Energieeinsparung und Energieeffizienz im öffentlichen Bereich (EFRE)

EFRE (IWB), ESF

Niedersachsen

Die nachfolgenden Inhalte stammen aus den fond- und zielgebietsübergreifenden Operationellen Programmen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) des Landes Niedersachsen 2014-2020 (genehmigt am: 22.12.2014).

Kurzbeschreibung

Im öffentlichen Bereich sollen die energetische Sanierung von Gebäuden, sozialen und gesundheitlichen Infrastrukturen und kulturellen Einrichtungen, die Nutzung erneuerbarer Energien, die Steigerung der Energieeffizienz kommunaler Anlagen sowie der Ausbau der Energieberatung gefördert werden.

Förderziel

Durch diese Maßnahmen wird Energie eingespart und somit der Kohlendioxidausstoß verringert.

Fördergegenstände

Ausstattung, Versorgungsinfrastruktur, Bauliche Maßnahmen, Demonstrations-, Modell- und Pilotvorhaben, Strategieentwicklung, Konzept-, Teilkonzepterstellung

Zuwendungsempfänger

Begünstigte sind Gebietskörperschaften, insb. Gemeinden, Landkreise und Einrichtungen des Landes Niedersachsen sowie BetreiberInnen von öffentlichen Gebäuden und Anlagen.

Art der Unterstützung

Nicht rückzahlbare Finanzhilfe. Die max. Förderhöhe soll bei 50% der Investitionssumme – maximal 1 Mio. EUR pro Projekt liegen.

Beschreibung

Im öffentlichen Bereich soll der Klimaschutz durch eine Reihe von Maßnahmen wie der energetischen Sanierung von Gebäuden, sozialen und gesundheitlichen Infrastrukturen und kulturellen Einrichtungen, der Nutzung erneuerbarer Energien, der Steigerung der Energieeffizienz auf kommunalen Anlagen sowie dem Ausbau der Energieberatung gefördert werden. Durch die Entwicklung von Wärmekonzepten soll die Energieversorgung optimiert werden und so zu einer erheblichen Reduzierung des Energieverbrauchs im öffentlichen Bereich führen. Mit der Maßnahme sollen Kommunen und andere öffentliche Träger daher unterstützt werden, ihre Gebäude und Anlagen zu sanieren und Energiekonzepte (für ihre Liegenschaften) zu entwickeln. Das soll auch gelten, soweit sich die öffentliche Hand dabei einer privaten Rechtsform bedient.

 

Es sollen besonders repräsentative und modellhafte Sanierungsvorhaben oder Ökoinnovationen (z. B. die Einbindung von grünen Infrastrukturen im Sanierungskonzept) in den Einrichtungen im öffentlichen Bereich gefördert werden, die zur erheblichen CO2-Senkung beitragen und für andere Regionen in Niedersachsen zur Nachahmung geeignet sind. Bestandssanierungen haben daher grundsätzlich Vorrang vor Neubauten, darüber hinaus können unter bestimmten Voraussetzungen die energetischen Maßnahmen bei der Errichtung innovativer Neubaumaßnahmen gefördert werden. Bei Neubaumaßnahmen werden innovative Modell-/Pilotvorhaben gefördert, bevorzugt in Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen oder Hochschulen. Die Projektergebnisse von innovativen Neubaumaßnahmen und Pilotvorhaben werden ausgewertet und veröffentlicht.

 

Förderfähig sind sowohl bei Bestandssanierungen als auch bei Neubaumaßnahmen alle durch die Maßnahmen zur Energieeffizienz unmittelbar bedingten Ausgaben sowie die Ausgaben für notwendige Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktionsfähigkeit der Maßnahmen zur Energieeffizienz erforderlich sind.

 

Innovative Modell-/Pilotvorhaben zeichnen sich bspw. durch Plus-Energie-Haus-Konzepte oder Maßnahmen zur Umsetzung zukunftsweisender und innovativer technischer und/oder baulicher Lösungen aus, deren modellhafter Ansatz für den breiten Anwendungsbereich erprobt werden soll. Projekte können u. a. Behördenhäuser, Rathäuser, Schulen, Kindergärten, Hallen und soziale und gesundheitliche Einrichtungen (wie Krankenhäuser, Pflege- und Rehaeinrichtungen, Unterstützungs- und Beratungseinrichtungen) sowie kulturelle Einrichtungen (Museen, Theater, Archive, Bibliotheken, Kulturzentren etc.) sein, bei denen beispielsweise die Außenhülle (Wände und Fenster, Dach, Keller) energetisch saniert und dazu regenerative Energien zur Wärme- bzw. Kälteerzeugung installiert werden. Weitere Projekte können bspw. Energie- und Energieoptimierungsmaßnahmen bei den kommunalen Anlagen sowie die Steigerung der Energieeffizienz durch Aus- oder Umrüstung von öffentlichen Abwasseranlagen (Anlagen zum Transport und zur Reinigung verunreinigten Wassers) einschließlich Abwasserbehandlungsanlagen z. B. Abwärmenutzung, Nutzung von Bewegungsenergie, Mikroturbinen, Brennstoffzellen, Blockheizkraftwerke, sein.

Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung dieser Maßnahmen ist die besonders hohe Energieeinsparung sowie Energieeffizienz und somit erhebliche Verringerung von Kohlendioxidausstoß. Gegenstand der Förderung sind alle energetischen Maßnahmen, welche die gesetzlichen Standards (soweit vorhanden) überschreiten, zu einer erheblichen Verbesserung der Energieeffizienz und zu einer erheblichen Reduzierung des CO2-Ausstoßes führen, im Durchschnitt mindestens in Höhe der angesetzten Indikatoren.

 

Ausgenommen sind Sakralbauten. Bei gemischt genutzten Gebäuden ist der Anteil der zu sakralen Zwecken genutzten Räumlichkeiten entsprechend ihrem Anteil an der gesamten Nutzungsfläche des Gebäudes von der Förderung ausgeschlossen.

Auswahlverfahren

Die Projektauswahl für die Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen Bereichen erfolgt nach einem Scoring-Verfahren u. a. unter Berücksichtigung der größten Einsparung an CO2. Somit wird sichergestellt, dass die effizientesten Maßnahmen mit den wirksamsten Ansatzpunkten zur Reduzierung der CO2-Emissionen gefördert werden.

Projektauswahlkriterien

Wichtiges Auswahlkriterium beim Ranking der Projekte der Maßnahme soll die absolute CO2-Einsparung sowie die Innovation der Einspartechnologie sein. In diesem Zusammenhang kann die Amortisierungsrate (15 Jahre bei Betriebstechnik und 20 Jahre bei Investitionskosten) berücksichtigt werden. Dabei wird Demonstrationsprojekten und Projekten mit besonderer Sichtbarkeit eine Priorität bei der Förderung eingeräumt. Zudem werden Projekte mit entsprechenden Kommunikations- und Publizitätskomponenten besonders begrüßt.

Laufzeit

Start der Maßnahme: 01.09.2015

Ende der Maßnahme: 31.12.2023

Informationen zum Förderprogramm

 

Hauptseite des ESF und EFRE Niedersachsen

 

Operationelles Programm

 

Die Maßnahme wird in zwei Teilmaßnahmen umgesetzt. Informationen zu den Teilmaßnahmen erhalten Sie unter dem jeweiligen Reiter.

 

Förderrichtlinie 

Die Förderrichtlinie gilt für beide Teilmaßnahmen. Bitte beachten Sie jedoch die Richtlinienänderungen. Jene finden Sie innerhalb der Maßnahmenwebseite unter "Downloads" und "Rechtliche Grundlagen".

  

Antragsportal

 

Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentl. Trägern sowie Kultureinrichtungen
Maßnahmenwebseite

Merkblatt
Energieeinsparung und Energieeffizienz bei öffentl. Trägern der Abwasserbehandlung
Maßnahmenwebseite

Merkblatt

Ansprechpartner

NBank - öffentl. Träger sowie Kultureinrichtungen

NBank - Träger der Abwasserbehandlung

Handlungsfelder

Energiewende und Klimaschutz

Subthemen

  • Sonstige Klimaschutz-/CO₂-Einsparmaßnahmen
  • Energieeffizienz, Energiemanagement und Energieeinsparung

Stand: Juli 2021