Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Saarland 2014-2020 (Version 1.3).
Kurzbeschreibung
Die Förderung umfasst verschiedene Bausteine zur Fachkräftesicherung und Steigerung der Weiterbildungsaktivitäten von KMU entlang der Kette "Beratung von KMU - Sensibilisierung für Weiterbildung - Qualifizierung von Beschäftigten". Hierzu gehören zum einen Bausteine, die sich an KMU wenden, wie z. B. Weiterbildungsberatungen und die Entwicklung von Unternehmensnetzwerken. Zum anderen richtet sich die Förderung an Erwerbsfähige (Beschäftigte in KMU, funktionale Analphabeten, qualifizierte Zuwanderer, ältere Arbeitskräfte, etc.) z. B. mit Beratungen und Qualifizierungen.
Förderziel
Verbesserung der betrieblichen Fachkräftesicherung in KMU und Erhöhung der Qualifikation der Arbeitskräfte.
Fördergegenstände
Beratung, Beschäftigung, Bildung, Qualifizierung, Vernetzung, Kooperation
Zuwendungsempfänger
Dieses Operationelle Programm macht keine spezifische Aussage bezüglich kommunaler Zuwendungsempfänger, sondern benennt nur exemplarisch Bildungsträger, Kommunen und Unternehmen als potenzielle Projektträger. Bitte prüfen Sie anhand weiterer Quellen (bspw. Förderrichtlinie), ob Sie bzw. Ihre Institution für diese Maßnahme als Zuwendungsempfänger in Frage kommen.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Zuschuss
Beschreibung
Hinweis:
Die hier genannten Maßnahmen sind Teil eines umfassenderen Maßnahmenpaketes. Hier sind nur diejenigen Maßnahmen aufgeführt, die der Thematik des EU-Kommunal-Kompasses entsprechen (Förderangebote für kommunale und zivilgesellschaftliche Akteure hinsichtlich der Stärkung der ökologischen nachhaltigen Entwicklung). Bei Interesse an diesem Förderangebot wird dringend gebeten, die vollständige Maßnahmenbeschreibung im Operationellen Programm nachzulesen (siehe S. 26-34).
Ein wichtiger Aspekt bei der Fachkräftesicherung spielt die Arbeitgeberattraktivität und dessen öffentliche Reputation und Akzeptanz, die sich auch in der unternehmerischen Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft äußert. Die saarländische Landesregierung hat sich daher bereits 2012 zum Ziel gesetzt, die Philosophie der Nachhaltigen Entwicklung auch im saarländischen Mittelstand zu unterstützen und die gesellschaftliche Verantwortung (CSR = Corporate Social Responsibility) als Grundgedanken zu verankern. Es wird für die Unternehmen im Saarland zunehmend wichtiger, Konzepte zu entwickeln, die den Unternehmen als Grundlage dienen, auf freiwilliger Basis soziale Belange und Umweltbelange in ihre Unternehmenstätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit den Beteiligten zu integrieren. Zur Verbesserung der CSR-Kompetenz der im Saarland ansässigen KMU soll daher eine Koordinierungs- und Beratungsstelle für CSR-Projekte geschaffen werden, deren Aufgaben vor allem die Information und Beratung zu CSR für Unternehmen, Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung umfassen. Ferner ist eine Intensivierung der Förderung der Zusammenarbeit von Unternehmen mit Schulen geplant. Ziel dieser Maßnahmen ist eine Steigerung der unternehmerischen Verantwortung im Bereich CSR, die mittelfristig zu Erfolgen bei der Fachkräftesicherung (und damit auch der Wettbewerbsfähigkeit) führen dürfte.
Neben diesen Beratungs-, Sensibilisierungs- und Entwicklungsansätzen, die sich eher an Unternehmen bzw. Unternehmer (und deren Verantwortungsträger, z. B. Personalabteilungen) richten, werden im Saarland über den ESF Weiterbildungsbeihilfen gewährt, die der Qualifikationssteigerung von Beschäftigten zugute kommen. Im besten Fall können – wie skizziert – KMU, die bisher keine oder nur schwach ausgeprägte Weiterbildungsaktivitäten aufwiesen, durch die unterschiedlichen Beratungsinterventionen davon überzeugt werden, ihre Beschäftigten gezielt zu qualifizieren. Als Anreiz dazu wird die Weiterbildung von Beschäftigten gefördert. Dazu können die KMU nach dem Landesprogramm "Kompetenz durch Weiterbildung" bedarfsorientiert Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten beantragen. Die Auswahl entsprechender Seminare, Lehrgänge oder Kurse obliegt grundsätzlich den Unternehmen, wobei vor der Gewährung der Weiterbildungsbeihilfe überprüft wird, ob der zur Förderung angemeldete Lehrgang in unmittelbarem Zusammenhang mit den betrieblichen Aktivitäten steht. Die Gewährung der Weiterbildungsbeihilfe an saarländische KMU ist im Instrumententyp „(Weiter-)Bildung/Qualifizierung ohne Gutscheine“ kohärent zur Förderung des Programms „Zukunft der Arbeit“ des Bundes. Der Bund fördert die wissenschaftliche Forschung bzw. die wissenschaftlich begleitete Erstellung von Personal- und Kompetenzentwicklungskonzepten. Das Saarland konzentriert sich auf Maßnahmen der Fachkräftesicherung, indem es die bislang unterdurchschnittliche Weiterbildungsbeteiligung seiner KMU durch entsprechende Maßnahmen forcieren will. Durch die Erteilung der Förderzusage und die Vergabe der Finanzmittel in Form einer Beilhilfe handelt es sich zudem um eine unternehmensbezogene und nicht um eine teilnehmerbezogene/individuelle Förderung.
Soweit möglich ist beabsichtigt, durch Einbeziehung von auf Umweltverträglichkeit und Ökologie ausgerichteten Weiterbildungsmaßnahmen auch Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit zu berücksichtigen. Ansatzpunkte für einen Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit könnte die Förderung umweltrelevanter Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der Umstellung auf eine grüne, ressourceneffiziente Wirtschaft („green skills“) sein. Weil KMU über weniger Ressourcen verfügen, um auf den „grünen“ Wandel zu reagieren, sollen sie bei den Übergängen in „green jobs“ mit entsprechendem Qualifizierungsbedarf gezielt beraten und gefördert werden, um Defizite an „grünen“ Qualifikationen besser abbauen zu können.
Zielgruppe
Kleine und mittlere Unternehmen, Arbeitnehmer.
Auswahlverfahren
Die Auswahl von Fördervorhaben erfolgt grundsätzlich im Wege von vorgeschalteten öffentlichen Aufrufverfahren.
Potentielle Projektträger (Bildungsträger, Kommunen, Unternehmen, etc.) werden aufgefordert, auf dem Operationellen Programm basierende Vorschläge für arbeitsmarktpolitische Projekte einzureichen. Die Bewilligung von Fördermitteln erfolgt auf der Grundlage des Zuwendungsrechts nach der Landeshaushaltsordnung des Saarlandes. Darüber hinaus können Projektträger (Bildungsträger, Kommunen, Unternehmen, etc.) bei den zwischengeschalteten Stellen im Wege des bewährten direkten Antragsverfahrens ESF-Zuwendungen nach der Landeshaushaltsordnung des Saarlandes für arbeitsmarktpolitische Projekte beantragen. In beiden Verfahrensarten erfolgt die Projektauswahl nach Absprache mit der ESF-Verwaltungsbehörde und dem zuständigen Fachreferat durch die bewilligende Stelle.
Projektauswahlkriterien
Die Bewertung der Anträge geschieht auf Basis von transparenten, aussagekräftigen und nachvollziehbaren sowie vom Begleitausschuss geprüften und gebilligten Kriterien, die der Spezifik der Förderaktivität und deren Beitrag zu den horizontalen Prinzipien entsprechen.
Der nachfolgende erweiterte „Kriterienkatalog zur Auswahl und Genehmigung von Projekten“ ist verbindlich und dient der Sicherung der Effektivität und Effizienz der Maßnahmen.
Folgende Qualitätskriterien sind zu beachten:
- Rechtliche Projektauswahlkriterien (EU-Verordnungstexte, LHO, Europäisches Beihilferecht, vergaberechtliche Vorschriften u. a.).
- Projektauswahlkriterien nach Maßgabe des Operationellen Programms (Ziele der Prioritätsachsen und Investitionsprioritäten, Horizontale Prinzipien u. a.).
- Projektträgerbezogene Auswahlkriterien (Qualität des Trägers, Zertifizierung des Trägers, Genderkompetenz u. a.).
- Projektbezogene Auswahlkriterien (Qualität der Maßnahme, Berücksichtigung der Fördervoraussetzungen, Konzept der Maßnahme u. a.).
- Spezifische Projektauswahlkriterien (Zusammenhang der Intervention mit regionalen Problemlagen, regionale Bedarfsdeckung, Abbau regionaler Disparitäten u. a.).
- Finanzielle Projektauswahlkriterien (wirtschaftliche Angemessenheit des Projekts, gesicherte Gesamtfinanzierung, Beachtung des Realkostenprinzips u. a.).
- Geographische Projektauswahlkriterien (Durchführungsort innerhalb des Saarlandes, Wohnsitz oder Arbeitsort der Teilnehmenden im Saarland u. a.).
- Verwaltungsspezifische Projektauswahlkriterien (Fördergrundsätze, Leitlinien, Publizitätspflichten u. a.).
Laufzeit
- Weiterbildungsberatung (WBB): 01.01.2015 - 31.12.2023
- Kompetenz durch Weiterbildung: 15.05.2017 - 31.12.2023
- Demografie Netzwerk Saar: 01.01.2015 - 31.12.2023