Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Hessen 2014-2020 (Version 1.5).
Kurzbeschreibung
Förderung für die Durchführung der Vorhaben im Rahmen der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung.
Förderziel
Vorrangig wird die EU-weite Priorität „Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten“ mit dem Schwerpunkt im Bereich 6b „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ verfolgt, in dem Vorhaben im öffentlichen Interesse umgesetzt werden. Weiterhin werden Beiträge im Bereich 6a „Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und Schaffung von Arbeitsplätzen“ geleistet.
Fördergegenstände
Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze
Zuwendungsempfänger
- Rechtsfähig organisierte öffentlich-private Partnerschaften (LAG).
- Öffentliche kommunale Träger.
- Öffentliche nicht kommunale Träger.
- Private als Träger von Vorhaben der öffentlichen Daseinsvorsorge.
- Sonstige private Träger und Landwirte.
Förderfähige Gebietskulisse
Eine Übersicht über anerkannte Lokalen Aktionsgruppen (LAGen) bzw. deren LEADER-Fördergebiete finden Sie unter der Rubrik "Raumbezogener Ansatz".
Art der Unterstützung
Zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Umsetzung der REK im Sinne der LEADER-Strategie. Der Zuschuss wird als Projektförderung im Rahmen einer Anteilsfinanzierung gewährt.
Beschreibung
Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) auf Vorhabensebene und in Trägerschaft Lokaler Aktionsgruppen (LAG).
Mit der Vorhabensrealisierung werden die Ziele und Prioritäten in den Strategien der jeweiligen Regionen verwirklicht.
Förderfähige Kosten:
Grundsätzlich sind alle investiven (Bau, Maschinen, Einrichtungen) und nicht-investiven Ausgaben (Dienstleistungen, Planungen, neu eingestelltes Personal zum Projektanschub und Marketingmaßnahmen) als förderfähig anzusehen, soweit sie im Rahmen des Vorhabens tatsächlich entstanden und durch bezahlte Originalrechnungen nachgewiesen werden.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Das zu fördernde Vorhaben muss innerhalb des LAG-Gebiets liegen und muss den Zielen der jeweiligen lokalen Entwicklungsstrategie entsprechen. In Ausnahmefällen können Vorhaben auch außerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum gefördert werden, wenn diese dem ländlichen Raum überwiegend zugute kommen. Unternehmensförderungen können nur innerhalb des LAG-Gebiets erfolgen. Das Vorhaben entspricht der Umsetzung des jeweiligen REK, trägt zu den Zielen des EPLR Hessen 2014-2020 bei und leistet somit auch einen Beitrag zur Erfüllung einer oder mehrerer ELER-Prioritäten. Das Vorhaben wurde vom Entscheidungsgremium der LAG entsprechend der Beschreibung im REK ausgewählt.
Auswahlverfahren
Die Projektauswahl erfolgt auf der Grundlage eines transparenten, nicht diskriminierenden Auswahlprozesses, der bereits in den REK gemäß Teilmaßnahme 19.1 dezidiert beschrieben werden muss und somit Basis des Auswahl- und Anerkennungsverfahrens ist.
Gegenstand dieser Teilmaßnahme ist die Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung „LEADER“ gemäß Artikel 35 (1) b der ESI-Verordnung. Sie entspricht somit nicht den Anforderungen der Projektauswahl zu den Mainstream-Maßnahmen gemäß Artikel 49, noch den Auswahlbedingungen gemäß Artikel 34 (3) f der ESI-Verordnung. Alle Vorhaben werden von den beteiligten LAGen im Rahmen eines transparenten Verfahrens selbst ausgewählt. Hierzu werden Auswahlkriterien in den lokalen Entwicklungskonzepten entwickelt und das Auswahlverfahren anhand der Auswahlkriterien beschrieben. Die Auswahlkriterien werden individuell in den Regionen festgelegt und variieren zwischen den Entwicklungskonzepten. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt im Antragsjahr unter Berücksichtigung eines Schwellenwertes zu Auswahlstichtagen auf der Grundlage einer Bepunktung sowie eines Rankings.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 15.08.2019
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- EU-Beteiligungssatz: 65%.
- Bis zu 100% bei öffentlichen Vorhaben.
- Bis zu 50% bei privaten Vorhaben der öffentlichen Daseinsvorsorge.
- Die Höchstförderung beträgt 200.000 EUR, davon bis zu 20% für Planungsleistungen und Konzepte.
Auf Grundlage der jeweiligen REK und auf Vorschlag der LAG kann bei nicht wettbewerbsrelevanten Vorhaben eine einzelfallbezogene Anhebung der Höchstförderung ermöglicht werden.
- Bis zu 35% bei privaten Vorhaben (einschließlich Landwirte).
- Die Höchstförderung beträgt 45.000 EUR, davon bis zu 20% für Planungsleistungen und Konzepte.