Zusammenarbeit im Rahmen kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte

ELER

Hessen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Hessen 2014-2020 (Version 1.5).

Kurzbeschreibung

Förderung für die horizontale und vertikale Zusammenarbeit zwischen Akteuren der Versorgungskette zur Schaffung und Entwicklung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte und für Absatzförderungsmaßnahmen in einem lokalen Rahmen im Hinblick auf die Entwicklung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte.

Förderziel

Die Förderung zielt darauf ab, durch Zusammenarbeit die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse besser an die Erfordernisse des Marktes und einer nachhaltigen Entwicklung anzupassen, Versorgungsketten und die nachhaltige Versorgung mit Lebens-, Futtermitteln und Biomaterialien effizienter zu machen und einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz sowie eine Anpassung an den Klimawandel zu leisten, die regionale Zusammenarbeit zu stärken und damit zur Wettbewerbsfähigkeit der Beteiligten im Markt beizutragen.

Fördergegenstände

Daten-, Informationsgrundlagen, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer

Zuwendungsempfänger

Gefördert werden Kooperationen von juristischen Personen, natürlichen Personen der Bereiche Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie wissenschaftliche Einrichtungen und Einzelakteure.

Förderfähige Gebietskulisse

Gesamtes Programmgebiet des Landes Hessen.

Vorhaben aus Aktionsplänen der EIP "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" können in besonderen Fällen auch außerhalb des Programmgebiets umgesetzt werden. Weitere Informationen zur förderfähigen Gebietskulisse können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums ab Seite 223ff. entnommen werden.

Art der Unterstützung

Die Zuwendungen werden als Zuschuss gewährt.

Beschreibung

Mit der Teilmaßnahme und der vorgesehenen Zusammenarbeit sollen gemeinsame Ansätze u. a. im Rahmen spezifischer Operationeller Gruppen (OGen) in den Bereichen Wertschöpfung, Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahen (AUKM), Ökolandbau und Strategien auf lokaler Ebene vorangebracht werden, die auch Beiträge zu den Querschnittszielen Klima- und Umweltschutz leisten. Die Unterstützung von Clustern und Netzwerken ist möglich, soweit sie die dort festgelegten Förderkriterien bzgl. der Zusammensetzung der beteiligten Akteure für eine Zusammenarbeit erfüllen.

 

Bei der Teilmaßnahme orientiert sich die Definition von „kurzen Versorgungsketten“ und „lokale Märkte“ an den Festlegungen in Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 807/2014 sowie in der Rahmenregelung der EU für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor (2.4 Begriffsbestimmungen (RN 35) Nr. 56 kurze Versorgungsketten bzw. Nr. 60 lokale Märkte).

 

Der Förderzeitraum beträgt maximal 5 Jahre.

 

Förderfähig im Rahmen der Zusammenarbeit sind:

  • Die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsteilnehmern bei der Organisation von Ressourcen.
  • Eine horizontale und vertikale Zusammenarbeit zwischen Akteuren der Versorgungskette zur Schaffung logistischer Plattformen für die Förderung kurzer Versorgungsketten und lokaler Märkte.

 

Folgende bei der Durchführung der o. g. Aspekte anfallenden Kosten können als zuwendungsfähige Kosten anerkannt werden:

  • Konzepte für die Zusammenarbeit.
  • Durchführbarkeitsstudien und Kosten für die Erstellung von Plänen.
  • Laufende Kosten der Zusammenarbeit.
  • Direktkosten spezifischer Projekte im Zusammenhang mit der Durchführung von Plänen, einer Entwicklungsstrategie oder einer auf Innovation ausgerichteten Aktion.
  • Auf die Entwicklung kurzer Versorgungsketten und/oder lokaler Märkte bezogene Absatzförderungsmaßnahmen in einem lokalen Rahmen.

Der Gesamtbetrag der gewährten Zuschüsse darf 200.000 Euro nicht überschreiten.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Eine Kooperation muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen; davon mindestens ein Landwirt.
  • Abschluss einer Kooperationsvereinbarung.
  • Vorlage eines Plans mit Projektbeschreibung, der zu erwartenden Ergebnisse, ggf. Finanzierungsplan.
  • Geförderte Vorhaben müssen in Hessen durchgeführt werden.
  • Beachtung der Festlegungen zu kurzen Versorgungsketten und lokalen Märkten in der Rahmenregelung der EU im Agrar- und Forstsektor (2.4 Begriffsbestimmungen (RN 35) Nr. 56 kurze Versorgungsketten bzw. Nr. 60 lokale Märkte).

 

Die Förderung von Projekten ist auf neu gegründete Kooperationen beschränkt.

Auswahlverfahren

  • Gemäß Artikel 49 der ELER-Verordnung legt die ELER-Verwaltungsbehörde nach Anhörung des Begleitausschusses Auswahlkriterien für Vorhaben fest.
  • Eine kontinuierliche Antragstellung wird ermöglicht.
  • Die Auswahl der Vorhaben erfolgt im Antragsjahr unter Berücksichtigung eines Schwellenwertes zu Auswahlstichtagen auf der Grundlage einer Bepunktung sowie eines Rankings unter Berücksichtigung der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (Blockverfahren).
  • Berücksichtigt sind Auswahlkriterien, die sich u. a. auf die Bereiche Nachhaltigkeit und Biodiversität, mehr Tierschutz bzw. Tierwohl, Umfang der Zusammenarbeit, Beteiligung von Wissenschaft und Forschung, Standortbenachteiligung, besondere Berücksichtigung von Umwelt- und Verbraucherschutzaspekten sowie Verbesserung des Ressourcenschutzes beziehen.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.10.2018

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • Fördersatz:
    • 100%.
    • Der Gesamtbetrag der Zuwendungen beläuft sich auf max. 200.000 EUR je Vorhaben.
  • EU-Beteiligungssatz:
    • 80%.

Handlungsfelder

Nachhaltiges Wirtschaften Umwelt- und Naturschutz Nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel

Subthemen

  • Ökologisch nachhaltige Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, Unternehmen und Infrastrukturen
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Risikovorsorge bzw. Anpassung in der Land- und Forstwirtschaft
  • Ökologisch nachhaltige regionale Wertschöpfungsketten und Stoffströme

Stand: Juli 2021