Förderung der universitären Lehre, Weiterbildung und der beruflichen Entwicklung von Wissenschaftlerinnen

ESF

Baden-Württemberg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Baden-Württemberg 2014-2020 (genehmigt am: 01.09.2014).

Kurzbeschreibung

Diese Maßnahme umfasst die Förderung der universitären quartären Weiterbildung, der Ausbildung im Bereich computergestützte Simulation und die Förderung von Wissenschaftlerinnen durch Stipendien und Coaching/Mentoring.

Förderziel

Die Hochschulen in Baden-Württemberg schaffen verstärkt wissenschaftliche Weiterbildungsstrukturen für berufserfahrene Personen.

Fördergegenstände

Begleitung, Betreuung, Beratung, Beschäftigung, Bildung, Qualifizierung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vermarktung, Wissenstransfer

Zuwendungsempfänger

Dieses Operationelle Programm macht keine spezifische Aussage bezüglich kommunaler Zuwendungsempfänger. Bitte prüfen Sie anhand weiterer Quellen (bspw. Förderrichtlinie), ob Sie bzw. Ihre Institution für diese Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit

Art der Unterstützung

Zuschuss

Beschreibung

Diese Maßnahme umfasst:

  • Die Entwicklung bzw. den Aufbau von Strukturen für Weiterbildungsangebote an staatlichen Hochschulen, um Voraussetzungen für z. B. neue Studienformate, professionelle Betreuungsstrukturen für Studierende und Lehrende, zentrale technische Unterstützung, Marketing, methodisch-didaktische Ausrichtung der Lernerfordernisse berufserfahrener Erwachsener sowie die Konzeption von Geschäftsmodellen für Weiterbildungsangebote zu schaffen. Mit diesen Maßnahmen soll in besonderem Maße der Integrierten Leitlinie 9 entsprochen werden, die Reformen der Bildungssysteme im Sinne einer hochwertigen beruflichen Bildung verlangt, um „insbesondere in Bezug auf Beschäftigungsfähigkeit, Weiterbildung oder IKT-Kenntnisse den Erwerb der Kernkompetenzen sicherzustellen, deren jeder bedarf, um in einer wissensgestützten Wirtschaft erfolgreich zu sein“. Die ESF-Förderung wird dabei auf der Basis der Zwischenergebnisse des Masterausbauprogramms 2016 des Landes vertiefend und/oder in der Breite in Ergänzung zur Landesförderung ausgerichtet. Dem Einsatz der ESF-Förderung ist eine Zwischenbegutachtung der Initiativen zum Ausbau berufsbegleitender Masterangebote Anfang 2015 vorgeschaltet, auf deren Basis eine Identifizierung von Förderlücken erfolgt. Die so ermittelten zusätzlichen Bedarfe werden dann – in Ergänzung der Landesförderung – im Rahmen einer Ausschreibung adressiert und gezielt mit ESF-Fördermitteln aufgegriffen.
  • Die gezielte Weiterqualifikation von Techniker/innen und Naturwissenschaftler/innen auf dem Gebiet der Simulation auf Hoch- und Höchstleistungsrechnern. Moderne Methoden der Simulation auf Höchstleistungsrechnern sollen so vermittelt werden, dass sie im beruflichen Alltag eingebracht und umgesetzt werden können. Mit dieser Verknüpfung soll – anschließend an die Ziele der Leitinitiative „Innovationsunion“ - der Transfer von Innovationen gerade im universitären MINT-Bereich in anwendungsbezogene Kontexte unterstützt und damit der Forschungs- und Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg gestärkt werden. Das betrifft in besonderem Maße Beschäftigte von KMU. Im Rahmen der Weiterbildung wird für die betrachtete Personengruppe von fachlich ausgewiesenen Kompetenzzentren (Adressaten der Förderung) ein exemplarisches Curriculum erarbeitet. Dieses Curriculum kann dann von den Weiterzubildenden durchlaufen werden. Am Ende der Weiterbildung steht eine von einer wissenschaftlichen Einrichtung zertifizierte Weiterqualifizierung auf dem Gebiet der Simulation auf Höchstleistungsrechnern. Das Curriculum kann u. a. einschließen: Methoden der Parallelisierung, numerische Methoden, Umgang mit Höchstleistungsrechnern und Clustern oder auch Umgang mit Anwendersoftware im Bereich der Simulation.
  • Die Förderung von Habilitationen von Frauen im Rahmen des Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramms soll weiterhin verfolgt werden. Die Unterstützung erfolgt im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses nach TV-L, im medizinisch-klinischen Bereich nach TV-Ä (50%-Stelle). Dies gewährleistet eine vollständige soziale Sicherung der Frauen. Die Stellen werden in die Hochschulen integriert. Neben ihren Forschungsleistungen haben die Geförderten daher Gelegenheit und Verpflichtung, Lehrveranstaltungen durchzuführen. Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu fünf Jahre, wobei drei Jahre das Wissenschaftsministerium und zwei weitere Jahre die jeweilige Hochschule kofinanzieren. Für Habilitandinnen im medizinisch klinischen Bereich (mit Facharztvoraussetzung) beträgt die Förderdauer sechs Jahre: vier Jahre durch das Wissenschaftsministerium und zwei Jahre durch die jeweilige Hochschule. Begründung: Obwohl Gender Mainstreaming in Baden-Württemberg - auch durch bisherige Bemühungen des ESF - unter anderem im Hochschulbereich stärker zu Geltung gebracht werden konnte, bleibt dennoch eine signifikante Diskrepanz zwischen dem Anteil der Studentinnen auf der einen und dem der Professorinnen auf der anderen Seite bestehen. Eine wichtige Berufungsvoraussetzung ist nach wie vor die Habilitation. Sie dient dem Nachweis der besonderen Befähigung, ein wissenschaftliches Gebiet in Forschung und Lehre selbstständig zu vertreten.
  • Angebote zum Coaching, Mentoring und Training für Frauen an Hochschulen, insbesondere Studentinnen, Absolventinnen und Nachwuchswissenschaftlerinnen, um diese auf die Übernahme von Führungspositionen durch Frauen in Wissenschaft und Wirtschaft vorzubereiten und zu unterstützen. Sozioökonomische Analysen zeigen, dass Frauen auch in Baden-Württemberg gerade auf Leitungspositonen/Führungspositionen (in Wissenschaft und Wirtschaft) noch immer unterrepräsentiert sind und dadurch wichtige Innovationspotentiale ungenutzt bleiben. Als generelles Ziel verfolgen die Maßnahmen deshalb: Unterstützung der Karriereentwicklung (Kompetenzverbesserung, Aufstieg, Wiedereinstieg) von Frauen an Hochschulen. Da sich die Maßnahmen in besonderer Weise auf die jeweilige berufsbiographische Lage der zu fördernden Frauen einstellen, ergibt sich in methodischer Hinsicht ein breites Spektrum von Förderansätzen.

Zielgruppe

  • Fach- und Führungskräfte insbesondere in KMU, Hochschulabsolvent/innen, ausgebildete Beschäftigte, auch mit ausländischen Abschlüssen, Techniker und Technikerinnen, Ingenieure und Ingenieurinnen.
  • Frauen an Hochschulen, insbesondere Studentinnen, Absolventinnen und Nachwuchswissenschaftlerinnen.

Auswahlverfahren

Fördermaßnahmen werden grundsätzlich im Rahmen von Antrags- bzw. Wettbewerbsverfahren oder aus bewährten ESF-Förderaktivitäten heraus identifiziert. Die Auswahl der Förderanträge nimmt grundsätzlich die bewilligende Stelle bzw. ein Gremium vor. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss geprüfter und gebilligter Kriterien bewertet. Projektänträge werden in einer Reihenfolge sortiert (Ranking), nach der die Bewilligung im Rahmen des Budgets erfolgt.

Projektauswahlkriterien

  • Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen.
  • Fachliche Qualität der Konzepte hinsichtlich der Erreichbarkeit der im Operationellen Programm festgelegten spezifischen Ziele.
  • Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden.
  • Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis.
  • Gesicherte Finanzierung.
  • Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männer und Nichtdiskriminierung.
  • Alle Maßnahmen sollten migrations- und genderspezifische Aspekte berücksichtigen.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Nachhaltige Regionalentwicklung mit LEADER in Baden-Württemberg

Beschreibung

Für den ELER gilt:

(…) Grundlagen der LEADER-Förderung:

  • LEADER ist ein bürgerschaftlicher Ansatz der gemeinschaftsgeführten lokalen Entwicklung und unterstützt die Umsetzung eigenständiger lokaler Entwicklungskonzepte.
    Mit diesem Ansatz sollen die Bürgerinnen und Bürger verstärkt auf lokaler Ebene an den aktuellen sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen beteiligt werden. Damit ist LEADER auch in Zukunft in erster Linie ein Förderinstrument für die Umsetzung gebietsbezogener lokaler Entwicklungsstrategien, die auf subregionaler Ebene für genau umrissene ländliche Gebiete bestimmt sind. Die LEADER-Förderung soll insbesondere interkommunale integrierte Ansätze fördern, die von aktiven, auf lokaler Ebene arbeitenden Partnerschaften erarbeitet und umgesetzt werden. LEADER soll den Akteuren des ländlichen Raumes Impulse geben und sie dabei unterstützen, eigenständige Überlegungen über Entwicklungspotenziale und Entwicklungsmöglichkeiten ihres Gebietes in einer längerfristigen Perspektive anzustellen und zu realisieren.
  • Lokale Aktionsgruppen können sich in ländlichen Gebieten bilden und sind für ein abgegrenztes Aktionsgebiet verantwortlich.
    Zielgruppen der LEADER-Förderung sind kleinere, nach Möglichkeit zusammenhängende Gebiete im ländlichen Raum, wie im ELER-Programm für Baden-Württemberg beschrieben. Sie setzen sich in der Regel jeweils aus ganzen Gemeinden oder Gemarkungen zusammen und bilden unter geographischen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten eine Einheit. (…)
  • Die Lokalen Aktionsgruppen sind die Träger der Entwicklungsstrategie und verantwortlich für deren Durchführung.
    Die Lokalen Aktionsgruppen müssen eine ausgewogene und repräsentative Gruppierung von Partnern aus unterschiedlichen sozioökonomischen Bereichen des jeweiligen Gebietes darstellen. (…)
    Die LEADER-Förderung betrifft die Umsetzung von lokalen Entwicklungsstrategien, in deren Zentrum Projekte und Prozesse stehen, die die ländlich geprägten Räume in Baden-Württemberg zukunftsfähig machen. Dabei sollen beispielsweise die Innovations- und Wirtschaftskraft in den Regionen, die interkommunale Zusammenarbeit und der Tourismus gestärkt werden. Ziel ist eine nachhaltige strukturelle Weiterentwicklung der LEADER-Regionen: Hier sollen Antworten auf drängende Herausforderungen wie den demografischen Wandel, Klimawandel und Ressourcenschutz entwickelt und erprobt werden. Die LEADER-Förderung betrifft zudem die Umsetzung von Projekten der Zusammenarbeit und die Arbeit der Lokalen Aktionsgruppen. Alle im Rahmen der Entwicklungsstrategie finanzierten Projekte werden von den Aktionsgruppen ausgewählt. Die Förderung der laufenden Kosten der Aktionsgruppen und der Kosten der Sensibilisierung sind auf höchstens 25% der öffentlichen Gesamtausgaben der lokalen Entwicklungsstrategie begrenzt.
  • Lokale Entwicklungskonzepte müssen hohe Anforderungen erfüllen.
    (…) Maßnahmen zur Förderung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft sollen neben wirtschaftlichen und sozialen Aspekten auch die Erhaltung und Pflege des natürlichen Erbes, der Kulturlandschaft und der Biodiversität zum Ziel haben. Dazu zählt insbesondere die Kulturlandschaft. (…)
  • Kohärenz zwischen den Maßnahmen LEADER und Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebietenden.
    Zwischen den Maßnahmen „Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten“ mit Bezug zu Art. 20 und der Maßnahme LEADER gibt es enge Verbindungen, die eine gewisse Abstimmung und Koordination zwischen den Stellen, die über die Förderung entscheiden, sinnvoll erscheinen lassen. (…)
  • Der LEADER-Ansatz entwickelt sich in der neuen Förderperiode weiter.
    Auf der Grundlage der positiven Erfahrungen aus der zurückliegenden Förderperiode, werden den LEADER-Aktionsgruppen künftig noch mehr Gestaltungsspielräume und auch mehr Kompetenzen eingeräumt. So sollen künftig auch solche Vorhaben gefördert werden können, die thematisch über das bisherige Spektrum hinausgehen bzw. auch alternative Formen der Bereitstellung der öffentlichen nationalen Förderung berücksichtigen. Darüber hinaus entfällt zukünftig die bislang verpflichtende Vorprüfung und können Fördersätze zumindest in Teilbereichen und innerhalb gewisser Grenzen von den Aktionsgruppen selbst festgelegt und in das regionale Entwicklungskonzept aufgenommen werden. Gleichzeitig werden Anreize geschaffen, die Beteiligung der Zivilgesellschaft in den Aktionsgruppen auszuweiten, und die Arbeit der Aktionsgruppen über das Ende der Förderperiode hinaus zu verstetigen. Damit soll der LEADER-Ansatz zukunftsfähig und attraktiv gestaltet werden und sich noch deutlicher als bisher von der Mainstreamförderung unterscheiden.
  • Der LEADER-Ansatz bleibt weiterhin auf den ELER beschränkt.
    Es ist den Aktionsgruppen aber freigestellt, Ansätze bzw. Vorhaben in ihr Regionales Entwicklungskonzept REK einzubeziehen, die aus anderen Fonds gefördert werden können.

 

Hinweis: Die allgemeinen Fördergrundsätze der LEADER-Förderung können dem Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III) ab Seite 850ff. entnommen werden. Links zu umfassenden Informationen über LEADER finden Sie unter der Rubrik Dokumente.

 

Für den ESF gilt:

Die Möglichkeiten zur Kooperation mit CLLDs (LEADER-Ansatz) sind im Operationellen Programm des ESF nicht klar spezifiziert: "... Damit kann die ESF-Förderung zu Zielen sozialräumlich angelegter Interventionen oder lokal begrenzter Entwicklungsvorhaben allenfalls indirekt beitragen. Gleichwohl sollen die Vorhaben auf regionaler Ebene – je nach projektbezogener Zielsetzung - grundsätzlich offen sein für eine Zusammenarbeit mit Förderaktivitäten anderer Fonds (z. B. LEADER). Dies kann z. B. durch eine Öffnung der Netzwerkarbeit der regionalen ESF-Arbeitskreise begünstigt werden."

Fonds

ELER

Fördergebietseingrenzung

Hinweis: Einen Link zu Informationen über die ausgewählten LEADER, LEADER-Aktionsgruppen und deren förderfähige Aktionsgebiete finden Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen". Bei der Definition von „Ländlichen Raum“ als räumlicher Kontext, in dem LEADER als besondere Förderoption zum Einsatz kommen soll, orientiert sich Baden-Württemberg an Art. 50 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013. Die ländlichen Gebiete Baden-Württembergs sind als Gegenstück der dicht besiedelten Landesteile zu sehen. Als solche werden im MEPL III alle Städte mit mehr als 65.000 Einwohnern definiert. Die ländlichen Gebiete in Baden-Württemberg umfassen demnach rund 95% der Landesfläche und rund 76% der Landesbevölkerung, die Einwohnerdichte liegt bei 239 Einwohner/km2. Sofern im MEPL III von den „ländlichen Gebieten“ gesprochen wird, liegt die oben genannte Definition zu Grunde.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

Nähere Informationen zu LEADER, den ausgewählten LEADER-Aktionsgruppen sowie deren förderfähige Aktionsgebiete erhalten Sie beim:

bzw. beim

Handlungsfelder

Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung

Subthemen

  • Berufliche Aus- und Weiterbildung und Berufsorientierung für eine "Green Economy/Society“
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung, Umweltpädagogik, lebenslanges Lernen

Stand: Juli 2021