Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Baden-Württemberg 2014-2020 (genehmigt am: 01.09.2014).
Kurzbeschreibung
Diese Maßnahme umfasst die Förderung der universitären quartären Weiterbildung, der Ausbildung im Bereich computergestützte Simulation und die Förderung von Wissenschaftlerinnen durch Stipendien und Coaching/Mentoring.
Förderziel
Die Hochschulen in Baden-Württemberg schaffen verstärkt wissenschaftliche Weiterbildungsstrukturen für berufserfahrene Personen.
Fördergegenstände
Begleitung, Betreuung, Beratung, Beschäftigung, Bildung, Qualifizierung, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vermarktung, Wissenstransfer
Zuwendungsempfänger
Dieses Operationelle Programm macht keine spezifische Aussage bezüglich kommunaler Zuwendungsempfänger. Bitte prüfen Sie anhand weiterer Quellen (bspw. Förderrichtlinie), ob Sie bzw. Ihre Institution für diese Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Zuschuss
Beschreibung
Diese Maßnahme umfasst:
- Die Entwicklung bzw. den Aufbau von Strukturen für Weiterbildungsangebote an staatlichen Hochschulen, um Voraussetzungen für z. B. neue Studienformate, professionelle Betreuungsstrukturen für Studierende und Lehrende, zentrale technische Unterstützung, Marketing, methodisch-didaktische Ausrichtung der Lernerfordernisse berufserfahrener Erwachsener sowie die Konzeption von Geschäftsmodellen für Weiterbildungsangebote zu schaffen. Mit diesen Maßnahmen soll in besonderem Maße der Integrierten Leitlinie 9 entsprochen werden, die Reformen der Bildungssysteme im Sinne einer hochwertigen beruflichen Bildung verlangt, um „insbesondere in Bezug auf Beschäftigungsfähigkeit, Weiterbildung oder IKT-Kenntnisse den Erwerb der Kernkompetenzen sicherzustellen, deren jeder bedarf, um in einer wissensgestützten Wirtschaft erfolgreich zu sein“. Die ESF-Förderung wird dabei auf der Basis der Zwischenergebnisse des Masterausbauprogramms 2016 des Landes vertiefend und/oder in der Breite in Ergänzung zur Landesförderung ausgerichtet. Dem Einsatz der ESF-Förderung ist eine Zwischenbegutachtung der Initiativen zum Ausbau berufsbegleitender Masterangebote Anfang 2015 vorgeschaltet, auf deren Basis eine Identifizierung von Förderlücken erfolgt. Die so ermittelten zusätzlichen Bedarfe werden dann – in Ergänzung der Landesförderung – im Rahmen einer Ausschreibung adressiert und gezielt mit ESF-Fördermitteln aufgegriffen.
- Die gezielte Weiterqualifikation von Techniker/innen und Naturwissenschaftler/innen auf dem Gebiet der Simulation auf Hoch- und Höchstleistungsrechnern. Moderne Methoden der Simulation auf Höchstleistungsrechnern sollen so vermittelt werden, dass sie im beruflichen Alltag eingebracht und umgesetzt werden können. Mit dieser Verknüpfung soll – anschließend an die Ziele der Leitinitiative „Innovationsunion“ - der Transfer von Innovationen gerade im universitären MINT-Bereich in anwendungsbezogene Kontexte unterstützt und damit der Forschungs- und Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg gestärkt werden. Das betrifft in besonderem Maße Beschäftigte von KMU. Im Rahmen der Weiterbildung wird für die betrachtete Personengruppe von fachlich ausgewiesenen Kompetenzzentren (Adressaten der Förderung) ein exemplarisches Curriculum erarbeitet. Dieses Curriculum kann dann von den Weiterzubildenden durchlaufen werden. Am Ende der Weiterbildung steht eine von einer wissenschaftlichen Einrichtung zertifizierte Weiterqualifizierung auf dem Gebiet der Simulation auf Höchstleistungsrechnern. Das Curriculum kann u. a. einschließen: Methoden der Parallelisierung, numerische Methoden, Umgang mit Höchstleistungsrechnern und Clustern oder auch Umgang mit Anwendersoftware im Bereich der Simulation.
- Die Förderung von Habilitationen von Frauen im Rahmen des Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramms soll weiterhin verfolgt werden. Die Unterstützung erfolgt im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses nach TV-L, im medizinisch-klinischen Bereich nach TV-Ä (50%-Stelle). Dies gewährleistet eine vollständige soziale Sicherung der Frauen. Die Stellen werden in die Hochschulen integriert. Neben ihren Forschungsleistungen haben die Geförderten daher Gelegenheit und Verpflichtung, Lehrveranstaltungen durchzuführen. Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu fünf Jahre, wobei drei Jahre das Wissenschaftsministerium und zwei weitere Jahre die jeweilige Hochschule kofinanzieren. Für Habilitandinnen im medizinisch klinischen Bereich (mit Facharztvoraussetzung) beträgt die Förderdauer sechs Jahre: vier Jahre durch das Wissenschaftsministerium und zwei Jahre durch die jeweilige Hochschule. Begründung: Obwohl Gender Mainstreaming in Baden-Württemberg - auch durch bisherige Bemühungen des ESF - unter anderem im Hochschulbereich stärker zu Geltung gebracht werden konnte, bleibt dennoch eine signifikante Diskrepanz zwischen dem Anteil der Studentinnen auf der einen und dem der Professorinnen auf der anderen Seite bestehen. Eine wichtige Berufungsvoraussetzung ist nach wie vor die Habilitation. Sie dient dem Nachweis der besonderen Befähigung, ein wissenschaftliches Gebiet in Forschung und Lehre selbstständig zu vertreten.
- Angebote zum Coaching, Mentoring und Training für Frauen an Hochschulen, insbesondere Studentinnen, Absolventinnen und Nachwuchswissenschaftlerinnen, um diese auf die Übernahme von Führungspositionen durch Frauen in Wissenschaft und Wirtschaft vorzubereiten und zu unterstützen. Sozioökonomische Analysen zeigen, dass Frauen auch in Baden-Württemberg gerade auf Leitungspositonen/Führungspositionen (in Wissenschaft und Wirtschaft) noch immer unterrepräsentiert sind und dadurch wichtige Innovationspotentiale ungenutzt bleiben. Als generelles Ziel verfolgen die Maßnahmen deshalb: Unterstützung der Karriereentwicklung (Kompetenzverbesserung, Aufstieg, Wiedereinstieg) von Frauen an Hochschulen. Da sich die Maßnahmen in besonderer Weise auf die jeweilige berufsbiographische Lage der zu fördernden Frauen einstellen, ergibt sich in methodischer Hinsicht ein breites Spektrum von Förderansätzen.
Zielgruppe
- Fach- und Führungskräfte insbesondere in KMU, Hochschulabsolvent/innen, ausgebildete Beschäftigte, auch mit ausländischen Abschlüssen, Techniker und Technikerinnen, Ingenieure und Ingenieurinnen.
- Frauen an Hochschulen, insbesondere Studentinnen, Absolventinnen und Nachwuchswissenschaftlerinnen.
Auswahlverfahren
Fördermaßnahmen werden grundsätzlich im Rahmen von Antrags- bzw. Wettbewerbsverfahren oder aus bewährten ESF-Förderaktivitäten heraus identifiziert. Die Auswahl der Förderanträge nimmt grundsätzlich die bewilligende Stelle bzw. ein Gremium vor. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss geprüfter und gebilligter Kriterien bewertet. Projektänträge werden in einer Reihenfolge sortiert (Ranking), nach der die Bewilligung im Rahmen des Budgets erfolgt.
Projektauswahlkriterien
- Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen.
- Fachliche Qualität der Konzepte hinsichtlich der Erreichbarkeit der im Operationellen Programm festgelegten spezifischen Ziele.
- Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden.
- Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis.
- Gesicherte Finanzierung.
- Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männer und Nichtdiskriminierung.
- Alle Maßnahmen sollten migrations- und genderspezifische Aspekte berücksichtigen.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023