Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Hessen 2014-2020 (Version 1.5).
Kurzbeschreibung
Förderung für gemeinsames Handeln im Hinblick auf die Eindämmung des Klimawandels oder die Anpassung an dessen Auswirkungen und für gemeinsame Konzepte für Umweltprojekte und die gegenwärtig angewendeten ökologischen Verfahren.
Förderziel
Die Teilmaßnahme trägt zur Entwicklung und/oder zur Umsetzung von gemeinsamen Konzepten für ökologische Verfahren zum Schutz der Biologischen Vielfalt bei und unterstützt damit auch das übergreifende Ziel Umweltschutz. Hierdurch soll der Erreichung der Klimaschutzziele nähergekommen werden. Es wird ein Beitrag zu Schwerpunktbereich 4a geleistet.
Fördergegenstände
Daten-, Informationsgrundlagen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Information, Kommunikation, Beteiligung, Monitoring, Evaluierung, Qualitätsregelungen, Zertifizierungssysteme, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer
Zuwendungsempfänger
- Landnutzer, Landbewirtschafter und überbetriebliche Zusammenschlüsse.
- Wissenschaftliche Einrichtungen.
- Verbände und Vereine.
Förderfähige Gebietskulisse
Gesamtes Programmgebiet des Landes Hessen.
Vorhaben aus Aktionsplänen der EIP "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" können in besonderen Fällen auch außerhalb des Programmgebiets umgesetzt werden. Weitere Informationen zur förderfähigen Gebietskulisse können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums ab Seite 223ff. entnommen werden.
Art der Unterstützung
Die Zuwendungen werden als Zuschuss gewährt.
Beschreibung
Mit der Teilmaßnahme und der vorgesehenen Zusammenarbeit sollen gemeinsame Ansätze u. a. im Rahmen spezifischer Operationellen Gruppen (OG) in den Bereichen Wertschöpfung, Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM), Ökolandbau und Strategien auf lokaler Ebene vorangebracht werden, die auch Beiträge zu den Querschnittszielen Klima- und Umweltschutz leisten. Die Unterstützung von Clustern und Netzwerken ist möglich, soweit sie die dort festgelegten Förderkriterien bzgl. der Zusammensetzung der beteiligten Akteure für eine Zusammenarbeit erfüllen.
Unter Einbeziehung wissenschaftlicher Einrichtungen und Experten der nachhaltigen Landnutzung sollen nach vorheriger Gebiets- und Akteursauswahl u. a. individuell angepasste, betriebstypenspezifische und gruppenbezogene Wissenstransfer- und Informationsangebote zielorientiert unterstützt werden, die auf eine betriebliche Implementierung umweltverträglicher Verfahren sowie die Dokumentation/Evaluation der Einführung dieser Verfahren, abzielen. Ebenso werden Maßnahmen und Methoden unterstützt, die erkannte oder dokumentierte Defizite in Hinblick auf Treibhausgas-Emissionen oder Klimawandel-Anpassung abstellen bzw. abmildern. Ergänzend sollen die Einführung und Anwendung betrieblicher Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagementsysteme unterstützt werden.
Initiierung und Weiterentwicklung von Kooperationen und Vernetzungen zwischen den Wirtschaftsakteuren und sonstigen gesellschaftlichen Akteuren mit den Akteuren aus Forschung/Wissenschaft und/oder Bildungsanbietern des ländlichen Raumes. Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen, Tagungen und sonstigen Kommunikationsmaßnahmen sowie Einrichtung entsprechender Koordinierungsstrukturen für einen kontinuierlichen gegenseitigen Wissenstransfer zwischen den beteiligten Akteuren zur robusten Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel, der auch die Aspekte des Klimaschutzes und der nachhaltigen Landnutzung implementiert. In diesem Zusammenhang sollen auch praxiswirksame Konzepte, Studien sowie erste investive und nicht investive Pilotvorhaben für eine nachhaltige, klimaresistente Land- und Forstwirtschaft gefördert werden.
Informationsveranstaltungen und Modellprojekte des zielgruppenspezifischen Informations- und Wissenstransfers zum Klimaschutz, Klimaänderungen und den Folgen sowie zu den möglichen Anpassungsmaßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft. Die gewonnenen Ergebnisse werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Der Förderzeitraum beträgt maximal 5 Jahre.
Förderfähige Kosten:
Gemäß Artikel 35 Abs. 5 der ELER-Verordnung.
Folgende bei der Durchführung der o. g. Aspekte anfallenden Kosten können als zuwendungsfähige Kosten anerkannt werden:
- Konzepte für die Zusammenarbeit.
- Durchführbarkeitsstudien und Kosten für die Erstellung von Plänen.
- Laufende Kosten der Zusammenarbeit.
- Direktkosten spezifischer Vorhaben im Zusammenhang mit der Durchführung von Plänen, einer Entwicklungsstrategie oder einer auf Innovation ausgerichteten Aktion.
Der Gesamtbetrag der Zuwendung darf 200.000 Euro nicht überschreiten.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
- Eine Kooperation muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen.
- Abschluss einer Kooperationsvereinbarung.
- Vorlage eines Plans mit Projektbeschreibung, der zu erwartenden Ergebnisse, ggf. Finanzierungsplan.
- Geförderte Vorhaben müssen in Hessen durchgeführt werden.
Die Förderung von Projekten ist auf neu gegründete Kooperationen beschränkt.
Auswahlverfahren
- Gemäß Artikel 49 der ELER-Verordnung legt die Verwaltungsbehörde nach Anhörung des Begleitausschusses Auswahlkriterien für Vorhaben fest.
- Eine kontinuierliche Antragstellung wird ermöglicht.
- Die Auswahl der Vorhaben erfolgt im Antragsjahr unter Berücksichtigung eines Schwellenwertes zu Auswahlstichtagen auf der Grundlage einer Bepunktung sowie eines Rankings unter Berücksichtigung der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (Blockverfahren).
- Berücksichtigt sind Auswahlkriterien, die sich u. a. auf die Bereiche Innovationspotenzial, Nachhaltigkeit und Biodiversität, mehr Tierschutz bzw. Tierwohl, Umfang der Zusammenarbeit, Beteiligung von Wissenschaft und Forschung und Standortbenachteiligung beziehen.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 01.10.2018
Ende der Maßnahme: 31.12.2023
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Fördersatz: 100%.
- Der Gesamtbetrag der Zuwendungen beläuft sich auf maximal 200.000 EUR je Vorhaben.
- EU-Beteiligungssatz: 80%.