Förderung von Wissenschaft und Forschung

ESF

Brandenburg

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Brandenburg 2014-2020 (Version 1.3).

Kurzbeschreibung

Die Maßnahme bietet sowohl in der Studieneingangs- als auch Abschlussphase zielgerechte Unterstützung an, um die Studierendengewinnung bzw. den Übergang von der Universität in den Beruf zu verbessern. Dabei können je nach betroffenen Studienbereichen auch Grundsteine zur Green Economy gelegt werden.

Förderziel

Erhöhung der Offenheit und Durchlässigkeit der Hochschulen zur Sicherung des Bedarfs an hochqualifizierten Fachkräften.

Fördergegenstände

Begleitung, Betreuung, Beratung, Beschäftigung, Bildung, Qualifizierung, Information, Kommunikation, Beteiligung

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, wie z. B. Hochschulen oder gemeinnützige Vereinigungen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit

Art der Unterstützung

Zuschuss

Beschreibung

Die zunehmende Heterogenität der Studierendenschaft erfordert für spezielle Zielgruppen, insbesondere für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung, spezifische Maßnahmen in der Studieneingangsphase für einen erfolgreichen Studienstart und Studienverlauf. Dabei wird der Schwerpunkt der Förderung auf die Vermittlung noch fehlender Kenntnisse und Kompetenzen für ein erfolgreiches Studium gelegt. Dazu werden z. B. die Ergebnisse des Pilotprojektes „College“ an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg aufbereitet und ggf. unter Anpassung an deren spezifische Bedingungen an den anderen Hochschulen nachgenutzt. Um Absolventen nach erfolgreichem Abschluss von Studium oder Promotion im Land Brandenburg zu halten, sind entsprechende Maßnahmen der Hochschulen notwendig. Gefördert werden spezifische Angebote zur Vorbereitung und Begleitung des Übergangs in die Berufstätigkeit, z. B. Coaching, Mentoring oder Projekte zur Karriereentwicklung von Frauen, für die die Teilnehmenden ein Zertifikat erhalten.

 

Außerdem sollen zur Studierendengewinnung für Schulen, die zu einer Hochschulzugangsberechtigung führen, Maßnahmen durchgeführt werden, die die Erfahrungen aus der bisherigen Förderung aufgreifen. Dazu gehören z. B. Informationen, „Schnupperstudium“ an den Hochschulen, Präsentationen der Studienangebote, Diskussionen mit Studierenden und Alumnis an weiterführenden Schulen, in Unternehmen, auf Messen und anderen öffentlichen Veranstaltungen. Verstärkt werden sollen die Aktivitäten zur Studienorientierung und Studierendengewinnung bei beruflich Qualifizierten. Zur Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung ist eine enge Kooperation zwischen Hochschule und Unternehmen erforderlich, um entsprechende Angebote der Hochschulen zu entwickeln und publik zu machen und das Interesse sowie die Bereitschaft der Unternehmen zur Unterstützung von akademischer Bildung ihrer Beschäftigten zu verstärken. Bei allen Förderungen wird ein geschlechtersensibler Ansatz verfolgt, um die Gleichstellung von Frauen und Männern voran zu bringen. Demnach sollen Frauen und Männer gleichermaßen an den Förderungen partizipieren. Einen Schwerpunkt hierbei bildet die Vorbereitung auf MINT-Berufe.

Zielgruppe

Studierende und Unternehmen.

Auswahlverfahren

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt grundsätzlich durch die Bewilligungsstelle oder einem Gremium, ggf. unterstützt durch fachliche Voten Dritter. Die Anträge werden in geeigneten Verfahren auf der Grundlage der vom Begleitausschuss geprüften und genehmigten Kriterien bewertet.

Projektauswahlkriterien

Für eine Förderung kommen nur solche Vorhaben in Betracht, die mit dem nationalen und gemeinschaftlichen Recht vereinbar sind. Die Fördervorhaben werden grundsätzlich entweder durch Antrags- oder Wettbewerbsverfahren oder aus bewährten Förderaktivitäten heraus identifiziert. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt grundsätzlich durch die Bewilligungsstelle oder ein Gremium, ggf. unterstützt durch fachliche Voten Dritter. Die Anträge werden in geeigneten Verfahren auf der Grundlage der vom Begleitausschuss geprüften und genehmigten Kriterien bewertet.

 

Wesentliche Kriterien sind:

  • Übereinstimmung mit den Fördervoraussetzungen der einzelnen Förderprogramme.
  • Einhaltung und Erreichbarkeit der im OP festgelegten Ziele.
  • Angemessene Berücksichtigung der Querschnittsziele des Programms.
  • Einhaltung der rechtlichen und wirtschaftlichen Maßgaben an das Projekt und an den Träger (Landeshaushaltsrecht, Beihilfe, öffentliches Auftragswesen, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit).

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.05.2015

Ende der Maßnahme: 30.06.2022

Art des raumbezogenen Ansatzes

Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung

Kurzbeschreibung

Integrierte, nachhaltige Stadt-Umland-Entwicklung (Stadt-Umland-Wettbewerb, SUW)

Beschreibung

Hinweis: Die Umsetzung des Integrierten Ansatzes ist aus EU-Mitteln des EFRE und unter Beteiligung des ESF und des ELER vorgesehen. Zur Klärung der Rahmenbedingungen einer fondsübergreifenden Förderung informieren Sie sich bitte auf der Webseite des Stadt-Umland-Wettbewerbs und sprechen Sie ggf. mit dem zuständigen Ansprechpartner. Eine detaillierte Beschreibung zentraler Zuwendungsvorausetzungen findet sich im Operationellen Programm des EFRE-Brandenburg, S. 113ff.

 

Artikel 7 der EFRE-Verordnung benennt mit den Herausforderungen in den Bereichen Ökonomie, Umwelt, Klima, Demografie und Soziales fünf Dimensionen der nachhaltigen Stadtentwicklung, die es zu berücksichtigen gilt.

Die Landesregierung greift mit ihrem Kabinettbeschluss vom 30.10.2012 zur EU-Förderperiode 2014-2020 diese Dimensionen auf und benennt das integrative Zusammenspiel von Stadt und Umland als eine der drei zentralen Querschnittsaufgaben. Sie trägt damit auch zur Umsetzung der in Abstimmung befindlichen brandenburgischen Nachhaltigkeitsstrategie bei.

 

Das wesentliche Element, die hierzu erforderlichen Kooperationen, Strategien und Projekte anzuregen und zu verstärken, ist der Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW). Er soll dazu beitragen, Strategien zu entwickeln und entsprechend der Herausforderungen Projekte umzusetzen. Mit Bezug auf die unterschiedlichen Potentiale und Herausforderungen der Städte und der ländlichen Räume soll deren gemeinsame Entwicklung gefördert werden. Die in einer Strategie zusammengefassten Projekte sollen die Städte und das Umland in ihrer Funktionsentwicklung unterstützen. Sie sollen kooperativ und partnerschaftlich mit relevanten Akteuren in den jeweiligen Räumen entwickelt und abgestimmt werden.
Insgesamt drei Themenfelder bilden den Rahmen, an dem sich die Strategien und Projekte inhaltlich ausrichten sollen:

  • Infrastruktur und Umwelt.
  • Mobilität und Energie.
  • Wirtschaft und Tourismus.

 

In den Wettbewerbsbeiträgen sollte auf alle Themenfelder Bezug genommen werden, entweder durch direkte Auswahl oder durch Querbezüge.

Es wird über die Fördermöglichkeiten der Mischachse hinaus durch diesen Wettbewerb der Anstoß gegeben, auch andere Fördermöglichkeiten im Rahmen der OP EFRE, ESF, des ELER sowie der nationalen Förderung inhaltlich einzubeziehen.

Fonds

EFRE, ESF, ELER

Weiterführende Informationen

Stadt-Umland-Wettbewerb

Handlungsfelder

Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung

Subthemen

  • Berufliche Aus- und Weiterbildung und Berufsorientierung für eine "Green Economy/Society“

Stand: Juli 2021