Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Bundes (Deutschland) 2014-2020 (Version 1.4).
Kurzbeschreibung
Diese Maßnahme soll klein- und mittelständische Unternehmen zu Fragen der Personalpolitik und Unternehmensführung Beratungsleistungen zur Verfügung stellen, um den Erfolg einer Unternehmensgründung und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu sichern, ihre Innovationskraft zu erhöhen sowie bei Anpassungsprozessen zu unterstützen. Umwelt- und Klimaschutz können Themen der Beratung sein.
Förderziel
Die Anpassungsfähigkeit von KMU wird gestärkt, auch in personalpolitischen Handlungsfeldern.
Fördergegenstände
Beratung, Beschäftigung, Bildung, Qualifizierung
Zuwendungsempfänger
Dieses Operationelle Programm macht keine spezifische Aussage bezüglich kommunaler Zuwendungsempfänger. Bitte prüfen Sie anhand weiterer Quellen (bspw. Förderrichtlinie), ob Sie bzw. Ihre Institution für diese Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.
Förderfähige Gebietskulisse
Bundesweit
Art der Unterstützung
Zuschuss
Beschreibung
Der Aufbau und die Sicherung von Beschäftigung durch Unterstützung des Entrepreneurships, Förderung der Innovationskraft und Unterstützung der Anpassungsprozesse in Kleinst-, kleinen und mittleren Unternehmen an den Wandel, soll insbesondere durch die Förderung von Unternehmensberatungen verfolgt werden. Auch umwelt- und klimaschutzrelevante Themen können Bestandteil der förderfähigen Beratungen sein. Ferner werden Beratungsmaßnahmen durch einen Zuschuss zu den Beratungskosten unterstützt, die das unternehmerische Know-How ergänzen oder vertiefen können. Gefördert werden Beratungen zu allen Fragen der Unternehmensführung.
Zur Förderung einer mitarbeiterorientierten, alternsgerechten und zukunftsfähigen Personalpolitik können kleine- und mittlere Unternehmen (KMU) außerdem intensivere Beratungen zur Gestaltung und Begleitung von nachhaltigen Veränderungsprozessen in personalpolitischen Handlungsfeldern unter Einbeziehung der Beschäftigten in Anspruch nehmen. Im zweiten Schritt kann das KMU mit dem Beratungsscheck einen direkten Zuschuss für eine weiterführende Prozessberatung beantragen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen, Kleinstunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, insbesondere solche Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Frauen oder Personen mit Migrationshintergrund geführt werden.
Zielgruppe
Führungskräfte und Beschäftigte in Klein- und Mittelständischen Unternehmen und freie Berufe.
Auswahlverfahren
Grundsätzlich werden die Förderungen im Rahmen von Ausschreibungsverfahren ausgewählt. Nach öffentlicher Aufforderung werden im Rahmen des vorgeschriebenen Verfahrens Maßnahmen und Projektträger ausgewählt. Durch die öffentliche Bekanntmachung ist somit ein unbeschränkter Zugang zum Auswahlverfahren sichergestellt. Die Auswahl erfolgt in nachprüfbaren Verfahren entlang rechtlicher Kriterien sowie nach Maßgabe des Operationellen Programms des Bundes, allgemeinen und spezifischen, fachpolitischen sowie finanziellen, geografischen und zeitlichen Auswahlkriterien.
Projektauswahlkriterien
Ergänzend zu den allgemeinen Leitgrundsätzen gelten nach derzeitigem Planungsstand unter anderem die folgenden inhaltlichen Auswahlkriterien:
- Kompetenz im Bereich der integrierten und nachhaltigen Personal- und Organisationsentwicklung in der Sozialwirtschaft zur Sicherstellung einer hohen Qualität sozialer Dienstleistungen.
- Individuelle Anforderungen und Bedürfnisse der KMU.
- Grad der Vernetzung in der Region, Zugang zur Zielgruppe und Erfahrung in der Beratung und Begleitung von KMU in personalpolitischen Handlungsfeldern.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2016
Ende der Maßnahme: 31.12.2020