Ländliche Regionalentwicklung (LEADER) - Umsetzung eines Regionalen Entwicklungskonzepts (REK)

ELER

Hessen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Hessen 2014-2020 (Version 1.5).

Kurzbeschreibung

Förderung für die Durchführung der Vorhaben im Rahmen der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Strategie für lokale Entwicklung.

Förderziel

Vorrangig wird die EU-weite Priorität „Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten“ mit dem Schwerpunkt im Bereich 6b „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ verfolgt, in dem Vorhaben im öffentlichen Interesse umgesetzt werden. Weiterhin werden Beiträge im Bereich 6a „Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und Schaffung von Arbeitsplätzen“ geleistet.

Fördergegenstände

Umsetzung integrierter, territorialer Ansätze

Zuwendungsempfänger

  • Rechtsfähig organisierte öffentlich-private Partnerschaften (LAG).
  • Öffentliche kommunale Träger.
  • Öffentliche nicht kommunale Träger.
  • Private als Träger von Vorhaben der öffentlichen Daseinsvorsorge.
  • Sonstige private Träger und Landwirte.

Förderfähige Gebietskulisse

Eine Übersicht über anerkannte Lokalen Aktionsgruppen (LAGen) bzw. deren LEADER-Fördergebiete finden Sie unter der Rubrik "Raumbezogener Ansatz".

Art der Unterstützung

Zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Umsetzung der REK im Sinne der LEADER-Strategie. Der Zuschuss wird als Projektförderung im Rahmen einer Anteilsfinanzierung gewährt.

Beschreibung

Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) auf Vorhabensebene und in Trägerschaft Lokaler Aktionsgruppen (LAG).

Mit der Vorhabensrealisierung werden die Ziele und Prioritäten in den Strategien der jeweiligen Regionen verwirklicht.

 

Förderfähige Kosten:

Grundsätzlich sind alle investiven (Bau, Maschinen, Einrichtungen) und nicht-investiven Ausgaben (Dienstleistungen, Planungen, neu eingestelltes Personal zum Projektanschub und Marketingmaßnahmen) als förderfähig anzusehen, soweit sie im Rahmen des Vorhabens tatsächlich entstanden und durch bezahlte Originalrechnungen nachgewiesen werden.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Das zu fördernde Vorhaben muss innerhalb des LAG-Gebiets liegen und muss den Zielen der jeweiligen lokalen Entwicklungsstrategie entsprechen. In Ausnahmefällen können Vorhaben auch außerhalb der Gebietskulisse Ländlicher Raum gefördert werden, wenn diese dem ländlichen Raum überwiegend zugute kommen. Unternehmensförderungen können nur innerhalb des LAG-Gebiets erfolgen. Das Vorhaben entspricht der Umsetzung des jeweiligen REK, trägt zu den Zielen des EPLR Hessen 2014-2020 bei und leistet somit auch einen Beitrag zur Erfüllung einer oder mehrerer ELER-Prioritäten. Das Vorhaben wurde vom Entscheidungsgremium der LAG entsprechend der Beschreibung im REK ausgewählt.

Auswahlverfahren

Die Projektauswahl erfolgt auf der Grundlage eines transparenten, nicht diskriminierenden Auswahlprozesses, der bereits in den REK gemäß Teilmaßnahme 19.1 dezidiert beschrieben werden muss und somit Basis des Auswahl- und Anerkennungsverfahrens ist.

 

Gegenstand dieser Teilmaßnahme ist die Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung „LEADER“ gemäß Artikel 35 (1) b der ESI-Verordnung. Sie entspricht somit nicht den Anforderungen der Projektauswahl zu den Mainstream-Maßnahmen gemäß Artikel 49, noch den Auswahlbedingungen gemäß Artikel 34 (3) f der ESI-Verordnung. Alle Vorhaben werden von den beteiligten LAGen im Rahmen eines transparenten Verfahrens selbst ausgewählt. Hierzu werden Auswahlkriterien in den lokalen Entwicklungskonzepten entwickelt und das Auswahlverfahren anhand der Auswahlkriterien beschrieben. Die Auswahlkriterien werden individuell in den Regionen festgelegt und variieren zwischen den Entwicklungskonzepten. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt im Antragsjahr unter Berücksichtigung eines Schwellenwertes zu Auswahlstichtagen auf der Grundlage einer Bepunktung sowie eines Rankings.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 15.08.2019

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • EU-Beteiligungssatz: 65%.
  • Bis zu 100% bei öffentlichen Vorhaben.
  • Bis zu 50% bei privaten Vorhaben der öffentlichen Daseinsvorsorge.
  • Die Höchstförderung beträgt 200.000 EUR, davon bis zu 20% für Planungsleistungen und Konzepte.

 

Auf Grundlage der jeweiligen REK und auf Vorschlag der LAG kann bei nicht wettbewerbsrelevanten Vorhaben eine einzelfallbezogene Anhebung der Höchstförderung ermöglicht werden.

  • Bis zu 35% bei privaten Vorhaben (einschließlich Landwirte).
  • Die Höchstförderung beträgt 45.000 EUR, davon bis zu 20% für Planungsleistungen und Konzepte.

Art des raumbezogenen Ansatzes

LEADER - lokale Entwicklung durch örtliche Bevölkerung

Kurzbeschreibung

Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten

Beschreibung

In Übereinstimmung mit der Strategie „EUROPA 2020“ sollen in Hessen die breit angelegten strategischen Ziele zur Unterstützung der Entwicklung des ländlichen Raums u. a. durch die Maßnahme „Von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung - LEADER“ verfolgt werden.

 

Eine Übersicht über die in der Förderperiode 2014-2020 anerkannten 24 Lokalen Aktionsgruppen (LAG) bzw. deren LEADER-Fördergebiete erhalten Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen". Von den LEADER-Regionen 2014-2020 wird gefordert, dass der Beitrag der Entwicklungsstrategie zu den übergeordneten Zielen der ländlichen Entwicklung in Hessen und den Querschnittsthemen Innovation, Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen sowie demografischer Wandel dargestellt wird. Vorhaben, die zu einer Verschlechterung der Situation der Umwelt und des Klimas führen, sind von einer Förderung ausgeschlossen.

 

In Ergänzung zu dem „LEADER-Planungsbudget“ auf der Grundlage der ELER-Verordnung können die Regionen Aussagen zu EFRE oder ESF finanzierten Vorhaben treffen. In diesen Fällen können entsprechende Vorhaben bei Einhaltung der Fördervoraussetzungen grundsätzlich über Mittel der Strukturfonds (EFRE, ESF) gefördert werden. Hierzu werden entsprechende Absprachen mit den jeweiligen Verwaltungsbehörden getroffen. Die Auswahl dieser Projekte orientiert sich jedoch an den hierfür festzusetzenden Verfahren und obliegt somit nicht den jeweiligen LAG.

 

Zielsetzung der Umsetzung der Teilmaßnahmen 19.2 und 19.3 sind Projektförderungen, die es den anerkannten LAGen ermöglichen, durch eine effiziente Projektauswahl einen möglichst hohen Zielerreichungsgrad bei der Umsetzung der Regionalen Entwicklungskonzepte (REK) zu erreichen. Hierbei wird angestrebt, durch die gebietsübergreifende und transnationale Kooperationen weitergehende Potenziale zu nutzen und einen gewissen Mehrwert für die beteiligten Partner zu generieren.

 

Hessen hat in der Förderperiode 2007-2013 nur den neu anerkannten LAGen eine Anschubfinanzierung zu den laufenden Kosten gewährt. Hierdurch wurden die Handlungsspielräume teilweise begrenzt. Insbesondere zum Ende der Förderperiode waren bei einigen LAG die monetären Handlungsspielräume für das Regionalmanagement nicht ausreichend gesichert. Nunmehr wird entsprechend der Teilmaßnahme 19.4 größere Vorsorge im Sinne einer kontinuierlichen und finanziell abgesicherten Begleitung des LEADER-Prozesses getroffen.

Fonds

ELER, ggf. Zusammenarbeit mit EFRE, ESF

Fördergebietseingrenzung

Nähere Informationen zu den 24 hessischen LEADER-Fördergebieten 2014-2020 erhalten Sie unter der Rubrik "Weiterführende Informationen". Die Gebietskulisse ist prinzipiell der ländliche Raum des Landes Hessen. Für die Teilmaßnahme 19.3 (Kooperationen) können in besonderen Fällen auch Gebietskulissen außerhalb des Programmgebiets gefördert werden, soweit die Kooperationen positive Wirkungen für die Umsetzung der LEADER-Strategie entfalten. Weitere Informationen können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums Hessen ab Seite 223ff. entnommen werden.

Zielgruppe

Öffentliche kommunale (insbesondere Gemeinden und Kreise) und öffentlich nicht-kommunale Träger (z. B. anerkannte kirchliche Zusammenschlüsse) sowie private Personen (z. B. natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen), öffentliche private Partnerschaften (LAG) als auch (Landwirtschaftliche) Unternehmen als Träger.

Weiterführende Informationen

Nähere Informationen zum LEADER-Ansatz 2014-2020 in Hessen, inkl. Übersicht über anerkannte Lokalen Aktionsgruppen (LAGen) bzw. deren LEADER-Fördergebiete.

Stand: Juli 2021