Ländliche Regionalentwicklung (LEADER) - Vorbereitung und Umsetzung von Kooperationsprojekten

ELER

Hessen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Hessen 2014-2020 (Version 1.5).

Kurzbeschreibung

Vorbereitung und Durchführung von Kooperationsmaßnahmen der lokalen Aktionsgruppe.

Förderziel

Vorrangig wird die EU-weite Priorität „Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten“ mit dem Schwerpunkt im Bereich 6b „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ verfolgt, in dem Vorhaben im öffentlichen Interesse umgesetzt werden. Weiterhin werden Beiträge im Bereich 6a „Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und Schaffung von Arbeitsplätzen“ geleistet.

Fördergegenstände

Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze, Vernetzung, Kooperation

Zuwendungsempfänger

  • Rechtsfähig organisierte öffentlich-private Partnerschaften (LAG).
  • Öffentliche kommunale Träger.
  • Öffentlich nicht-kommunale Träger.
  • Private Träger von Vorhaben der öffentlichen Daseinsvorsorge.
  • Private Träger.

Förderfähige Gebietskulisse

Eine Übersicht über anerkannte Lokalen Aktionsgruppen (LAGen) bzw. deren LEADER-Fördergebiete finden Sie unter der Rubrik "Raumbezogener Ansatz".

Für die Teilmaßnahme können in besonderen Fällen auch Gebietskulissen außerhalb des Programmgebiets gefördert werden, soweit die Kooperationen positive Wirkungen für die Umsetzung der LEADER-Strategie entfalten. Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Hessen ab Seite 223ff. entnommen werden.

Art der Unterstützung

Zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Vorbereitung, Umsetzung und Begleitung von Kooperationsprojekten. Der Zuschuss wird als Projektförderung im Rahmen einer Anteilsfinanzierung gewährt.

Beschreibung

Gefördert werden soll die Vorbereitung und Umsetzung von gebietsübergreifenden und transnationalen Kooperationsvorhaben in Trägerschaft von lokalen Aktionsgruppen. Die Zusammenarbeit zwischen den Kooperationspartnern ländlicher Gebiete soll grundsätzlich auf die Entwicklung von Vorhaben zur Erhöhung der Wertschöpfung in den kooperierenden Gebieten ausgerichtet sein. Die Kooperationsvorhaben sind aus den gebietsbezogenen REK der kooperierenden Gebiete abzuleiten und müssen einen Beitrag zu deren Zielerreichung leisten.

 

Die LAG muss in ihrem REK darlegen, ob Kooperationsvorhaben vorgesehen sind und in welchen Handlungsfeldern die entsprechenden Aktionen geplant sind. Die Kooperationsvorhaben sind im Rahmen der Vorgaben des Artikels 44 der ELER-Verordnung in Verbindung mit Artikel 35 (1) c der ESI-Verordnung möglich. Die Einzelheiten werden in einer Kooperationsvereinbarung zwischen den jeweiligen Gruppen geregelt, wobei eine LAG die Federführung übernehmen muss.

 

Es wird davon ausgegangen, dass insbesondere die gebietsübergreifende Zusammenarbeit zur Generierung von Synergieeffekten, der Entwicklung innovativer Projektstrategien, der Initiierung von Wirtschaftspartnerschaften und der gebietsübergreifenden Entwicklung naturräumlich zusammenhängender Gebiete eine bedeutende Rolle in den Entwicklungsstrategien einnehmen wird. Der Mehrwert des Kooperationsvorhabens ist insbesondere bei investiven Vorhaben wegen der Höhe der möglichen Zuwendung sachgerecht und nachvollziehbar zu begründen.

 

Förderfähige Kosten:

Kosten des Begünstigten für die Beteiligung bzw. anteilige Beteiligung an einem Kooperationsvorhabens. Grundsätzlich gelten alle investiven (Bau, Maschinen, Einrichtungen) und nicht-investiven Kosten (Anschub bei neu eingestelltem Personal, Sachkosten, Dienstleistungen, Planungen, Marketingmaßnahmen) als förderfähig, soweit sie im Rahmen des Vorhabens tatsächlich entstanden und durch bezahlte Originalrechnungen nachgewiesen werden.

 

Zu den förderfähigen Kosten zählen:

  • Kosten für die Entwicklung eines Kooperationsvorhabens, wie z. B. Konzeptentwicklung, Marketingstudien/Machbarkeitsstudien, Untersuchungen zur Erreichung der kritischen Masse.
  • Sachkosten für die Entwicklung eines Kooperationsvorhabens, wie z. B. die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, die Teilnahme an Veranstaltungen, Seminaren und Workshops sowie Reisekosten.
  • Nicht-investive Ausgaben zur Umsetzung eines Kooperationsvorhabens, wie z. B. Marketing, Evaluierung und Schulung.
  • Investive Ausgaben für Kooperationsvorhabens im Geltungsbereich des EPLR Hessen 2014-2020.
  • Personalkosten für neu eingestelltes Personal zum Anschub eines Kooperationsvorhabens (max. zwei Jahre).

 

Eine angemessene Partizipation aller am Kooperationsvorhaben beteiligten LAG ist sicherzustellen. Sofern die Kosten das Mehrfache eines Betrages von 7.500 EUR übersteigen, sind sie anteilig auf die beteiligten LAG zu verteilen.

Förderfähig sind Beratungs- und Dienstleistungskosten, soweit sie im Rahmen des Vorhabens tatsächlich entstanden sind und durch bezahlte Originalrechnungen nachgewiesen werden.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

  • Das Vorhaben dient der Umsetzung des jeweiligen Regionalen Entwicklungskonzept (REK) und trägt zur Verwirklichung einer oder mehrerer Unterprioritäten der ELER-Verordnung bei. Es kann ausnahmsweise auch außerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum liegen, sofern es der Entwicklung der Region dient.
  • Es liegt eine Absichtserklärung mindestens einer anderen LAG oder eines vergleichbaren Kooperationspartners vor, mit dem Ziel einer verbindlichen Kooperationsvereinbarung.
  • Die möglichen Kooperationspartner weisen eine inhaltliche Übereinstimmung auf, die durch die jeweiligen Entwicklungsstrategien begründet ist. Sie haben daher eine vergleichbare Ausgangs- und Problemlage.
  • Positives Votum der LAG.
  • Für Programm überschreitende Kooperationen (z. B. transnationale und Länder übergreifende Zusammenarbeit) können mit Zustimmung der ELER-Verwaltungsbehörde alternativ die Förderbestimmungen des EPLR Anwendung finden, in dessen Förderregion die Feder führende LAG ihren Sitz hat.

Auswahlverfahren

Gegenstand dieser Teilmaßnahme ist die Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen „LEADER“ gemäß Artikel 35 (1) c der ESI-Verordnung. Sie entspricht somit nicht den Anforderungen der Projektauswahl zu den Mainstream-Maßnahmen gemäß Artikel 49, noch den Auswahlbedingungen gemäß Artikel 34 (3) f der ESI-Verordnung.

Alle Vorhaben werden von den beteiligten LAGen im Rahmen eines transparenten Verfahrens selbst ausgewählt. Hierzu werden Auswahlkriterien in den lokalen Entwicklungskonzepten entwickelt und das Auswahlverfahren beschrieben. Die Auswahlkriterien werden individuell in den Regionen festgelegt und variieren zwischen den Entwicklungskonzepten.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 15.08.2019

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • Fördersätze: 
    • 100% bei öffentlichen Vorhaben.
    • 50% bei privaten Vorhaben.
    • Die Höchstförderung beträgt 200.000 EUR, davon max. 20% für Planungsleistungen und Konzepte.
  • EU-Beteiligungssatz: 65%.

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Beschreibung

In Übereinstimmung mit der Strategie „EUROPA 2020“ sollen in Hessen die breit angelegten strategischen Ziele zur Unterstützung der Entwicklung des ländlichen Raums u. a. durch die Maßnahme „Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung - LEADER“ verfolgt werden.

 

Eine Übersicht über die in der Förderperiode 2014-2020 anerkannten 24 Lokalen Aktionsgruppen (LAG) bzw. deren LEADER-Fördergebiete erhalten Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen". Von den LEADER-Regionen 2014-2020 wird gefordert, dass der Beitrag der Entwicklungsstrategie zu den übergeordneten Zielen der ländlichen Entwicklung in Hessen und den Querschnittsthemen Innovation, Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen sowie demografischer Wandel dargestellt wird. Vorhaben, die zu einer Verschlechterung der Situation der Umwelt und des Klimas führen, sind von einer Förderung ausgeschlossen.

 

In Ergänzung zu dem „LEADER-Planungsbudget“ auf der Grundlage der ELER-Verordnung können die Regionen Aussagen zu EFRE oder ESF finanzierten Vorhaben treffen. In diesen Fällen können entsprechende Vorhaben bei Einhaltung der Fördervoraussetzungen grundsätzlich über Mittel der Strukturfonds (EFRE, ESF) gefördert werden. Hierzu werden entsprechende Absprachen mit den jeweiligen Verwaltungsbehörden getroffen. Die Auswahl dieser Projekte orientiert sich jedoch an den hierfür festzusetzenden Verfahren und obliegt somit nicht den jeweiligen LAG.

 

Zielsetzung der Umsetzung der Teilmaßnahmen 19.2 und 19.3 sind Projektförderungen, die es den anerkannten LAGen ermöglichen, durch eine effiziente Projektauswahl einen möglichst hohen Zielerreichungsgrad bei der Umsetzung der Regionalen Entwicklungskonzepte (REK) zu erreichen. Hierbei wird angestrebt, durch die gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen weitergehende Potenziale zu nutzen und einen gewissen Mehrwert für die beteiligten Partner zu generieren.

 

Hessen hat in der Förderperiode 2007-2013 nur den neu anerkannten LAGen eine Anschubfinanzierung zu den laufenden Kosten gewährt. Hierdurch wurden die Handlungsspielräume teilweise begrenzt. Insbesondere zum Ende der Förderperiode waren bei einigen LAG die monetären Handlungsspielräume für das Regionalmanagement nicht ausreichend gesichert. Nunmehr wird entsprechend der Teilmaßnahme 19.4 größere Vorsorge im Sinne einer kontinuierlichen und finanziell abgesicherten Begleitung des LEADER-Prozesses getroffen.

Fonds

ELER, ggf. Zusammenarbeit mit EFRE, ESF

Fördergebietseingrenzung

Nähere Informationen zu den 24 hessischen LEADER-Fördergebieten 2014-2020 erhalten Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen". Die Gebietskulisse ist prinzipiell der ländliche Raum des Landes Hessen. Für die Teilmaßnahme 19.3 (Kooperationen) können in besonderen Fällen auch Gebietskulissen außerhalb des Programmgebiets gefördert werden, soweit die Kooperationen positive Wirkungen für die Umsetzung der LEADER-Strategie entfalten. Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Hessen ab Seite 223ff. entnommen werden.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

Nähere Informationen zum LEADER-Ansatz 2014-2020 in Hessen, inkl. Übersicht über anerkannte Lokalen Aktionsgruppen (LAGen) bzw. deren LEADER-Fördergebiete.

Stand: Juli 2021