Die nachfolgenden Inhalte stammen aus den fond- und zielgebietsübergreifenden Operationellen Programmen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Niedersachsen 2014-2020 (genehmigt am: 22.12.2014).
Kurzbeschreibung
Gefördert werden Projekte, die die Biodiversität erhöhen und gleichzeitig Ökosystemdienstleistungen z. B. für das Klima, den Wasserhaushalt oder als Orte der Erholung erbringen und somit als „Grüne Infrastruktur“ fungieren.
Förderziel
Einen Beitrag zur Fortentwicklung „Grüner Infrastrukturen“ zu leisten und die Biologische Vielfalt damit zu sichern.
Fördergegenstände
Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen
Zuwendungsempfänger
Begünstigte können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sein - insbesondere Gebietskörperschaften, Träger der Naturparke, Unternehmen (KMU), Stiftungen, Landschaftspflege- und Naturschutzverbände und Vereine.
Förderfähige Gebietskulisse
Landesweit
Art der Unterstützung
Nicht rückzahlbare Finanzhilfe
Beschreibung
Durch Investitionen in grüne Infrastrukturen werden grundlegende Dienstleistungen für die Bürger im Umweltbereich bereitgestellt. Mit dem Schutz, der Wiederherstellung oder der Aufwertung von Ökosystemen können andere, technische Infrastrukturen ersetzt werden. Grüne Infrastrukturen sind nachhaltiger als technische Lösungen, z. B. beim Abpuffern von nassen und trockenen Extremsituationen (Hochwasser, Dürreperioden) oder zur Abmilderung der Auswirkungen von sommerlichen Hitzewellen auf die menschliche Gesundheit. Zu nennen ist auch die Vernetzung von Biotopen, die ansonsten erforderlich werdende Artenhilfsmaßnahmen ersetzen kann. Dieses „Naturkapital“ hat folglich einen wirtschaftlichen und sozialen Nutzen. Besondere Herausforderungen bestehen im Bereich der Flusslandschaften in Niedersachsen (Elbe, Ems, Weser).
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Vorhaben:
- Renaturierungsmaßnahmen, Wiederherstellung bzw. Sanierung natürlicher Ökosysteme, insbesondere in Auenlandschaften, im Hinblick auf die Biodiversität, den Landschaftswasserhaushalt und die Resilienz gegenüber Klimaveränderungen.
- Herstellung, Ergänzung und Vernetzung von Biotopverbundsystemen, um bestehende Naturgebiete wieder miteinander zu verbinden und die ökologische Qualität der Landschaft insgesamt zu verbessern und die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu steigern.
- Schutz und Wiederherstellung historischer Kulturlandschaftselemente (z. B. Streuobstwiesen, Alleen), die früher aus ökonomischen Gründen angelegt worden sind, deren Funktionen zwischenzeitlich gering geschätzt wurden und die wieder wichtige Bestandteile der grünen Infrastruktur werden sollen.
- Anlage und Aufwertung naturnaher Biotope und Landschaftselemente u. a. in urbanen Bereichen, die die Biodiversität im Siedlungsraum fördern sowie den Wasserhaushalt und das Stadtklima verbessern.
Im Vordergrund der Maßnahme stehen Natur und Landschaft insbesondere im Zusammenhang mit Natura 2000, wofür mindestens 75% Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Zielgruppe
Bürger
Auswahlverfahren
Die Projekte werden im Rahmen von Scoring-Modellen und auf Basis von integrierten Konzepten ausgewählt, wie z. B. regionale Handlungsstrategien, Naturpark- oder Biosphärenreservatspläne.
Projektauswahlkriterien
Projekten mit hoher Sichtbarkeit bzw. Demonstrationsvorhaben wird hier Priorität eingeräumt. Bewertungskriterien werden die Übereinstimmung mit dem spezifischen Ziel, Nachhaltigkeit, Effizienz, Innovation und Wert der Ökosystemdienstleistungen (verglichen mit technischen Maßnahmen zur Erreichung desselben Ziels) der einzelnen Projekte und Synergien mit anderen Maßnahmen sein. Bonuspunkte werden für Kommunikations-/Publizitätskomponenten für die Berücksichtigung von Chancengleichheit, sowie die Berücksichtigung des demografischen Wandels erreicht.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 09.12.2015
Ende der Maßnahme: 31.12.2023