Die nachfolgenden Inhalte stammen aus dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELER) des Landes Hessen 2014-2020 (Version 1.5).
Kurzbeschreibung
Förderung für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, ökonomischer und ökologischer Leistungsfähigkeit von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen.
Förderziel
Die Vorhabenart trägt vor allem zur Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-Gebieten und in Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind, der Landbewirtschaftung mit hohem Naturwert, sowie des Zustands der europäischen Landschaften gemäß Schwerpunktbereich a der Priorität 4 und zur Förderung der Kohlenstoff-Speicherung und -Bindung in der Forstwirtschaft gemäß Schwerpunktbereich e der Priorität 5 bei. Im Rahmen der Interventionslogik der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum sind auch andere Zuordnungen möglich.
Fördergegenstände
Sachinvestitionen in Umweltschutzmaßnahmen
Zuwendungsempfänger
Begünstigte können natürliche oder juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts als Besitzer von forstwirtschaftlichen Flächen sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und diesen gleichgestellte Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetzes in der jeweiligen Fassung sein.
Der Kreis der Begünstigten kann je nach Schadereignis, nach Schadensumfang und verfügbaren Haushaltsmitteln weiter eingeschränkt werden (z. B. nur Privatwaldbesitzer).
Förderfähige Gebietskulisse
Gesamtes Programmgebiet des Landes Hessen. Weitere Informationen zur Gebietskulisse können dem Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums ab Seite 223ff. entnommen werden.
Art der Unterstützung
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung sowie als nicht rückzahlbarer Zuschuss auf Grundlage eines Ausgaben- und Finanzierungsplans aus Bundes- und Landesmitteln gewährt.
Beschreibung
Förderung der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands sowie der ökologischen und ökonomischen Leistungsfähigkeit von Wäldern nach Waldbränden, Naturkatastrophen und Katastrophenereignissen, einschließlich des Auftretens von Schädlingen und Krankheiten sowie von Gefahren im Zusammenhang mit dem Klima.
Gefördert wird die Aufarbeitung des Schadholzes und Räumung der betroffenen Flächen.
Die Wiederaufforstung des Waldes mit standortgerechten Baumarten in Mischbeständen wird außerhalb des EPLR gefördert (vgl. Anlage 4 – Förderung der naturnahen Waldbewirtschaftung).
Förderfähige Kosten:
Mehrkosten, die sich im Zuge der Holzaufarbeitung und der Flächenräumung nach Schadereignissen ergeben sowie Anschaffungskosten für Pflanzen zur Aufforstung.
Ein Ausgleich für Einkommensverluste wird nicht gewährt.
Zentrale Zuwendungsvoraussetzungen
Eintritt eines einmaligen und zusammenhängenden größeren Schadereignisses in hessischen Wäldern von außerordentlichem Ausmaß im Hinblick auf die Waldflächen, die Schadholzmengen und die Belastungen der betroffenen Forstbetriebe. Dies liegt vor, wenn durch die Kalamität eine Schadholzmenge von mehr als 500.000 Festmeter in Hessen entsteht.
Alle Maßnahmen müssen auf Grundlage von Forstbetriebsplänen erfolgen. Es muss herkunftsgesichertes Vermehrungsgut gemäß den Empfehlungen für das Land Hessen verwendet werden.
Es werden nur Mischkulturen und Laubbaumkulturen gefördert.
Auswahlverfahren
- Gemäß Artikel 49 der ELER-Verordnung legt die ELER-Verwaltungsbehörde nach Anhörung des Begleitausschusses Auswahlkriterien für Vorhaben fest.
- Die Auswahl der Projekte erfolgt aus der Grundgesamtheit der eingegangenen Anträge.
- Die Auswahl der Vorhaben erfolgt im Antragsjahr unter Berücksichtigung eines Schwellenwertes zu Auswahlstichtagen auf der Grundlage einer Bepunktung sowie eines Rankings unter Berücksichtigung der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel (Blockverfahren).
- Berücksichtigt sind Auswahlkriterien, die sich auf die Bereiche Bedeutung des Vorhabens zur Behebung der Katastrophenfolgen sowie Umfang der Hilfebedürftigkeit der Begünstigten beziehen.
Laufzeit
Start der Maßnahme: 30.04.2018
Ende der Maßnahme: 31.12.2021
Sonstiges
(Anwendbare) Beträge und Fördersätze:
- Pro aufgearbeitetem Festmeter Schadholz wird eine Förderung von 3 Euro gewährt.
- Je nach Schadereignis, nach Schadensumfang und verfügbaren Haushaltsmitteln kann das für Forsten zuständige Ministerium regulierend eingreifen.
- EU-Beteiligungssatz: 50%.