Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Baden-Württemberg 2014-2020 (genehmigt am: 01.09.2014).
Kurzbeschreibung
Die Maßnahme umfasst Angebote, die den Weg in die Berufsausbildung bzw. zum erfolgreichen Abschluss einer beruflichen Ausbildung für sozial benachteiligte oder noch nicht ausbildungsreife Jugendliche unterstützen.
Förderziel
Die dauerhafte Eingliederung von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt.
Fördergegenstände
Begleitung, Betreuung, Beschäftigung, Bildung, Qualifizierung
Zuwendungsempfänger
Dieses Operationelle Programm macht keine spezifische Aussage bezüglich kommunaler Zuwendungsempfänger. Bitte prüfen Sie anhand weiterer Quellen (bspw. Förderrichtlinie), ob Sie bzw. Ihre Institution für diese Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Zuschuss
Beschreibung
Diese Maßnahme umfasst:
- Begleitende Maßnahmen zur Anbahnung und Absolvierung einer dualen Ausbildung (assistierte Ausbildung). Diese Maßnahmen können sich über die gesamte Ausbildungszeit erstrecken, um z. B. bei Schwierigkeiten oder auftretenden Konflikten sowohl die Auszubildenden als auch die Ausbildungsbetriebe individuell unterstützen zu können. Sie sollen gendersensibel und gleichstellungsorientiert gestaltet werden.
- Möglichst betriebsnahe Angebote für noch nicht ausbildungsreife junge Menschen zur Vorbereitung auf eine berufsqualifizierende Ausbildung. Diese Angebote sollen möglichst so konzipiert sein, dass sie zumindest teilweise auf eine spätere Ausbildung angerechnet werden können (z. B. aufsetzend auf die Einstiegsqualifizierung).
- Innovative Ausbildungsmodelle, z. B. Teilzeitausbildung, um vorwiegend jüngeren Menschen, die aufgrund ihrer individuellen Lebenssituation keine Ausbildung in Vollzeit absolvieren können (z. B. Alleinerziehende, Pflegende), das Absolvieren einer beruflichen Ausbildung zu ermöglichen.
Die Maßnahmen in diesem spezifischen Ziel basieren auf der Erfahrung, dass durch längerfristige und individuell ausgerichtete sozialpädagogische Begleitung auch leistungsschwächere junge Menschen mit Förderbedarf und in spezifischen individuellen Lebenslagen erfolgreich an eine berufliche Ausbildung herangeführt bzw. zum erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung gebracht werden können. Die Förderung greift Erfahrungen und Ergebnisse aus entsprechenden Förderprogrammen der Förderperiode 2007-2013 auf und entwickelt diese weiter. Die geplanten Fördermaßnahmen sind strategisch in das Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ bzw. in das „Bündnis zur Stärkung der beruflichen Ausbildung und des Fachkräftenachwuchses“ eingebettet. Aufgrund des vorgesehenen Maßnahmenzuschnitts werden Frauen in einem überdurchschnittlichen Maße von der Förderung angesprochen.
Die Perspektive der Gleichstellung von Frauen und Männern findet hier vor allem darin ihren Ausdruck, dass Maßnahmen Änderungen im Berufswahlverhalten unterstützen. Durch die Orientierung auf Berufe, die bisher von dem jeweiligen Geschlecht nur wenig nachgefragt werden, soll auch ein Beitrag zum Abbau von Geschlechterstereotypen geleistet werden. Die Fördermaßnahmen für Alleinerziehende und Pflegende (d. h. zu über 95% Frauen) leisten einen Beitrag zum Abbau geschlechterspezifischer Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Andererseits werden im Rahmen der Förderung junge Männer auf Berufe im Gesundheitswesen aufmerksam gemacht, die derzeit noch überwiegend von Frauen ausgeübt werden. Im Interesse von Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung erhalten individuell wie auch sozial benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene gleiche Teilnahmemöglichkeiten wie nicht Benachteiligte. Ein gelingender qualifizierter Berufseinstieg ist die Grundlage einer nachhaltigen Existenzsicherung. Soweit möglich und fachlich sinnvoll, ist beabsichtigt, durch Einbeziehung von auf Umweltverträglichkeit und Ökologie ausgerichteten Berufen auch das Ziel der ökologischen Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.
Zielgruppe
- (Noch) nicht ausbildungsreife junge Menschen mit oder ohne Schulabschluss, die ohne Förderung keinen Anschluss an das duale Ausbildungssystem oder das Schulberufssystem finden.
- Junge Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die mit begleitender Unterstützung eine Berufsausbildung absolvieren können.
- Alleinerziehende und Pflegende ohne abgeschlossene oder verwertbare Berufsausbildung.
- Die Zielgruppe umfasst vorrangig junge Menschen unter 25 Jahren, im Bedarfsfall – insbesondere bei Förderprogrammen für Alleinerziehende – können aber auch Teilnehmende über 25 Jahre in die Förderung einbezogen werden, um das Absolvieren einer beruflichen Ausbildung zu unterstützen.
- Bei der Umsetzung der Maßnahmen wird gezielt darauf geachtet, dass unter den Teilnehmenden Personen mit Migrationshintergrund in einem Umfang vertreten sind, der ihrem Anteil an der Zielgruppe von rd. 48% entspricht.
Auswahlverfahren
Fördermaßnahmen werden grundsätzlich im Rahmen von Antrags- bzw. Wettbewerbsverfahren oder aus bewährten ESF-Förderaktivitäten heraus identifiziert. Die Auswahl der Förderanträge nimmt grundsätzlich die bewilligende Stelle bzw. ein Gremium vor. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss geprüfter und gebilligter Kriterien bewertet. Projektänträge werden in einer Reihenfolge sortiert (Ranking), nach der die Bewilligung im Rahmen des Budgets erfolgt.
Projektauswahlkriterien
- Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen.
- Fachliche Qualität der Konzepte hinsichtlich der Erreichbarkeit der im Operationellen Programm festgelegten spezifischen Ziele.
- Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden.
- Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis.
- Gesicherte Finanzierung.
- Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männer und Nichtdiskriminierung.
- Alle Maßnahmen sollten migrations- und genderspezifische Aspekte berücksichtigen.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.01.2014
Ende der Maßnahme: 31.12.2023