt wurde.
- Projekte zum besonderen Einbezug von Alleinerziehenden in Zusammenarbeit mit AfsD, Netzwerken für Alleinerziehende und andere kommunalen Angeboten (familienorientierte Förderung).
Mit diesen Maßnahmen soll dem besonders hohen Armutsrisiko dieser Zielgruppe begegnet werden.
Zielgruppe
Personen in einer nicht-sozialversicherungspflichtigen geförderten Beschäftigung, Langzeitarbeitslose, Straffällige und -entlassene, Alleinerziehende.
Auswahlverfahren
Fördermaßnahmen werden grundsätzlich im Rahmen von Antrags- oder Wettbewerbsverfahren ausgewählt. Die Auswahl der Förderanträge nimmt grundsätzlich die bewilligende Stelle vor, bei Bedarf werden weitere Experten hinzugezogen. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss gebilligter Kriterien bewertet.
Projektauswahlkriterien
Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss gebilligter Kriterien bewertet.
Für nähere Informationen konsultieren Sie bitte die Förderrichtlinie bzw. den zuständigen Ansprechpartner.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 08.12.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2022