Qualifizierung und lebenslanges Lernen für Personen außerhalb des schulischen Bildungssystems

ESF

Berlin

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Operationellen Programm für den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Berlin 2014-2020 (Version 1.1).

Kurzbeschreibung

Förderung von beruflicher Qualifizierung, der Verbesserung des allgemeinen Bildungsniveaus sowie der Beschäftigungsfähigkeit durch Bildungsträger.

Förderziel

Mit der Qualifizierung vor und für Beschäftigung sollen Angebote des lebenslangen Lernens verbessert werden. Die Förderung zielt in erster Linie darauf ab, die Vermittlungschancen von Arbeitslosen, insbesondere Langzeitarbeitslosen durch die Verbesserung ihrer allgemeinen und beruflichen Qualifikationen sowie die Steigerung ihrer Sozialkompetenzen zu erhöhen.

Fördergegenstände

Begleitung, Betreuung, Beschäftigung, Bildung, Qualifizierung

Zuwendungsempfänger

Bildungsträger und Bildungsdienstleister.

Förderfähige Gebietskulisse

Landesweit

Art der Unterstützung

Zuschuss

Beschreibung

Es sollen Maßnahmen von Bildungsträgern zur beruflichen Qualifizierung und zur Verbesserung des allgemeinen Bildungsniveaus und der Beschäftigungsfähigkeit gefördert werden. Die Bildungsmaßnahmen lassen sich aufteilen in Maßnahmen vor Aufnahme einer Beschäftigung (Qualifizierung vor Beschäftigung) und beschäftigungsbegleitende Maßnahmen (Qualifizierung für Beschäftigung). Der überwiegende Teil der Maßnahmen soll in Vollzeit über einen Zeitraum von mindestens einem halben Jahr oder länger umgesetzt werden (Qualifizierung vor Beschäftigung), die beschäftigungsbegleitenden Maßnahmen sind als Teilzeitmaßnahmen geplant. Die Inhalte der Bildungsmaßnahmen orientieren sich an den Bedarfen der Zielgruppe, d.h. insbesondere den Unterstützungsbedarfen Langzeitarbeitsloser, sowie der Berliner Wirtschaft. So sollen die Teilnehmer/innen auf das Erlangen eines mittleren Schulabschlusses hingeführt werden, ihre Vermittlungschancen durch die Verbesserung ihrer Allgemeinbildung, Sozialkompetenzen und Mobilität erhöhen, ihre beruflichen Fachkenntnisse vertiefen und Berufserfahrungen durch Praktika sammeln.

 

Die Maßnahme ist eher niedrigschwellig gestaltet, um die Zielgruppe der (Langzeit-) Arbeitslosen mit multiplen Vermittlungshemmnissen möglichst gut zu erreichen. Durch die lange Dauer der Förderung soll dennoch eine substantielle Verbesserung der Kompetenzen der Teilnehmer/innen erreicht werden. Die erreichten Ergebnisse werden im Rahmen von Lernfortschrittskontrollen erhoben, sowie durch die erreichten Abschlüsse der Teilnehmer/innen, wie z.B. Prüfungsergebnisse der erreichten Schulabschlüsse, externe Zertifikate der Kammern oder trägereigene Zertifikate. Neben der Qualifizierung vor und für Beschäftigung sollen Angebote zum lebenslangen Lernen auch mit Internationalen Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden.

 

Darüber hinaus sollen mit Maßnahmen zur Förderung von Freiwilligendiensten (Freiwilliges Ökologisches Jahr, Freiwillig-Kultur) eine größere Flexibilität von Bildungswegen ermöglicht werden. Dazu sollen die jungen Menschen durch berufspraktische Erfahrungen angewandte Qualifikationen erlangen, die ihnen an einem Punkt der beruflichen Neu- bzw. Umorientierung neue Perspektiven für ihren weiteren Ausbildungs- und Berufsweg eröffnen. Mit der Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres wird ein Beitrag zur Umsetzung des bereichsübergreifenden Grundsatzes „Nachhaltige Entwicklung“ geleistet. Die Information der jungen Menschen und die praktischen Erfahrungen, die sie im Rahmen des Freiwilligen Ökologischen Jahres machen, bildet die Grundlage für eine umfassende Auseinandersetzung der Teilnehmer/innen mit dem Thema Umweltschutz und Ressourceneffizienz. Zudem können sich die jungen Menschen vor dem Berufseinstieg bzw. der Aufnahme eines Studiums eingehend über berufliche Tätigkeiten in den Bereichen Umweltschutz, Energie, nachhaltige Landwirtschaft und Gewässerschutz sowie anderer angrenzender Felder informieren. Die persönlichen praktischen Erfahrungen und die Seminare während des Freiwilligendienstes bilden die Teilnehmer/innen weiter und zielen auf eine langfristige Übertragung dieser Erfahrungen in das Verhalten der jungen Menschen ab.

Zielgruppe

Die Zielgruppe der Maßnahme sind in erster Linie arbeitslose und langzeitarbeitslose Berliner/innen, deren Chancen auf eine erfolgreiche Erwerbsintegration aufgrund eines mangelnden beruflichen und allgemeinen Bildungsniveaus stark vermindert werden.

Dazu zählen insbesondere auch ältere Arbeitslose, sowie Arbeitslose ohne bzw. ohne mittleren Schulabschluss. Die Maßnahme trägt zum spezifischen Ziel bei, indem Möglichkeiten zur Weiterbildung geschaffen werden, die sich insbesondere an Personen richten, welche das schulische Bildungssystem bereits verlassen haben, aber dennoch hohen Bedarf an Weiterbildung aufweisen.

Mit den Freiwilligendiensten werden ausschließlich junge Menschen unter 25 Jahren angesprochen, jedoch ohne Berücksichtigung von deren Ausbildungsniveau.

Auswahlverfahren

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt durch die neu geschaffene Zentraleinrichtung, die in der Förderperiode 2014 – 2020 die Aufgaben der Zwischengeschalteten Stellen übernimmt. Diese Zentraleinrichtung legt auch die Kriterien fest, welche für die Auswahl und die Förderfähigkeit eines Projekts erfüllt sein müssen. Als Verfahren für die Auswahl von Projekten sind insbesondere Antrags- oder Wettbewerbsverfahren vorgesehen.

Die Auswahl der Förderanträge nimmt grundsätzlich die bewilligende Stelle, d. h. der Beirat der Zentraleinrichtung vor. Für die Umsetzung von Antragsverfahren werden von der Zentraleinrichtung für geeignete Instrumente entsprechende Förderrichtlinien entwickelt, auf Basis derer die Projektauswahl getroffen wird. Darüber hinaus sind Aufrufe zum Einreichen von Projektvorschlägen geplant. Grundlage dieser Verfahren sind transparente Bewertungssysteme und Leistungsbeschreibungen für die einzelnen Förderungen.

Projektauswahlkriterien

Die rechtliche Grundlage für die Auswahl der Projekte stellen die geltenden Verordnungen für die Umsetzung der ESI-Förderung, die Regelungen des EU-Beihilferechts sowie des Zuwendungs- und Vergaberechts des Landes dar. Es werden grundsätzlich nur solche Projekte gefördert, die diese Regelungen berücksichtigen. Unabhängig von der Art des Verfahrens erfolgt die Auswahl der Projekte damit stets auf Grundlage von aussagekräftigen und nachvollziehbaren Kriterien, die sich aus den für die Umsetzung der Förderung notwendigen Leistungen ergeben. Anhand dieser Kriterien soll die Förderfähigkeit der Projektanträge bewertet und die besten Projektvorschläge ausgewählt werden. Bei als gleichwertig eingestuften Projekten entscheidet in zweiter Instanz (nach dem Beirat der Zentraleinrichtung) die Verwaltungsbehörde.

 

Als inhaltlicher Grundsatz für die Auswahl von Projekten gilt für alle Vorhaben, dass die Förderung einen positiven Beitrag zu den Zielen und Schwerpunkten des ESF leistet. Der Interventionslogik der ESI-Fonds folgend sollten die Projektanträge mit den spezifischen Zielen übereinstimmen, im deren Rahmen sie umgesetzt werden. Durch die Kohärenz der spezifischen Ziele mit den Investitionsprioritäten und den thematischen Zielen des ESF kann so die innere Kohärenz der Förderung sichergestellt werden.

 

Zu den wesentlichen Prinzipien der Projektauswahl gehört auch die Sicherstellung eines möglichst geringen Verwaltungsaufwands, u. a. durch die Anwendung von Pauschalen, z. B. Standardeinheitskosten für Dozentenhonorare in der betrieblichen Arbeitsförderung auf Basis von Stunden-, Tages- oder Monatssätzen. Die Ergebnisse der geplanten Förderaktivitäten sollen mit Hilfe von Bescheinigungen festgestellt werden, die anerkannten fachlichen Standards entsprechen. Angestrebt sind Verfahren zur Feststellung der durch die Maßnahmen erzielten Kompetenzfortschritte der Teilnehmenden. Dies soll soweit wie möglich durch staatlich anerkannte Institutionen (z. B. Kammern) geschehen, alternativ auch durch fachkundige Stellen oder durch die Maßnahmenträger aufgrund qualifizierter Teilnahmebescheinigungen.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.01.2014

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

In der Halbzeitbewertung zur Förderperiode 2007 – 2013 wurde in Bezug auf das bisherige Instrument „Weiterbildungsmaßnahmen für (Langzeit)Arbeitslose“ auf die strukturelle Ähnlichkeit der Förderung zu den gesetzlichen Regelleistungen der Jobcenter im Bereich des SGB II hingewiesen, die mit der Förderung der beruflichen Weiterbildung beauftragt sind (vgl. HZB 2012, S. 172 f.). Die Halbzeitbewertung empfiehlt daher, die Teilnehmer/innen zukünftig korrekt im IT-Begleitsystem zu erfassen und im Rahmen eines zukünftigen ESF-Förderkonzeptes „Beschäftigungsförderung/Qualifizierung von (Langzeit-)Arbeitslosen“ die Komplementarität mit der ESF-Bundesförderung und dem SGB II stärker zu berücksichtigen. Diese Empfehlungen wurden im Rahmen der Bewertung der Maßnahme durch das Ampelsystem zur Bewertung aller geplanten Maßnahmen bei der Erstellung des vorliegenden OP berücksichtigt.

 

Die Qualifizierung vor und für Beschäftigung ist subsidiär zu den gesetzlichen Regelleistungen des SGB II und anderen Weiterbildungsangeboten des Bundes ausgerichtet. Die Maßnahme weist in Teilen Ähnlichkeiten zu den Angeboten zur Frauenspezifischen beruflichen Orientierung und Qualifizierung auf, wobei sich die Zielgruppen klar unterscheiden und die Ziele wie auch die inhaltliche Gestaltung der Förderung dadurch ebenfalls abgegrenzt sind.

Informationen zum Förderprogramm

 

Hauptseite des ESF Berlin

 

Operationelles Programm

Zu der Maßnahme "Qualifizierung und lebenslanges Lernen für Personen außerhalb des schulischen Bildungssystems" (Spezifisches Ziel C2) gehören folgende Instrumente: 

  • Nr. 20: neu Qualifizierung von und für Beschäftigung und Internationale Weiterbildungsmaßnahmen
  • Nr. 22: Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) 
  • Nr. 23: Freiwillig Kultur 

 

Projektaufrufe

 

Beispiel: Projektaufruf Qualifizierung vor Beschäftigung

 

Beispiel: Projektaufruf Internationale Weiterbildungsmaßnahmen

 

Projektauswahlkriterien

 

Antragsinformationen

Handlungsfelder

Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung

Subthemen

  • Berufliche Aus- und Weiterbildung und Berufsorientierung für eine "Green Economy/Society“
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung, Umweltpädagogik, lebenslanges Lernen

Stand: Juli 2021