Praxisklassen

ESF

Bayern

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Bayern 2014-2020 (Version 1.1).

Kurzbeschreibung

Die Maßnahme zielt auf die Einrichtung von Praxisklassen an Haupt- und Realschulen ab, um zur Minderung von Schulversagen und Förderung der Berufsreife, in enger Kooperation mit der Wirtschaft, den Trägern der Berufsausbildung und der Jugendberufshilfe, beizutragen.

Förderziel

Ziel der Maßnahme ist der Abbau von Schulversagen und Schulabbruch sowie die Förderung der Ausbildungs- und Berufsreife.

Fördergegenstände

Begleitung, Betreuung, Bildung, Qualifizierung

Zuwendungsempfänger

Träger des Schulaufwands öffentlicher oder staatlich anerkannter Mittelschulen.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit

Art der Unterstützung

Zuschuss

Beschreibung

Die Einrichtung von Praxisklassen soll zu einem Abbau von Schulversagen und Schulabbruch beitragen. Die Maßnahmen richten sich primär an Schüler/innen der Haupt- und Mittelschulen mit signifikanten Leistungsdefiziten. Die passgenaue Förderung in Praxisklassen, die durch einen theorieentlasteten Unterricht gekennzeichnet ist, soll die Schüler/innen zum Schulabschluss führen und mittels Betriebspraktika die Ausbildungs- und Berufsreife der Jugendlichen positiv beeinflussen. Konkret zielt die Förderaktion darauf ab, die Schüler/innen beim Übergang zur weiterführenden schulischen oder beruflichen Ausbildung zu unterstützen. Neben schulischen Kenntnissen sollen deshalb auch Schlüsselqualifikationen trainiert und die Berufsorientierung gefördert werden.

Die Förderung im Rahmen von Praxisklassen zielt mittelbar auch darauf ab, die hohen Abbruchquoten im Bereich der Berufsausbildung zu reduzieren. Die Maßnahme erfolgt in multidisziplinärer Kooperation mit Partnern aus Wirtschaft (Betriebe, Kammern), der Berufsberatung sowie der Jugendhilfe, die für die sozialpädagogische Betreuung der Schüler/innen verantwortlich ist. Die Förderung der Nachhaltigkeit ist in diesem Zusammenhang durch den Bildungs- und Erziehungsauftrag aller bayerischen Schulen festgelegt. Die Themen Umweltschutz, Klimaschutz und Klimawandel sind verpflichtend im Unterricht zu behandeln.

 

Hinweis: Weitere förderrelevante Informationen zur Maßnahme finden Sie im Operationellen Programm, S. 70-72.

 

Im Hinblick auf die geförderten Maßnahmen soll der Beitrag zu den umweltspezifischen Zielen gesteigert werden. Einerseits soll das Thema ökologische Nachhaltigkeit stärker in die Inhalte der Qualifizierungen eingehen, andererseits sollen durch gezielte Förderaufrufe spezielle Weiterbildungen, z. B. zu „Green Jobs“, unterstützt werden.

Zielgruppe

Schüler/innen der Haupt- und Mittelschulen mit signifikanten Leistungsdefiziten.

Auswahlverfahren

Die Auswahl der Projekte obliegt den zuständigen Stellen (StMAS, StMBW, StMWi) sowie den benannten zwischengeschalteten Stellen. Bitte erkundigen Sie sich hier nach näheren Informationen zu dem Auswahlverfahren.

Projektauswahlkriterien

Für die Auswahl der Vorhaben gelten allgemeine Grundsätze, die auf alle Investitionsprioritäten Anwendung finden. Diese finden Sie im Operationellen Programm auf den Seiten 37-38.

Besonderheiten, die sich aus den Zielen der einzelnen Förderaktionen ergeben, werden über spezifische Förderhinweise geregelt.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 13.09.2016

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Handlungsfelder

Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung

Subthemen

  • Bildung für nachhaltige Entwicklung, Umweltpädagogik, lebenslanges Lernen

Stand: Juli 2021