Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Brandenburg 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Die Maßnahme bietet sowohl in der Studieneingangs- als auch Abschlussphase zielgerechte Unterstützung an, um die Studierendengewinnung bzw. den Übergang von der Universität in den Beruf zu verbessern. Dabei können je nach betroffenen Studienbereichen auch Grundsteine zur Green Economy gelegt werden.
Förderziel
Erhöhung der Offenheit und Durchlässigkeit der Hochschulen zur Sicherung des Bedarfs an hochqualifizierten Fachkräften.
Fördergegenstände
Begleitung, Betreuung, Beratung, Beschäftigung, Bildung, Qualifizierung, Information, Kommunikation, Beteiligung
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, wie z. B. Hochschulen oder gemeinnützige Vereinigungen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Zuschuss
Beschreibung
Die zunehmende Heterogenität der Studierendenschaft erfordert für spezielle Zielgruppen, insbesondere für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung, spezifische Maßnahmen in der Studieneingangsphase für einen erfolgreichen Studienstart und Studienverlauf. Dabei wird der Schwerpunkt der Förderung auf die Vermittlung noch fehlender Kenntnisse und Kompetenzen für ein erfolgreiches Studium gelegt. Dazu werden z. B. die Ergebnisse des Pilotprojektes „College“ an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg aufbereitet und ggf. unter Anpassung an deren spezifische Bedingungen an den anderen Hochschulen nachgenutzt. Um Absolventen nach erfolgreichem Abschluss von Studium oder Promotion im Land Brandenburg zu halten, sind entsprechende Maßnahmen der Hochschulen notwendig. Gefördert werden spezifische Angebote zur Vorbereitung und Begleitung des Übergangs in die Berufstätigkeit, z. B. Coaching, Mentoring oder Projekte zur Karriereentwicklung von Frauen, für die die Teilnehmenden ein Zertifikat erhalten.
Außerdem sollen zur Studierendengewinnung für Schulen, die zu einer Hochschulzugangsberechtigung führen, Maßnahmen durchgeführt werden, die die Erfahrungen aus der bisherigen Förderung aufgreifen. Dazu gehören z. B. Informationen, „Schnupperstudium“ an den Hochschulen, Präsentationen der Studienangebote, Diskussionen mit Studierenden und Alumnis an weiterführenden Schulen, in Unternehmen, auf Messen und anderen öffentlichen Veranstaltungen. Verstärkt werden sollen die Aktivitäten zur Studienorientierung und Studierendengewinnung bei beruflich Qualifizierten. Zur Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung ist eine enge Kooperation zwischen Hochschule und Unternehmen erforderlich, um entsprechende Angebote der Hochschulen zu entwickeln und publik zu machen und das Interesse sowie die Bereitschaft der Unternehmen zur Unterstützung von akademischer Bildung ihrer Beschäftigten zu verstärken. Bei allen Förderungen wird ein geschlechtersensibler Ansatz verfolgt, um die Gleichstellung von Frauen und Männern voran zu bringen. Demnach sollen Frauen und Männer gleichermaßen an den Förderungen partizipieren. Einen Schwerpunkt hierbei bildet die Vorbereitung auf MINT-Berufe.
Zielgruppe
Studierende und Unternehmen.
Auswahlverfahren
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt grundsätzlich durch die Bewilligungsstelle oder einem Gremium, ggf. unterstützt durch fachliche Voten Dritter. Die Anträge werden in geeigneten Verfahren auf der Grundlage der vom Begleitausschuss geprüften und genehmigten Kriterien bewertet.
Projektauswahlkriterien
Für eine Förderung kommen nur solche Vorhaben in Betracht, die mit dem nationalen und gemeinschaftlichen Recht vereinbar sind. Die Fördervorhaben werden grundsätzlich entweder durch Antrags- oder Wettbewerbsverfahren oder aus bewährten Förderaktivitäten heraus identifiziert. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt grundsätzlich durch die Bewilligungsstelle oder ein Gremium, ggf. unterstützt durch fachliche Voten Dritter. Die Anträge werden in geeigneten Verfahren auf der Grundlage der vom Begleitausschuss geprüften und genehmigten Kriterien bewertet.
Wesentliche Kriterien sind:
- Übereinstimmung mit den Fördervoraussetzungen der einzelnen Förderprogramme.
- Einhaltung und Erreichbarkeit der im OP festgelegten Ziele.
- Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms.
- Einhaltung der rechtlichen und wirtschaftlichen Maßgaben an das Projekt und an den Träger (Landeshaushaltsrecht, Beihilfe, öffentliches Auftragswesen, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit).
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.05.2015
Ende der Maßnahme: 30.06.2022