Ländliche Regionalentwicklung (LEADER) - Laufende Kosten

ELER

Hessen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Hessen 2014-2020 (Version 1.5).

Kurzbeschreibung

Förderung für die laufenden Kosten und die Aktivierung.

Förderziel

Vorrangig wird die EU-weite Priorität „Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten“ mit dem Schwerpunkt im Bereich 6b „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ verfolgt, in dem Vorhaben im öffentlichen Interesse umgesetzt werden. Weiterhin werden Beiträge im Bereich 6a „Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und Schaffung von Arbeitsplätzen“ geleistet.

Fördergegenstände

Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Zuwendungsempfänger

  • Gemeinden und Gemeindeverbände.
  • Rechtsfähig organisierte Regionalforen (Lokale Aktionsgruppen, LAG), die die Anforderungen des Artikels 34 der ESI-Verordnung erfüllen.

Förderfähige Gebietskulisse

Eine Übersicht über anerkannte Lokalen Aktionsgruppen (LAGen) bzw. deren LEADER-Fördergebiete finden Sie unter der Rubrik "Raumbezogener Ansatz".

Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Hessen ab Seite 223ff. entnommen werden.

Art der Unterstützung

Zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Durchführung und Verwaltung der Umsetzung einer regionalen Entwicklungskonzeption „LEADER“. Der Zuschuss wird als Projektförderung im Rahmen einer Anteilsfinanzierung gewährt. Sachausgaben werden als Pauschale in Höhe von 15% der förderfähigen direkten Personalkosten anerkannt (Artikel 68 Abs. 1b der ESI-Verordnung).

Beschreibung

Die Einrichtung eines Regionalmanagements wird als bindende Voraussetzung zur Etablierung eines erfolgreichen LEADER-Prozesses gesehen. Bereits mit dem Aufruf zur Teilnahme am Bewerbungs- und Auswahlverfahren LEADER 2014-2020 in Hessen wurde vermittelt, dass zur Steuerung der Umsetzungsprozesse die Einrichtung eines Regionalmanagements in einem Umfang von mind. 1,5 nachweislich qualifizierten Arbeitskräften für die gesamte Laufzeit der Förderperiode zwingende Voraussetzung ist. Neben der fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung wurden auch Schlüsselqualifikationen wie Sozialkompetenz, Grundlage des Förderwesens und EDV-Kenntnisse als Voraussetzungen gefordert.

 

Aufgrund der vielfältigen interdisziplinären Aufgaben wurden sowohl für Regionalmanagement, als auch die regionale Partnerschaft und das Entscheidungsgremium kontinuierliche Qualifizierungsmaßnahmen empfohlen und als Bewertungskriterium für den Auswahlprozess aufgenommen. Ebenso wird die adäquate kontinuierliche Einbindung von Interessensvertretern und der Öffentlichkeit als unverzichtbarer LEADER-Bestandteil kommuniziert.

 

Vorhaben der Sensibilisierung tragen zur notwendigen Akzeptanz und Öffentlichkeit bei und sorgen für die entsprechende Mitwirkung wichtiger Akteure. Sie dienen der Motivation, der Suche möglicher Begünstigter (Projektträger) und deren Unterstützung bei der Projektentwicklung und Vorbereitung der Förderverfahren für die Verwaltungsbehörde.

Außerdem ist das REK hinsichtlich seiner Wirksamkeit und Zielerreichung zu überwachen, zu bewerten und ggf. anzupassen.

 

Förderfähige Kosten:

Die im Zusammenhang mit den laufenden Kosten und der Sensibilisierung anfallenden Personalkosten, Dienstleistungsverhältnisse und Sachkosten sind grundsätzlich zuwendungsfähig, soweit sie im Rahmen des Vorhabens tatsächlich entstanden sind und durch bezahlte Originalrechnungen nachgewiesen wurden.

 

Die Förderung kann höchstens für 7 Jahre gewährt werden; eine Verlängerung um bis zu 5 Jahre bei positiver Evaluierung ist möglich.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung der LAG.
  • Vorlage der Stellenbeschreibungen und Arbeitsverträge des Personals gegenüber der Bewilligungsstelle.

Auswahlverfahren

Gegenstand dieser Teilmaßnahme sind die mit der Verwaltung und Durchführung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie einhergehenden „Laufenden Kosten“ gemäß Artikel 35 (1) d der ESI-Verordnung und Kosten für die „Sensibilisierung“ gemäß Artikel 35 (1) e der ESI-Verordnung. Sie entspricht somit nicht den Anforderungen der Projektauswahl zu den Mainstream-Maßnahmen gemäß Artikel 49, noch den Auswahlbedingungen gemäß Artikel 34 (3) und (4) der ESI-Verordnung.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 15.08.2019

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • Fördersatz: 75%.
  • Die Höchstförderung beträgt 90.000 EUR pro Jahr und LAG.
  • Gemäß Artikel 35 Abs. 2 der ESI-Verordnung dürfen die für die laufenden Kosten und die Sensibilisierung nach Absatz 1 Buchstaben d und e gewährte Unterstützung 25% der im Rahmen der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung anfallenden öffentlichen Gesamtausgaben nicht überschritten werden.
  • EU-Beteiligungssatz: 65%.

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Beschreibung

In Übereinstimmung mit der Strategie „EUROPA 2020“ sollen in Hessen die breit angelegten strategischen Ziele zur Unterstützung der Entwicklung des ländlichen Raums u. a. durch die Maßnahme „Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung - LEADER“ verfolgt werden.

 

Eine Übersicht über die in der Förderperiode 2014-2020 anerkannten 24 Lokalen Aktionsgruppen (LAG) bzw. deren LEADER-Fördergebiete erhalten Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen". Von den LEADER-Regionen 2014-2020 wird gefordert, dass der Beitrag der Entwicklungsstrategie zu den übergeordneten Zielen der ländlichen Entwicklung in Hessen und den Querschnittsthemen Innovation, Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen sowie demografischer Wandel dargestellt wird. Vorhaben, die zu einer Verschlechterung der Situation der Umwelt und des Klimas führen, sind von einer Förderung ausgeschlossen.

 

In Ergänzung zu dem „LEADER-Planungsbudget“ auf der Grundlage der ELER-Verordnung können die Regionen Aussagen zu EFRE oder ESF finanzierten Vorhaben treffen. In diesen Fällen können entsprechende Vorhaben bei Einhaltung der Fördervoraussetzungen grundsätzlich über Mittel der Strukturfonds (EFRE, ESF) gefördert werden. Hierzu werden entsprechende Absprachen mit den jeweiligen Verwaltungsbehörden getroffen. Die Auswahl dieser Projekte orientiert sich jedoch an den hierfür festzusetzenden Verfahren und obliegt somit nicht den jeweiligen LAG.

 

Zielsetzung der Umsetzung der Teilmaßnahmen 19.2 und 19.3 sind Projektförderungen, die es den anerkannten LAGen ermöglichen, durch eine effiziente Projektauswahl einen möglichst hohen Zielerreichungsgrad bei der Umsetzung der Regionalen Entwicklungskonzepte (REK) zu erreichen. Hierbei wird angestrebt, durch die gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen weitergehende Potenziale zu nutzen und einen gewissen Mehrwert für die beteiligten Partner zu generieren.

 

Hessen hat in der Förderperiode 2007-2013 nur den neu anerkannten LAGen eine Anschubfinanzierung zu den laufenden Kosten gewährt. Hierdurch wurden die Handlungsspielräume teilweise begrenzt. Insbesondere zum Ende der Förderperiode waren bei einigen LAG die monetären Handlungsspielräume für das Regionalmanagement nicht ausreichend gesichert. Nunmehr wird entsprechend der Teilmaßnahme 19.4 größere Vorsorge im Sinne einer kontinuierlichen und finanziell abgesicherten Begleitung des LEADER-Prozesses getroffen.

Fonds

ELER, ggf. Zusammenarbeit mit EFRE, ESF

Fördergebietseingrenzung

Nähere Informationen zu den 24 hessischen LEADER-Fördergebieten 2014-2020 erhalten Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen". Die Gebietskulisse ist prinzipiell der ländliche Raum des Landes Hessen. Für die Teilmaßnahme 19.3 (Kooperationen) können in besonderen Fällen auch Gebietskulissen außerhalb des Programmgebiets gefördert werden, soweit die Kooperationen positive Wirkungen für die Umsetzung der LEADER-Strategie entfalten. Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Hessen ab Seite 223ff. entnommen werden.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

Nähere Informationen zum LEADER-Ansatz 2014-2020 in Hessen, inkl. Übersicht über anerkannte Lokalen Aktionsgruppen (LAGen) bzw. deren LEADER-Fördergebiete.

Stand: Juli 2021