Landschaftswerte - Nachhaltige Aufwertung des niedersächsischen Kulturlandschafts- und Naturerbes

EFRE (IWB), ESF

Niedersachsen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus den fond- und zielgebietsübergreifenden Operationellen Programmen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Niedersachsen 2014-2020 (genehmigt am: 22.12.2014).

Kurzbeschreibung

Es können die Angebote von Natur- und Kulturerbestätten selbst gefördert werden, wie beispielsweise Erlebnisangebote (geführte Naturtouren) oder attraktive Infrastruktur (z. B. Informationseinrichtungen mit neuen Ausstellungen).

Förderziel

Beitrag zur nachhaltigen Aufwertung des niedersächsischen Kultur- und Naturerbes leisten.

Fördergegenstände

Bauliche Maßnahmen, Bildung, Qualifizierung, Produktentwicklung, Markteinführung, Vermarktung

Zuwendungsempfänger

Begünstigte sind Gebietskörperschaften und im Naturerbe tätige Institutionen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

Förderfähige Gebietskulisse

Die Förderung bezieht sich dabei auf die Nationalen Naturlandschaften (2 Nationalparke, 2 Biosphärenreservate und 13 Naturparke) sowie die Landkreise am „Grünen Band“ und die Gebietskulisse der Landkreise der „Niedersächsischen Moorlandschaften“.

Beschreibung

Zur Erreichung des spezifischen Ziels „Nachhaltige Aufwertung des niedersächsischen Kultur- und Naturerbes“ sollen einerseits die Angebote der Natur- und Kulturerbestätten selbst gefördert werden, wie beispielsweise Erlebnisangebote (geführte Naturtouren) oder attraktive Infrastruktur (z. B. Informationseinrichtungen mit neuen Ausstellungen). Die Förderprojekte stellen in vielen Fällen den Anfang einer Wertschöpfungskette dar, indem attraktive Angebote des Naturerlebens Besucher in diese geografisch benachteiligten Regionen lenken und somit direkte und indirekte Erwerbsmöglichkeiten schaffen. Gleichzeitig sollen die ansässigen Unternehmen eine stärkere Identifikation mit der Natur und Landschaft ihrer Region erfahren.

 

Angestrebt wird, für jede Nationale Naturlandschaft möglichst viele Partnerbetriebe zu gewinnen. Dies sind Betriebe, die die Naturschutz- und Nachhaltigkeitsziele der jeweiligen Nationalen Naturlandschaft unterstützen und nach außen, d. h. über die jeweilige Region hinaus, repräsentieren und bewerben. Die Betriebe werden nach der Erfüllung eines Kriterienkatalogs zertifiziert und können dieses Zertifikat für eigene Zwecke werblich nutzen.

 

Ebenfalls zu einer überregionalen Aufwertung der jeweiligen Kultur- oder Naturerbestätte soll der Ausbau der Entwicklung und Vermarktung von „Naturschutzprodukten“ führen. Dies sind regionalspezifische Waren und Dienstleistungen, die mit den Besonderheiten der jeweiligen Naturlandschaft oder traditionellen Kulturlandschaft eng verbunden sind und einen Identifikationswert für die Region bieten, z. B. Produkte von Streuobstwiesen. Es geht dabei um traditionelle, landschaftsgebundene und kreative Kulturtechniken, handwerkliche Leistungen wie auch innovative Dienstleistungen.

 

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:

  • Einrichtung, Ausbau und qualitative Aufwertung von nachhaltigen Angeboten für das Erleben des Naturerbes, wie z. B. Naturpfade, Naturerlebnisführungen, Ausstellungen, multimediale Angebote u. a.
  • Naturverträgliche, dem Schutzzweck entsprechende Besucherlenkung und Schaffung von Naturbeobachtungsmöglichkeiten zum Schutz sensibler Bereiche einschließlich Kleininfrastrukturen zur Besucherlenkung und –information, wobei die Gesamtkosten der Investitionen 5 Mio. EURO nicht überschreiten dürfen.
  • Informationseinrichtungen insbesondere mit zielgruppenspezifischen Naturschutzbildungsangeboten, z. B. für Kinder und Jugendliche, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, zur Förderung der Inklusion.
  • Entwicklung und Vermarktung von „Naturschutzprodukten“.
  • Aufbau von Netzwerken für Partnerbetriebe und -initiativen der Nationalen Naturlandschaften, und Förderung der Partner, die ihr Angebot entsprechend den Zielen dieser Maßnahme natur- und umweltverträglich gestalten oder verbessern wollen.

Zielgruppe

Örtliche Bevölkerung sowie Besucherinnen und Besucher der erfassten Kultur- und Naturerbestätten.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Im Rahmen dieses Zieles sollen ausschließlich naturverträgliche und nachhaltige Angebote gefördert werden.

Auswahlverfahren

Die Projekte werden im Rahmen von Scoring-Modellen und auf Basis von integrierten Konzepten ausgewählt werden, wie z. B. regionale Handlungsstrategien, Naturpark- oder Biosphärenreservatspläne.

Projektauswahlkriterien

Bewertungskriterien werden die Übereinstimmung mit dem spezifischen Ziel der Maßnahme, Nachhaltigkeit, Effizienz, Innovation und eine möglichst hohe Erreichbarkeit der Öffentlichkeit der einzelnen Projekte und Synergien zu bestehenden Angeboten sein. Bonuspunkte werden für die Berücksichtigung von Chancengleichheit, die Eignung für Kinder, Jugendliche und Familien, die Barrierefreiheit sowie die Berücksichtigung des demografischen Wandels erreicht.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 09.12.2015

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Sonstiges

Ein Projekt, welches Investitionen in kulturelle oder touristische Infrastruktur vorsieht, kann unterstützt werden, wenn die vorgesehenen Gesamtausgaben zum Zeitpunkt der Bewilligung nicht die auf EU-Ebene festgelegte Schwelle von 5 Mio. EURO für "Kleininfrastruktur" (gemäß Art. 3 Abs. 1 lit. e) der Verordnung (EU 1301/2013) überschreiten. Im Falle von UNESCO-Weltkulturerbe beträgt der Schwellwert 10 Mio. EURO. Eine Unterteilung dieser Projekte in mehrere Teilprojekte zur Umgehung der Schwellenwerte ist nicht zulässig.

Handlungsfelder

Nachhaltiges Wirtschaften Umwelt- und Naturschutz Bildung für nachhaltige Entwicklung und berufliche Qualifizierung

Subthemen

  • Ökologisch nachhaltige regionale Wertschöpfungsketten und Stoffströme
  • Inwertsetzung und Entwicklung von Natur, Landschaft sowie Flächen
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung, Umweltpädagogik, lebenslanges Lernen

Stand: Juli 2021