Unterstützungsangebote zum Übergang in die Berufsausbildung bzw. in der Berufsausbildung bei Benachteiligung oder fehlender Ausbildungsreife

ESF

Baden-Württemberg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Baden-Württemberg 2014-2020 (genehmigt am: 01.09.2014).

Kurzbeschreibung

Die Maßnahme umfasst Angebote, die den Weg in die Berufsausbildung bzw. zum erfolgreichen Abschluss einer beruflichen Ausbildung für sozial benachteiligte oder noch nicht ausbildungsreife Jugendliche unterstützen.

Förderziel

Die dauerhafte Eingliederung von jungen Menschen in den Arbeitsmarkt.

Fördergegenstände

Begleitung, Betreuung, Beschäftigung, Bildung, Qualifizierung

Zuwendungsempfänger

Dieses Operationelle Programm macht keine spezifische Aussage bezüglich kommunaler Zuwendungsempfänger. Bitte prüfen Sie anhand weiterer Quellen (bspw. Förderrichtlinie), ob Sie bzw. Ihre Institution für diese Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit

Art der Unterstützung

Zuschuss

Beschreibung

Diese Maßnahme umfasst:

  • Begleitende Maßnahmen zur Anbahnung und Absolvierung einer dualen Ausbildung (assistierte Ausbildung). Diese Maßnahmen können sich über die gesamte Ausbildungszeit erstrecken, um z. B. bei Schwierigkeiten oder auftretenden Konflikten sowohl die Auszubildenden als auch die Ausbildungsbetriebe individuell unterstützen zu können. Sie sollen gendersensibel und gleichstellungsorientiert gestaltet werden.
  • Möglichst betriebsnahe Angebote für noch nicht ausbildungsreife junge Menschen zur Vorbereitung auf eine berufsqualifizierende Ausbildung. Diese Angebote sollen möglichst so konzipiert sein, dass sie zumindest teilweise auf eine spätere Ausbildung angerechnet werden können (z. B. aufsetzend auf die Einstiegsqualifizierung).
  • Innovative Ausbildungsmodelle, z. B. Teilzeitausbildung, um vorwiegend jüngeren Menschen, die aufgrund ihrer individuellen Lebenssituation keine Ausbildung in Vollzeit absolvieren können (z. B. Alleinerziehende, Pflegende), das Absolvieren einer beruflichen Ausbildung zu ermöglichen.

 

Die Maßnahmen in diesem spezifischen Ziel basieren auf der Erfahrung, dass durch längerfristige und individuell ausgerichtete sozialpädagogische Begleitung auch leistungsschwächere junge Menschen mit Förderbedarf und in spezifischen individuellen Lebenslagen erfolgreich an eine berufliche Ausbildung herangeführt bzw. zum erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung gebracht werden können. Die Förderung greift Erfahrungen und Ergebnisse aus entsprechenden Förderprogrammen der Förderperiode 2007-2013 auf und entwickelt diese weiter. Die geplanten Fördermaßnahmen sind strategisch in das Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ bzw. in das „Bündnis zur Stärkung der beruflichen Ausbildung und des Fachkräftenachwuchses“ eingebettet. Aufgrund des vorgesehenen Maßnahmenzuschnitts werden Frauen in einem überdurchschnittlichen Maße von der Förderung angesprochen.

 

Die Perspektive der Gleichstellung von Frauen und Männern findet hier vor allem darin ihren Ausdruck, dass Maßnahmen Änderungen im Berufswahlverhalten unterstützen. Durch die Orientierung auf Berufe, die bisher von dem jeweiligen Geschlecht nur wenig nachgefragt werden, soll auch ein Beitrag zum Abbau von Geschlechterstereotypen geleistet werden. Die Fördermaßnahmen für Alleinerziehende und Pflegende (d. h. zu über 95% Frauen) leisten einen Beitrag zum Abbau geschlechterspezifischer Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Andererseits werden im Rahmen der Förderung junge Männer auf Berufe im Gesundheitswesen aufmerksam gemacht, die derzeit noch überwiegend von Frauen ausgeübt werden. Im Interesse von Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung erhalten individuell wie auch sozial benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene gleiche Teilnahmemöglichkeiten wie nicht Benachteiligte. Ein gelingender qualifizierter Berufseinstieg ist die Grundlage einer nachhaltigen Existenzsicherung. Soweit möglich und fachlich sinnvoll, ist beabsichtigt, durch Einbeziehung von auf Umweltverträglichkeit und Ökologie ausgerichteten Berufen auch das Ziel der ökologischen Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.

Zielgruppe

  • (Noch) nicht ausbildungsreife junge Menschen mit oder ohne Schulabschluss, die ohne Förderung keinen Anschluss an das duale Ausbildungssystem oder das Schulberufssystem finden.
  • Junge Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die mit begleitender Unterstützung eine Berufsausbildung absolvieren können.
  • Alleinerziehende und Pflegende ohne abgeschlossene oder verwertbare Berufsausbildung.
  • Die Zielgruppe umfasst vorrangig junge Menschen unter 25 Jahren, im Bedarfsfall – insbesondere bei Förderprogrammen für Alleinerziehende – können aber auch Teilnehmende über 25 Jahre in die Förderung einbezogen werden, um das Absolvieren einer beruflichen Ausbildung zu unterstützen.
  • Bei der Umsetzung der Maßnahmen wird gezielt darauf geachtet, dass unter den Teilnehmenden Personen mit Migrationshintergrund in einem Umfang vertreten sind, der ihrem Anteil an der Zielgruppe von rd. 48% entspricht.

Auswahlverfahren

Fördermaßnahmen werden grundsätzlich im Rahmen von Antrags- bzw. Wettbewerbsverfahren oder aus bewährten ESF-Förderaktivitäten heraus identifiziert. Die Auswahl der Förderanträge nimmt grundsätzlich die bewilligende Stelle bzw. ein Gremium vor. Die Anträge werden in einem geeigneten Verfahren auf der Grundlage transparenter und vom Begleitausschuss geprüfter und gebilligter Kriterien bewertet. Projektänträge werden in einer Reihenfolge sortiert (Ranking), nach der die Bewilligung im Rahmen des Budgets erfolgt.

Projektauswahlkriterien

  • Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen.
  • Fachliche Qualität der Konzepte hinsichtlich der Erreichbarkeit der im Operationellen Programm festgelegten spezifischen Ziele.
  • Qualifikation und Leistungsfähigkeit der Antragstellenden.
  • Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis.
  • Gesicherte Finanzierung.
  • Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms, insbesondere hinsichtlich der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männer und Nichtdiskriminierung.
  • Alle Maßnahmen sollten migrations- und genderspezifische Aspekte berücksichtigen.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Nachhaltige Regionalentwicklung mit LEADER in Baden-Württemberg

Beschreibung

Für den ELER gilt:

(…) Grundlagen der LEADER-Förderung:

  • LEADER ist ein bürgerschaftlicher Ansatz der gemeinschaftsgeführten lokalen Entwicklung und unterstützt die Umsetzung eigenständiger lokaler Entwicklungskonzepte.
    Mit diesem Ansatz sollen die Bürgerinnen und Bürger verstärkt auf lokaler Ebene an den aktuellen sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Herausforderungen beteiligt werden. Damit ist LEADER auch in Zukunft in erster Linie ein Förderinstrument für die Umsetzung gebietsbezogener lokaler Entwicklungsstrategien, die auf subregionaler Ebene für genau umrissene ländliche Gebiete bestimmt sind. Die LEADER-Förderung soll insbesondere interkommunale integrierte Ansätze fördern, die von aktiven, auf lokaler Ebene arbeitenden Partnerschaften erarbeitet und umgesetzt werden. LEADER soll den Akteuren des ländlichen Raumes Impulse geben und sie dabei unterstützen, eigenständige Überlegungen über Entwicklungspotenziale und Entwicklungsmöglichkeiten ihres Gebietes in einer längerfristigen Perspektive anzustellen und zu realisieren.
  • Lokale Aktionsgruppen können sich in ländlichen Gebieten bilden und sind für ein abgegrenztes Aktionsgebiet verantwortlich.
    Zielgruppen der LEADER-Förderung sind kleinere, nach Möglichkeit zusammenhängende Gebiete im ländlichen Raum, wie im ELER-Programm für Baden-Württemberg beschrieben. Sie setzen sich in der Regel jeweils aus ganzen Gemeinden oder Gemarkungen zusammen und bilden unter geographischen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten eine Einheit. (…)
  • Die Lokalen Aktionsgruppen sind die Träger der Entwicklungsstrategie und verantwortlich für deren Durchführung.
    Die Lokalen Aktionsgruppen müssen eine ausgewogene und repräsentative Gruppierung von Partnern aus unterschiedlichen sozioökonomischen Bereichen des jeweiligen Gebietes darstellen. (…)
    Die LEADER-Förderung betrifft die Umsetzung von lokalen Entwicklungsstrategien, in deren Zentrum Projekte und Prozesse stehen, die die ländlich geprägten Räume in Baden-Württemberg zukunftsfähig machen. Dabei sollen beispielsweise die Innovations- und Wirtschaftskraft in den Regionen, die interkommunale Zusammenarbeit und der Tourismus gestärkt werden. Ziel ist eine nachhaltige strukturelle Weiterentwicklung der LEADER-Regionen: Hier sollen Antworten auf drängende Herausforderungen wie den demografischen Wandel, Klimawandel und Ressourcenschutz entwickelt und erprobt werden. Die LEADER-Förderung betrifft zudem die Umsetzung von Projekten der Zusammenarbeit und die Arbeit der Lokalen Aktionsgruppen. Alle im Rahmen der Entwicklungsstrategie finanzierten Projekte werden von den Aktionsgruppen ausgewählt. Die Förderung der laufenden Kosten der Aktionsgruppen und der Kosten der Sensibilisierung sind auf höchstens 25% der öffentlichen Gesamtausgaben der lokalen Entwicklungsstrategie begrenzt.
  • Lokale Entwicklungskonzepte müssen hohe Anforderungen erfüllen.
    (…) Maßnahmen zur Förderung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft sollen neben wirtschaftlichen und sozialen Aspekten auch die Erhaltung und Pflege des natürlichen Erbes, der Kulturlandschaft und der Biodiversität zum Ziel haben. Dazu zählt insbesondere die Kulturlandschaft. (…)
  • Kohärenz zwischen den Maßnahmen LEADER und Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebietenden.
    Zwischen den Maßnahmen „Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten“ mit Bezug zu Art. 20 und der Maßnahme LEADER gibt es enge Verbindungen, die eine gewisse Abstimmung und Koordination zwischen den Stellen, die über die Förderung entscheiden, sinnvoll erscheinen lassen. (…)
  • Der LEADER-Ansatz entwickelt sich in der neuen Förderperiode weiter.
    Auf der Grundlage der positiven Erfahrungen aus der zurückliegenden Förderperiode, werden den LEADER-Aktionsgruppen künftig noch mehr Gestaltungsspielräume und auch mehr Kompetenzen eingeräumt. So sollen künftig auch solche Vorhaben gefördert werden können, die thematisch über das bisherige Spektrum hinausgehen bzw. auch alternative Formen der Bereitstellung der öffentlichen nationalen Förderung berücksichtigen. Darüber hinaus entfällt zukünftig die bislang verpflichtende Vorprüfung und können Fördersätze zumindest in Teilbereichen und innerhalb gewisser Grenzen von den Aktionsgruppen selbst festgelegt und in das regionale Entwicklungskonzept aufgenommen werden. Gleichzeitig werden Anreize geschaffen, die Beteiligung der Zivilgesellschaft in den Aktionsgruppen auszuweiten, und die Arbeit der Aktionsgruppen über das Ende der Förderperiode hinaus zu verstetigen. Damit soll der LEADER-Ansatz zukunftsfähig und attraktiv gestaltet werden und sich noch deutlicher als bisher von der Mainstreamförderung unterscheiden.
  • Der LEADER-Ansatz bleibt weiterhin auf den ELER beschränkt.
    Es ist den Aktionsgruppen aber freigestellt, Ansätze bzw. Vorhaben in ihr Regionales Entwicklungskonzept REK einzubeziehen, die aus anderen Fonds gefördert werden können.

 

Hinweis: Die allgemeinen Fördergrundsätze der LEADER-Förderung können dem Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III) ab Seite 850ff. entnommen werden. Links zu umfassenden Informationen über LEADER finden Sie unter der Rubrik Dokumente.

 

Für den ESF gilt:

Die Möglichkeiten zur Kooperation mit CLLDs (LEADER-Ansatz) sind im Operationellen Programm des ESF nicht klar spezifiziert: "... Damit kann die ESF-Förderung zu Zielen sozialräumlich angelegter Interventionen oder lokal begrenzter Entwicklungsvorhaben allenfalls indirekt beitragen. Gleichwohl sollen die Vorhaben auf regionaler Ebene – je nach projektbezogener Zielsetzung - grundsätzlich offen sein für eine Zusammenarbeit mit Förderaktivitäten anderer Fonds (z. B. LEADER). Dies kann z. B. durch eine Öffnung der Netzwerkarbeit der regionalen ESF-Arbeitskreise begünstigt werden."

Fonds

ELER

Fördergebietseingrenzung

Hinweis: Einen Link zu Informationen über die ausgewählten LEADER, LEADER-Aktionsgruppen und deren förderfähige Aktionsgebiete finden Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen". Bei der Definition von „Ländlichen Raum“ als räumlicher Kontext, in dem LEADER als besondere Förderoption zum Einsatz kommen soll, orientiert sich Baden-Württemberg an Art. 50 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013. Die ländlichen Gebiete Baden-Württembergs sind als Gegenstück der dicht besiedelten Landesteile zu sehen. Als solche werden im MEPL III alle Städte mit mehr als 65.000 Einwohnern definiert. Die ländlichen Gebiete in Baden-Württemberg umfassen demnach rund 95% der Landesfläche und rund 76% der Landesbevölkerung, die Einwohnerdichte liegt bei 239 Einwohner/km2. Sofern im MEPL III von den „ländlichen Gebieten“ gesprochen wird, liegt die oben genannte Definition zu Grunde.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

Nähere Informationen zu LEADER, den ausgewählten LEADER-Aktionsgruppen sowie deren förderfähige Aktionsgebiete erhalten Sie beim:

bzw. beim

Handlungsfelder

Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung

Subthemen

  • Berufliche Aus- und Weiterbildung und Berufsorientierung für eine "Green Economy/Society“

Stand: Juli 2021