Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Brandenburg 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Entwicklung und Erprobung neuartiger Lösungsansätze und Instrumente zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Brandenburger Unternehmen und Arbeitskräften unter Berücksichtigung konkreter Bedarfslagen oder absehbarer Entwicklungen.
Förderziel
Erprobung innovativer beschäftigungspolitischer Maßnahmen in KMU.
Fördergegenstände
Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben
Zuwendungsempfänger
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Zuschuss
Beschreibung
Es ist vorgesehen, landesweite (Förder-)Strategien um themenspezifische Modellprojekte zu ergänzen. Die in einem Wettbewerbsverfahren ausgewählten Projektträger sollen an konkreten Bedarfslagen oder absehbaren Entwicklungen orientierte Angebote zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Brandenburger Unternehmen und Arbeitskräften entwickeln.
Gefördert wird die Entwicklung und Erprobung von Lösungsansätzen und Instrumenten, die bislang so in Brandenburg nicht praktiziert werden.
Ziel ist es, diese neuen Lösungsideen auf ihre Umsetzbarkeit und Wirksamkeit in Brandenburg zu prüfen, zu testen und somit das beschäftigungspolitische Instrumentarium weiterzuentwickeln.
Die systematische Bewertung der umgesetzten Modellprojekte und der Transfer erfolgreich erprobter Lösungsansätze sind daher integrale Bestandteile der Förderung. Im Rahmen der Förderung soll auch der themenspezifische Erfahrungsaustausch mit anderen Bundesländern bzw. EU-Mitgliedsstaaten gefördert werden. Die Modellprojekte im Rahmen der Investitionspriorität „Anpassung der Arbeitskräfte, Unternehmen und Unternehmer an den Wandel“ setzen in der Regel auf der betrieblichen Ebene an, die Angebote richten sich in erster Linie an KMU. Bei und mit ihnen sollen die Entwicklung und die modellhafte Erprobung von Maßnahmen stattfinden. Insoweit sind sie neben den potenziellen Nachnutzern der Ergebnisse, wie z. B. Ministerien, Wirtschafts- und Sozialpartner, Bildungseinrichtungen, Kommunen, Kammern etc., die erfolgreich getestete Ansätze und Instrumente übernehmen und in der Fläche einführen sollen, selbst als Akteure beteiligt. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Nachhaltigkeit der entwickelten Problemlösungen.
Zielgruppe
Klein- und mittelständische Unternehmen sowie potenzielle Nachnutzer der Ergebnisse, wie z. B. Ministerien, Wirtschafts- und Sozialpartner, Bildungseinrichtungen, Kommunen, Kammern etc.
Auswahlverfahren
Die Fördervorhaben werden grundsätzlich entweder durch Antrags- oder Wettbewerbsverfahren oder aus bewährten Förderaktivitäten heraus identifiziert. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt grundsätzlich durch die Bewilligungsstelle oder ein Gremium, ggf. unterstützt durch fachliche Voten Dritter.
Projektauswahlkriterien
Für eine Förderung kommen nur solche Vorhaben in Betracht, die mit dem nationalen und gemeinschaftlichen Recht vereinbar sind. Die Anträge werden in geeigneten Verfahren auf der Grundlage der vom Begleitausschuss geprüften und genehmigten Kriterien bewertet.
Wesentliche Kriterien sind:
- Die Übereinstimmung mit den Fördervoraussetzungen der einzelnen Förderprogramme.
- Die Einhaltung und Erreichbarkeit der im OP festgelegten Ziele.
- Eine angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms.
- Die Einhaltung der rechtlichen und wirtschaftlichen Maßgaben an das Projekt und an den Träger (Landeshaushaltsrecht, Beihilfe, öffentliches Auftragswesen, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit).
Laufzeit
Start der Maßnahme: 26.09.2018
Ende der Maßnahme: 30.06.2022