Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ - EIP-Agri

ELER

Hessen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Hessen 2014-2020 (Version 1.5).

Kurzbeschreibung

Unterstützung für die Einrichtung und Tätigkeit operationeller Gruppen der EIP „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“.

Förderziel

Da die land- und forstwirtschaftliche Produktion den Ausgangspunkt für die Tätigkeit einer Operationellen Gruppe (OG) darstellt und diese generell auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovation ausgerichtet ist, erfolgt eine primäre Zuordnung zum Schwerpunktbereich 2a. Da das Förderangebot themenoffen ausgestaltet ist, können potenziell auch in anderen Schwerpunktbereichen sekundäre Effekte erreicht werden. Darüber hinaus dienen die Beiträge von Vorhaben im Rahmen der EIP „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ auch der Verbesserung der Prozesse zur Bewahrung der Umwelt.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Daten-, Informationsgrundlagen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Information, Kommunikation, Beteiligung, Management, Verwaltung, Vernetzung, Kooperation, Wissenstransfer

Zuwendungsempfänger

Operationelle Gruppen (OG) gemäß Artikel 56 der ELER-Verordnung (Einzelmitglieder).

 

Mitglieder einer OG können sein:

  • Unternehmen der Landwirtschaft.
  • Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs der Landwirtschaft.
  • Forschungs- und Versuchseinrichtungen.
  • Landwirtschftliche bzw. forstwirtschaftliche Beratungs- und Dienstleistungseinrichtungen.
  • Verbände, berufsständische Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Förderfähige Gebietskulisse

Gesamtes Programmgebiet des Landes Hessen. Vorhaben aus Aktionsplänen der EIP "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" können in besonderen Fällen auch außerhalb des Programmgebiets umgesetzt werden. Weitere Informationen zur förderfähigen Gebietskulisse können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums ab Seite 223ff. entnommen werden.

Art der Unterstützung

Die Zuwendungen werden als Zuschuss gewährt.

Beschreibung

Die Beihilfe im Rahmen des Artikel 35 der ELER-Verordnung wird zur Förderung von Formen der Zusammenarbeit gewährt, die mindestens zwei Einrichtungen und insbesondere folgendes betreffen.

 

Gefördert wird die Einrichtung und Tätigkeit Operationeller Gruppen (OG) im Rahmen der EIP "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" gemäß Artikel 56 der ELER-Verordnung mit dem Ziel:

  • Einer Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten.
  • Einer Verbesserung der Agrarumwelt- und Klimaschutzbereiche.
  • Der Stärkung und Ausweitung des ökologischen Anbaus.
  • Der Stärkung der Zusammenarbeit und der Aktivitäten auf der Grundlage lokaler Strategien.

 

Die OG legen interne Verfahren fest, die sicherstellen, dass ihre Tätigkeit und ihre Entscheidungsfindung transparent sind, und das Interessenkonflikte vermieden werden. Die Überprüfung der Einhaltung dieser Anforderung erfolgt im Rahmen des Bewilligungsverfahrens. Die Zusammenarbeit bezieht sich auf die in Artikel 35 Abs. 2 der ELER-Verordnung aufgeführten Vorhaben. Gemäß Artikel 57 Abs. 1 der ELER-Verordnung stellen die OG einen Plan auf, der ihr spezielles Vorhaben und die erwarteten Ergebnisse des Vorhabens beschreibt. Die Förderung von OG nach Artikel 35 Abs. 1c der ELER-Verordnung (Management), einschließlich der eventuellen Leistungen von Ausgleichzahlungen an Landwirte für höhere Aufwendungen und/oder Ertragsausfällen im Ergebnis der Projektarbeit, erfolgt über Artikel 35 Abs. 5-7 der ELER-Verordnung.

 

Bei OG mit Partnern mit Sitz in anderen Programmgebieten finden für die Benennung, Umsetzung und Unterstützung der OG die Regelungen des Entwicklungsprogramms Anwendung, von dessen Verwaltungsbehörde die OG benannt wird. Stimmt die Verwaltungsbehörde des Entwicklungsprogramms, in dem kooperierende Partner der OG ihren Sitz haben, auf Antrag zu, können einzelne Vorhaben der Partner einer programmübergreifenden OG nach den Vorgaben des jeweiligen Entwicklungsprogramms, wo das Vorhaben realisiert wird, als EIP-Vorhaben gefördert werden.

 

Der Förderzeitraum beträgt maximal 5 Jahre. Ergebnisse der Projekte sind zu veröffentlichen und durch das EIP-Netzwerk des Bundes zu verbreiten.

 

Förderfähige Kosten:

  • Laufende Ausgaben der Zusammenarbeit der OG:
    • Sach- und Personalkosten für den Betrieb einer OG.
    • Kosten für Öffentlichkeitsarbeit.
    • Kosten für übergreifende Zusammenarbeit.
    • Sachausgaben werden als Pauschale in Höhe von 15% der förderfähigen direkten Personalkosten anerkannt (Artikel 68 Abs. 1 b der ESI-Verordnung).
  • Ausgaben für die Durchführung von Innovationsprojekten:
    • Sach- und Personalkosten.
    • Ausgaben für projektbegleitende wissenschaftliche Studien, Untersuchungen, Analysen und Tests.
    • Kosten für Maschinen, Instrumente und Ausrüstungsgegenstände einschließlich der dafür erforderlichen baulichen Anlagen in landwirtschaftlichen Unternehmen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung des Projektes stehen.
    • Aufwandsentschädigungen und Nutzungskosten, die landwirtschaftlichen Unternehmen bei der Umsetzung von Innovationsprojekten entstehen, in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten auf der Grundlage von Einzelnachweisen (z. B. Preise, Mengen, Arbeitskosten), die vor Beginn des Vorhabens im Rahmen des Aktionsplans spezifiziert und angemeldet werden müssen.
    • Projektbezogene Gemeinkosten.
    • Kosten für Zukauf von Patenten, Rechten und Lizenzgebühren.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Die beantragten Vorhaben werden von einer Facheinrichtung auf ihre Förderfähigkeit geprüft.

 

Kriterien sind u. a.:

  • Eine Operationelle Gruppe (OG) muss aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen.
  • In einer OG muss mindestens ein Landwirt mitwirken.
  • Die OG führt ein Innovationsvorhaben durch.
  • Aktionsplan mit Projektbeschreibung der zu erwartenden Ergebnisse, Finanzierungsplan.
  • Erwartete Ergebnisse sowie Implementierung in landwirtschaftlicher Praxis.
  • Die OG muss ihren Sitz in Hessen haben und der überwiegende Teil der Mitglieder muss aus Hessen kommen.

Auswahlverfahren

  • Gemäß Artikel 49 der ELER-Verordnung legt die Verwaltungsbehörde nach Anhörung des Begleitausschusses Auswahlkriterien für Vorhaben fest.
  • Die Auswahl der Operationellen Gruppen und Konzepte erfolgt aus der Grundgesamtheit der eingegangenen Anträge.
  • Die Auswahl der Vorhaben erfolgt im Antragsjahr unter Berücksichtigung eines Schwellenwertes zu Auswahlstichtagen auf der Grundlage einer Bepunktung sowie eines Rankings unter Berücksichtigung der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (Blockverfahren). Berücksichtigt sind Auswahlkriterien, die sich u. a. auf die Bereiche Innovationspotenzial, Intensität der Zusammenarbeit, Beteiligung von Wissenschaft und Forschung, Wirtschaftlichkeit des Vorhabens und Intensität des Vorhabenbeitrags zu den Zielen der EIP beziehen.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.10.2018

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:

  • Fördersätze:
    • 100% für die institutionelle Förderung des OG-Managements.
    • 50% für Ausgaben bei der Durchführung von Innovationsprojekten mit investiven Ausgaben.
  • EU-Beteiligungssatz:
    • 80%.

Handlungsfelder

Umwelt- und Naturschutz Nachhaltige Risikovorsorge und Anpassung an den Klimawandel Nachhaltiges Wirtschaften

Subthemen

  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Risikovorsorge bzw. Anpassung in der Land- und Forstwirtschaft
  • Ökologisch nachhaltige Produkte, Dienstleistungen, Verfahren, Unternehmen und Infrastrukturen
  • Ökologisch nachhaltige regionale Wertschöpfungsketten und Stoffströme

Stand: Juli 2021